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Rechtsgrundlage für den Emissionshandel ist die entsprechende EU-Richtlinie (2003/87/EG, 13.10.2003) sowie die - noch in Vorbereitung befindlichen - nationalen Gesetzestexte und Verordnungen (in Deutschland: Treibhausgasemissionshandelsgesetz TEHG und 34. BImSchV - Entwürfe wurden vom Bundeskabinett am 17.12.03 verabschiedet). Es gibt folglich keine formelle Verbindung zum Kyoto-Protokoll und seinem Inkrafttreten.

Grundprinzip des EU-Emissionshandels: Jeder EU-Mitgliedstaat wird in einem nationalen Allokationsplan (NAP) den im Emissionshandel beteiligten Industrieanlagen bestimmte Emissionsmengen zuweisen. Stößt eine Anlage weniger als diese zugewiesene Menge Treibhausgase aus, kann der Betreiber die Einsparungen an den Betreiber einer anderen Anlage verkaufen, die ihr Ziel verfehlt hat.

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zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier