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Handelspolitisches Glossar


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AKP-Staaten
Agreement on Agriculture - AoA
Allgemeiner Rat der WTO
Antidumpingzölle (Anti Dumping Duties)
ASEAN
Ausgleichszölle
Blaue Box
Bündnisse
Cairns Gruppe
Capping
Cotonou-Abkommen
DDA
De Minimis
Deregulierung
(Agrar-)Dumping
EBA
EEF - Europäischer Entwicklungsfonds
Enabling Clause
EPAs
Exporterstattungen (und -subventionen)
Freihandel
Freunde der Multifunktionalität
FTAs
G15 (Gruppe der Fünfzehn)
G20 (Gruppe der Zwanzig)
G33 (Gruppe der Dreiunddreißig)
GAP - Gemeinsame Agrarpolitik
GATS
GATT/WTO
Gebundene Tarife
Gelbe Box (Amber Box)
Green Room
Grüne Box
GSPplus
Handelspolitik
Handelshemmnisse
Inländerbehandlung
LDCs
Liberalisierung
Meistbegünstigungsprinzip MFN
MERCOSUR
Milchquote
Millenniumsentwicklungsziele
Ministerkonferenz der WTO
Modalitäten (Modalities)
NAFTA
NAMA
Nichtdiskriminierung
Nicht-handelsbezogene Anliegen (Non-Trade Concerns - NTCs)
Nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Non-LDCs
Präferenzen
Präferenz-Erosion
Privatisierung
Protektionismus
qualifizierter Marktzugang
Quad
Recht auf Nahrung
Regionale Integration
Reziprozität
Rote Box
RTA
Rules of Origin
Schedules
Sensible Produkte
Singapur-Themen
Spezielle Schutzklausel (Special Safeguard - SSG)
Spezieller Schutzmechanismus (SSM)
Spitzenzoll (Tariff Peak)
SPS
Subventionen
TRIPS
Uruguay-Runde
Waiver
WTO
Zölle
Zolleskalation
Zollquoten (Tariff Rate Quotas)

 

AKP-Staaten
Als AKP-Staaten (ACP-Countries) werden 79 afrikanische, karibische und pazifische Staaten bezeichnet,  mit denen die EU aufgrund ihrer Kolonialgeschichte  seit 1975 im Rahmen des Lomé-Abkommens besondere Beziehungen unterhält. Neben dem politischen Dialog und Entwicklungshilfe im Rahmen des Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) bestehen besondere Handelspräferenzen, die aber im Rahmen des Cotonou-Abkommens  durch gegenseitige Freihandelsabkommen im Rahmen der Economic Partnership Agreements ersetzt werden.

Agreement on Agriculture - AoA
Eines der Abkommen der Uruguay-Runde, das 1994 in Marrakesch von den Regierungen unterzeichnet wurde. Es setzt für alle WTO-Mitglieder die Regeln für den Agrarhandel fest. Die Umsetzung soll für Entwicklungsländer in zehn Jahren (1995-2005) und für Industrieländer in fünf Jahren (1995-2000) erfolgen. Mit der 2001 begonnenen Doha-Runde soll dieser Vetrag weiterentwickelt werden.

Allgemeiner Rat der WTO
Der Allgemeine Rat (General Council) der WTO setzt sich aus Vertretern aller Mitglieder zusammen. Er übt das Tagesgeschäft der WTO aus, ist jedoch nicht entscheidungsberechtigt. Hinzukommen eigene Zuständigkeiten wie die Aufgabe des Streitbeilegungsgremiums und die Überprüfung der Handelspolitiken der Mitglieder.

Antidumpingzölle (Anti Dumping Duties)
Dies sind Zölle, die Regierungen auf bestimmte Importe erheben können, wenn einem Exportunternehmen irgendeine Art von unfairer Preisbildung nachgewiesen werden kann. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel für gleiche Produkte unterschiedliche Preise auf unterschiedlichen Märkten verlangt, kann das Importland, das zu dem geringeren Preis importiert, einen Anti-Dumping-Zoll erheben, um den Preis auf das Niveau des anderen Landes anzuheben. Darüber hinaus können Anti-Dumping-Zölle erhoben werden, wenn ein Unternehmen sein Produkt auf dem Binnenmarkt zu höheren Preisen verkauft als auf dem Exportmarkt. Wo kein offener Markt ist, der die Festlegung des Binnenmarktpreises ermöglicht, ist es den Ländern erlaubt, einen Preis zu "konstruieren", der auf den Produktionskosten des betreffenden Produktes plus einen angemessenen Gewinn basiert.

ASEAN
"Association of Southeast Asian Nations". Neun der zehn ASEAN-Mitglieder sind in der WTO - Brunei, Kambodscha, Indonesien, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Singapur, Thailand und Vietnam. Das zehnte Mitglied Laos verhandelt mit der WTO über den Beitritt.

Ausgleichszölle
Dies sind zusätzliche Zölle, die auf Importprodukte des jeweiligen Herkunftslands erhoben werden können, um einen Ausgleich zu schaffen zur Verwendung von staatlichen Subventionen (inländische Subventionen, Exportsubventionen). Im Agrarabkommen "Agreement on Agriculture" wurde eine Anzahl von staatlichen Subventionen als "nicht-anfechtbar" kategorisiert. Damit wird ein System legitimiert, in dem Länder den Verkauf von billig subventionierten Importprodukten akzeptieren müssen, die nicht die wahren Produktions- und Absatzkosten widerspiegeln. Mit dem Auslaufen der Friedensklausel werden einige Agrarexporte der USA, der EU und anderer Länder ungeschützt Ausgleichsmaßnahmen der importierenden Länder ausgesetzt sein. Ausgleichszölle sind zu unterscheiden von Anti-Dumping-Zöllen, die durch das Verhalten von Exportunternehmen ausgelöst werden.

Blaue Box
Mit dem Blair-House-Abkommen zwischen der EU und den USA gelang 1992 der Durchbruch in den Agrarverhandlungen in der Uruguay-Runde, die sogenannte Blaue Box wurde geschaffen. Der Artikel 6.5. des "Agreement on Agriculture" besagt, dass die Blaue Box den Ländern unbegrenzte Ausgaben für Direktzahlungen an Landwirte erlaubt, wenn diese Zahlungen an "produktionsbeschränkende Programme" gekoppelt sind. Die Zahlungen sind hierbei auf festgelegte Flächen und Felder bezogen oder werden pro Vieh berechnet. Bei der EU sind das die Flächen- und Tierprämien sowie die Flächenstillegungsprämien.

Bündnisse
Es gibt verschiedene politische oder (regionale) wirtschaftliche Bündnisse zwischen den WTO-Mitgliedern, die zum Teil langanhaltend, zum Teil auch kurzfristig oder mit wechselnden Mitgliedern sind. Innerhalb eines Wirtschaftsraumes wie der EU, NAFTA, ASEAN oder Mercosur gelten Sonderregeln für das Meistbegünstigungsprinzip.

Cairns Gruppe
Eine Gruppe von Exporteuren landwirtschaftlicher Produkte, die für mehr Liberalisierung des Handels wirbt. Die Cairns Gruppe wurde 1986 kurz vor der Uruguay-Runde in Cairns, Australien gegründet. Mitglieder sind: Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Guatemala, Indonesien, Malaysia, Neuseeland, Paraguay, Philippinen, Südafrika, Thailand und Uruguay.

Capping
Capping ist die Festschreibung einer absoluten Zollobergrenze, z. B. bei 100%. Dies gilt sowohl einerseits für Zölle als auch für eine produktspezifische Grenze bei den Boxen.

Cotonou-Abkommen
Das Abkommen von Cotonou aus dem Jahr 2000 führt die Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten weiter. Im Handelsbereich werden zunächst weiterhin die einseitig von der EU vergebenen Präferenzen zugunsten der AKP-Länder gewährt. Allerdings wurde beschlossen, diese in EPAs zu überführen, da einseitige Präferenzen für bestimmte Ländergruppen den WTO-Regeln widersprechen.

DDA
Die derzeitige Verhandlungsrunde der Welthandelsorganisation WTO wird gelegentlich als DDA (Doha Development Agenda; Doha Entwicklungsrunde) bezeichnet.  Auf der Agenda steht die Öffnung der Märkte für Agrar- und Industrieprodukte, der Abbau der Agrarsubventionen, die Liberalisierung des Dienstleistungshandels.

De Minimis
Unter die De Minimis-Klausel fallen Subventionen, die, obwohl sie handelsverzerrend sind, von den AMS-Berechnungen (aggregated measurement of support) ausgenommen werden. Es gibt nicht-produktspezifische De Minimis-Zahlungen (weniger als 5% des Gesamtwerts der landwirtschaftlichen Produktion) und produkt-spezifische De Minimis-Zahlungen (weniger als 5% des Wertes des entsprechenden Produktes). Während die 5% für Industrieländer gelten, wird Entwicklungsländern 10% zugestanden

Deregulierung
Bedeutet: Einfluss des Staates auf die Wirtschaft reduzieren.
Argument: Nur die Kräfte des Marktes werden benötigt.
Problem: Die Marktkräfte sind auf dem ökologischen und sozialen Auge blind.

(Agrar-)Dumping
Dumping bedeutet im Regelsystem der Welthandelsorganisation (WTO), dass Produkte künstlich verbilligt und unterhalb der Produktionskosten im Herstellungsland auf den Markt gebracht werden. Dumping ist eine Unternehmensstrategie und wird durch Subventionen befördert.

EBA
EBA (Everything but arms; alles außer Waffen) ist eine Initiative der EU, wobei den Produkten der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zoll- und quotenfreier Zugang zum EU-Markt gewährt wird. Allerdings sind Waffen davon ausgenommen, und für Bananen, Zucker und Reis gelten Übergangsregeln. Diese Initiative ist seit März 2001 in Kraft und damit Teil des EU-GSP-Regelwerks. EBA wird als mögliche Alternative für LDCs im Rahmen der EPAs diskutiert, von den LDCs aber nicht immer gewollt und u.a. wegen ihrer restriktiven Rules of Origin als Pseudoinitiative kritisiert.

EEF - Europäischer Entwicklungsfonds
Der Europäische Entwicklungsfonds stellt das wichtigste Entwicklungshilfeinstrument der Europäischen Gemeinschaft im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit den AKP-Staaten dar. Er umfasst mehrere Instrumente, wie nichtrückzahlbare Hilfe, Risikokapital und Darlehen an den Privatsektor und finanziert Projekte oder Programme, die zur wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Entwicklung der AKP-Staaten beitragen sollen.
Die Laufzeit der EEF beträgt üblicherweise fünf Jahre.
Der Fonds ist derzeit noch nicht in den Gesamthaushaltsplan der Union eingegliedert, infolge des Vertrags von Lissabon existieren jedoch konkrete Pläne, dies in näherer Zukunft zu ändern. Bis dahin wird der Fonds weiterhin größtenteils von den Mitgliedsstaaten (ca. 97%) sowie der Europäischen Entwicklungsbank (ca. 3%) finanziert und unterliegt einer von einem speziellen Ausschuss verwalteten Finanzregelung.
Der 10. EEF für den Zeitraum 2008-2013 sieht eine Mittelausstattung in Höhe von 22,7 Mrd. € vor. Der Großteil der Mittel kommt den Regionalprogrammen zugute, wodurch die Bedeutung der regionalen wirtschaftlichen Integration als Basis der nationalen und lokalen Entwicklung betont wird.

Enabling Clause
Die Enabling Clause ist eine Bestimmung des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), das im Rahmen der WTO den Güterhandel regelt. Sie erlaubt den Industrieländern (IL), nicht reziproke Präferenzen - also einseitige Zollvergünstigungen - zugunsten der Entwicklungsländer (EL) zu gewähren. Dabei müssen aber grundsätzliche alle Entwicklungsländer - mit Ausnahme der LDC - gleich behandelt werden. Damit bildet die in die WTO übernommene Enabling Clause die rechtliche Grundlage für das GSP (Generalised System of Preferences) und für Programme wie EBA.

EPAs
EPAs (Economic Partnership Agreements; Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) werden die zukünftigen Handelsverträge zwischen der EU und ihren ehemaligen Kolonien in Afrika, der Karibik und im pazifischen Raum (AKP-Staaten) genannt. Diese Abkommen sehen durch massive Liberalisierung eine beidseitige Öffnung der Märkte vor. Seit 2002 werden EPAs verhandelt, da die bisherige Handelsvereinbarung zwischen der EU und den AKP-Ländern am 31. Dezember 2007 auslief. Die EU verlangt von nun an, dass die AKP-Staaten ihr Zollniveau drastisch senken und somit ihren Markt schrittweise für EU-Importe öffnen. Damit wäre der Nicht-Reziprozität zwischen der EU und den AKP-Staaten ein Ende gesetzt.
Verhandelt wird zwischen der Europäischen Union als einer der großen Wirtschaftsmächte einerseits und sechs Verhandlungsgruppen von Entwicklungsländern andererseits, wobei von weltweit 50 LDCs 39 der AKP-Gruppe angehören. Im Hinblick auf unterschiedliche institutionelle Kapazitäten besteht per se eine asymmetrische Verhandlungskompetenz zugunsten der EU.
Schwindender Zollschutz hat für die betroffenen AKP-Länder vor allem in der Landwirtschaft einen erhöhten Wettbewerb mit billigen subventionierten EU-Produkten zur Folge, mit denen sie nicht konkurrieren können. Vor allem in Afrika, wo südlich der Sahara die Landwirtschaft bis zu 70 Prozent der Wirtschaft ausmacht, sehen sich die Kleinbauern mit dem Entzug ihrer Lebensgrundlage konfrontiert. Bereits heute verdrängen europäische Hähnchen, Zwiebeln und Tomaten einheimische Produkte. Mit Inkrafttreten der EPAs wird dieser Prozess verstärkt und damit die ländliche Entwicklung in Afrika stark gefährdet. Sehr umstritten ist auch, dass die Singapur-Themen in den "Voll-EPAs" enthalten sein sollen.

Exporterstattungen (und -subventionen)
Exporterstattungen werden von einem Staat gewährt, um die Ausfuhr bestimmter Güter zu fördern. Auf diese Art und Weise werden überschüssige Produkte auf dem Weltmarkt abgesetzt. Die Subvention ist nötig, wenn das Preisniveau auf dem Weltmarkt niedriger ist als auf dem Binnenmarkt. Aber insbesondere auf den Agrarmärkten des Südens führen Subventionen zu Verdrängungsprozessen, da lokale Produzenten/-innen gezielt unterboten werden.

Freihandel
Bedeutet: Beseitigung von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen.
Argument: Nationale Barrieren schaffen künstlich hohe Kosten.
Problem: Stärkste Volkswirtschaften drängen auf umfassende Liberalisierung und können aufgrund ihrer Dominanz Marktakteure des Südens verdrängen, z. B. durch Dumping.

Freunde der Multifunktionalität
Die EU, Japan, Schweiz, Norwegen, Südkorea, Mauritius haben sich zu der Gruppe der Freunde der Multifunktionalität zusammengeschlossen. Sie betonen die Multifunktionalität des Agrasektors, dessen Bedeutung über die wirtschaftliche Funktion hinausgeht und Bereiche wie Ernährungssicherheit und die gesellschaftliche sowie umweltpolitische  Relevanz des Agrarsektors mit einschließt.

FTAs
FTAs (Free Trade Areas; Freihandelszonen) haben zum Ziel, Handelsbarrieren abzuschaffen, um den Austausch von Gütern zu erleichtern und so die Wohlfahrtswirkung des Handels (Gains from Trade) zu erhöhen. Die Verteilungsmechanismen dieser Handelsvorteile sind umstritten, und auch die Bedeutung der Anpassungskosten durch nicht konkurrenzfähige Branchen wird von den verschiedenen Denkschulen unterschiedlich bewertet. Aufgrund der Stagnation in den multilateralen Liberalisierungsverhandlungen ist ein enormer Zuwachs von bilateralen FTAs zu verzeichnen. Diese Freihandelsabkommen haben über Staatengrenzen und Ozeane hinweg Gültigkeit. RTAs (Regional Trade Agreement; regionale Handelsabkommen) hingegen werden als regionale Integrationsräume charakterisiert und bezeichnen im Gegensatz zu FTAs räumlich und geographisch benachbarte Länder. RTAs und FTAs haben inhaltlich ähnliche Intentionen.

G15 (Gruppe der Fünfzehn)
Algerien, Argentinien, Brasilien, Chile, Ägypten, Indien, Indonesien, Jamaika, Kenia, Nigeria, Malaysia, Mexiko, Peru, Senegal, Sri Lanka, Venezuela und Simbabwe.

G20 (Gruppe der Zwanzig)
Die Gruppe der Zwanzig (manchmal auch G21, G22 oder G20+) ist ein Zusammenschluss von Entwicklungs- und Schwellenländern. Sie gründete sich am 20. August 2003 im Vorfeld der fünften Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Cancún, Mexiko im September 2003. Führende Mitglieder sind Brasilien, Indien und die Volksrepublik China. Die G20 äußert sich vor allem zu den Agrarverhandlungen. Ihr zentrales Anliegen ist die Durchsetzung der Agenda der Doha-Runde vom November 2001. Die G20 fordern den Abbau von Agrarsubventionen und die Aufhebung von Importbeschränkungen für Agrarprodukte in Ländern wie den USA und in der EU. In Cancún wurde sie zu einem ernstzunehmenden Gegenspieler der Industrieländer, was zum Scheitern der Konferenz beitrug. Die Vorschläge der USA und der EU zum Abbau der Agrarsubventionen und Öffnung ihrer Märkte wurden von der G20 als unzulänglich angesehen.
Mitglieder: Ägypten, Argentinien, Bolivien, Brasilien, Chile, China, Guatemala, Indien, Indonesien, Kuba, Mexiko, Nigeria, Pakistan, Paraguay, Philippinen, Südafrika, Tansania, Thailand, Türkei, Uruguay, Venezuela.

G33 (Gruppe der Dreiunddreißig)
Die G33-Länder sind ein Zusammenschluss von ca. 40 Entwicklungsländern. Sie haben Vorschläge zu den Speziellen Produkten und den Speziellen Schutzmechanismen in die WTO-Verhandlungen eingebracht. Zu der Gruppe gehören Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Botswana, China, Elfenbeinküste, Dominikanische Republik, Grenada, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Jamaika, Kenia, Kuba, Mauritius, Madagaskar, Mongolei, Mozambique, Nicaragua, Nigeria, Pakistan, Panama, Peru, Philippinen, Republik Kongo, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Sambia, Senegal, Simbabwe, Sri Lanka, Südkorea, Surinam, Tansania, Trinidad und Tobago, Türkei, Uganda und Venezuela.

