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Am 17.12.03 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sowie der Verordnung zur Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BImSchV) verabschiedet (siehe BMU-Website). Die Verordnung ist zustimmungspflichtig, d.h. sie kann nicht ohne Zustimmung des Bundesrats verabschiedet werden. Beim TEHG hingegen kann zwar durch Anrufung des Vermittlungsausschusses die Verabschiedung durch den Bundesrat verzögert, aber nicht endgültig blockiert werden.

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zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier