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Hinsichtlich der Zuteilungsmethoden für den Nationalen Allokationsplan (= Nationaler Zuteilungsplan) fordert Germanwatch:
  • Es müssen auf jeden Fall Impulse für Energieeffizienz und einen Wechsel ("Switch") zu anderen Brennstoffen gesetzt werden. Ein solches Anreizsystem wird sich daraus ergeben, wie die Stillegung und der Ersatz von Anlagen sowie die Bedingungen für Neuemittenten geregelt werden. Die Stillegung von Anlagen muss hierbei klar definiert werden, damit dem Betreiber nach einer Stillegung keine Zertifikate mehr zugewiesen werden bzw. damit kein "Schein-Weiterbetrieb" durchgeführt wird, nur um Zertifikate zu erhalten, die dann zum größten Teil verkauft werden können, ohne dass dies auf eine Klimaschutzmaßnahme zurückzuführen wäre.
  • Soweit für die Pilotphase das Grandfathering als Zuteilungsmethode gewählt wird, muss die Vorgabe der EU-Richtlinie streng beachtet werden, dass vergangene Klimaschutzmaßnahmen ("early Action") honoriert werden. Dabei sollten allerdings nur wirkliche Klimaschutzinvestitionen, und nicht der Zusammenbruch der Wirtschaft in Ostdeutschland, belohnt werden.
  • Zumindest für den fossilen Energiesektor sollte bereits jetzt das Benchmarking gewählt werden. Denn der Energiesektor ist bezüglich der Datenlage überschaubar genug, um diese sinnvollere Methode sofort anzuwenden. Dabei sollte das sogenannte "Durchschnittsbenchmarking" Anwendung finden, d.h. es sollte auf keinen Fall für jeden Energieträger (Kohle, Gas, Öl, ...) einzeln eine Benchmark festgelegt werden, sondern ein Durchschnittswert für alle Energieträger. Ein für jeden Energieträger einzeln festgelegter Wert käme einem Bestandsschutz der Kohle gleich und würde es noch unwahrscheinlicher machen, dass die für 2050 und darüber hinaus anvisierten Klimaschutzziele erreichbar sind. 
  • Mittel- und langfristig sollten weder Benchmarking noch Grandfathering gewählt werden, da beide eine Form von "geerbten Rechten" beinhalten und damit letztlich ungerecht sind. Es sollte baldmöglichst dazu übergegangen werden, einen zunehmenden Prozentsatz der Zertifikate zu versteigern.
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zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier