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Die u.a. mit dem EU-Emissionshandel zu erreichende Cap in den Zielzeiträumen 2005-2007 und 2008-2012 kann demnach nur ein Zwischenschritt im Klimaschutz-Fahrplan des 21. Jahrhunderts sein. Dessen Stationen - in Form von bereits eingegangenen Verpflichtungen sowie von Forderungen und Empfehlungen wichtiger Akteure - sollen im Folgenden kurz skizziert werden.

1990: Basisjahr für alle hier genannten Ziele, soweit nicht anders angegeben

2000: Ziel der UN-Klimarahmenkonvention: Rückführung der Emissionen von Treibhausgasen (THG) in Industrieländern auf Niveau von 1990 (rechtlich unverbindlich)

2005-07: 1. EU-Emissionshandelsphase (innerhalb der EU verbindlich, keine internationale Verpflichtung)

2008-12: 2. EU-Emissionshandelsphase und 1. Kyoto-Verpflichtungsperiode (THG-Emissionsziele: EU -8%, Industrieländer gesamt -5%)

2020: Ansätze zu THG-Emissionszielen:

2050: THG-Emissionsziele:
  • -50% global und -75 bis -80% in Industrieländern (Jean-Pierre Raffarin, französischer Premierminister, am 19.2.03: "Die Ziele sind bekannt und genau. Es geht darum, die Treibhausgasemissionen vor 2050 auf globaler Ebene zu halbieren. Für uns Industrieländer bedeutet das ein Teilen durch 4 oder durch 5." Siehe KlimaKompakt Nr. 25),
  • EU -60% (Tony Blair, britischer Premierminister, am 24.2.03: "Wir arbeiten intensiv mit unseren europäischen Partnern, um ein 60%-Ziel für die EU als Ganzes zu verabschieden (...) Ich möchte heute klar sagen, dass wir für Großbritannien das Ziel der Royal Commission einer Emissionsreduktion um 60 % bis 2050 übernehmen. Und ich fühle mich verpflichtet, uns für die nächsten Jahre auf den Weg hin zu diesem Ziel zu bringen.", siehe KlimaKompakt Nr. 25);
  • 80% CO2-Reduktion in Industrieländern (Climate Action Network CAN, weltweite Umwelt- und Entwicklungs-NGOs, die im Klimabereich aktiv sind; siehe KlimaKompakt Spezial Nr. 10);
  • -50% weltweit, dementsprechend -70 bis -80% in Industrieländern (deutsche NGOs);
  • 45-60% CO2-Reduktionen weltweit bis 2050 (WBGU 2003, Quelle siehe oben).
2100: praktisch keine Netto-CO2-Emissionen mehr (Forderung von CAN, siehe KlimaKompakt Spezial Nr. 10)

Zum Vergleich: Ein Kohlekraftwerk, das heute in Betrieb geht, wird bis Mitte der 2040er Jahre laufen. Die heutigen Planungen für zukünftige Kraftwerke (Inbetriebnahme erst in einigen Jahren!) bestimmen also weit über 2050 hinweg die Möglichkeiten, angemessene Langfristziele im Klimaschutz zu erreichen. Anders ausgedrückt: mit den heute in die konkrete Planungsphase gehenden Kraftwerken muss das Klimaschutzziel für 2050 erreichbar sein, der Grundstein für den Erfolg oder Misserfolg eines solchen Ziels wird folglich bereits mit heutigen Entscheidungen gelegt. Die Alternative, in den kommenden Jahrzehnten im Zuge schärferer Klimaschutzziele Kraftwerke weit vor dem Ende ihrer Betriebsdauer abzuschalten, wäre für die Betreiber und zuletzt auch volkswirtschaftlich äußerst kostenintensiv und somit politisch kaum durchsetzbar. Die Ausgestaltung des EU-Emissionshandels darf sich folglich nicht alleine darauf beschränken, die für 2005-2007 bzw. 2008-2012 gesteckten Ziele zu erreichen, sondern muss von vorneherein auf die Kompatibilität mit den langfristigen Klimaschutzzielen ausgerichtet sein. Jeder langfristige Bestandsschutz für CO2-intensive Energieträger, der nicht mit solchen Zielen vereinbar ist, wäre ein klimapolitisch destruktives Signal.

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zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier