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Wie das Schema
der vorigen Folie zeigt, sollen sich Akteure in EU-Staaten auch in gewissem
Umfang Emissionsreduktionen aus CDM und JI anrechnen lassen können.
Die hierfür notwendigen Bestimmungen über die Umwandlung der
Zertifikate durch die Mitgliedstaaten wurden noch nicht endgültig
verabschiedet, hierzu gibt es bislang nur einen Vorschlag der EU-Kommission
vom 23.7.03.
Für die Menge der umgewandelten Zertifikate würde es demnach keine harte Obergrenze geben. Allerdings soll automatisch ein Begutachtungsprozess starten, sobald diese Menge 6% der EU-Emissionshandelszertifikate überschreitet, so dass es anschließend möglicherweise doch eine Mengenbegrenzung geben wird. Dem Vorschlag der EU-Kommission zufolge wird es nicht möglich sein, beliebige CDM- oder JI-Kredite in EU Allowances umzuwandeln, sondern es werden für die zugelassenen Projekte strengere Kriterien gelten, als sie vom UNFCCC festgelegt werden. Die Verantwortung für die Umwandlung - und damit für Detailfragen der Regelsetzung - liegt dann bei den Mitgliedstaaten, deren Entscheidungen sich aber gegenseitig beeinflussen werden. |
| © GERMANWATCH zuletzt geändert am 21.12.03 von Gerold Kier |