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Das Kyoto Protokoll
sieht, wie schon die Klimarahmenkonvention, keine Reduktionsverpflichtungen
für Entwicklungsländer vor. Lediglich die Industrieländer
(Annex B) verpflichten sich zur Verminderung der Treibhausgase um 5,2 Prozent
gegenüber 1990 im Zeitraum von 2008-2012. Ein wichtiges Ziel und langfristige
Aufgabe der Entwicklungspolitik ist es, die Akzente im internationalen
Klimaschutz so zu setzen, dass dieser zugleich die Entwicklung in armen
Ländern und Regionen fördert.
Die Verpflichtungen aller Vertragsparteien (Art. 10), entsprechen fast genau denen der Klimarahmenkonvention und auch die finanziellen Verpflichtungen der Industrieländer gegenüber den Entwicklungsländern erhöhen sich nur leicht. Bei den Verhandlungen in Marrakesch wurde zusätzlich ein neuer Fonds unter der GEF eingerichtet, der Adaptation Fund, der der Finanzierung von Anpassungsmaßnahmen (s. auch Art. 3.14) dient und unter anderem aus Gebühren des Clean Development Mechanism finanziert wird. Der Clean Development Mechanism (Art. 12) ist einer der sogenannten Flexiblen Mechanismen des Protokolls. Er erlaubt es Industrieländern und Privatunternehmen bis zu einem gewissen Maß, ihre Reduktionsverpflichtungen über Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu erfüllen und soll letztere hierdurch unterstützen, einen nachhaltigen Entwicklungsweg einzuschlagen. Für das Inkrafttreten des Protokolls fehlt noch die Ratifizierung durch Russland oder die USA. |
| © GERMANWATCH zuletzt geändert am 1.3.03 von Gerold Kier |