GAP - Gemeinsame Agrarpolitik
Bei der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der EU handelt es sich um ein System von Landwirtschaftsbeihilfen und -programmen, welches seit Inkrafttreten im Jahre 1962/63 und bis einschließlich 2007 den größten Anteil am Gesamthaushalt der Europäischen Union ausmachte (44% in 2005). Die in den 1960er Jahren gesetzten Zielvorgaben der GAP, nämlich hohe Nahrungsmittelversorgungssicherheit der europäischen Bevölkerung durch gesteigerte Produktivität des Agrarsektors, niedrige Lebensmittelkosten, stabile Märkte, sowie ein hoher Lebensstandard der Nahrungsmittelproduzenten wurden erreicht. In den späten 1970er Jahren zeigten sich allerdings die Kehrseite der GAP: innerhalb der EU führte die massiv gesteigerte landwirtschaftliche Produktivität zu teils gewaltiger Überproduktion und ging zu Lasten der Umwelt. Außerhalb der EU führten Europas Exportsubventionen zu einem Verfall des Weltmarktpreises bei Agrarprodukten, was wiederum Kleinbauern in Entwicklungsländern unter Druck setzte.
Aus diesen Gründen wurde die GAP ab dem Jahr 1992 schrittweise reformiert. Die EU senkte die Interventionspreise und ersetzte die bis dato an Produktionsmengen gekoppelte finanzielle Unterstützung europäischer Landwirte durch direkte Einkommensbeihilfen mit dem Ziel die Überproduktion zu verringern und europäische Agrarpreise dem Weltmarktniveau anzunähern. Außerdem wurde der GAP eine "Zweite Säule" verliehen: zusätzlich zu den reformierten Agrarsubventionen wurden erstmals Agrarprogramme zur Förderung der ländlichen Entwicklung und des Umweltschutzes initiiert. Zwar gehen seither die EU-Exportsubventionen stark zurück und EU-Preise nähern sich den Preisen auf dem Weltmarkt an, die Überproduktion jedoch wurde kaum verringert und die Programme zu Umweltschutz und ländlicher Entwicklung blieben auf Druck der Mitgliedsstaaten chronisch unterfinanziert.
Derzeit durchläuft die GAP auf Initiative der Kommission einen sogenannten Gesundheitscheck (eng. Health Check). Die GAP soll weiter modernisiert, verschlankt und marktorientierter gestaltet werden: noch verbleibende Beschränkungen sollen aufgehoben und Direktzahlungen weiter von der Produktion abgekoppelt werden. Die Reaktion der Mitgliedsstaaten auf diese Vorschläge bleibt abzuwarten.

GATS
GATS ist die Abkürzung für General Agreement on Trade in Services (Allgemeines Dienstleistungsabkommen). Es ist ein internationales, multilaterales Abkommen der Welthandelsorganisation, das den grenzüberschreitenden Handel mit Dienstleistungen regelt und auf deren Liberalisierung ausgerichtet ist.

GATT/WTO
Die internationale Handelspolitik und Streitschlichtungsangelegenheiten erfolgen seit 1947 im Rahmen des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade; Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen). In acht Welthandelsrunden wurde ein deutlicher und weltweiter Abbau von Zöllen umgesetzt. Mit der Gründung der World Trade Organization (WTO) im Jahr 1995 wurde das Abkommen des Waren- und Rohstoffhandels (GATT) um das Dienstleistungsabkommen (GATS) sowie um die Bestimmungen des Patentschutzes (TRIPS) erweitert.

Gebundene Tarife
Gebundene Tarife sind Zölle, die auf einem bestimmten Niveau festgelegt sind. Einmal gebunden können sie nicht verändert werden.

Gelbe Box (Amber Box)
Zahlungen an Produzenten und andere inländische Subventionen, die unter den Bestimmungen des Agrarabkommens der Uruguay-Runde reduziert, aber nicht beseitigt werden sollen. In der gelben Box enthaltene Ausgaben sind den Reduktionen basierend auf dem Aggregierten Unterstützungsmaß (Aggregate Measurement of Support, AMS) unterworfen. Das AMS ist eine kalkulatorische Größe, welche die staatliche Unterstützung für landwirtschaftliche Produzenten umfaßt. Ausgenommen sind lediglich jene Ausgaben, die in den anderen Artikeln des Abkommens freigestellt sind. Alle Agrarausgaben der Regierung sollten in der Gelben Box sein, außer sie entsprechen den Kriterien der anderen Boxen (Blaue oder Grüne Box). Bei der EU fällt z.B. die Marktpreisstützung in die Gelbe Box.

Green Room
Gespräche in den sogenannten Green Rooms sind ein zentrales Strukturelement der WTO. Es sind informelle Treffen, die unter Ausschluss der meisten WTO-Mitgliedstaaten stattfinden. Teilnehmer sind meist die Quad und einige wichtige Entwicklungsländer wie Indien oder Brasilien. Die Treffen finden an nicht bekannt gegebenen Orten statt. Sie dienen der Findung eines Konsenses. Gelingt dies, wird das im Green Room verhandelte Ergebnis der Ministerkonferenz vorgelegt und die übrigen Staaten können faktisch nur noch zustimmen. Nicht an den Green Rooms teilnehmende Staaten werden nicht ausreichend über die Vorgänge informiert, auch ist es schon vorgekommen, dass Staaten der Zutritt verweigert wurde. Die Green Rooms werden deshalb als intransparent kritisiert.

Grüne Box
Diese Box wird im Agrarabkommen als Anhang 2 des AoA bezeichnet. Es ist eine Liste von Direktzahlungen, die von den AMS-Berechnungen (Gelbe Box) ausgenommen sind: Allgemeine Dienstleistungen z.B. Forschung, Beratung, Inspektionsdienste etc., öffentliche Lagerhaltung aus Gründen der Ernährungssicherheit, interne Nahrungsmittelhilfe (zum aktuellen Marktpreis), Direktzahlungen an Erzeuger, entkoppelte Einkommensunterstützung, finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand an Einkommensversicherungen und anderen Einkommenssicherungsprogrammen, Zahlungen als Hilfe bei Naturkatastrophen, Strukturanpassungshilfe in Form von Ruhestandsprogrammen für Erzeuger, Programmen zur Stillegung von Ressourcen und Investitionsbeihilfen, Zahlungen im Rahmen von Umweltprogrammen und Regionalbeihilfeprogrammen.
Die Direktzahlungen an Erzeuger sind an nichts anderes gebunden sind als an eine feste, historische Basisperiode (sogenannte entkoppelte Zahlungen).

GSP
Das GSP (Generalized system of preferences; generalisiertes System der Präferenzen) bildet eine Ausnahmeregelung zum MFN-Prinzip der WTO. GSP erlaubt WTO-Mitgliedern, ihre Zölle für Produkte der Entwicklungsländer zu senken, ohne diese Präferenzen entwickelten Ländern gewähren zu müssen. Dennoch sind viele Produkte der Entwicklungsländer (z.B. weiterverarbeitete Güter), die im Norden konkurrenzfähig wären, vom GSP ausgeschlossen.

GSPplus
Das GSPplus (Generalized system of preferences plus; generalisiertes System der Präferenzen plus) gewährt zollfreien Marktzugang für Entwicklungsländer, die wichtige Menschenrechtskonventionen, UN-Konventionen und Umweltschutzstandards ratifiziert haben. Unter GSPplus fallen 7200 Zolllinien, was knapp den Cotonou-Standard entspricht. Dadurch ist das GSPplus umfangreicher als das GSP.

Handelspolitik
Unter Handelspolitik versteht man im weiteren Sinne alle Maßnahmen, die der Beeinflussung von Umfang und Richtung des Außenhandels eines Landes oder mehrerer Länder dienen. Dazu zählen auch alle Maßnahmen, mit denen versucht wird, den Außenhandel gezielt im Interesse bestimmter Sektoren oder Produzenten zu beeinflussen.

Handelshemmnisse
Als Handelshemmnisse können Eingriffe in Märkte und Handelsströme bezeichnet werden. Tarifäre Handelshemmnisse sind Zölle. Alle übrigen handelshemmenden Maßnahmen sind nichttarifär. Dazu zählen zum Beispiel Einfuhrquoten für Produkte und Vorschriften in der Umwelt- und Gesundheitspolitik.

Inländerbehandlung
Die Inländerbehandlung (National Treatment) bzw. die Gleichbehandlung der WTO-Mitgliedstaaten nach Artikel III des GATT soll garantieren, dass ausländische Akteure im Vergleich zu inländischen Akteuren auf einem Binnenmarkt der gleichen Gesetzgebung unterliegen.

LDCs
LDCs (Least Developed Countries; am wenigsten entwickelte Länder) sind Länder, welche niedrigste Entwicklungsindikatoren aufweisen, wie z.B. ein BNE (Bruttonationaleinkommen) von weniger als 900 $ pro Kopf. Mit einem höheren BNE steigen LDCs in die Kategorie Entwicklungsländer auf. Diese Bezeichnung wird von UN-Organisationen u.a. für statistische Zusammenhänge verwendet. LDCs sind die Zielgruppe der EBA-Initiative.

Liberalisierung
Die Liberalisierung der Märkte ist das oberste Ziel der WTO. Dabei sollen tarifäre und nicht-tarifäre Handelsbeschränkungen abgebaut und somit einen freien Handel zwischen Staaten ermöglicht werden.

Meistbegünstigungsprinzip MFN
Das MFN-Prinzip (Most Favoured Nation Principle; Meistbegünstigungsprinzip) ist ein Instrument der WTO, welches zu einer allumfassenden Liberalisierung des Handels führen soll. Das MFN besagt nach Artikel III des GATT, dass Handelsvorteile (z.B. Zollreduktion) nicht nur einem, sondern allen WTO-Mitgliedern gewährt werden müssen. Demnach sollen bilaterale Vereinbarungen ausgeschlossen werden. De facto unterliegt das MFN der WTO verschiedenen Ausnahmeregelungen. Beispielsweise stellt das Handelsregime der EU mit der AKP-Gruppe eine Ausnahme dar, weil Handelsvorteile in Form von günstigen Marktzugangsbedingungen nur AKP-Ländern gewährt werden und nicht allen WTO-Mitgliedern. Das heißt, dass Drittstaaten diskriminiert werden, da sie nicht die günstigeren Präferenzen erhalten. Sonderregelungen wie enabling clauses und WTO-waivers bilden die rechtlichen Grundlagen. So räumt das GSP als Teil der enabling clause günstigere Handelsbedingungen für Entwicklungsländer ein.

MERCOSUR
Freihandelsabkommen zwischen Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay.

Milchquote
Die europäische Milchquotenregelung trat 1984 mit dem Ziel in Kraft, die Überproduktion von Milch ("Milchseen" und "Butterberge" Ende der 1970er Jahre) zu regulieren und somit den Preisverfall für Milch und Milchprodukte zu stoppen. Jedem Mitgliedstaat wird seither eine bestimmte Milchquote zugewiesen. Liefert ein Produzent mehr als die vorgeschriebene Menge, muss er eine Ausgleichszahlung entrichten, die so genannte Superabgabe.
Dennoch produziert die EU trotz Milchquote jährlich Überschüsse. Die überschüssige EU-Milch (meist in Form von Milchpulver und Butter) wird stark subventioniert - um die Differenz zwischen höherem EU-Preis und Weltmarktpreis auszugleichen - und dann in Drittländer exportiert. Im Jahr 2015 wird die Milchquote abgeschafft, wodurch sich die Überschüsse voraussichtlich erhöhen und die Exporte aus der EU vergrößern werden. Vor allem Kleinbauern in Entwicklungsländern können mit den durch die Subventionen künstlich verbilligten Produkten nicht konkurrieren. Durch dieses Preisdumping werden nicht nur lokale Märkte, sondern gleichzeitig die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern gefährdet.

Millenniumsentwicklungsziele
Im September 2000 verabschiedeten 150 Ländern bei einem Gipfeltreffen in New York die "Millennium Development Goals" die bis 2015 erreicht werden sollen:

• den Anteil der Weltbevölkerung, der unter extremer Armut und Hunger leidet, halbieren
• allen Kindern eine Grundschulausbildung ermöglichen
• die Gleichstellung der Geschlechter und die politische, wirtschaftliche und soziale Beteiligung von Frauen fördern, besonders im Bereich der Ausbildung
• die Kindersterblichkeit um zwei Drttel verringern
• die Gesundheit der Mütter verbessern
• HIV/AIDS, Malaria und andere schweren Krankheiten bekämpfen
• den Schutz der Umwelt verbessern
• eine weltweite Entwicklungspartnerschaft aufbauen

Entwicklungsländer und NGOs weisen immer wieder darauf hin, dass bei dem derzeitigen Stand der Entwicklung diese Ziele nicht erreicht werden können.

Ministerkonferenz der WTO
Die Ministerkonferenz der WTO tagt in der Regel alle zwei Jahre. Jedes Mitgliedsland hat eine Stimme und es wird grundsätzlich per Konsens entschieden.
Ministerkonferenzen:
Singapur 1996, Genf, Schweiz 1998, Seattle, USA 1999; Doha, Katar 2001; Cancún, Mexiko 2003; Hongkong, China 2005

Modalitäten (Modalities)
Modalitäten sind Verpflichtungen, die die Regierungen eingehen. Modalitäten stellen die Sprache dar, in der die Abkommenstexte verfasst werden. Ein Beispiel für eine Modalität für Exportsubventionen ist, dass diese von einem vorgegebenen Ausgangsniveau um X Prozent über Y Jahre gekürzt werden sollten. Oder: Entwicklungsländer sollten diese Subventionen nur um X Prozent über Y Jahre kürzen. Der Verhandlungstext umfasst diese Modalitäten. Sie legen fest, was erlaubt und verboten ist und wie Dinge geändert werden sollten. Die Modalitäten werden durch Länderlisten (Schedules) ergänzt und zusammen stellen sie das vollständige Abkommen dar.

NAFTA
Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen Kanada, Mexiko und den USA.

NAMA
Liberalisierungsverhandlungen, die sich nicht auf Agrargüter, sondern auf Rohstoffe beziehen, werden NAMA (Non-Agricultural Market Access; Marktöffnungen für Nicht-Agrargüter) genannt. Seit dem Zweiten Weltkrieg werden Zollsenkungen für Waren und Rohstoffe im GATT vereinbart. Die Abkürzung NAMA hat sich nach der Gründung der WTO im Jahr 1995 durch die ins Stocken geratenen Agrarmarktverhandlungen etabliert.

Nichtdiskriminierung
Die Nichtdiskriminierung ist das elementare Ziel des WTO-Regelwerkes. Dieser Grundsatz setzt sich aus dem Meistbegünstigungsprinzip (MFN), der angestrebten Inländerbehandlung und dem Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit) zusammen. Mit diesen Instrumenten sollen protektionistischen Maßnahmen entgegengewirkt und Freihandel begünstigt werden.

