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Eine der wichtigsten Grundlagen für den EU-Emissionshandel sind die Emissionsziele, zu denen sich die EU als ganzes sowie die einzelnen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet haben. Im Rahmen des Kyoto-Protokolls, das für die Industrieländer insgesamt eine Reduktion der Treibhausgase (THG) von rund 5% bis zur Zielperiode 2008-2012 vorsieht, hat sich die EU zu einer Reduktion von 8% verpflichtet. Sie hat diese Pflichten jedoch unterschiedlich stark auf ihre Mitgliedstaaten aufgeteilt, wie aus den grünen Balken der Grafik ersehen werden kann. Damit berücksichtigt sie die unterschiedlichen Voraussetzungen in den Mitgliedstaaten, u.a. die industriellen Strukturen und den Pro-Kopf-Verbrauch im Basisjahr 1990.

Die Grafik ist sortiert nach der Differenz zwischen Ziel und Bilanz, d.h. oben steht der im Jahre 2001 - gemessen am Ziel - erfolgreichste Staat (Finnland: Emissionsziel +4,7%, Bilanz 2001 +/- 0%), Deutschland steht in der Mitte (Emissionsziel -21%, Bilanz 2001 -18,3%). Gemessen am Ziel hat Irland bisher die schlechteste Zwischenbilanz (Emissionsziel +13%, Bilanz 2001 +31,1%). Eine Darstellung, die Projektionen berücksichtigt, findet sich auf der Website der Europäischen Umweltagentur (http://org.eea.eu.int/documents/newsreleases/ghg-en#annex).

Aus heutiger Perspektive ist das deutsche Ziel von -21% wenig ehrgeizig, denn 18,3% der Verringerung wurden bereits geleistet, und der verbleibende Teil sollte bis 2012 gut zu erreichen sein. Der Emissionsrückgang in Deutschland seit 1990 ist zu etwa der Hälfte auf die Umstrukturierung großer Teile der DDR-Wirtschaft zurückzuführen. Andere Statistiken suggerieren, dass dieser Anteil sogar noch höher liegt, berücksichtigen aber nicht, dass es einen Verschiebungseffekt gegeben hat, d.h. in den alten Bundesländern wird heute ein erheblicher Teil der in den neuen Bundesländern konsumierten Güter produziert.

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zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier