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Zwischen Handel und Zukunftsfähiger Entwicklung

Nr. 0, September 1999

Kommentar
Reform des Welthandelssystems oder neue Liberalisierungsrunde?
Zentrale politische Forderungen der deutschen NRO für eine Überarbeitung des EU-Ansatzes
WTO-Nachrichten
Das schwer definierbare Seattle-Mandat: Was werden die Mitglieder verhandeln?

Zwischenstaatliche Treffen
Auszüge aus der Zusammenfassung des Vorsitzenden des G-15 Ministertreffen in Vorbereitung auf Seattle
G-7/G-8-Gipfel - Anerkennung des Zusammenhangs zwischen Handel und Umwelt

Special: Biotechnologie
Verordnungen über gentechnisch veränderte Produkte (GMO - Genetically Modified Organisms) dominieren erneut das TBT-Treffen
Zwei Schritte vor und zwei Schritte zurück in der Transatlantischen Fehde über Biotechnologie

Nachrichten aus den Vereinten Nationen und Bretton-Woods-Institutionen
ILO verabschiedet Konvention über Kinderarbeit
Haftungsprotokoll der Basler Konvention vor Abschluß
Weltbank und Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO): Start für WTO-Programme für 2000

Regionale Abkommen
Indien maßgeblich in der ersten Richtlinie der WTO über regionale Handelsregelungen
Unterhändler der Lomé-Konvention verschieben Schlüsselentscheidungen erneut
APEC schickt zweites Paket an WTO

Berichte aus WTO-Gremien
Generalrat verabschiedet Verzichterklärung für LDCs

NRO-Aktivitäten
Southern Agenda für das nächste Jahrtausend
Positionspapiere der deutschen NRO zu aktuellen handelspolitischen Themen









Kommentar

Reform des Welthandelssystems oder neue Liberalisierungsrunde?
Vom deutschen NRO-Forum Umwelt & Entwicklung

In Europa wird derzeit intensiv über das Verhandlungsmandat der EU diskutiert. Grundlage ist die Mitteilung der Kommission vom 08.07.1999 an die EU-Mitgliedsstaaten und das Europäische Parlament über die Strategie der EU für eine neue WTO-Verhandlungsrunde: "The EU Approach to the Millennium Round". Wir dokumentieren Auszüge aus der Zusammenfassung und den Forderungen eines Kommentars der AG Handel des Forums Umwelt & Entwicklung in Zusammenarbeit mit GERMANWATCH, der am 14. September 1999 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Keine neue Verhandlungsrunde der WTO

Das Hauptanliegen der europäischen Kommission in ihrem Papier "EU Approach to the Millennium Round" ist es, eine umfassende Agenda für eine sehr breit angelegte neue WTO-Verhandlungsrundezu erreichen, organisiert als "single undertaking", d.h. alle Mitglieder sollen am Ende der Runde über das gesamte Ergebnispaket abstimmen. In diese Runde sollen alle derzeit laufenden Verhandlungen in der WTO integriert werden. Dazu gehören die Überprüfungen und Weiterverhandlungen in verschiedenen Bereichen des WTO-Vertragswerkes, die zum Abschluß der Uruguay-Runde bereits beschlossen wurden, die sogenannten "Built-in-Agenda", sowie die Verhandlungen über neue Themen, die auf der Ministerkonferenz von Singapur begonnen wurden. Zusätzlich zu diesen ohnehin laufenden Verhandlungen schlägt die EU eine umfassende Agenda für eine sog Millennium-Runde vor, in die zusätzlich ganz neue Themen, z.B. das Investitionsthema, integiert werden sollen.

Verhandlungsstrategisch ist die neue Runde das zentrale Anliegen der Kommission, denn sie befürchtet, daß die EU ohne neue Runde bei den anstehenden Verhandlungen in den Teilbereichen zu hohe Zugeständnisse machen muß. Im Rahmen der Built-in-Agenda wird z.B. der Agrarbereich separat verhandelt, d.h. Zugeständnisse, die die EU dort machen muß, kann sie nicht mit Zugeständnissen in anderen Verhandlungsbereichen gegenrechnen. Es ist vor allem diese derzeit sehr schwierige Verhandlungsposition der EU im Agrarbereich, die die EU dazu bringt, unbedingt auf der Durchführung einer neuen umfassenden Runde zu bestehen. Viele der im Kommissionspapier angesprochenen Anliegen der EU wären jedoch ohne eine neue Runde ebenfalls zu erreichen. Die EU weiß um die Widerstände gegen die Aufnahme einer neuen Runde, die sowohl bei Entwicklungsländern als auch bei Nichtregierungsorganisationen (NRO) aus dem Umwelt- und dem Entwicklungsbereich - in der EU selbst, aber auch aus anderen Teilen der Welt - bestehen. Daher versucht die Kommission in ihrem Papier, die Anliegen gerade dieser Gruppen besonders aufzunehmen und konkrete Angebote zu machen, um für die Idee einer umfassenden Runde zu werben.

Grundsätzlich sind die deutschen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen, die im Forum Umwelt und Entwicklung zu Handelsthemen eine gemeinsame Arbeitsgruppe haben, der Auffassung, daß die WTO zunächst einer umfassenden Reform unterzogen werden muß, für die bereits heute ein erheblicher Verhandlungsbedarf existiert. Dies sollte aber nicht in der Form einer neuen umfassenden Liberalisierungsrunde erfolgen, sondern bedarf zunächst einer gründlichen Evaluierung, in der die Ergebnisse der Uruguay-Runde im Hinblick auf ihre sozialen, entwicklungs- und umweltpolitischen Auswirkungen untersucht werden müßten. Ein multilaterales Ordnungssystem für den Welthandel wird von den deutschen NRO grundsätzlich als positiv eingeschätzt, da es prinzipiell dazu geeignet ist, schwächeren Teilnehmern am Welthandel eine faire Position einzuräumen. Jedes multilaterale Ordnungssystem muß aber zu allererst der Realisierung der zentralen Zielen der Arbeit der Vereinten Nationen, der Erreichung einer nachhaltigen Entwicklung des weltweiten Wirtschaftens und der Durchsetzung der Menschenrechte dienen.

Fünf zentrale Argumente bestimmen die eine neuen Verhandlungsrunde ablehnende Position der deutschen NRO:

• Tempo herausnehmen:

Ohne eine grundlegende Bestandsaufnahme und sorgfältige Abschätzung der bestehenden Verträge und Liberalisierungsfortschritte der Uruguay-Runde sollten keine neuen weitreichenden Disziplinen und Liberalisierungsschritte geplant werden. Insbesondere die Auswirkungen auf die Umwelt, die soziale Situation, die Lage von Frauen und ökonomisch besonders verwundbaren Bevölkerungsgruppen, die Menschen- und Arbeitnehmerrechte und die Entwicklungsperspektiven der Länder des Südens müssen sorgfältig untersucht werden. Die Ergebnisse könnten dann als Basis für eine entwicklungs-, umwelt- und sozialverträgliche Reform der WTO genutzt werden. Zudem macht das hohe Tempo der Vorbereitungen für eine umfassende Handelsrunde demokratische Abstimmungsprozesse in den einzelnen Ländern unmöglich. Den Parlamenten und zivilgesellschaftlichen Akteuren muß auf den verschiedenen Ebenen ausreichend Zeit für Debatten sowie angemessene Entscheidungsspielräume gegeben werden. Das gilt insbesondere für eine Beteiligung des EU-Parlaments an der Gestaltung des endgültigen Verhandlungsmandates und dem Verhandlungsfortgang.

• Existierende Ungleichgewichte beseitigen:

Die bestehenden WTO-Verträge weisen große Ungleichgewichte zu Lasten der Entwicklungsländer auf, auch und gerade bei den für sie besonders wichtigen Abkommen über Landwirtschaft und Textilien. Während in den für Industrieländer (IL) interessanten Themen (z.B. dem Handel mit Dienstleistungen) substantielle Liberalisierungserfolge durchgesetzt werden konnten, wurden gerade in den Handelsbereichen, die für ärmere EL von Bedeutung sind, nur sehr unzureichende Zugeständnisse der IL erreicht. Angesichts der zögerlichen Umsetzung der Ergebnisse der Uruguay-Runde, die insgesamt nicht als gleichgewichtig bezeichnet werden können, ist die Gefahr groß, daß in einer neuen Runde von EL erneut erhebliche Liberalisierungsschritte erwartet werden, denen EU und andere Industrieländer wiederum kleine Zugeständnisse im Agrar- oder anderen Bereichen gegenüberstellen werden, Zugeständnisse, die eigentlich in der Uruguay-Runde hätten erfüllt werden müssen.

• Reform der internen Struktur der WTO ist notwendig:

Sowohl die internen Strukturen der WTO als auch ihre Stellung im internationalen System verweisen auf grundlegende Demokratiedefizite. Da viele Regelungen der WTO nationale Gesetzgebung einschränken, dürfen Verträge nicht exklusiv zwischen Regierungen ausgehandelt werden. Öffentlichkeit, Parlamente und NRO müssen an den Diskussions- und Entscheidungsprozessen beteiligt werden. Formell sind alle WTO-Mitgliedsstaaten gleichberechtigt. Dennoch behindert die Struktur der Verhandlungen wegen ihrer Komplexität und Häufigkeit eine tatsächliche Partizipation vieler Entwicklungsländer im auch außerhalb der Sonderrunden mit hohem Tempo voranschreitenden Entscheidungsprozeß.

• Verankerung der WTO im System der Vereinten Nationen:

Das Kräfteverhältnis zwischen der WTO und den internationalen Organisationen im UN-System, die sich mit den angeblich weichen Existenzgrundlagen der Menschheit: nachhaltige Entwicklung, politische und soziale Menschenrechte beschäftigen, muß neu ausbalanciert werden. Besonders problematisch ist es, daß die Kompetenzen und die Finanzausstattung der Institutionen im UN-System stagnieren, während die führenden Wirtschaftsblöcke im Bereich der Weltwirtschaftsordnung substantielle qualitative Neuerungen Fördern. Es ist diese Ungleichzeitigkeit der Entwicklung, die dazu führt, daß die entstehenden Governance-Strukturen auf internationaler Ebene von der ökonomischen Machtverhältnissen dominiert werden, während andere Anliegen relativ geschwächt werden.

• Keine Behandlung des Investitionsthemas im Rahmen der WTO:

Die deutschen NRO sind in Übereinstimmung mit den meisten NRO im Norden wie im Süden der Auffassung, daß es im Rahmen der WTO zu keiner Verhandlung des Investitionsthemas kommen sollte. Dabei gilt, daß die deutschen NRO einer internationalen Regelung von Investitionen generell positiv gegenüberstehen. Die gemeinsame Forderung von NRO lautet aber, daß zur angemessenen Bearbeitung des Themas eine Konferenz auf der Ebene der Vereinten Nationen einberufen werden sollte, an der auch andere relevante internationale Organisationen teilnehmen sollten. Dort müßte zunächst grundsätzlich geprüft und verhandelt werden, wie eine zukünftige multilaterale Regulierung des Investitionsbereiches aussehen sollte. Für NRO gehört zu einer solchen Regulierung auch eine Klärung der Pflichten von Investoren (Verhaltensstandards), ein Gedanke, der dem Kommissionspapier gänzlich fehlt.

Das Verhandlungsmandat ist unzureichend

Für den Fall, daß während der dritten Ministerkonferenz in Seattle Ende des Jahres dennoch der Beginn einer neuen Verhandlungsrunde beschlossen wird, wäre der von der Kommission vorgelegte Vorschlag für ein EU-Verhandlungsmandat unzureichend. Dieser müßte von gravierende Schwachstellen bereinigt werden und an anderen Stellen ergänzt und präzisiert werden. Die NRO haben trotz ihrer grundlegenden Ablehnung der Aufnahme einer neuen Verhandlungsrunde deshalb einen Kommentar zum Verhandlungsmandatsvorschlag der Kommission vorgelegt, der detailliert, aus heutiger Sicht für jeden vorgesehenen Verhandlungsbereich ergänzende bzw. verändernde Vorschläge enthält. Parallel zu kritischen Anmerkungen wird in dem Kommentar immer wieder auf unterstützenswerte Ansätze im EU-Papier hingewiesen. In dem Kommentar wird zudem deutlich gemacht, daß viele der vorgeschlagene Themen ohne Aufnahme einer neuen Runde in der WTO verhandelt werden könnten. Die Kritik der NRO läßt sich in sechs zentralen Punkten zusammenfassen:

• Trotz deutlicher Signale der EU an Entwicklungsländer für neue Zugeständnisse und der Zusage, die Aufnahme einer eigenen Entwicklungsagenda in einer neuen Runde zu unterstützen, bleiben die erkennbaren Zugeständnisse an Entwicklungsländer im Papier der Kommission unzureichend. Im Agrarbereich sind kaum Zugeständnisse enthalten. Die geplante Zollbefreiung für Produkte aus den am wenigsten entwickelten Ländern hat erhebliche Einschränkungen und bezieht nichttarifäre Handelshemmnisse nicht ein. Die Unbalanciertheit der Ergebnisse der Uruguay-Runde wird insofern fortgeschrieben, als den geringen Zugeständnissen gegenüber EL erhebliche Forderungen nach Marktöffnung in EL gegenüber stehen, sowie die Behandlung ganz neuer Themen und Disziplinen.

• Mehrfach muß die Kommission zugestehen, daß das bisherige Tempo der Liberalisierung viele Entwicklungsländer überfordert, die termingerecht z.T. gerade erst beginnen, die Ergebnisse der Uruguay-Runde umzusetzen (da sie in vielen Bereichen eine Umsetzungsfrist bis 2004 haben). In Anerkenntnis des Dilemmas, daß weitere Liberalisierungsvorschläge angesichts dieser Situation auf Widerstände in den EL stoßen könnten, ist das EU-Papier voll mit Angeboten für technische Hilfestellung bei die Implementierung der Ergebnisse. Angesichts der bisherigen Erfahrungen mit der tatsächlichen Bereitschaft zu technischer Hilfestellung und der begrenzten Bereitwilligkeit, für solche Hilfestellungen die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, erstaunt das Vertrauen der Kommission in dieses Instrument - zumal die Kommission sorgfältig vermeidet, zu benennen, welche Institutionen diese Hilfestellung geben sollen, und wer sie bezahlen wird. Gerade hier wird deutlich, daß statt einer Beschleunigung der Liberalisierungsagenda eine Herausnahme von Tempo und sorgfältige Umsetzung und Überprüfung des bisher Erreichten notwendig wäre.

• Nicht zustimmen können die NRO verschiedenen Vorschlägen für eine weiterreichende Liberalisierung in Bereichen neuer Themen. Im Bereich der Dienstleistungen, der Regelung von Regierungsaufträgen, einer Stärkung der Internationalisierung der Standardsetzung etc. ist zumindest zunächst eine Abschätzung der möglichen Auswirkungen neuer Liberalisierungsschritte notwendig, bevor mit weitreichenden Verhandlungen begonnen wird.

• Das Thema Handel und Umwelt wird von der Kommisison aufgegriffen und als wichtiger Teil der Agenda angesehen. Der Begriff nachhaltige Entwicklung wird sogar ausgesprochen häufig verwendet. Dennoch bleibt die Thematisierung auch hier unzureichend und unverbindlich. Wichtige Aspekte des Themas Handel und Umwelt werden ausgespart (z.B. umweltschädigende Subventionen). Nachhaltige Entwicklung wird vor allem als nachhaltiges Wirtschaftswachstum definiert, ohne auf die tatsächlich vorhandenen Probleme einzugehen, eine internationale Wirtschaftspolitik zu entwickeln, die auf nachhaltigen Produktions- und Konsummustern basiert.

• Das Papier der Kommission spricht zwar mögliche Kohärenzprobleme zwischen dem Welthandelsregime und Anforderungen in anderen internationalen Politikbereichen am Beispiel der Finanzinstitutionen und der internationalen Umweltschutzabkommen an. Dennoch macht die Kommission keine zufriedenstellenden Vorschläge, wie die WTO mittel Kooperationsabkommen oder eine Einbettung in die WTO in ein sinnvolles System von "global governance" eingebunden werden könnte, daß grundsätzlich der Umsetzung nachhaltiger Entwicklung verpflichtet wäre. Mögliche Zielkonflikte zwischen internationalen Regimen werden durch Verweis auf "win-win"-Situationen nicht thematisiert.

• Sehr wenig zufriedenstellend sind die Vorschläge der EU zu einer größeren Transparenz und zu einer verbesserten Partizipation aller WTO-Mitglieder aber auch anderer an der WTO interessierter Akteure, wie der von Parlamentariern oder NRO. Im Hinblick auf eine mögliche innere Strukturreform in der WTO enthält das Papier der Kommission kaum neue Vorschläge.

Zentrale politische Forderungen der deutschen NRO für eine Überarbeitung des EU-Ansatzes

Keine Milleniumrunde, wir fordern stattdessen eine umfassende WTO-Reform
Landwirtschaft
Abbau der Ungleichgewichte hinsichtlich der bisher erfolgten Liberalisierung der Agrarmärkte, d.h. verbesserte Marktzugangsmöglichkeiten für Entwicklungsländer

Keine Verlängerung oder Neuaufnahme von protektionistischen Maßnahmen in das AoA (Friedensklausel, special safeguard provisions)

Anerkennung von Ernährungssicherheit als "non-trade-concern" nach Art. 20 AoA

Überarbeitung der sog. "blue-box"-Maßnahmen und Ausbau der "green-box"

Streichung sämtlicher EU-Exportsubventionen

Dienstleistungen
Sorgfältige Analyse der Auswirkungen der Uruguay-Runde statt neuer Verhandlungen

Umsetzung der Sonderrechte, die das GATS den EL zugesteht

Investitionen
Verhandlung des Investitionsthemas nicht im Rahmen der WTO

Statt dessen: Bearbeitung durch eine Konferenz auf der Ebene der UN

Gewährleistung von Transparenz und Partizipation der Betroffenen

Anerkennung von internationalen Standards in den Bereichen Arbeit, Umweltschutz, etc.

Wettbewerb
Entwicklung eines internationalen Wettbewerbsrechtes zur Begrenzung der Marktmacht der TNK

Unterstützung der EL bei notwendigen gesetzgeberischen und institutionellen Anpassungen durch finanzielle und technische Hilfe sowie flexible Übergangsphasen

Handelserleichterungen
Finanzierung von technischen Hilfen und Übergangsfristen für EL bei der Umstellung von Außenhandelsprozeduren
Zölle für Nicht-Agrarprodukte
Untersuchung der Auswirkungen der Präferenzerosion auf die Entwicklungsländer

Zollfreier Zugang zu Märkten der IL für Produkte aus den LLDCs - Verzicht auf die Sicherheitsklausel "essentially" all products

Handel und Umwelt
Das Verhältnis von WTO-Regelwerk und Multinationalen Umweltabkommen (MEA) muß geklärt werden - im Streitfall mit Vorrang für die MEA

Berücksichtigung von Verarbeitungs- und Herstellungsmethoden (PPM) im Regelwerk der WTO

Verankerung des Vorsorgeprinzips, daraus folgend eine Umkehr der Beweislast im Streitschlichtungsverfahren bei entsprechenden Fällen

Aufnahme formeller Zusammenarbeit zwischen der WTO und internationalen Umweltorganisationen

TRIPS - Geistige Eigentumsrechte
Keine Patentierung von Lebewesen oder Teilen von diesen im Rahmen des TRIPS-Abkommens

Abschätzung der entwicklungspolitischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen des Abkommens vor jeder Weiterentwicklung

Öffentliches Beschaffungswesen
Verankerung von Regeln zur Vermeidung von Korruption im öffentlichen Beschaffungswesen

Möglichkeiten des special and differential treatment für EL müssen geschaffen werden

Technische Handelshemmnisse
Neuen und weitreichenden Liberalisierungen in diesem Bereich muß eine Analyse der Auswirkungen des TBT vorangehen


Gesundheitsschutz

Transparente Festsetzung von internationalen Standards unter Beteiligung von Verbraucherverbänden
Handelsbeschränkende Instrumente
Abbau des Ungleichgewichts zu Lasten der EL hinsichtlich der Klassifizierung von Subventionen als Ausnahmen
Neue Runde und Entwicklung
Gewährung von technischer Hilfe für EL sollte als Voraussetzung für eine Klage vor dem WTO-Schiedsgericht festgeschrieben werden

Verbesserte Zusammenarbeit der WTO mit anderen Internationalen Organisationen zur Sicherstellung von Kohärenz hinsichtlich des Entwicklungszieles

Vereinfachung der institutionellen Struktur der WTO

Handel und Kernarbeitsstandards
Einrichtung einer AG zum Thema Handel und Arbeitsstandards

Zusammenarbeit der WTO mit der ILO

Weitere Punkte
Verstetigung des Informationsflusses zwischen WTO und nationalen Parlamenten sowie dem EP

Gewährleistung einer demokratischen und parlamentarischen Kontrolle der WTO durch die nationalen Parlamente

Dieses Papier kann bezogen werden bei: Forum Umwelt & Entwicklung, Am Michaelshof 8-10, D-53117 Bonn; Tel. 0228-359704; Fax: 0228-359096; e-mail: info@forumue.de
WTO-Nachrichten

Das schwer definierbare Seattle-Mandat: Was werden die Mitglieder verhandeln?

Nachdem nun die zweite Vorbereitungsphase für die Seattle-Ministerkonferenz - die vom 30. November bis zum 3. Dezember stattfindet - zu Ende geht, sind die Ziele der WTO-Mitglieder für die bevorstehenden Gespräche zur Handelsliberalisierung nahezu klar. Mit mehr als 60 Vorschlägen auf dem Tisch sind sie mit der Herausforderung konfrontiert, gegensätzliche Ziele in einem konkreten Verhandlungsmandat zu vereinen. Der Zeitplan für die Treffen der dritten Phase der Vorbereitungen sieht vor, daß Phase drei, die im September beginnen soll, der Eingrenzung der Tagesordnung der Verhandlungen und dem Entwurf der Ministererklärung gewidmet ist. Trotzdem haben sich verschiedene WTO-Mitglieder das Recht vorbehalten, nach Beendigung der zweiten Phase weitere Vorschläge vorzulegen.

Verhandlungen über Landwirtschaft und Dienstleistungen sind bereits in der sogenannten Built-in-Agenda (in den Verträgen bereits verabredeten Tagesordnung) vorgesehen. Aber die Mitglieder sind geteilt in solche, welche die Runde auf diese Themen und die Durchführung bereits bestehender Abkommen eingrenzen wollen, und jene, die für eine umfassende Runde als 'Gesamtpaket' plädieren. Dies wären gleichzeitig stattfindende Verhandlungen über die Built-in-Agenda, Reduzierung der Zolltarife auf gewerbliche Waren und verschiedene sogenannte 'neue Fragen', deren Ergebnisse gleichzeitig verabschiedet würden, wie es in der Uruguay-Runde geschehen ist.

Unabhängig davon, als wie breit oder eng gefaßt sich die Seattle-Runde herausstellen wird, es wird erwartet, daß die Verhandlungen die schwierigsten Handelsgespräche sein werden, die jemals geführt wurden. Nur in einer Frage sind sich nahezu alle einig: die Runde sollte innerhalb relativ kurzer Zeit abgeschlossen werden, vorzugsweise innerhalb von drei Jahren.

Sich verhärtende Positionen

Einige neue Vorschläge und andere Erklärungen, die entweder während der letzten beiden Vorbereitungstreffen im Juli oder im August eingereicht wurden, zeigen eine gewisse Verhärtung der Positionen.

Im Rahmen der Verhandlungen führen einige Entwicklungsländer - angeführt von Indien, Pakistan und Ägypten - ein Nachhutgefecht, um die Gespräche auf die sogenannte eingebaute Tagesordnung über Landwirtschaft und Dienstleistungen sowie die Revision bestimmter Abkommen und Bestimmungen zu beschränken. Sie wollen sicherzustellen, daß sie die Vorteile aus den bestehenden Verpflichtungen für sich besser nutzen können.

Es wird dennoch ein mühseliger Kampf werden, ihre Themen mit Priorität auf die Tagesordnung in Seattle zu bringen. Beispielsweise haben die USA in diesem Sommer angekündigt, daß sie gegen eine Wiederaufnahme des Abkommens über Textilien und Bekleidung und nicht bereit sind, über ihre Verpflichtungen aus der Uruguay-Runde zum Abbau von Quoten zu diskutieren. Andere Prioritäten der Entwicklungsländer, die für die USA nicht zur Diskussion stehen, sind Anti-Dumping-Regeln und Wiederaufnahme des Abkommens über Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen (SPS-Abkommen) oder das TRIPs.

Schon früh im Vorbereitungsprozeß bestimmten die Entwicklungsländer die Zuflucht der Industrieländer zu Anti-Dumping-Maßnahmen als Schlüsselthema, das in der Seattle-Runde angesprochen werden muß. Sie haben auch verschiedene Vorschläge gemacht, unter anderem das TRIPs-Abkommen zu berichtigen, um sicherzustellen, daß Entwicklungsländer inländischen Herstellern Lizenzen für die Produktion von lebensnotwendigen patentierten Arzneimitteln, erteilen können, um traditionelles Wissen zu schützen sowie Bio-Piraterie abzuwehren.

Mehr Informationen über die Prioritäten und Positionen der Entwicklungsländer finden Sie in den Auszügen aus der Zusammenfassung des Vorsitzenden des G-15 Ministertreffen, das als Vorbereitung für das Ministertreffen in Seattle in Bangalore, Indien, vom 17. bis 18. August stattfand.

Die folgende Zusammenfassung der jüngsten Entwicklungen versucht, die Lage an diesem entscheidenden Zeitpunkt zu sondieren, bevor die Mitglieder beginnen, die wesentlichen Inhalte der Seattle-Runde festzulegen. Lesen Sie auch die damit zusammenhängenden Artikel zum G8-Gipfel und der APEC.

Umsetzung bestehender Abkommen

Auf einem informellen Treffen des WTO-Generalrats diskutierten die Mitglieder vom 7. bis 8. Juni ein umfassendes 'non-paper' zur Umsetzung bestehender Abkommen, auf die viele Entwicklungsländer, angeführt von Indien, Pakistan und Ägypten, während der bevorstehenden Gespräche ihr Hauptaugenmerk richten wollen. Eingebracht von Sambia und unterstützt von Jamaika, Kenia, Pakistan, Sri Lanka und Uganda behandelt das Papier eine Reihe von Problemen, die bei der Umsetzung der WTO-Abkommen aufgetreten sind, und macht Vorschläge für mögliche Änderungen, um "das System den Bedürfnissen der Entwicklungsländer anzupassen".

Das Papier befaßt sich mit Fragen bezüglich des Marktzuganges, besonders für Textilien und landwirtschaftliche Produkte, Verpflichtungen der Entwicklungsländer zur Handelsliberalisierung, Schutz für neue Industrien, Handelsrestriktionen, die aus Gründen der Zahlungsbilanz eingeführt wurden, Sicherheiten und Anti-Dumping, technische Handelsschranken, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen, Probleme, die bei der Umsetzung des Abkommens über handelsbezogene geistige Eigentumsrechte (TRIPs), des Abkommens über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen (TRIMs) und des Dienstleistungsabkommens (GATS) auftraten, Mitteilungspflicht und Mängel im Streitschlichtungssystem. Da dieses Papier zu umfassend ist, um hier im Detail behandelt zu werden, sollten interessierte Leser eine Kopie von den befürwortenden Regierungen anfordern.

Revisionsvorschläge

Indien hat vier Positionspapiere vorgelegt, in denen es Revisionen zum Abkommen über Subventionen und Kompensationsmaßnahmen, das Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS-Abkommen), das TRIMs und das Abkommen über die Durchführung des Artikels VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (General Agreement on Tariffs and Trade - GATT) von 1994, der sich mit Anti-Dumping-Maßnahmen befaßt, vorschlägt.

In früheren Interventionen haben viele Entwicklungsländer sich auf das konzentriert, was sie als mißbräuchliche Zuflucht zu Anti-Dumping-Maßnahmen der Industrieländer bezeichnen. Indien schlug vor, die Mindestspanne des Anti-Dumping-Abkommens für Entwicklungsländer von drei auf fünf Prozent zu erhöhen, und eine Wartezeit von mindestens einem Jahr einzuführen, bevor ein Produkt neuerlich von Anti-Dumping-Behörden untersucht werden kann (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/200). Die Eindämmung von Anti-Dumping-Aktionen wird in der Seattle-Runde wahrscheinlich eine der Hauptprioritäten der Entwicklungsländer sein, aber es wird nicht einfach, die Regeln neu festzulegen: der US-Handelsminister William Daley sagte am 16. Juni vor einer Gruppe von Handelsrepräsentanten, 'es gibt eine Frage, die nicht zur Verhandlung steht: nämlich die Anti-Dumping-Regeln. Es ist noch viel Arbeit zu erledigen, um das bestehende WTO-Anti-Dumping-Abkommen umzusetzen. Es ist extrem kompliziert, und das letzte, was wir brauchen, ist, dieses Abkommen neu zu diskutieren'.

Indiens Position zum WTO-Abkommen über Maßnahmen zu Subventionen und Kompensationen ähnelt der von fünf lateinamerikanischen Ländern in einem früheren Treffen, nämlich daß das Abkommen gegenwärtig zu Gunsten der Industrieländer verzerrt sei (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/201). Indien merkte an, daß für Industrieländer benötigte Subventionen (z. B. landwirtschaftliche Subventionen) in Streitschlichtungsverfahren nicht anfechtbar sind (Friedensklausel), und verkündete, daß es darauf drängen werde, die Liste der nicht-anfechtbaren Subventionen so zu erweitern, daß auch Subventionsformen, die von Entwicklungsländern benötigt werden, eingeschlossen werden (siehe auch BRIDGES, 3. Jahr Nr. 4, S. 4).

In einem weiteren Papier (WTO-Dok. Nr. WT/GC/W/202) argumentiert Indien, daß die willkürliche und restriktive Anwendung von SPS-Maßnahmen gegenüber Entwicklungsländern eine der größten Barrieren für den Handel gewesen seien. Indien schlug vor, das Abkommen zu überarbeiten, um Entwicklungsländern einen größeren Zeitrahmen einzuräumen, die Anforderungen der nationalen SPS-Maßnahmen zu erfüllen. Zudem forderte Indien eine größere Repräsentation der Entwicklungsländer in globalen Standardisierungsgremien wie der Codex Alimentarius Commission, die internationale Ernährungsstandards festsetzt.

Das sambische Diskussionspapier zu Umsetzungsproblemen bestehender Abkommen schlägt vor, daß, eine 'von einem internationalen Gremium festgelegte Norm nur dann als internationale Norm angesehen werden soll, wenn (i) bei der Formulierung einer solchen Norm ein vereinbartes prozentuales Minimum an Ländern verschiedener Regionen an der technischen Arbeit während des Prozesses seiner Annahme mitgewirkt hat; und (ii) diese Norm einstimmig verabschiedet wurde. Nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind, könne die Norm als Basis für TBT- oder SPS-Maßnahmen herangezogen werden.'

Indien möchte das TRIMs-Abkommen auch dahingehend erweitern, daß die Übergangszeit für das Auslaufen lokaler Leistungsanforderungen (betreffend z.B. Produktzusammensetzung und Exportbedingungen) für ausländische Investitionsprojekte über den Januar 2000 hinaus ausgedehnt werden sollte, 'da die bestehenden Bestimmungen der Beschleunigung des Industrialisierungsprozesses in Entwicklungsländern im Weg stehen.'

Einer der Vorschläge im sambischen Diskussionspapier besagt, daß es 'notwendig ist, die Bestimmungen des Abkommens über die Rechte am geistigen Eigentum (Trade-related Intellectual Property Rights - TRIPs) hinsichtlich der Zwangslizenzen erneut zu überprüfen. Es sollte sichergestellt werden, daß es den Regierungen von Entwicklungsländern möglich ist, nationalen Industrien in Fällen, wo patentierte, von der WHO als lebensnotwendig geführte Medikamente zu extrem hohen Preisen verkauft werden, zu verpflichten, solche Pflichtlizenzen zu gewähren'. Hinsichtlich der Revision des TRIPs-Artikels 27.3(b) über die Patentierbarkeit von Pflanzen und Mikroorganismen merkt das Papier an, daß nichts in diesem Abkommen Länder mit gentechnischen Ressourcen daran hindert, 'vertragliche Vereinbarungen einzugehen, in denen Unternehmen diese für Forschungszwecke verwenden, ihnen Gebühren für diese Nutzung und Patent- oder Lizenzgebühren bezahlen, falls Erfindungen patentiert werden'.

Landwirtschaft

Eine große Zahl von Staaten unterstützt die Ziele der Cairns-Gruppe (Gruppe der Agrar-Exportnationen), staatliche Subventionen für Agrarproduktion und Agrarexporte zu streichen. Diese Vorschläge zielen hauptsächlich darauf, die massiv abgeschotteten Agrarmärkte der EU, Japans, Koreas, Norwegens und der Schweiz zu öffnen. Diese Staaten betonen auch die Multifunktionalität der Landwirtschaft, die staatliche Unterstützung aus sozialen und Umweltgründen rechtfertigen soll.

Während sich die meisten Entwicklungsländer gegen die Subventionsprogramme der Industrieländer verbündet haben, werden viele von ihnen hart für das Recht kämpfen, landwirtschaftliche Aktivitäten, die sich, wie Nahrungssicherung, auf 'nicht-handelsrelevante' Bereiche beziehen, zu subventionieren.

Eine Reihe von lateinamerikanischen Staaten argumentiert, daß Entwicklungsländer Bemühungen zur Verbesserung von Marketing, Transport, Diversifizierung von landwirtschaftlicher Produktion und der Übereinstimmung mit den SPS-Normen unterstützen dürfen sollten. Besonders Indien und Pakistan haben betont, daß Bestimmungen über besondere und differenzierte Behandlung die landwirtschaftlichen Unterstützungsvorhaben der Entwicklungsländer abdecken sollten. Beim Treffen vom 7./8. Juni wies Indien darauf hin, daß die Ideologie der Handelsliberalisierung nicht-handelsrelevante Bereiche zu wenig in die Überlegung mit einbeziehe und forderte mehr Flexibilität in der nationalen Unterstützung der landwirtschaftlichen Produzenten in den Entwicklungsländern.

Am 19. August legte Kanada seine Verhandlungsposition hinsichtlich der Landwirtschaft dar. Wie andere Mitglieder der Cairns-Gruppe forderte Kanada die völlige Abschaffung aller Exportsubventionen für Agrarprodukte und eine allgemeine Begrenzung und Reduzierung aller Formen der nationalen Produktionssubventionen. Außerdem versucht Kanada "die Abschaffung jener Elemente der ‚Friedensklausel' [zu erwirken], die Kanadas Rechte, Streitschlichtung in Anspruch zu nehmen, in Fällen einschränken, wo handelshemmende nationale Hilfs- und Exportsubventionen Nichtigkeit und Beeinträchtigung des Marktzugangs verursachen oder Verkäufe in Drittländern oder Importmärkten stören". Während man sich bereit erklärte, "alle praktischen Handelsbelange zu diskutieren, die unsere Handelspartner vorbringen", wird erwartet, daß Kanada seine Warenbörsen für Weizen, Milch und Geflügel als konkurrenzfähig und mit den internationalen Handelsgesetzen übereinstimmend verteidigen wird.

Biotechnologie

Die USA und Kanada sind entschlossen, Biotechnologie auf die eine oder andere Weise in die Verhandlungen mit aufzunehmen (siehe BRIDGES, 3. Jahr, Nr. 4, S. 4). Ein kürzlich vorgelegter Vorschlag der USA (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/186) lautet, das bestehende Rahmenwerk des WTO-Abkommens zur Landwirtschaft 'sollte, nach Bedarf, durch zusätzliche Disziplinen erweitert werden, um neuen Herausforderungen, denen die Landwirtschaft gegenübersteht, gerecht zu werden.' Diese Wortwahl legt nahe, daß die USA versuchen könnten, ein 'eigenständiges' Abkommen oder eine Reihe von Bestimmungen über Genehmigungsverfahren und Kennzeichnung von biotechnologischen Produkten zu beschließen. Siehe hierzu auch das Special: Biotechnologie weiter unten.

Dienstleistungen

Die meisten Delegationen stimmen anscheinend darin überein, daß die Verhandlungen über Dienstleistungen auf breiter Basis geführt und alle Bereiche und Arten der Versorgung abgedeckt werden müssen. Auf dem Juni-Treffen wies Indien darauf hin, daß Artikel XIX.2 des GATS Entwicklungsländern eine gewisse Flexibilität einräumt, weniger Bereiche zu öffnen und weniger Transaktionsarten zu liberalisieren.

Australien, Chile und Neuseeland schlugen vor, daß die Verhandlungen größere Liberalisierungen im Luft- und Seetransport, Vereinfachungen der Terminierung, größere Transparenz in Verpflichtungen, Begrenzungen des Ausmaßes und der Anzahl der Meistbegünstigten-Ausnahmen sowie der Entwicklung von Regeln für nationale Verordnungen anstreben sollten (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/204). Sie betonten ebenfalls, daß die Verhandlungen in 'ausgewogeneren Verpflichtungen bei allen Arten der Versorgung' resultieren sollten, einschließlich der Entsendung natürlicher Personen als Dienstleistungserbringer. Letzteres ist eine der Hauptprioritäten der Entwicklungsländer, die bei früheren Vorbereitungstreffen besonders von Pakistan favorisiert wurde.

US-Unternehmen, die mit der Nutzbarmachung, der Entwicklung, der Vermarktung und dem Management von Energie befaßt sind, haben eine Energy Service Coalition gebildet mit dem Ziel, Energie in die Verhandlungen der Seattle-Runde miteinzubeziehen. Die Unternehmen arbeiten momentan mit den US-Handelsrepräsentanten daran, die Energie-Dienstleistungsbereiche zu bestimmen, die vom Allgemeinen Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (General Agreement on Trade in Services) abgedeckt werden und jene, die in einen gesonderten Anhang eingeschlossen werden müßten.

Energie ist auch einer der Bereiche, für die die APEC-Staaten eine beschleunigte Zolliberalisierung während der nächsten Runde durchzusetzen versuchen.

Hier zeichnet sich ein Kompetenzstreit mit der Klimarahmenkonvention ab.

Regionale Handelsabkommen

Sowohl Entwicklungsländer als auch Industrieländer haben ihre Bedenken über die unklaren Beziehungen zwischen WTO-Regeln und regionalen Handelsabkommen zum Ausdruck gebracht (siehe BRIDGES, 3. Jahr, Nr. 4, S. 3). Auf dem Treffen vom 7./8. Juni stimmten viele Mitglieder darin überein, daß das WTO-Komitee für Regionale Handelsabkommen nicht richtig funktioniere und das ganze Thema regionaler Handelsvereinbarungen überarbeitet werden müsse.

Zusätzliche Themen

Auf dem Treffen vom 7./8. Juni betonte Indien, daß Verhandlungen über die eingebaute Agenda (geplante Tagesordnung zu Landwirtschaft und Dienstleistungen) getrennt von jenen zu irgendeinem anderen Thema behandelt und nicht von einem Erfolg in anderen Bereichen abhängig gemacht werden sollten. Indien sagte auch, daß es mit nationalen Problemen und Empfindlichkeiten hinsichtlich der Ausweitung des Umfangs der Verhandlungen über die Built-in-Agenda hinaus konfrontiert sei.

Investitionen

Trotz einer aktiven Bürgerbewegung, die gegen ein Multilaterales Investitionsabkommen in vielen europäischen Staaten und in Nordamerika opponierte, unterstützen die Europäische Union und Kanada zielstrebig einen zukünftigen WTO-Investitionsvertrag. Die EU hat in ihrem Vorschlag zum Seattle-Verhandlungsmandat einen detaillierten Vorschlag darüber vorgelegt, wie sie sich die Behandlung der Investitionsfrage während der Seattle-Runde vorstellt.

Die osteuropäischen EU-Beitrittskandidaten, Chile, Japan, Costa Rica, Südkorea, Neuseeland und die Schweiz unterstützen die Aufnahme von Investitionen in die Seattle-Runde ebenfalls. Die USA sagten, sie würden 'gemäßigtere' Verhandlungen über Investitionen unterstützen, was manche Beobachter so deuten, daß einige Bestimmungen der handelsrelevanten Investitionsmaßnahmen (TRIMs) geklärt und gestärkt werden könnten. Brasilien ließ verlauten, daß es Investitionsverhandlungen möglicherweise unterstützen würde.

Auf dem Treffen vom 7./8. Juni haben Indien, Pakistan und Uganda erneut den Standpunkt vertreten, daß es verfrüht sei, Investitionen in die Verhandlungen nach 2000 mit einzubeziehen, da sich die Arbeitsgruppe für die Beziehung zwischen Handel und Investitionen, von der Ministerkonferenz in Singapur gegründet, mit einer großen Zahl von Themen noch nicht befaßt hat.

Wettbewerbspolitik

Die meisten Staaten, die die Entwicklung von WTO-Regeln für den Investitionsbereich unterstützen, sind auch dafür, als Teil der Seattle-Runde Regeln für die Wettbewerbspolitik auszuhandeln. Indien, Pakistan, Ägypten, Marokko und die ASEAN-Staaten sind dagegen, dieses Thema in die kommende Verhandlungsrunde aufzunehmen, besonders weil die WTO-Arbeitsgruppe für Handel und Wettbewerbspolitik ihre Arbeit bis jetzt noch nicht abgeschlossen hat. Die USA, die unter großem nationalen Druck stehen, ihre Anti-Dumping-Gesetze außerhalb der WTO-Bestimmungen zu halten, sagten im Juni, daß sie Verhandlungen über Wettbewerbspolitik wegen Unstimmigkeiten zwischen WTO-Mitgliedern nicht unterstützen werden. Wettbewerbsbehindernde Praktiken wie Handelsrechtsgesetze würden notwendigerweise überprüft werden, falls die WTO jetzt beginne, in diesem Bereich Regeln zu erlassen.

Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens

Das ist das dritte der sogenannten 'neuen Themen', die dem WTO-Arbeitsprogramm der Singapur-Ministerkonferenz hinzugefügt wurden (die anderen sind Investitionen und Wettbewerbspolitik). Die Staaten sind hinsichtlich des öffentlichen Beschaffungswesens genauso uneins wie in den anderen Fragen von Singapur auch, außer daß Australien und die USA das Zustandekommen eines Abkommens unterstützen. Staaten, die die Aufnahme von Verhandlungen zu dieser Frage befürworten, betonen, daß das zukünftige Abkommen nur die Transparenz von Regeln hinsichtlich des öffentlichen Beschaffungswesens betreffen würde, nicht jedoch den Marktzugang. Diejenigen, die dagegen sind - angeführt von Indien, Pakistan und Ägypten - vertreten den Standpunkt, daß die Arbeitsgruppe für Transparenz des öffentlichen Beschaffungswesens mehr Zeit braucht, um die Bedenken der Entwicklungsländer und der am wenigsten entwickelten Länder (least developed countries - LDCs) 'vollkommen zu verstehen'. Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, 'Elemente für die Aufnahme in ein geeignetes Abkommen zu entwickeln', aber bisher haben die Mitglieder nur eine Reihe von Fragen aufgeworfen, ohne sich auf Elemente zu einigen, die der Seattle-Ministerkonferenz vorgelegt werden sollen.

In einem Vorschlag vom 13. August (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/305) regte Venezuela an, in der Seattle-Erklärung festzuhalten, daß "die Phase der Untersuchung der Praktiken des öffentlichen Beschaffungswesens abgeschlossen sei, und die Verhandlungsphase beginnt" Hinzugefügt wurde, daß es "den Eindruck hatte, daß es anscheinend eine Mehrheit gibt, die Verhandlungen über ein multilaterales Transparenzabkommen innerhalb der WTO befürworten würde". Auch Chile, Costa Rica und Korea haben ihre Unterstützung für die Aufnahme solcher Verhandlungen zum Ausdruck gebracht, dazu Australien, Kanada, die EU, Neuseeland, die Schweiz und die USA. Indien, Pakistan und Ägypten führen die Opposition gegen die Aufnahme von Verhandlungen über die Transparenz von Gesetzen im öffentlichen Beschaffungswesen an.

Unterentwickelte Länder

Es wird behauptet, daß die Unterstützung für den Vorschlag der EU, daß Industrieländer in Seattle den Null-Zöllen auf LDC-Produkte zustimmen, gewachsen ist. Der Generalrat hat am 15. Juni eine Verzichterklärung verabschiedet, die es den Entwicklungsländern erlaubt, auf LDC-Exporte Vorzugszolltarife auf einer nicht-wechselseitigen Basis zu gewähren.

Zolltarife für gewerbliche Waren

Es scheint mehr und mehr wahrscheinlich, daß Zölle auf gewerbliche Waren in die Verhandlungen der geplanten Tagesordung während der Seattle-Runde aufgenommen werden. Der südafrikanische Handelsminister Alec Erwin sagte am 19. August, als er Parlamentariern die Verhandlungsposition Südafrikas darlegte, daß Südafrika hinsichtlich der Liberalisierung gewisser Sektoren Druck machen würde. Insbesondere sei dies der Stahlsektor, wo Südafrika einen großen Wettbewerbsvorteil hatte, aber durch den Protektionismus in reichen Industrieländern benachteiligt wurde. Südafrika wird seine Position im September offiziell der WTO übergeben. Weitere WTO-Mitglieder, die für Zollverhandlungen gestimmt haben, sind die EU - die ankündigte, sie werde alle ihre Zölle einbringen - verschiedene Ost- und Mitteleuropäische Staaten sowie Korea, Japan, Hongkong, Singapur und die USA.

Auf dem Treffen vom 7./8. Juni führten die Staaten sehr lebhafte Diskussionen darüber, ob die Reduzierung der Zolltarife für gewerbliche Waren auch in die Seattle-Runde eingeschlossen werden sollte. Die USA, die EU, Singapur und Hongkong bekräftigten ihre Unterstützung für die Aufnahme, wohingegen Indien sagte, solange die industrialisierten Mitgliedsstaaten der WTO den Bedenken der Entwicklungsländer nur rein rhetorisch Beachtung schenke, würde Indien es sehr schwierig finden, sich an irgendwelchen Gesprächen über Zolltarife für gewerbliche Waren zu beteiligen.

Neuseeland legte am 15. Juni einen Vorschlag vor, der umfassende Verhandlungen über 'alle Zolltarife für Industrieprodukte' (WTO-Dokument Nr. WT/CG/W/211) unterstützt, wobei die Initiative der APEC (APEC Mitglieder sind Australien, Brunei Darussalam, Kanada, Chile, China, Hongkong, Indonesien, Japan, Korea, Philippinen, Rußland, Singapur, Thailand, Taiwan, Malaysien, Mexiko, Neuseeland, Papua Neuguinea, Peru, die USA und Vietnam. Das Sekretariat der Vereinigung der Südostasiatischen Staaten (ASEAN), der Pazifische Wirtschaftskooperationsrat (PECC) und das Südpazifische Forum (SPF) haben Beobachterstatus) zur beschleunigten Zoll-Liberalisierung (ATL - accelerated tariff liberalisation) als Anfang diene (für eine genauere Beschreibung der ATL-Initiative lesen Sie bitte ein früheres Neuseeland-Papier (WTO-Dokument Nr. WT/GC/138.Add.1), das die acht Produktbereiche der ATL beschreibt). Neuseeland schlug vor, daß Verhandlungen über die acht Produktbereiche der ATL - Güter und Dienstleistungen im Umweltschutz, Fisch- und Fischereiprodukte, Forstprodukte, medizinische Ausrüstung und Instrumente, Energie, Spielwaren, Edelsteine und Schmuck - als eine Angelegenheit von höchster Priorität zu behandeln seien. Sollte es sich als unmöglich erweisen, vor Seattle eine 'kritische Masse' für die Unterstützung der ATL zu erreichen, schlägt Neuseeland vor, daß die 'Entscheidung über Abkommen in diesen acht Bereichen - ursprünglich plurilateral eine kritische Masse des Welthandels repräsentierend - im Rahmen der Verhandlungen nach Seattle als Angelegenheit mit Priorität behandelt werden sollte. [...] Mitglieder sollten sich darauf einigen, daß diese Bereiche die Basis für ein early harvest-Element der neuen Runde bilden.'

Vorschläge, die die frühe Liberalisierung der ATL-Bereiche befürwortet haben, wurden bereits früher von anderen APEC-Staaten, einschließlich Australien, Singapur und den USA gemacht. Letztere sehen sich mit beachtlichem Druck seitens nationaler Umweltschutzgruppen konfrontiert, die anführen, daß die Aufhebung von Zöllen für Holz und Holzprodukte die weltweite Abholzung beschleunigen werde. Die ATL-Initiative sieht vor, daß Industrieländer die Zölle 2002 auslaufen lassen, Entwicklungsländer 2004.

Mit Unterstützung der meisten APEC-Staaten versucht Neuseeland die bevorzugte Behandlung von acht Industriesektoren während der Verhandlungen über die Zolliberalisierung durchzusetzen. Zwei Punkte dieser Initiative zur beschleunigten Zolliberalisierung (Accelerated Tariff Liberalisation-Initiative- ATL) stoßen auf Widerstand: sie zielt auf "early harvest" Resultate und schließt Forstwirtschaftsprodukte ein. Die Befürworter des "Gesamtpaket"- Ansatzes in der Seattle-Runde weisen die Vorstellung von "early harvest" Verhandlungen auf überhaupt allen Sektoren zurück. Auch gegen die Abschaffung von Zöllen für Forstwirtschaftsprodukte wächst der Widerstand, da Kritiker einwenden, daß dies die Abholzung steigern und die Entwaldung beschleunigen wird.

Handel und Umwelt

Die EU und Norwegen haben Vorschläge zu Handel und Umwelt eingereicht. Auf dem Treffen vom 7./8. Juni hat die EU ihren Wunsch, Umwelt zu einem wichtigen Thema auf dem Seattle-Treffen zu machen, wiederholt; Norwegen und die Schweiz trieben Themen voran, die Klärung bedürfen. Darunter fallen Öko-Labeling, Verarbeitungs- und Produktionsmethoden (processing and production methods - PPMs) und die Beziehung zwischen WTO-Regeln und multilateralen Umwelt-Abkommen.

Eine Reihe Entwicklungsländer warnte, daß es keine Notwendigkeit gebe, die Arbeit des WTO-Ausschusses für Handel und Umwelt, in dem diese Fragen behandelt werden sollten, zu verdoppeln. Entwicklungsländer betrachten Fragen zu Handel und Umwelt generell als potentielle Handelsrestriktionen und "grünen Protektionismus" und sind deshalb gegen die Aufnahme dieses Themas in die neue Runde. Argentinien, Mitglied der Cairns-Gruppe, wendet sich gegen den Anspruch, daß Umweltschutz eine der Facetten der 'Multifunktionalität' der Landwirtschaft sei und als legitimer Grund für subventionierte Produktion anerkannt werden sollte.

In diesem Zusammenhang forderten die G-8 kürzlich, daß das Thema Umwelt in der bevorstehenden Runde der WTO-Verhandlungen umfassend in Betracht gezogen werden solle, einschließlich 'einer Klärung der Beziehung zwischen multilateralen Umweltabkommen, Schlüsselprinzipien des Umweltschutzes und WTO-Regeln'.

Die Schweiz hat folgende Vorschläge für den Entwurf der Seattle-Erklärung vorgelegt: "Verhandlungen sollten darauf zielen, die Kohärenz zwischen Handels- und Umweltspolitik zu stärken, indem (i) die Beziehungen zwischen dem multilateralen Handelssystem und multilateralen Umweltabkommen durch die Einführung von angemessenen Grundsätzen, Regeln oder Verfahren geklärt und (ii) Instrumente erarbeitet werden, um den Grundprinzipien des Umweltschutzes und momentanen Problemen, die aus den Interdependenzen zwischen Handel und Umwelt entstehen, stärker Rechnung zu tragen (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/265).

Die USA haben einen Vorschlag über Handel und Nachhaltige Entwicklung (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/304) vorgelegt, der anregt, in die Seattle-Erklärung eine Forderung an den Ausschuß für Handel und Umwelt einzuschließen, "als Forum für die Identifizierung und Diskussion von Verbindungen zwischen Elementen der Verhandlungsagenda einerseits, und Umwelt und Gesundheitsschutz andererseits zu fungieren". Der Ausschuß solle jedoch keine Schlußfolgerungen ziehen oder Themen verhandeln. Das Papier fordert auch Vorschläge um Subventionen abzuschaffen, die zu Überkapazitäten im Fischereibereich beitragen", sowie eine Abschaffung von Subventionen für Agrarexporte und "eine fortgesetzte Abkehr von jenen inländischen Subventionsprogrammen, die die Ausbeutung natürlicher Ressourcen begünstigen und den Handel beeinträchtigen".

Frühere Papiere der EU (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/194) und Norwegens (WTO-Dokument Nr. WT/GC/W/176) hatten ebenfalls Handel und Umwelt zum Thema (siehe BRIDGES, 3. Jahr, Nr. 4, S. 4).

Arbeitsstandards

Die USA stehen mit ihrer Absicht, unbedingt Arbeitsfragen in die Seattle-Tagesordnung einzubringen, praktisch allein. Die stellvertretende US-Handelsrepräsentantin Susan Esserman sagte, daß "mehr Aufmerksamkeit für die Interdependenz von Handel und Arbeitsstandards gerechtfertigt ist, da Regierungen und Industrie mit den komplexen Fragen der Globalisierung und der Anpassung zu kämpfen haben". Die USA fordert die Einrichtung einer Arbeitsgruppe - oder laut Vorschlagstext "ein Vorwärtsprogramm" - um Fragen über Arbeitsstandards, wie ausbeuterische Kinderarbeit und die Behandlung von Sonderwirtschaftszonen zu behandeln. Andere Industrieländer gingen das brandheiße Thema mit Vorsicht an, und forderten lediglich eine stärkere Zusammenarbeit zwischen den Sekretariaten der ILO und der WTO. Die Entwicklungsländer wehren sich gegen jegliche Verbindungen zwischen Handel und Arbeit.

Weitere Themen

Es gibt eine Reihe von Themen, die im Vorbereitungsprozeß momentan als nebensächlich behandelt wurden. Es wurden keine formalen Vorschläge über die Transparenz der WTO als Institution und ihre Öffnung für die öffentliche Teilnahme eingereicht, obwohl viele Staaten, darunter Kanada, die EU und die USA in anderem Zusammenhang sagten, daß es eines ihrer Hauptanliegen sei, die WTO zugänglicher für die Zivilgesellschaft zu machen. Auch in der kontroversen Frage der Beziehungen zwischen Arbeitsnormen und Handelsregeln mangelte es an spezifischen Vorschlägen. Zudem blieb es unklar, wie - oder ob - Reformen des Streitschlichtungssystems in die Seattle-Runde einbezogen werden. Die Hauptinitiativen in diesen Bereichen wurden in früheren Ausgaben von BRIDGES beschrieben.

Zwischenstaatliche Treffen

Auszüge aus der Zusammenfassung des Vorsitzenden des G-15 Ministertreffen in Vorbereitung auf Seattle

Die Delegierten maßen der Beseitigung der Schwierigkeiten, mit denen sich Entwicklungsländer bei der Umsetzung der WTO-Abkommen konfrontiert sehen, äußerste Wichtigkeit zu. Sie bemerkten, daß Entwicklungsländer bei der effektiven und rechtzeitigen Umsetzung ihrer Verpflichtungen aufgrund von institutionellen Zwängen und fehlenden Ressourcen haben. Einige Delegierte sprachen über eine Fülle von Problemen bei der Umsetzung. Angesprochen wurden der Nichteinsatz der Bestimmungen des TRIPs-Abkommen über Technologietransfer und die mangelnde Nutzenteilung bei biologischen Ressourcen und traditionellem Wissen, die für neue Entdeckungen genutzt wurden. Die Unfähigkeit der Entwicklungsländer aufgrund der Bestimmungen des TRIMs-Abkommen Regelungen, die notwendig sind, um ihren Industrialisierungsprozeß zu beschleunigen, zu nutzen, die Unfähigkeit, aufgrund des Subventionsabkommens Subventionen für Entwicklung, Diversifikation und Aufwertung zu nutzen. Auch wurden die speziellen Bestimmungen im Anti-Dumping-Abkommen, der Streitschlichtungsübereinkunft und den SPS- und TBT-Abkommen, die geschaffen wurden, um den Entwicklungsländern Vorteile zu bringen und von den Industrieländern praktisch vollkommen ignoriert werden, angesprochen. In diesem Zusammenhang wurde auch die wiederholte und unbegründete Auferlegung von Anti-Dumping- und Ausgleichspflichten durch Industrieländer erwähnt. Auch die mangelnde sinnvolle Umsetzung des Abkommens über Textilien und Bekleidung und der Nicht-Abbau von Zöllen in den Interessenbereichen der Entwicklungsländer zeigte das fehlende Interesse der Industrieländer an den Kerninteressen der Entwicklungsländer.

Bei den Verhandlungen über das Agrarabkommen beobachteten die Delegierten, daß jede Verzögerung ihrer Liberalisierung ungerechtfertigt ist. Sie legten die Notwendigkeit dar auf mehr Gerechtigkeit und Gleichgewicht innerhalb des Abkommens und den Abbau handelshemmende Maßnahmen hinzuarbeiten. Die Bedeutung wurde erkannt, Entwicklungsländern mehr Flexibilität für die Anpassung nationaler Politiken zuzugestehen. Dies hat zum Ziel, das allgemeine Produktionsniveau hinsichtlich Nahrungsmittelsicherheit zu verbessern und das Einkommensniveau der armen Landbevölkerung durch gesicherte Arbeitsplätze auf dem Land anzuheben. Die Delegierten drückten ernste Bedenken über die mangelnde Umsetzung der in Marakesh getroffenen Entscheidung in bezug auf die Nettoimporte von Nahrungsmitteln der Entwicklungsländer aus.

Die Delegierten stimmten darin überein, daß es im Dienstleistungssektor notwendig ist, die bestehenden Strukturen des Abkommens über den Handel mit Dienstleistungen beizubehalten, und betonten die Bedeutung des darin enthaltenen Konzepts der progressiven Liberalisierung. Bedeutung wurde auch den Diskussionen über die Liberalisierung der Interessengebiete der Entwicklungsländer beigemessen, besonders der Notwendigkeit für substantiellere Verpflichtungen für Entwicklungsländer unter Modus 4, nämlich die formalitätenfreie Grenzüberschreitung natürlicher Personen als Dienstleistungserbringer.

Einige Delegationen hatten den Eindruck, daß die Studien und Analysen der WTO-Arbeitsgruppe zu Handel und Investitionen bis jetzt kein Interesse dafür wecken konnte, einen multilateralen Regelkatalog über Investitionen in der WTO zu erstellen. Dennoch meinten einige wenige Delegationen, daß sie, obwohl sie kein multilaterales System in diesem Bereich fordern, mit einem Konsens leben könnten.

Hinsichtlich der Wettbewerbspolitik vertraten die Delegierten die Ansicht, daß sich bei den Diskussionen innerhalb der WTO-Arbeitsgruppe, die sich noch in der analytischen Phase befindet, die Komplexität des Themas gezeigt hat, und es daher derzeit noch verfrüht wäre, über ein multilaterales Rahmenwerk für Wettbewerb zu sprechen. Die Delegierten betonten auch die Notwendigkeit, das Problem restriktiver Handelspraktiken transnationaler Konzerne sowie die gegen den Wettbewerb gerichteten Auswirkungen bestimmter Handelsfördermaßnahmen anzusprechen. Die Delegierten wiesen jeden Anlauf zurück, das bestehende plurilaterale Abkommen über das staatliche Beschaffungswesen zu multilateralisieren.

Einige Delegationen lehnten eine neue Verhandlungsrunde über Zölle ab. Bestimmte Delegationen stellten fest, daß [...] sie Verhandlungen über den Abbau von Zöllen auf gewerbliche Waren ohne Ausnahme irgendwelcher Industriesektoren befürworten würden. Manche Delegationen meinten, daß sie, obwohl keine Befürworter auch keine Gegner derartiger Verhandlungen seien. Andere Delegationen sagten, daß sie, während ihnen Spitzenzollsätze und Zolleskalation ein Anliegen sind, sich nicht wirklich sicher seien, ob die Industrieländer in einer neuen Zollverhandlungsrunde tatsächlich bereit und fähig wären, diese abzubauen. Es wurde beobachtet, daß in den Industrieländern die Fragen über Hochzölle, Zolleskalationen und nicht-tarifäre Schranken, die noch aus der Uruguay-Runde anhängig sind, wirkungsvoll angesprochen werden müssen, damit Marktzugang sinnvoll genutzt werden kann.

Die meisten Delegierten stimmten darin überein, daß Umwelt von Anfang an kein Handelsthema sein soll und daß alle legitimen Umweltbedenken durch die bestehenden WTO-Bestimmungen abgedeckt sind, einschließlich GATT-Artikel XX von 1994. Die Delegierten waren sich einig, daß das Arbeitsprogramm im Ausschuß für Handel und Umwelt (CTE) weitergeführt werden soll. Da Handel nur selten die Ursache für Umweltprobleme ist, beschäftigten sie sich besonders mit Versuchen, Protektionismus unter dem Deckmantel von Umweltbedenken zu legitimieren. Die Delegierten drängten die Minister in Seattle, klar anzuerkennen, daß Umweltstandards von Land zu Land verschieden sind, und die Lösung darin liege, wechselseitig ausschließlich produktbezogene Standards anzuerkennen, statt die Umweltstandards zu harmonisieren. Um die wechselseitige Unterstützung von Handel und Umwelt zu demonstrieren, sollten die Industrieländer störende Agrarexportsubventionen abbauen. Außerdem müßten biologische Ressourcen und traditionelles Wissen einheimischer Bevölkerungsgruppen in den WTO-Regeln respektiert werden sowie Gewinne, die aus ihnen entstehen, mit diesen gerecht geteilt werden. Die Delegierten empfahlen auch, daß die Eigentümer des geistigen Eigentums im Falle des durch nationale Umweltgesetze oder internationale Abkommen verlangten Einsatzes patentierter Technologien oder Substanzen verpflichtet sind, diese zu fairen und günstigsten Bedingungen zu verkaufen.

Es war zu bemerken, daß einige WTO-Mitglieder versuchen, in den Streitschlichtungsverfahren der WTO institutionelle Reformen und mehr Transparenz sowie ungehinderten Zugang zu WTO-Dokumenten durchzusetzen. Es wurde festgestellt, daß das Streitschlichtungsverfahren ein zwischenstaatliches Verfahren ist, und deshalb auf allen Verfahrensebenen strengste Vertraulichkeit gewährleistet bleiben muß. Beobachtern zu gestatten, bei den Treffen des Gremiums und des Berufungsausschusses anwesend zu sein, die Verpflichtung einzuführen, die verschiedenen Eingaben der Parteien während der Anhörungen zu veröffentlichen, und die Eingabe von amicus curiae-Schriftsätzen zuzulassen, würde eine objektive und gesetzliche Untersuchung von Fragen beeinträchtigen. Zudem könnte es in eine Situation münden, in der Nicht-Mitglieder bessere Rechte bekommen als Mitglieder, die nicht zu den am Streit beteiligten Parteien gehören. Darum geht es hier nicht so sehr um die Frage nach "Transparenz", sondern vielmehr um den zeitlichen Ablauf bei der Offenlegung von Dokumenten und bei Streitschlichtungsverfahren.

Die Delegationen negierten jegliche Verbindung von Handel und Kernarbeitsstandards. Sie beriefen sich darauf, daß diese Frage in der Singapur-Ministererklärung abschließend geklärt worden sei. Sie beschlossen, nachdrücklich gegen jeden erneuten Versuch zu opponieren, dieses Thema in der WTO aufzuwerfen.

Das Ministertreffen der Gruppe der Fünfzehn, das als Vorbereitung für die WTO-Ministerkonferenz in Seattle abgehalten wurde, fand vom 17. bis zum 18. August 1999 in Bangalore, Indien, statt. G-15-Mitglieder sind Ägypten, Algerien, Argentinien, Brasilien, Chile, Indien, Indonesien, Jamaika, Kenia, Malaysia, Mexiko, Nigeria, Peru, Senegal, Simbabwe, Sri Lanka und Venezuela.

G-7/G-8-Gipfel - Anerkennung des Zusammenhangs zwischen Handel und Umwelt

Auf ihrem jährlichen Gipfeltreffen in Köln vom 18. bis zum 20. Juni haben die Staatsoberhäupter der USA, Kanadas, Großbritanniens, Deutschlands, Frankreichs, Italiens, Japans und Rußlands sich darauf geeinigt, 'innerhalb der WTO einen effektiveren Weg zu suchen, die Verkettung von Handel und Umwelt anzusprechen und weltweit nachhaltige Entwicklung sowie soziales und wirtschaftliches Wohlergehen zu fördern'.

Handel, Partizipation und nachhaltige Entwicklung

Während das Kölner Kommuniqué, das am Ende des Treffens herausgegeben wurde, Unterstützung für die bevorstehenden WTO-Verhandlungen nur in allgemeiner Form ausdrückt, richtet die Empfehlung einen überraschend scharfen Fokus auf Umwelt und Soziales. In dem Teil des Kommuniqués, der sich mit dem multilateralen Handelssystem beschäftigt, bestätigen die G-7/G-8-Regierungschefs ihre Einmütigkeit über das Bestreben, die WTO transparenter, 'zugänglicher für die Zivilgesellschaft zu gestalten und dennoch den zwischenstaatlichen Charakter aufrechtzuerhalten'. Außerdem fordern die Staats- und Regierungschefs 'stärkere Kooperation und politische Kohärenz der internationalen Finanz-, Wirtschafts-, Arbeits- und Umweltschutzorganisationen'.

Das Umweltschutzkapitel des Kommuniqués verspricht verstärkte Bemühungen, 'ein kohärentes globales und umweltbezogenes Rahmenwerk multilateraler Abkommen und Institutionen zu schaffen'. Etwas überraschend, wenn man die verschiedenen Ansichten der beteiligten Regierungen in Betracht zieht, kamen die G-8-Mitglieder zu der 'Einigung, daß umweltrelevante Überlegungen in vollem Umfang in die bevorstehende WTO-Verhandlungsrunde aufgenommen werden sollten. Das sollte eine Klärung der Beziehungen zwischen multilateralen Abkommen und Schlüsselprinzipien des Umweltschutzes sowie WTO-Regeln einschließen.

Das nächste Treffen der G-7/G-8-Staats- und Regierungschefs wird vom 21. bis 23. Juni 2000 in Okinawa, Japan stattfinden.

Differenzen über Biotechnologie

Biotechnologie wird einer der Hauptkampfplätze in der neuen WTO-Runde werden. Nachdem die USA und Kanada im April angekündigt hatten, ihre Kräfte in der Seattle-Runde zu vereinen, um besseren Marktzugang für gentechnisch veränderte Produkte durchzusetzen, wurde dieses Thema sowohl in der WTO als auch in anderen internationalen Foren diskutiert. Das Kölner Kommuniqué ruft die Regierungen auf, 'die Konsequenzen von Entwicklungen in der Biotechnologie [...] auf nationaler und internationaler Ebene in allen zuständigen Foren zu behandeln. Wir sind zu einer wissenschaftlichen und auf Regeln basierenden Behandlung dieses Themas verpflichtet.'

Der französische Präsident Chirac schlug vor, einen Globalen Wissenschaftsrat für Nahrungsmittelsicherheit einzurichten, um neue Produkte und neue Nahrungsmittel (novel food) 'zu untersuchen und zu bewerten'. Der unabhängige Rat würde die öffentliche Akzeptanz für als gesundheitlich unbedenklich eingestufte Nahrungsmittel verstärken, nicht zuletzt, weil er sich im Falle wissenschaftlicher Zweifel auf das 'Vorsorgeprinzip' stützen würde.

Die USA und Kanada lehnten den Vorschlag ab. Sie wandten ein, daß Fragen zur Nahrungsmittelsicherheit in die WTO gehören. In ihrem Kommuniqué beauftragten die G-7/G-8-Regierungschefs die OECD-Arbeitsgruppe zur Harmonisierung der Verordnungsaufsicht über Biotechnologie und die OECD Sondereinheit/ Spezialeinheit für die Sicherheit von Novel Food and Feed ein, 'eine Studie über die Auswirkungen von Biotechnologie und andere Aspekte der Nahrungsmittelsicherheit durchzuführen'. Bis zum Gipfeltreffen im Jahr 2000 soll diese 'über mögliche Wege zu berichten, unseren Umgang mit diesen Fragen durch internationale und andere Institutionen zu verbessern, wobei die Überlegungen von anderen Foren dabei berücksichtigt werden sollen'.

Zögerndes Nicken zu Arbeitsnormen

Während das Kölner Kommuniqué der Stärkung sozialer Sicherungen ein langes Kapitel widmet - einschließlich der Respektierung der Menschenrechte und der Kernarbeitsstandards - hielt es sich bei der Befürwortung einer direkten Koppelung von Handel und Arbeit zurück. Stattdessen wollen die Staats- und Regierungschefs die Möglichkeiten der ILO stärken, Länder dabei zu unterstützen, Kernarbeitsstandards durchzusetzen, und betonten außerdem 'die Wichtigkeit effektiver Kooperation zwischen WTO und ILO hinsichtlich der sozialen Dimensionen von Globalisierung und Handelsliberalisierung'.

Schuldenerlaßinitiative gebilligt

Bei dem Treffen wurde offiziell eine wichtige neue Schuldenerlaßinitiative für hochverschuldete arme Länder (Heavily indebted poor countries - HIPCs) gebilligt. Der Schuldenabbauplan, dem die G-7-Finanzminister bereits bei einem früheren Treffen zugestimmt haben, fordert eine drastische Ausweitung der HIPC-Initiative von 1996. Laut Gipfelkommuniqué ist die Kölner Schuldeninitiative darauf angelegt, 'durch größere Änderungen des HIPC-Rahmenwerks einen tiefgreifenderen, breiteren und schnelleren Schuldenerlaß zu ermöglichen. Das Hauptziel dieser Initiative ist es, größeres Augenmerk auf den Abbau von Armut durch Bereitstellung der Finanzmittel für Investitionen in Gesundheit, Ausbildung und soziale Bedürfnisse zu richten. In diesem Kontext unterstützen wir auch gute Regierungsführung und nachhaltige Entwicklung.'

Zusammen mit früheren Schuldenerlaßverpflichtungen könnte die Kölner Initiative den Erlaßbetrag mehr als verdreifachen - von 13 Mrd. US$ im aktuellen HIPC-Rahmenwerk auf 50 Mrd. US$. Würden alle 33 potentiellen Kandidaten für einen Erlaß die Bedingungen erfüllen, könnte die Initiative mit der Streichung offizieller Entwicklungshilfeschulden durch die G-7-Staaten und andere bilaterale Kreditgeber ihren 'Schuldenberg' von momentan etwa 127 Mrd. US$ auf 37 Mrd. US$ reduzieren.

Um sich für einen Schuldenerlaß unter der neuen Initiative zu qualifizieren, müssen hochverschuldete arme Länder ihre Ersparnisse aus dem verringerten Schuldendienst für die Bereiche Gesundheit, Verringerung der Kindersterblichkeit, AIDS Prävention, Ausbildung, größere Transparenz des Staatshaushaltes und umfassendere Beratung mit der Zivilgesellschaft in der Entwicklung und Durchführung von Wirtschaftsprogrammen aufwenden.

Verbesserung der Finanzarchitektur

Die Staats- und Regierungschefs billigten auch eine Reihe von Schritten, die die internationale Finanzarchitektur stärken sollen. Sie forderten von internationalen Finanzinstitutionen, 'die Entwicklung von verträglicher Sozialpolitik und Infrastruktur in Entwicklungsländern zu unterstützen und zu überwachen', und drängten den Internationalen Währungsfonds (IWF), 'Kernbudgets wie elementarem Gesundheitswesen, Ausbildung und Weiterbildung so große Prioritäten wie möglich einzuräumen, selbst in Zeiten der Haushaltskonsolidierung. Sie regten die Weltbank und den IWF an, 'zusammenzuarbeiten, um einen Katalog von Vorgehensweisen und Praktiken zu entwickeln, auf den sich Geber und Nehmer durch die Schaffung von Ausgleichsprogrammen, die den Schutz der Schwächsten garantieren, gleichermaßen stützen können'.

Special: Biotechnologie

Das Vorsorgeprinzip

Das Importverbot der EU für mit Wachstumshormonen behandeltes Rindfleisch ist das bekannteste Beispiel für eine Handelsbeschränkung auf der Grundlage des Vorsorgeprinzips. Die EU argumentierte, daß die internationalen Normen für die Sicherheit von Hormonen zweifelhaft sind und das Verbot im Licht der daraus resultierenden Unsicherheit gerechtfertigt sei. Das Berufungsgremium der WTO legte fest, daß es keine Risikobeurteilung gibt, die die Behauptung der EU unterstützt, und das Verbot daher gegen die Bestimmungen des Artikels 5 des Abkommens über Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen verstoße. Daraufhin gab die EU wissenschaftliche Studien in Auftrag, von denen sie sich eine entsprechende Risikobeurteilung erhofft. Sie weigert sich aber, das Importembargo aufzuheben, bevor die Ergebnisse dieser Studien Anfang nächsten Jahres bekannt werden.

Da die EU-Studien der WTO noch nicht vorgelegt wurden, bleibt es eine offene Frage, wie schlüssig eine Risikobeurteilung sein muß, um Handelsbeschränkungen zu rechtfertigen oder - in anderen Worten - welcher Grad wissenschaftlicher Unsicherheit eine akzeptable Grundlage für Handelsmaßnahmen aufgrund des Vorsorgeprinzips darstellen wird.

Ein Disput über gentechnisch veränderte Organismen (GMOs) würde die Akzeptanz der WTO für das Vorsorgeprinzip bis zum äußersten austesten. Ein solcher Fall wurde noch nie vorgebracht, aber denkbar ist, daß Mitglieder die an biotechnologischen Exporten interessiert sind gesetzliche Handelsschranken anfechten, die zum Schutz vor Risiken für Leben und Gesundheit von Mensch, Tieren und Pflanzen erlassen wurden.

So könnte es zum Beispiel zu einem Disput über die Pläne der EU und Japans zur Kennzeichnungspflicht für Nahrungsmittel, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten, kommen. Beide gerieten im WTO-Ausschuß für Technische Handelsschranken unter scharfe Kritik. Exporteure von Biotechnologie argumentieren, daß Tests gezeigt hätten, daß gentechnisch veränderte Pflanzensorten keine schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit haben, und deshalb kein wissenschaftlicher Grund besteht, solche Produkte zu kennzeichnen. Eine Auflage, GMO-Produkte zu kennzeichnen, könnte eine willkürliche und nicht wissenschaftlich begründete Handelsschranke darstellen, besonders weil nur getrennte Produktions-, Transport- und Verarbeitungssysteme garantieren könnten, daß ein Nahrungsmittel frei von gentechnisch veränderten Organismen ist. Derzeit wird eine Trennung der Ernten von den Haupterzeugern der GMOs weder verlangt noch praktiziert.

Weiterführende Literatur

Konrad von Moltke, 1988. "The Vorsorgeprinzip in West German Environmental Policy", in: Royal Commission on Environmental Pollution, Twelfth Report: Best Practicable Environmental Option. London, HMSO. (Also: London: Institute for European Environmental Policy, 1987).

Ortwin Renn, et al. May 1999. On Science and Precaution in the Management of Risk. Final Report of a Project for the EC Forward Studies Unit.
 
 

Verordnungen über gentechnisch veränderte Produkte (GMO - Genetically Modified Organisms) dominieren erneut das TBT-Treffen

Auf dem Treffen des WTO-Ausschusses für Technische Handelsschranken (Committee on Technical Barriers to Trade - TBT) haben die USA ein Papier vorgelegt, das die Aufmerksamkeit auf die Mitteilungen der Mitglieder über gentechnisch veränderte Agrar- und Nahrungsmittelprodukte lenken soll (WTO-Dokument Nr. G/TBT/W/115).

Das Papier weist darauf hin, daß unter dem TBT-Abkommen 11 Mitteilungen zu gentechnisch veränderten Agrar- und Nahrungsmittelprodukten gemacht wurden (andere wurden unter dem Abkommen über sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen (SPS) eingereicht). Nur eine der TBT-Mitteilungen wurde vor 1996 gemacht, fünf zwischen 1997 und 1998 und allein fünf Verordnungsvorschläge zu genetisch veränderten Organismen wurden in den ersten fünf Monaten des Jahres 1999 gemacht. Dieser wachsende Trend zeigt nach Meinung der USA 'zunehmende nationale Debatten hinsichtlich der Notwendigkeit technischer Verordnungen'. Die USA merkten an, daß 'ein signifikanter Anteil internationalen Handels mit einer Vielzahl von Agrar- und Nahrungsmittelprodukten davon betroffen ist', daß internationale Normen, die auf die Kennzeichnung und andere Aspekte von gentechnisch veränderten Agrar- und Nahrungsmittelprodukten anwendbar sind, 'im allgemeinen nicht existieren oder erst kürzlich ernsthafte Anläufe für internationale Richtlinien und Normen unternommen wurden. Meist sind diese Überlegungen nur für die Mitglieder relevant, die wissenschaftliche Verordnungsverfahren für die Sicherheitsprüfung von Nahrungsmitteln entwickeln.' Abschließend drängten die USA die Mitglieder, sich an der Arbeit der Codex Alimentarius-Kommission zu beteiligen, 'um eine Einigung über relevante internationale Normen zu erreichen'.

Die USA legten auch einen Entscheidungsentwurf über die Transparenz internationaler Normen vor (WTO-Dokument Nr. G/TBT/W/75/Rev.1), der darauf zielt, sicherzustellen, daß WTO-Mitglieder 'angemessene Kenntnis, Zeit und Gelegenheit bekommen, an den Diskussionen, der Ausarbeitung und dem Beschluß von internationalen Normen teilzuhaben'. Die Beobachtungen über den wachsenden Trend zur Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen werden wahrscheinlich den Weg dafür bereiten, Biotechnologie während der bevorstehenden WTO-Verhandlungen stärker in WTO-Regelungen einzubinden, was die USA und Kanada zu einer ihrer höchsten Prioritäten erklärt hatten. Beide sind noch unentschlossen, ob sie dies mittels interpretative notes, die Bestimmungen über Genehmigungsverfahren für Produkte und Gleichwertigkeit im SPS-Abkommen stärken, verfolgen wollen oder mittels eines gesonderten Abkommens über Biotechnologie.

Auf dem TBT-Treffen im Juni kritisierte Kanada die jüngsten Vorschläge Australiens und Neuseelands zur Produktkennzeichnung von genetisch veränderten Organismen. Brasilien setzte den Ausschuß davon in Kenntnis, daß es sich mit nationalen Konsultationen zu diesem Thema befaßt. Indien vertritt den Standpunkt, daß alle gentechnisch veränderten Nahrungsmittel, die in Entwicklungsländer ohne adäquate Untersuchungseinrichtungen exportiert werden, eindeutig gekennzeichnet sein müssen. Auf früheren Treffen wurde auch Japans Vorschlag zur Kennzeichnungspflicht kritisiert. Dennoch war es die EU-Verordnung 1139/98, die erneut unter stärksten Beschuß geriet. Die Verordnung 1139/98 verlangt, daß Produkte, die gentechnisch verändertes Soja oder gentechnisch veränderten Mais enthalten, als solche gekennzeichnet sein müssen. Die USA und Kanada brachten ihre anhaltende Unzufriedenheit mit den wissenschaftlichen Grundlagen zum Ausdruck, auf welchen die Unterscheidung zwischen gentechnisch veränderten und anderen Produkten der EU basiert, und betonten, daß die EU immer noch nicht zufriedenstellend auf ihre Einwände hinsichtlich der Durchsetzung dieser Verordnung geantwortet hat. Beide Länder hielten daran fest, daß es sehr schwierig - und kostspielig - sein würde, Produkte auf Spuren von gentechnisch veränderter DNS zu testen, und fürchteten, daß die EU-Verordnung zu einer de facto Verpflichtung werde, Anbau, Transport- und Produktionsströme von gentechnisch verändertem Mais und Soja zu trennen. Im Moment mischen beide Staaten transgene Ernten mit anderen und behaupten, daß es keinen wissenschaftlichen Grund gebe, anders zu handeln.

Zwei Schritte vor und zwei Schritte zurück in der Transatlantischen Fehde über Biotechnologie

Biotechnologie wird unzweifelhaft das größte Ärgernis für den transatlantischen Handel werden, und zwar eines, das die momentanen Dispute über Bananen und Rindfleisch zwischen USA und EU höchstwahrscheinlich weit in den Schatten stellt.

Bei den Verhandlungen über das Biosafetyprotokoll, in der Codex Alimentarius-Kommission und im WTO-Ausschuß für Technische Handelsschranken stehen sich die beiden Handelsblöcke mit gekreuzten Klingen gegenüber. Um einen Teil der Spannungen abzubauen, haben die Staats- und Regierungschefs von EU und USA auf ihrem halbjährlichen Gipfeltreffen am 21. Juni ein biotechnologisches Pilotprojekt gestartet, in dessen Rahmen ihre Aufsichtsbehörden den Genehmigungsprozeß für eine gentechnisch manipulierte Pflanzensorte, die in beiden Handelsblöcken zur Zulassung vorgelegt wurde, überwachen.

Die TEP-Arbeitsgruppe (Transatlantische Ökonomische Partnerschaft) für Biotechnologie wird auch danach streben, die Koordination zwischen den Aufsichtsbehörden der US und EU durch Informationsaustausch hinsichtlich ihrer verschiedenen wissenschaftlichen Testverfahren und Dokumentationsbedürfnisse vor der Kommerzialisierung von transgenen Pflanzen zu verbessern. Das Pilotprojekt wurde unter der Initiative der Transatlantischen Ökonomischen Partnerschaft (Transatlantic Economic Partnership-Initiative - TEP) begonnen - eine abgespeckte Version des Neuen Transatlantischen Marktplatzes (New Transatlantic Market Place), die ursprünglich vor mehr als einem Jahr von Sir Leon Brittan vorgeschlagen wurde, um die anstehenden multilateralen Handelsgespräche durch größere, gegenseitige Handelsliberalisierungsverpflichtungen anzukurbeln.

Die TEP zielt darauf ab, die Aufsichtsbehörden und technischen Handelsschranken zwischen der EU und den USA abzubauen. Als ein Resultat des Gipfels wollen die beiden damit beginnen, Prinzipien und Richtlinien zu entwickeln, um die Transparenz ihrer Verordnungsverfahren zu verbessern. In den kommenden Monaten werden Aufsichtsbehörden ihre Bemühungen darauf richten, technische Handelsschranken in den Bereichen marine Sicherheitsausrüstung, Kosmetik, Messung und Eichung sowie Straßensicherheitsausrüstung zu beseitigen.

Frühwarnsystem für Handelsstreitigkeiten

Eine weitere Initiative, die dazu beitragen könnte, Handelsspannungen zu mindern, ist die Verpflichtung der Staats- und Regierungschefs, einen 'Frühwarn- und Problemvermeidungsmechanismus' einzurichten. Die TEP-Lenkungsgruppe wird für die Handels- und Investmentkomponente in diesem neuen System verantwortlich sein.

Laut dem Gipfelstatement beabsichtigt die Initiative, 'die Kapazität jeder Seite zu verbessern, die Interessen der anderen Seite in einem frühen Stadium der Formulierung von Vorgehensweisen, Gesetzen oder Verwaltungsentscheidungen zu bedenken, ohne hierbei die bestehende Entscheidungsautonomie aller beteiligten Seiten zu beschränken'. Der Text spezifiziert, daß der Mechanismus 'keine Voreingenommenheit für die Rechte und Pflichten einer Seite hinsichtlich der internationalen Streitschlichtung, die unter die Regeln der Welthandelsorganisation fallen', haben wird. Zusätzlich zum vermehrten Informationsaustausch und Diskussionen zwischen Regierungsstellen, sieht das Projekt eine Einbindung der TEP-Beratungsgremien - den Transatlantischen Dialog zwischen Gesetzgebern, Unternehmensvertretern, Verbraucherorganisationen, Umweltschutzgruppen und Arbeitsgruppen - beim 'Erfassen von Problemen und Anbieten von Lösungsvorschlägen' vor.

Zwei Schritte zurück

Mit Sicherheit werden die USA den Standpunkt der EU-Umweltminister zur vorsätzlichen Freisetzung (deliberate release) gentechnisch veränderter Organismen (GMOs) in die Umwelt als einen Rückschritt betrachten. Während der Umweltrat dem Druck einiger EU-Staaten nach einem völligen Verbot von Zulassungen für GMOs widerstanden hat, bis die Richtlinie 90/220 über die vorsätzliche Freisetzung solcher Organismen vom EU-Ministerrat und dem EU-Parlament formal abgeändert und verabschiedet worden ist, könnte die am 25. Juni verabschiedete Entscheidung zu einem de facto-Moratorium über die Zulassung von gentechnisch verändertem Saatgut beitragen, bis ein neues Zulassungsgesetz in Kraft tritt. Die Revision der Richtlinie 90/220 dauerte zwei Jahre, und es wird nicht erwartet, daß das neue Programm vor 2002 vollständig umgesetzt wird (siehe BRIDGES, 3. Jahr, Nr. 3, S. 9).

Als Reaktion auf den akuten öffentlichen Druck sieht das 'politische Abkommen' des Umweltrats - verabschiedet mit drei Enthaltungen von Befürwortern des Moratoriums - strenge, neue Zulassungs- und Überwachungsauflagen für genetisch veränderte Ernten vor. Obwohl es kein Moratorium über ihre Zulassung verhängt, erklären zumindest Frankreich, Italien, Griechenland, Dänemark und Luxemburg, daß sie neue Verabschiedungen im Ministerrat blockieren würden, bis die Revision abgeschlossen sei. Die Handelsrepräsentantin Chalene Barshefsky berichtete dem Agrarausschuß des Senats am 24. Juni, daß die Administration erwägt, ein Verfahren gegen die EU vor der WTO anzustrengen, weil das Genehmigungsverfahren der EU für gentechnisch veränderte Ernten 'vollkommen unvollkommen' sei. Es ist noch nicht klar, ob die Weigerung des Umweltrats, ein formales Moratorium zu verabschieden, ausreichen wird, einen Handelsstreit zu vermeiden.

Die EU-Vertreter sind jedoch hinsichtlich der Vereinbarkeit des formal abgeänderten Genehmigungsverfahrens mit der WTO zuversichtlich. Die EU-Umweltminister ersuchten die Europäische Kommission auch, sich erneut mit der Frage der Einrichtung eines gesonderten Haftungssystems für durch GMOs verursachte Umwelt- und Gesundheitsschäden zu befassen. Die Kommission hat bereits früher ein ähnliches Ersuchen des Europäischen Parlaments zurückgewiesen. In der Zwischenzeit wurden zwei Initiativen, die den Weg für kompatiblere Genehmigungsverfahren hätten bereiten können, vereitelt: andere EU-Mitglieder wiesen einen deutschen Vorschlag, innerhalb der Europäischen Union eine unabhängige Behörde für die Genehmigung von GMOs, die ins Freiland ausgesetzt werden sollen, einzurichten zurück, und auf dem G-8-Gipfel wurde der Vorschlag Frankreichs abgelehnt, einen Globalen Wissenschaftsrat für Lebensmittelsicherheit (Global High Scientific Council for Food Safety) zu schaffen, der 'neue Produkte und neue Lebensmittel (novel food) prüft und genehmigt'.

Das Genehmigungsverfahren für GMOs obliegt momentan der Europäischen Kommission, von der Kritiker sagen, sie sei zu politisiert, um wissenschaftlich stichhaltige Entscheidungen zu treffen. Ähnliche Kritik wurde auf globaler Ebene gegenüber der Codex Alimentarius Kommission geäußert, die Sicherheitsnormen für Nahrungsmittel festsetzt, die als gültige Grundlagen für mit der WTO vereinbare Handelsbeschränkungen dienen.

GMOs können nur dann auf dem Gemeinschaftsmarkt abgesetzt werden, wenn 'mögliche Einwände ausgeräumt wurden oder durch ein Ausschußverfahren eine Entscheidung getroffen wurde, und falls die zuständige leitende Behörde nicht dagegen ist, daß das betreffende Produkt auf dem Markt abgesetzt wird. Zustimmung wird erteilt infolge ausführlicher Konsultation (öffentlicher, wissenschaftlicher Ausschüsse) und für einen Maximalzeitraum von 10 Jahren nach der ursprünglichen Zustimmung.' 'Zusätzliche Verfahren sind vorgesehen für die Bekräftigung von Zustimmung und für die Handhabung der Zustimmungen, die unter der geltenden Richtlinie gegeben wurden, sowie für die Überwachung und Handhabung der neuen Informationen und Einwände in bezug auf GMOs, die bereits Zustimmung gefunden haben'.

'Was die Kennzeichnung angeht, muß klar festgestellt werden, daß "dieses Produkt gentechnisch veränderte Organismen enthält". Der Kompromiß erlaubt, daß für jedes betroffene Produkt von der Kommission Schwellenwerte festgesetzt werden'. Auszug aus dem Bericht der Sitzung des EU Umweltrats vom 24. - 25. Juni 1999.

Nachrichten aus den Vereinten Nationen und Bretton-Woods-Institutionen

ILO verabschiedet Konvention über Kinderarbeit

Die Internationale Arbeitskonferenz der ILO hat am 17. Juni einstimmig die Konvention bezüglich des Verbots und der Sofortaktion zur Ausrottung der schlimmsten Arten der Kinderarbeit (Convention Concerning the Prohibition and Immediate Action for the Elimination of the Worst Forms of Child Labour) verabschiedet. Die Konvention ist das Ergebnis jahrelanger Bemühungen, ein verbindliches internationales Abkommen zustande zu bringen, das sich gegen Praktiken wie Kindersklaverei, Zwangsarbeit, Kinderhandel, Schuldensklaverei, Leibeigenschaft, Prostitution und Kinderpornographie sowie gegen verschiedene Formen von gefährlicher und ausbeuterischer Arbeit wendet. Es wird für alle Kinder unter 18 Jahren gelten und 12 Monate, nachdem mindestens zwei ILO Mitglieder es unterzeichnet haben, in Kraft treten. Die Konventionsparteien müssen sofortige, effektive Maßnahmen verabschieden, um die schlimmsten Formen der Kinderarbeit zu verbieten und zu eliminieren. Zu den schlimmsten Formen der Kinderarbeit gehören:

• Alle Formen der Sklaverei und sklavereiähnliche Praktiken, wie der Verkauf von und der Handel mit Kindern, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Schuldensklaverei und Leibeigenschaft;

• Einsatz, Beschaffung oder Feilbieten eines Kindes zum Zwecke der Prostitution, der Produktion von Pornographie oder pornographischer Handlungen;

• Einsatz, Beschaffung oder Feilbieten eines Kindes zum Zwecke krimineller Handlungen, insbesondere für die Produktion und den Handel mit Drogen;

• Arbeit, die [...] wahrscheinlich die Gesundheit, Sicherheit oder Moral der Kinder gefährdet.

Nach Schätzungen der ILO arbeiten allein in den Entwicklungsländern etwa 250 Millionen Kinder unter 14 Jahren, und weltweit arbeiten etwa 50 bis 60 Millionen Kinder zwischen fünf und elf Jahren unter Umständen, die als gefährlich bezeichnet werden könnten.

Die ILO berichtet auch über eine sich verschlimmernde Situation hinsichtlich des Verkaufs von Kindern und des Handels mit Kindern über nationale Grenzen durch organisierte Netzwerke zum Zwecke der Prostitution und Durchführung gefährlicher Arbeiten im Baugewerbe, in Kleinbetrieben, Fabriken und Haushalten. In vielen Fällen werden Kinder in diesen Situationen am Arbeitsplatz eingesperrt und wie Sklaven behandelt.

Zwei bedeutende Kompromisse waren notwendig, bevor die Zustimmung zum Text der Konvention zustande kam: Die USA und Großbritannien bestanden darauf, daß die Vereinbarung die Möglichkeit offenläßt, sich unter 18 Jahren freiwillig zum Militärdienst melden zu können (beide rekrutieren 17jährige Freiwillige), obwohl die Konvention die Zwangsrekrutierung von Kindern in bewaffneten Konflikten untersagt. Mehrere Entwicklungsländer stimmten für die Streichung solcher Arbeiten.

Arbeit und die WTO

Entgegen den Erwartungen forderte Präsident Clinton, der sich am 16. Juni an die Konferenz wendete, keine explizite Verbindung zwischen Handel und Arbeit in der nächsten WTO-Verhandlungsrunde. Statt dessen betonte er, wie wichtig es sei, sicherzustellen, daß der gewöhnliche Arbeitnehmer Vorteile aus dem freien Handel und der Globalisierung ziehen könne. Er sagte: "Da wir uns darauf vorbereiten, im November in Seattle eine neue globale Handelsgesprächsrunde aufzunehmen, ist es wesentlich, daß WTO und ILO zusammenarbeiten, um dieses gemeinsame Ziel zu erreichen". Präsident Clinton kritisierte außerdem Myanmar (ehemals Burma) als einen Staat, der 'die niedrigsten Werte und allerschlimmsten Vorkommnisse' in bezug auf Menschenrechts- und Arbeitsrechtsverletzungen aufweise, und forderte den Vorstand der ILO auf, 'entschiedene Schritte zu unternehmen'. Clintons Rede ließ offen, wie die USA gedenken, bei der Schaffung des 'Vorwärtsprogramms' für Arbeitsfragen bezüglich Arbeitsstandards, das sie als eines ihrer allgemeinen Verhandlungsziele in den anstehenden Handelsgesprächen vorgelegt haben, vorzugehen.

Haftungsprotokoll der Basler Konvention vor Abschluß

Die Parteien der Basler Konvention über grenzüberschreitenden Transport von gefährlichen Abfällen trafen sich vom 30. August bis zum 3. September in Genf, um zu versuchen, das Haftungsprotokoll, an dem sie sechs Jahre lang gearbeitet haben, abzuschließen. Die Delegierten wollten einen neuen, von Deutschland eingereichten Kompromißentwurf diskutieren, aus dem eine frühere, kontroverse Verpflichtung herausgenommen wurde, einen Fonds einzurichten, der für Verschmutzungen aufkommt, falls der Verursacher nicht ausfindig gemacht werden oder für den Schaden selbst nicht aufkommen kann. Bis jetzt hatten Entwicklungsländer einen solchen Fonds als wesentliches Element dieses Protokolls betrachtet. Der neue Entwurf schlägt vor, dieses Thema innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Protokolls erneut zu prüfen.

Der deutsche Text schlägt auch vor, daß die Haftung ab dem Punkt gelten soll, wo der zu exportierende Abfall für den Transport zu einem Vertragspartner geladen wird. Die Entschädigungsansprüche aus dem Protokoll würden auf maximal $66, 8 Mio. pro Unfall beschränkt werden, wobei Zinsen und Kosten des zuständigen Gerichts nicht eingeschlossen werden.

Wird das Protokoll im September zum Abschluß gebracht, werden die Parteien der Basler Konvention es auf dem 5. Treffen der Parteienkonferenz, die für 6. bis 10. Dezember 1999 angesetzt ist, verabschieden. Das Protokoll wäre das erste gesetzliche Instrument in bezug auf Haftung und Entschädigung, das jemals im Rahmen eines multilateralen Umweltabkommens verabschiedet wurde. Über die Ergebnisse wird in der Novemberausgabe von BRÜCKEN berichtet.

Kontakt: Iwona Rummel-Bulska, Sekretariat der Basler Konvention
Tel: (0041-22) 917 - 9111, E-mail: bulskai@unep.ch

Weltbank und Organisation für Ernährung und Landwirtschaft (FAO): Start für WTO-Programme für 2000

Das Handelsteam der Entwicklungsforschungsgruppe der Weltbank ist an einer Reihe von Initiativen beteiligt, die die Partizipation von Entwicklungsländern an der Seattle-Runde unterstützen. Eines der Projekte zielt darauf, die Kapazität der Entwicklungsländer zu stärken, Verhandlungsziele zu formulieren und zu verfolgen. Experten aus Entwicklungsländern werden in Zusammenarbeit mit internationalen Spezialisten 25 Schriftstücke vorbereiten, die die momentanen Politiken der Regierungen von Entwicklungsländern genauer darstellen, politische Optionen im Kontext der WTO-Verhandlungen bestimmen sowie Kosten und Nutzen dieser Optionen analysieren. Die Untersuchungsergebnisse werden in ein Bündel von Themenpapieren eingeschlossen und spiegeln sich in den Empfehlungen zu den Interessen der Entwicklungsländer in den Verhandlungen.

Nach dem Beginn der Verhandlungen wird sich der Fokus des Projekts auf die Unterstützung der Entscheidungsträger durch Workshops und andere Aktivitäten verlagern. Ein wesentlicher Teil wird ein Handbuch für Handelsunterhändler sein, das auch Software enthält, um Konditionen für den Marktzugang und Verhandlungsoptionen abzuschätzen.

Kontakt: Michael Finger, Lead Economist for Trade Policy, World Bank, E-mail: MFinger@WorldBank.org, Internet: http://www.worldbank.org/research/projects/trade.htm

Die FAO verstärkt auch ihre Unterstützung für Mitgliedsstaaten, damit sie hinsichtlich der bevorstehenden WTO-Verhandlungen besser informiert und vorbereitet sind. Eine Reihe von Aktivitäten wurde gestartet, einschließlich regionaler Forbildungs-Workshops, die sich mit Fragen beschäftigen, die unmittelbar mit den Abkommen über Landwirtschaft, Sanitäre und Phytosanitäre Maßnahmen, Technische Handelsschranken und handelsrelevante Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPs) zusammenhängen.

Am 23./24. September wird in Genf ein Symposium über "Landwirtschaft, Handel und Nahrungsmittelsicherheit - Probleme und Möglichkeiten für die bevorstehenden WTO-Verhandlungen aus der Sicht der Entwicklungsländer" abgehalten. Das Symposium wird die Haupttendenzen im Handel mit Agrarprodukten und der Nahrungsmittelsicherheit der letzten Jahre untersuchen und analysieren, wie das wechselnde internationale policy environment/Politikumfeld diese Tendenzen beeinflußt hat. Es wird auch das Politikumfeld für Agrarentwicklung und Nahrungsmittelsicherheit in Entwicklungsländern überprüfen, und Bereiche bestimmen, in denen eine Politikänderung nötig ist.

Regionale Abkommen

Indien maßgeblich in der ersten Richtlinie der WTO über regionale Handelsregelungen

Am 31. Mai legte die WTO ihre erste Richtlinie über gemäß der regionalen Integration auferlegte Handelsrestriktionen vor (WT/DS34/R). Indien hat die 1996 eingerichteten Importquoten der Türkei von 1996 für Textilien und Bekleidungsartikel angefochten. Diese war für notwendig erklärt worden, um türkische Handelsvorschriften mit denen der EU zu harmonisieren, nachdem die Türkei mit der EU eine Zollunion gegründet hat.

Die Türkei bezog sich insbesondere auf den GATT-Artikel XXIV:8(a)(ii), der von den Beteiligten einer Zollunion verlangt, daß für Nichtbeteiligte 'im wesentlichen die gleichen Pflichten und andere Handelsvorschriften' gelten. Bevor die Zollunion in Kraft trat, hatte die Türkei keine quantitativen Beschränkungen auf Textilien und Bekleidung und nur relativ niedrige Importzölle auf die 19 von den Quoten betroffenen Produktkategorien erhoben.

Indien focht die Quoten als nicht übereinstimmend mit den Pflichten der Türkei an, die sich aus Artikel XI und XIII des GATT (Eliminierung und nichtdiskriminierende Anwendung quantitativer Beschränkungen) ebenso wie aus Artikel 2 des Abkommens über Textilien und Bekleidung (ATC) ergeben, an. Indien sprach sich auch gegen die Interpretation der Türkei aus, daß diese Quoten aufgrund des Artikels XXIV des GATT (Bestimmungen über Freihandelszonen und Zollunionen) legitim wären. Der Ausschuß unterstützte die Position Indiens.

Bezug nehmend auf den Bananen-Streit führte Indien die Ansicht des Berufungsausschusses an, daß, 'ohne explizit [durch eine Verzichtserklärung] autorisiert zu sein, können die Bestimmungen der Lomé-Konvention die Rechte und Pflichten eines WTO-Mitglieds nicht ändern', und kam zu dem Schluß, daß 'selbst wenn das Zollunionsabkommen zwischen der Türkei und der EU von der Türkei verlangen würde, alle Handelspolitiken der EU anzunehmen [...], diese Anforderungen dennoch nicht ausreichen würden, die Türkei von ihren Verpflichtungen unter dem WTO-Abkommen zu befreien.

Das Schiedsgericht merkte auch an, daß der Artikel XXIV keine Bestimmungen über quantitative Beschränkungen enthält, obwohl er die Neuverhandlung von Zöllen behandelt, die durch die Bildung einer Zollunion über ihre Bindung erhöht wurden. Daher zog der Ausschuß den Schluß, daß 'Mitglieder keine sonstwie gearteten unvereinbaren quantitativen Beschränkungen [als Resultat einer Zollunion] auferlegen können'. Zudem merkte er an, daß die Türkei andere, mit der WTO vereinbare Mittel habe, um ihre Ziele hinsichtlich der Zollunion zu sichern, darunter höhere Zolltarife, Herkunftsbestimmungen, frühes langsames Auslaufenlassen und Zolltarif-Festsetzung.

Der Ausschuß machte auch deutlich, daß der GATT-Artikel XXIV8(a)(ii) dahingehend ausgelegt werden sollte, den Parteien zu erlauben, eine Zollunion zu bilden, auch wenn ein Mitglied berechtigt ist, quantitative Beschränkungen unter einer speziellen Übergangsregelung aufzuerlegen, und das andere Mitglied nicht (alle WTO-Mitglieder müssen bis 2005 allmählich Quoten für Textilien und Bekleidung unter dem ATC einstellen).

Der Bericht über die Beschränkungen der Türkei auf Einfuhren von Textilien und Bekleidung ist der erste Ausschußbericht, der verdeutlicht, daß ein Land, das einem regionalen Handelsabkommen angehört, generell durch alle WTO-Verpflichtungen gebunden ist, es sei denn, daß es Konflikte zwischen Bestimmungen gibt. In diesem Fall befand das Schiedsgericht, daß die relevanten Bestimmungen von Artikel XXIV nur zum Verstoß gegen die Meistbegünstigtenklausel berechtigen, aber nicht zum Verstoß gegen die GATT-Artikel XI und XIII oder den ATC-Artikel 2.4, die die Einführung quantitativer Beschränkungen eindeutig verbieten. Die Entscheidung, die von WTO-Mitgliedern noch nicht verabschiedet worden ist, könnte via Türkei zu vermehrten Einfuhren indischer Textilprodukte in die Europäische Union führen.

Unterhändler der Lomé-Konvention verschieben Schlüsselentscheidungen erneut

Die Minister der Europäischen Union und aus 71 Entwicklungsländern in Afrika, der Karibik und dem pazifischen Raum erzielten kaum Fortschritte, als sie sich vom 29. bis 30. Juli in Brüssel trafen, um über die zukünftige Ausgestaltung der Handels- und Hilfsbeziehungen zwischen der EU und ihren Partner der Lomé-Konvention zu diskutieren. Die Ansichten über den allmählichen Übergang von einseitigen EU-Präferenzen zu wechselseitigen Freihandelszonen, über die Notwendigkeit von "guter Regierungsführung" und die Rolle von zivilgesellschaftlichen Organisationen als Vertreter von Entwicklung gingen weiterhin stark auseinander.

Die Lomé-Konvention ist einzigartig, da sie sowohl Entwicklungshilfe als auch bevorzugte Handelskonditionen für AKP-Länder durch die EU beinhaltet. Viele AKP-Güter gelangen zollfrei in die EU, und Schlüsselprodukte einiger AKP wie Bananen, Rum, Zucker und Rindfleisch wurden in speziellen Zusatzabkommen bevorzugter Zugang zu EU-Märkten eingeräumt. Die Konvention operiert unter einer speziellen WTO-Verzichterklärung, einem sogenannten waiver, da ihre einseitigen Handelskonzessionen technisch gegen das Meistbegünstigten-Prinzip der WTO verstoßen und AKP-Ländern bessere Handelskonditionen als anderen Entwicklungsländern einräumen.

Positionen zum Thema Handel klaffen immer noch weit auseinander

Die gegenwärtige Lomé-Konvention läuft im Februar 2000 aus, und seit letzten September sind Verhandlungen über einen Anschlußvertrag im Gange. Die Europäische Union will die Handelsvereinbarungen der Konvention durch verschiedene Regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (Regional Economic Partnership Agreements - REPAs) - oder Freihandelszonen - ersetzen, die auf wechselseitigen Konzessionen basieren. Die EU argumentiert, daß die WTO-Verzichterklärung nicht auf unbestimmte Zeit ausgedehnt werden kann und daß die Zusatzprotokolle der Konvention vor dem WTO-Schiedsgericht erfolgreich verklagt werden könnten. Als Beweis führt die EU die wiederholten Verurteilungen ihrer Bananenmarktordnung zugunsten von AKP-Ländern durch die WTO an (es muß aber daran erinnert werden, daß sich die Verurteilungen der WTO nur gegen die Quoten und Lizenzvereinbarungen des Systems richteten, nicht gegen die Vorzugszölle).

Zudem betont die EU, daß der Handel zwischen EU und AKP-Ländern seit Beginn der Lomé-Abkommen in den siebziger Jahren nur um 4% gestiegen ist, der Handel zwischen EU und Nicht-AKP-Ländern im selben Zeitraum hingegen um 80%. Die EU behauptet, daß eine wechselseitige Handelsvereinbarung zu einer besseren Integration der AKP-Länder in die Weltwirtschaft führen würde. Die EU möchte die Verhandlungen über das neue Modell bereits im nächsten Jahr beginnen und bis 2005 abschließen. Nach den Vorstellungen der EU würde eine neue WTO-Verzichterklärung für die einseitigen Handelsbevorzugungen der Lomé-Konvention nur für eine Übergangszeit gewährt. Während dieser Zeit mßten die Partner neue, mit den WTO-Regeln für regionale Handelsabkommen kompatible Vereinbarungen aushandeln.

Auf dem Treffen in Brüssel argumentierten die AKP-Länder nach wie vor, daß die WTO flexibler sein könnte, als die EU behauptet. Sie waren der Ansicht, daß für eine neue Konvention, die im wesentlichen dem Lomè-IV Abkommen ähnelt, eine weitere 5jährige Verzichterklärung zu erreichen wäre. Verhandlungen über ein andere Vereinbarung könnten 2006 beginnen, und müßten frühestens 2010 rechtskräftig werden. "Die EU irrt sich, wenn sie behauptet, die WTO würde einer Verlängerung [der Verzichterklärung] um 10 Jahre nicht zustimmen", sagte Rajkeswur Purryag, der Außen- und Handelsminister von Mauritius. Auf einem afrikanischen Vorbereitungstreffen, das Anfang Juli abgehalten wurde, äußerte ein offizieller WTO-Vertreter seine persönliche Ansicht: Es gäbe "Sympathie für eine Verzichterklärung [...], die die Verhandlungszeit der nächsten Runde abdeckt - etwa fünf Jahre. Danach ist die Dauer jeder zukünftigen Verzichtserklärung, die die Verhandlungszeit bis zur Einführung einer ausgereiften Freihandelszone oder einer Reihe von Freihandelszonen abdeckt, ein politisches Thema, keine rechtliche Frage mehr".

Die AKP-Länder sind mitnichten davon überzeugt, daß die Einführung von REPAs die einzige Alternative ist. "Die Analysen von AKP-Experten fördern die Akzeptanz von REPAs nicht", sagte Anthony Hylton, der Außen- und Handelsminister von Jamaika. Er betonte, daß die Ökonomien von AKP-Ländern keine rasche Liberalisierung verkraften könnten. Neben anderen Problemen würde es schwierig, Einkommensverluste durch Importzölle auszugleichen, und stärkerer internationaler Wettbewerb könnte zu einem Zusammenbruch der nationalen Industrien führen. Zudem korrespondieren die von der EU vorgeschlagenen regionalen Blöcke (vier in Afrika und jeweils einer im pazifischen Raum und in der Karibik) nicht mit den Interessen der AKP. Der Mangel an rechtlichen, wirtschaftlichen und institutionellen Strukturen und Ressourcen würde die rasche Integration, die von der EU vorgeschlagen wurde, gleichfalls unmöglich machen.

Unter den EU-Staaten schienen die Niederlande und Großbritannien aufgeschlossen dafür zu sein, Alternativen zu den REPAs in Erwägung zu ziehen, obwohl unklar blieb, wie diese Alternativen aussehen könnten.

Das Lomé-Verfahren in der Seattle-Runde

Die Umwelt- und Entwicklungsministerin Finnlands und Mit-Vorsitzende des Treffens, Satu Hassi, sagte gegenüber der Presse, daß die AKP-Länder nicht zu große Hoffnungen auf eine Unterstützung ihrer Anliegen durch die EU während der anstehenden WTO-Handelsverhandlungen setzen sollten. "Die Lomé-Zusammenarbeit ist nicht das einzige Anliegen der EU in der WTO. Die Interessen der AKP-Länder werden in einem gewissen Maß in Betracht gezogen, aber das Verfahren ist auch durch die Tatsache beeinflußt, daß nicht alle Entwicklungsländer Mitglieder der Lomé-Konvention sind", sagte Ministerin Hassi.

In einer gemeinsamen Verlautbarung forderten die Unterhändler der EU und der AKP von der WTO, "den unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten und Entwicklungsbedürfnissen" der AKP-Länder in der nächsten Runde der globalen Handelsgespräche stärker Rechnung zu tragen. Die Verlautbarung besagt auch, daß die WTO "die Pflicht [habe], die Entwicklungsbedürfnisse [der am wenigsten entwickelten Länder] angemessen in Betracht zu ziehen", und forderte von WTO-Mitgliedern, Maßnahmen zu ergreifen, um präferentielle Handelsbedingungen für "praktisch alle Exportprodukte der am wenigsten entwickelten Länder" zu garantieren.

Gute Regierungsführung

"Gute Regierungsführung" - ein Begriff, der oft als Euphemismus für die Bekämpfung der Korruption gebraucht wird - ist ein anderes strittiges Thema. Die EU will "gute Regierungsführung" zu einem der "Hauptbestandteile" des zukünftigen Rahmenvertrags erklären (die anderen Hauptbestandteile sind Förderung der Demokratie, Wahrung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit). Der Verstoß gegen ein "Hauptelement" kann aufgrund der sogenannten "Nichtvollstreckungsklausel" zur zeitweiligen Einstellung der offiziellen Entwicklungshilfe (official development assistance - ODA) führen. Die AKP-Länder betrachten die Einbeziehung von guter Regierungsführung in die Nichtvollstreckungsklausel als bevormundend und im Prinzip überflüssig wie die drei anderen Hauptelemente. ("Demokratie, Wahrung der Menschenrechte, Schutz der Rechtsstaatlichkeit akzeptieren wir. 'Gute Regierungsführung' mit all ihren Interpretationsspielräumen ist eine andere Sache. Wir halten dieses Thema geeignet für einen politischen Dialog - auf beiden Seiten; gute Regierungsführung ist in Europa nicht weniger ein Thema als in den AKP-Ländern. Wir wollen