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Das dritte wesentliche
Aufgabenfeld der Entwicklungspolitik ist die Gestaltung der Klimarahmenkonvention
und des dazugehörigen Kyoto Protokolls. Die Klimarahmenkonvention
ist völkerrechtlich verbindlich und Hauptbezugsrahmen deutscher,
aber auch internationaler Klimaschutzpolitik. Die Verpflichtungen der Klimarahmenkonvention
werden unter anderem durch die Entwicklungspolitik bzw. entwicklungspolitische
Zusammenarbeit erfüllt. Was sind also die wesentlichen entwicklungspolitisch
relevanten Punkte der Konvention?
Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Umsetzung der Konvention, z.B bei der Erstellung von Treibhausgasinventaren und nationalen Programmen zur Reduktion von Treibhausgasen und zur Anpassung an den Klimawandel Technologietransfer: alle Vertragsparteien verpflichten sich, die Entwicklung, Anwendung und Verbreitung - einschließlich der Weitergabe - von Technologien, Methoden und Verfahren zur Bekämpfung, Verringerung oder Verhinderung anthropogener Emissionen zu fördern und dabei zusammenzuarbeiten (Art. 2; 4.1(c); 4.1(h); 4.3; 4.4; 4.5; 4.7; 4.8; 4.9) Capacity Building, der Aufbau von personellen, technischen, wissenschaftlichen oder institutionellen Fähigkeiten z.B. in den Bereichen Forschung und (Aus-) Bildung soll gefördert werden (Art. 2; 4.1(g); 4.1(i); 4.5; 4.7; 5; 6) Anpassungsmaßnahmen (Art. 2;4.1 (b) (e); 4.4; 4.8; 4.9); Entwicklungsländer sollen bei Anpassungsmaßnahmen an den Klimawandel unterstützt werden. Ein wesentlicher Schritt dahin ist die Erstellung von sogenannten NAPAs - National Adaptation Programmes of Action, die auf den Klimaverhandlungen in Marrakesch beschlossen wurden. Finanzhilfe: Artikel 4.3 hält fest, dass die sog. Annex II Länder (das sind alle OECD Länder von 1992) neue und zusätzliche Mittel für Entwicklungsländer zur Verfügung stellen, zum einen für die Erstellung von Länderberichten, zum anderen für die Umsetzung der Konvention (Art. 2; 4.3; 4.4; 4.5; 4.7; 11; 21.3). Seit den Klimaverhandlungen in Marrakesch sind der Special Climate Change Fund und der Least Developed Country Fund hinzugekommen. Die Fonds sind bei der GEF angesiedelt, die Einzahlung ist freiwillig. |
| © GERMANWATCH zuletzt geändert am 1.3.03 von Gerold Kier |