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Einige wichtige Fragen zur Ausgestaltung der EU-Emissionshandelsrichtlinie sind derzeit noch offen, so z.B. die Frage, ob die beim Umweltbundesamt anzusiedelnde zentrale Einrichtung Überwachung und Vollzug weitgehend alleine regelt, oder ob bzw. in welchem Ausmaß hier Länderbehörden mitwirken werden. Auch die genauen Zuteilungsregeln der Nationalen Allokationspläne sind noch nicht festgelegt (näheres hierzu weiter unten).

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zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier