GERMANWATCH-Symposium "Soziale Zukunftsfähigkeit":

Grußwort von Staatssekretär Klaus-Jürgen Hedrich

Sehr geehrte Damen und Herren,

  1. Spätestens seit der Rio-Konferenz wissen wir, daß Zukunftsfähigkeit drei zentrale Elemente umfaßt, nämlich wirtschaftliche Effizienz, ökologische Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit. Mit der Behandlung ausgewählter sozialer Zukunftsfragen hat sich die Tagung ein großes Thema vorgenommen. Vielleicht ist es das schwierigste der genannten Komponenten, da es Grundfragen der menschlichen Lebensführung und des menschlichen Zusammenlebens anspricht. Wenn sie auch zeitweilig halbwegs gelöst zu sein schien, so ist doch heute am Ausgang des 20. Jahrhunderts die soziale Frage wieder von brennender Aktualität. Armut und Ungleichheit haben eher noch zugenommen, wie z. B. der diesjährige UNDP-Bericht zur menschlichen Sicherheit gezeigt hat, der sich speziell mit der Armut befaßt. Die Probleme haben nicht nur quantitativ durch die schiere Zahl der betroffenen Menschen eine neue Dimension angenommen, sondern wahrscheinlich auch qualitativ. Denn Ursachen und Strukturen haben sich verändert, so daß alte Rezepte nicht mehr greifen. Gefragt sind neue Ideen und der Mut, eingefahrene Wege zu verlassen. Ich begrüße es, daß sich die Tagung mit diesen Fragen beschäftigt.
  2. Es ist erfreulich und gibt Hoffnung, daß das Bewußtsein für soziale Fragen und die Beschäftigung mit ihnen in den nationalen Politiken und auch in der internationalen Politik einschließlich der Entwicklungszusammenarbeit in den letzten Jahren zugenommen hat. Ich erinnere an die Beschlüsse des Weltgipfels für soziale Entwicklung in Kopenhagen, die die soziale der wirtschaftlichen Entwicklung gleichstellen und den Menschen im Mittelpunkt sehen. Auch Institutionen wie die Weltbank und die regionalen Entwicklungsbanken haben der Armutsbekämpfung und der sozialen Entwicklung einen sehr hohen Stellenwert eingeräumt. Ebenso haben die EAU und OECD diese Belange betont und die letzten Weltwirtschaftsgipfel haben eine umfassende Partnerschaft mit den Entwicklungsländern vorgesehen. Wenn die Umsetzung auch manchem zu langsam erscheinen mag, so sind damit doch wichtige Anstöße gegeben worden. Ich erinnere auch daran, daß schon der Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom Jahre 1966 das Recht eines jeden auf einen angemessenen Lebensstandard, auf Arbeit, Bildung und Gesundheit und auf Teilnahme am gesellschaftlichen Leben als Menschenrechte anerkannt hat.
  3. Warum sehe ich und warum sieht die deutsche Entwicklungspolitik die soziale Zukunftsfähigkeit in Form der Armutsbekämpfung als Querschnittsaufgabe und Schwerpunkt an? Der Grund sind nicht nur humanitäre Motive und die Solidarität mit Unterprivilegierten, die über die nationalen Grenzen und über die EU-Grenzen hinaus einen weltweiten sozialen Ausgleich anstreben lassen. Eine weitere Begründung sind die mit sozialer Ungleichheit verbundenen Probleme wie Flucht und Wanderungsbewegungen, deren Lösung auch in unserem Interesse liegt. Letztlich dient soziale Sicherheit dem friedlichen Zusammenleben der Menschen in den einzelnen Staaten und der Staaten untereinander, einem wichtigen übergreifenden Ziel der deutschen Politik. Darüber hinaus scheint mir wichtig, daß auch in wirtschaftlicher Hinsicht brachliegendes menschliches Potential eine Vergeudung ist und daß die Kosten sozialer Unruhen und durch sie ausgelöster Wirkungen wesentlich teurer sind, als die rechtzeitige sozialpolitische Befriedung.
  4. Bei der Behandlung des Themas stellt sich unausweichlich die Frage nach Rolle und Aufgabe der verschiedenen Akteure, vor allem der nationalen Regierungen, des Marktes und der zivilgesellschaftlichen GruppenArmut und Ungerechtigkeit auch auf Interessengegensätzen beruhen, reibt sich das Prinzip des unbeschränkten Wettbewerbs mit der Forderung nach dem Schutz der Schwächeren. Der Markt allein kann nicht im Sinne der "unsichtbaren Hand" automatisch einen Ausgleich zwischen den drei Rio-Elementen bewirken; er ist in sozialer und ökologischer Hinsicht eher blind. Daher sind gewisse Rahmenregelungen im Sinne der in Deutschland so benannten sozialen Marktwirtschaft notwendig. Ich stimme der Aussage im diesjährigen Weltentwicklungsbericht der Weltbank zur Rolle des Staates zu, die lautet: Markt plus Staat und nicht Markt statt Staat. Der Staat hat die wichtige Funktion, Regeln und Rahmenbedingungen aufzustellen, die Chancengleichheit ermöglichen. Eine nähere Festlegung, was die Kernaufgaben des Staates sind, ohne daß er ungebührlich in das Marktgeschehen eingreift, ist schwierig und wird von Land zu Land unterschiedlich vorzunehmen sein.
    Ich brauche nicht besonders zu betonen, daß auch Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften und Wirtschaftsverbänden eine wichtige sozialpolitische Aufgabe zukommt. Sie können Dialogpartner und Mahner der Regierung sein, aber auch selbst Aufgaben übernehmen. Es sollten die Prinzipien der Subsidiarität und Komplementarität gelten.
  5. Ebenso unausweichlich wie die Frage nach der Rollenabgrenzung im nationalen Rahmen stellt sich die Frage nach den weltweiten Möglichkeiten der Sozialpolitik, vor allem im Zeichen der Globalisierung. Auch international führt der Markt nicht automatisch zu mehr Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich. Auf dieser Ebene gibt es aber bisher keine dem nationalen Staat vergleichbare Institutionen, die einen wirksamen Rahmen setzen könnten. Der wirtschaftlichen Globalisierung steht keine Globalisierung der politischen Macht gegenüber. Daher sehe ich eine wichtige Zukunftsaufgabe darin, auch international an Ordnungen zu arbeiten, die die Chancen der Schwachen und Benachteiligten wahren helfen. Ansätze dazu gibt es z. B. in den GATT-Regeln und in den Beschlüssen der Internationalen Arbeitsorganisation ILO. Solche Regeln müßten vermehrt und weiter ausgebaut werden in Richtung einer internationalen Sozialordnung, die auch die globale Zivilgesellschaft einschließt. Es würde diese Aufgabe erleichtern, wenn die Globalisierung auch zu einer Angleichung der kulturellen Werte und Überzeugungen führen würde. Eine große Zahl inhaltlicher Vereinbarungen wurden in den Weltkonferenzen der letzten Jahre getroffen, ohne daß unmittelbare supranationale Implementierungsgremien festgelegt werden. Für die Umsetzung dieser Beschlüsse ist die Reorganisation und Stärkung der VN und ihrer Sonderorganisationen wichtig, die bisher nur ein schwacher Beginn einer notwendigen "Global Governance" sind.
  6. Wie könnte soziale Zukunftsfähigkeit im einzelnen erreicht werden, welchen Prinzipien sollte man folgen? In der Entwicklungszusammenarbeit haben wir unsere Vorstellungen unter dem Begriff "Armutsbekämpfung" zusammengefaßt, der teils weiter, teils enger als der Terminus "Sozialpolitik" ist: weiter, weil er u. a. auch die Wirtschafts- und Finanzpolitik umfaßt, enger, weil er gezielter auf die Armen unter der Armutslinie abstellt. Ich denke aber, daß unsere Grundsätze der Armutsbekämpfung generell wichtige Anhaltspunkte für soziale Zukunftsfähigkeit sind. Folgende möchte ich benennen:
  7. Eine Kernfrage sozialer Zukunftsfähigkeit ist die Arbeit. Bundespräsident Herzog hat vor kurzem gesagt: "Sozial" ist im Zeitalter der Globalisierung vor allem, was mehr Arbeitsmöglichkeiten und mehr Arbeitsplätze schafft. Ich füge hinzu: Besonders auch für Frauen. Es ist wohl ziemlich eindeutig, daß in unserer Gesellschaft aus strukturellen Gründen (z. B. Rationalisierung, höhere Arbeitsproduktivität) Arbeit im Verhältnis zum Bedarf immer weniger angeboten wird, und zwar sowohl im Landwirtschaftssektor, im produktiven und auch im tertiären Sektor. Auch ein hohes Wirtschaftswachstum kann an dieser Tatsache voraussichtlich nichts entscheidendes ändern. Ein wichtiger Gesichtspunkt ist hier die Möglichkeit von Teilzeitarbeit und von gesellschaftlich relevanten Tätigkeiten. In den Entwicklungsländern mag die Lage z. T. noch anders sein; ich sehe allerdings die Gefahr, daß dem knappen Arbeitsangebot am Anfang des Entwicklungsweges ohne das Zwischenglied der Vollbeschäftigung strukturelle Arbeitslosigkeit folgen könnte.
    Ich möchte einige für die Beschäftigung in Entwicklungsländern wichtige Bereiche nennen, die möglicherweise auch für uns von Interesse und in Teilen übertragbar sind:
    1. Der informelle Sektor erwirtschaftet in manchen Entwicklungsländern über 50% des Sozialprodukts. Solange keine anderen Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen, ist es ein wichtiges Anliegen auch der Entwicklungszusammenarbeit, ihn zu erhalten und zu stärken (z. B. durch Abbau von bürokratischen Regelungen). Er sollte nicht gegen den formellen Sektor ausgespielt oder möglichst schnell in diesen überführt werden.
    2. Mit dem Stichwort "Kultur der Selbständigkeit" ist der Tatbestand gemeint, daß viele kleine Existenzen in den Entwicklungsländern zumindest notdürftig ein Auskommen haben und nicht die Gestellung von Arbeitsmöglichkeiten durch den Staat oder die Wirtschaft erwarten. Inwieweit dies bei uns tragen kann, ist fraglich, doch glaube ich, daß hier eine geänderte Mentalität wünschenswert wäre: Eigeninitiative und Eigenständigkeit anstelle hoher Erwartungen und Forderungen an andere.
  8. Was soziale Sicherungen angeht, so ist das Sozialversicherungssystem unserer Gesellschaft nicht zuletzt wegen steigender Arbeitslosigkeit bei Verknüpfung des Systems an das Erwerbseinkommen auf große Probleme gestoßen. Es kann den Entwicklungsländern daher nicht unbesehen zur Übernahme empfohlen werden. Dort ist die Situation sehr unterschiedlich. Breit angelegte Versicherungssysteme spielen vor allem in Lateinamerika und in den Transformationsländern eine Rolle. Eine flächendeckende finanzielle Unterstützung durch die Entwicklungszusammenarbeit ist wegen der Größenordnungen nicht denkbar, allenfalls Beratung mit der eben erwähnten Einschränkung zur Übertragbarkeit. Da solche Systeme im allgemeinen nur Beschäftigte des formalen Sektors einbeziehen, eignen sie sich im übrigen weniger zur engeren Armutsbekämpfung. Sie spielen in den Länden Afrikas, Südasiens und in Indien wegen des geringen Umfanges des formellen Arbeitsmarktes eine untergeordnete Rolle. Auch für uns sind möglicherweise Versicherungen mit einem persönlichen Kapitaldeckungsverfahren interessant, wie sie in einigen Entwicklungsländern entwickelt wurden (z. B. Chile, Singapur).
    In vielen Entwicklungsländern spielen selbstorganisierte, private soziale Sicherungssysteme eine wesentliche Rolle. Solche Systeme reichen von Solidaritätsnetzen, die z. B. auf Verwandschafts- oder Berufszugehörigkeit beruhen, über kooperative Formen bis hin zu privatwirtschaftlich organisierten Versicherungen. Solche Sicherungen sollten möglichst auch weiterhin erhalten und unterstützt werden, jedenfalls so lange stärker formalisierte Systeme nicht erreichbar und finanzierbar sind. Aus Mitteln der EZ gibt es Möglichkeiten der Beratung, ggfs. auch von kleineren finanziellen Beiträgen. In Afrika hängen z. B. etwa 90% der Bevölkerung von solchen privaten Solidaritätsnetzen ab. Der Ansatz, daß kleine soziale Einheiten der Nachbarschaftshilfe im Rahmen bestehender sozialer Strukturen wirksame soziale Absicherungen aufstellen können, sollte festgehalten werden.
  9. Soweit einige Gedanken zum Thema der Tagung. Ich habe zu den kritischen Punkten mehr Fragen gestellt, als Antworten gegeben. Bei der Komplexität der Frage kann es keine einfachen und schnellen Lösungen geben. Da die Ursachen und Strukturen in den Ländern des Nordens, Südens und Ostens unterschiedlich sind, werden sich auch die Antworten unterscheiden müssen. Ich sehe aber dennoch Möglichkeiten des Erfahrungsaustausches und des gegenseitigen Lernens und auch der Vermeidung von Fehlern und entstandener Fehlentwicklungen. Bei aller Unterschiedlichkeit sind die Grundfragen nach ausreichender Beschäftigung, nach sozialer Absicherung und nach größerer Chancengleichheit ähnlich.

Ich würde mich freuen, wenn die Tagung einiges zur Klärung beiträgt. Es ist weiterhin aller Anstrengungen wert und es ist notwendig dafür zu kämpfen, daß die Menschen in allen Ländern durch die Befriedigung ihrer materiellen und immateriellen Mindestbedürfnisse ein menschenwürdiges Leben führen können.


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zuletzt geändert am 08.02.1998 von Frank Plößel