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Gegenüber freiwilligen Branchen-Selbstverpflichtungen hat das "Cap and Trade" entscheidende Vorteile. Erstere bestrafen die Vorreiter, da diese auf den Kosten für Klimaschutzmaßnahmen sitzen bleiben. Trittbrettfahrer haben also Kosten- und damit Wettbewerbsvorteile, sie werden durch freiwillige Branchen-Selbstverpflichtungen folglich belohnt. Demgegenüber belohnt das "Cap and Trade" die Vorreiter: Sie erhalten Einnahmen aus dem Zertifikatverkauf an einen Mitkonkurrenten - ein direkt wahrnehmbarer Gewinn - und verschaffen sich darüberhinaus einen indirekten Wettbewerbsvorteil, weil der entsprechende Mitkonkurrent durch den Kauf eine finanzielle Einbuße hinnehmen muss. Bei einem Emissionshandel mit "Cap and Trade" drängen alle Wettbewerber auf Einhaltung, da aufgrund der feststehenden Emissionsobergrenze der Mehrausstoß eines Konkurrenten automatisch das Emissionskontingent und damit die Wettbewerbsfähigkeit aller anderen Marktteilnehmer verringert.

In Zeiten, in denen es viele Mitnahmeeffekte gibt, können freiwillige Selbstverpflichtungen eine konstruktive Rolle spielen. Ansonsten sind uns aber kaum Fälle bekannt, in denen freiwillige Selbstverpflichtungen zur CO2-Reduktion einen messbaren Effekt gehabt hätten. Vielmehr "verpflichten" sich damit Akteure meistens entweder zu dem, was auch ohne Verpflichtung erreicht würde, oder sie fühlen sich an die Versprechungen später nicht wirklich gebunden. Ein sensibler und zuverlässiger Gradmesser hierfür sind die Finanzmärkte. Auf welche der bisherigen Selbstverpflichtungen haben sie in irgendeiner Weise durch Veränderungen von Ratings oder Aktienkursen reagiert? Uns ist kein Fall bekannt. Erst seitdem verbindliche Klimaschutz-Regulierungen in Form des Emissionshandels realisiert werden, gibt es massive Reaktionen der Finanzmärkte, z.B. über das Carbon Disclosure Project, in dem eine Investoren-Gruppe mit zusammengenommen 9.000 Milliarden Dollar Anlagekapital die 500 größten Unternehmen der Welt auf ihre Klimaschutz-Strategie hin untersuchen, um ihr Anlageverhalten daran anzupassen.

Erst mit "Cap and Trade" erhalten Emissionen einen Preis, d.h. der Nutzen der Atmosphäre muss bezahlt werden, wie jede andere Ressource auch. Dies bringt einen ernsthaften, systematischen Such- und Innovationsprozess für effiziente Klimaschutzmaßnahmen in Gang. Theoretisch könnte der Staat dem zwar auch ohne Emissionshandel vorgreifen, indem er die Reduktionskosten bei der Festlegung der Emissionsziele für einzelne Branchen, Industrieanlagen etc. mit einbezieht. Jedoch müsste der Staat für eine solche zentral getroffene Entscheidung einen Informationsstand haben, den er in der Praxis nicht im Detail haben kann. Über den Markt, d.h. über viele dezentral getroffene Einzelentscheidungen von Anlagenbetreibern, kann sich das System hingegen eher dem Kostenoptimum annähern.

Nicht zuletzt sollte aber einer der entscheidenden Vorteile der Cap genannt werden: Bei relativen Zielen, wie z.B. Begrenzung des CO2-Ausstoßes pro Wertschöpfungseinheit, aber auch bei freiwilligen Selbstverpflichtungen und vielen ordnungsrechtlichen Verfahren, ist es oft schwer nachvollziehbar, ob das Gesamtsystem anschließend "wasserdicht" ist und eine bestimmte Emissionsobergrenze einhält. "Cap and Trade" ist somit leichter als Klimaschutzmaßnahme kommunizierbar, denn bei ihm steht an erster Stelle das letztlich für Klimapolitik einzig relevante Ziel: eine bestimmte Emissionsobergrenze für das gesamte System.

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zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier