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Sehr zögerliche Absichtserklärungen - aber nach wie vor keine verbindlichen Beschlüsse - haben die Europäische Union sowie die deutsche Bundesregierung abgegeben. So beschloss die EU, dass sie Klimaschutzmaßnahmen im Flugverkehr ergreifen werde, wenn die ICAO hierzu keinen ausreichenden Beschluss fasst. Die Bundesregierung beabsichtigt laut Koalitionsvereinbarung, die Mehrwertsteuerbefreiung bis zur Staatsgrenze für Flüge in andere EU-Länder aufzuheben. Außerdem möchte sie sich für eine europäische flugstreckenbezogene Emissionsabgabe, für die weitere Differenzierung von Start- und Landegebühren auch nach Emissionen sowie für eine Kerosinbesteuerung im Flugverkehr auf europäischer Ebene einsetzen.

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zuletzt geändert am 29.4.03 von Gerold Kier