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Am 17.12.03 hat
das Bundeskabinett den Entwurf des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes
(TEHG) sowie der Verordnung zur Umsetzung der Emissionshandelsrichtlinie
für Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (34. BImSchV) verabschiedet
(siehe BMU-Website).
Die Verordnung ist zustimmungspflichtig, d.h. sie kann nicht ohne Zustimmung
des Bundesrats verabschiedet werden. Beim TEHG hingegen kann zwar durch
Anrufung des Vermittlungsausschusses die Verabschiedung durch den Bundesrat
verzögert, aber nicht endgültig blockiert werden.
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| © GERMANWATCH zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier |