| Anhand von zwei Fallbeispielen untersucht
die Studie exemplarisch die Haftung von Unternehmen für Umweltzerstörung
und Menschenrechtsverletzungen durch ihre im Ausland angesiedelten Töchter
und Zulieferer. Die erste Fallstudie bezieht sich auf eine Tochtergesellschaft
der ThyssenKrupp AG in Brasilien, die zweite auf Zulieferer von Aldi in
China. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass nach geltendem deutschen
Recht Schadensersatzklagen von Geschädigten gegen die in Deutschland
ansässigen Unternehmen keine Aussicht auf Erfolg hätten und juristische
Reformen auf EU-Ebene dringend erforderlich sind.
Aufgrund der bestehenden Regelungsdefizite hat die European Coalition for Corporate Justice (ECCJ), ein zivilgesellschaftliches Netzwerk, das sich innerhalb der EU der verbindlichen Unternehmensverantwortung widmet, drei Hauptforderungen zur Verbesserung der Haftung in Europa ansässiger Unternehmen für ihre Aktivitäten im Ausland entwickelt. Diese EU-Reformvorschläge werden in der Studie anhand der Fallbeispiele konkretisiert. Zudem zeigt die Studie auf, inwiefern die Umsetzung der ECCJ-Vorschläge auf europäischer Ebene die Chancen derjenigen, die durch Töchter oder Zulieferer deutscher Unternehmen im Ausland geschädigt werden, deutlich verbessern, vor deutschen Gerichten Schadensersatz zu erhalten. Weitere Infos zum Thema: |
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