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Einige wichtige
Fragen zur Ausgestaltung der EU-Emissionshandelsrichtlinie sind derzeit
noch offen, so z.B. die Frage, ob die beim Umweltbundesamt anzusiedelnde
zentrale Einrichtung Überwachung und Vollzug weitgehend alleine regelt,
oder ob bzw. in welchem Ausmaß hier Länderbehörden mitwirken
werden. Auch die genauen Zuteilungsregeln der Nationalen Allokationspläne
sind noch nicht festgelegt (näheres hierzu weiter unten).
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| © GERMANWATCH zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier |