AnfangzurückweiterEnde

>> Index + Download

Die Bundesregierung hat eine Reihe von Rahmenbedingungen und Instrumenten zur Unterstützung der Entwicklung von Erneuerbaren Energien geschaffen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert die vorrangige Abnahme und eine Mindestvergütung für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Es setzt damit das Stromeinspeisegesetz von 1991 fort. Die Biomasseverordnung (BiomasseV) regelt im Rahmen des EEG, welche Stoffe als Biomasse gelten, und definiert technische Verfahren und Umweltanforderungen. Das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm vergab bis 2003 zinsgünstige Darlehen für Photovoltaik-Anlagen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das Marktanreizprogramm für Erneuerbare Energien vergibt Zuschüsse und günstige Darlehen für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien mit dem Schwerpunkt Wärme. Zahlreiche weitere Förderprogramme der öffentlichen Hand (ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm, DtA-Umweltprogramm, Eigenheimzulage, Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen etc.) sorgen für günstige Darlehen und steuerliche Förderung. Zum Teil aktivieren die Förderprogramme zusätzliches privates Kapital (z.B. in Form von Windkraft- und Solarfonds).

>> weiter
_______________________________


zum SeitenanfangSeitenanfang
Foliensätze
zur GERMANWATCH-StartseiteGERMANWATCH-Startseite
© GERMANWATCHE-Mail an GERMANWATCH
zuletzt geändert am 27.5.04 von Gerold Kier