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Die Bundesregierung
hat eine Reihe von Rahmenbedingungen und Instrumenten zur Unterstützung
der Entwicklung von Erneuerbaren Energien geschaffen: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz
(EEG) garantiert die vorrangige Abnahme und eine Mindestvergütung
für ins öffentliche Netz eingespeisten Strom. Es setzt damit
das Stromeinspeisegesetz von 1991 fort. Die Biomasseverordnung (BiomasseV)
regelt im Rahmen des EEG, welche Stoffe als Biomasse gelten, und definiert
technische Verfahren und Umweltanforderungen. Das 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm
vergab bis 2003 zinsgünstige Darlehen für Photovoltaik-Anlagen
über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Das Marktanreizprogramm
für Erneuerbare Energien vergibt Zuschüsse und günstige
Darlehen für Anlagen zur Nutzung Erneuerbarer Energien mit dem Schwerpunkt
Wärme. Zahlreiche weitere Förderprogramme der öffentlichen
Hand (ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm, DtA-Umweltprogramm, Eigenheimzulage,
Förderprogramme der Bundesländer und Kommunen etc.) sorgen für
günstige Darlehen und steuerliche Förderung. Zum Teil aktivieren
die Förderprogramme zusätzliches privates Kapital (z.B. in Form
von Windkraft- und Solarfonds).
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| © GERMANWATCH zuletzt geändert am 27.5.04 von Gerold Kier |