Nicht-handelsbezogene Anliegen (Non-Trade Concerns - NTCs)
Die NTCs sind in der Präambel des Agrarabkommens aufgelistet. Sie beinhalten Ernährungssicherung, ländliche Entwicklung und Umweltschutz. Die EU hat Tierschutz und Öko-Kennzeichnung als nicht handelsbezogene Anliegen aufgenommen, welche sie im nächsten Schritt des Abkommens absichern wollen.

Nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Als nicht-tarifäre Handelshemmnisse bezeichnet man alle Versuche, durch Vorschriften außerhalb der Zollgesetzgebung ausländischen Anbietern den Marktzugang zu erschweren. Dazu zählen z. B. Mengenkontingente, SPS (sanitäre und phytosanitäre Qualitätsstandards) sowie Subventionen.
In dem Maße, wie tarifäre Handelshemmnisse (Zölle) durch internationale Abkommen wie dem GATT und durch die WTO reduziert wurden, sind nicht-tarifäre Hemmnisse auf dem Vormarsch.

Non-LDCs
Das sind Länder, die aufgrund ihres Entwicklungstands (z. B. BNE als Indikator) nicht mehr zu den Ländern der niedrigsten Einkommensgruppe gerechnet werden. In Afrika ist das z. B. Kenia. Aufgrund der kolonialen Vergangenheit erhält Kenia im Rahmen des EU-AKP-Handelsregimes einseitige Handelspräferenzen. Die Non-LDCs geraten aber durch die EPA-Verhandlungen stärker unter Druck als die LDCs, da ihnen nicht die EBA-Exportpräferenzen als mögliche Alternative zur Verfügung stehen.

Präferenzen
Präferenzen sind monetäre Anreize/Verbesserungen durch Zollsenkungen, welche sich Handelspartner gewähren. Gewöhnlich bieten Industrieländer (IL) den Entwicklungsländern (EL) und Schwellenländern (SL) präferentiellen Zugang zu ihren Märkten an, indem sie ihre Zölle senken. Allerdings werden Präferenzen unter dem GSP unilateral vergeben und können dadurch jederzeit zurückgenommen werden. Im Gegensatz dazu gilt das MFN-Präferenzsystem der WTO als multilateraler Standard mit langfristiger Gültigkeit.

Präferenz-Erosion
Präferenz-Erosion bedeutet, dass ein Land eine Verringerung des relativen Wettbewerbsvorteils gegenüber anderen Ländern erfährt. Dies geschieht, indem Zölle gesenkt bzw. Marktzugangsbedingungen für ein drittes Land verbessert werden.

Privatisierung
Bedeutet: Sektoren der Staatswirtschaft bzw. öffentliche Bereiche werden für private Akteure geöffnet.
Argument: Die Konkurrenzfähigkeit einer Firma oder eines Landes soll sich dadurch erhöhen.
Problem: Verschlechterung der Grundversorgung, Ausgrenzung der Ärmsten.

Protektionismus
Gegenelement zur ökonomischen Liberalisierung. Als Protektionismus bezeichnet man alle Maßnahmen, mit denen ein Staat versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen. Obwohl der Norden auf Freihandelsabkommen drängt, wird versucht, durch Zölle, Mengenkontingente, sanitäre und phytosanitäre Qualitätsstandards (SPS) sowie Subventionen die eigenen Märkte zu schützen.
Andererseits kann der Süden sich durch selektiven Protektionismus vor transnationalen Konzernen (TNC) schützen - genau so wie der Norden zu Beginn der Industrialisierung seine Entwicklung durch Zölle gesichert hat.

qualifizierter Marktzugang
Eine von Germanwatch und anderen NGOs geforderte Form der Marktöffnung in Europa, die soziale und ökologische Standards in den Vordergrund stellt.

Quad
EU, Kanada, USA und Japan bilden eine Verhandlungsgruppe innerhalb der WTO.

Recht auf Nahrung
Hunger ist die Folge von ungerechten Strukturen und ungerechter Verteilung von Land, Kapital und Macht: Hunger ist meist die Folge von mehrfachen Menschenrechtsverletzungen und bedingt weitere Verletzungen
Von einer Verletzung des Menschenrechts auf Nahrung spricht man, wenn ein Staat seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Diese Verpflichtungen entstehen zum einen dadurch, dass der Staat an die Verfassung gebunden ist. Weltweit ist das Recht auf Nahrung aber nur in 22 Verfassungen zu finden. In Deutschland werden das Recht auf Nahrung und andere soziale Rechte deshalb aus der "Würde des Menschen" und dem Sozialstaatsprinzip abgeleitet.
Der Staat ist aber nicht nur durch die Verfassung an die Wahrung von Menschenrechten gebunden, sondern auch durch internationale Abkommen. Das bekannteste internationale Menschenrechtsdokument ist die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948, die auch das Recht auf Nahrung beinhaltet. Das wichtigste Abkommen für das Recht auf Nahrung ist allerdings der Internationale Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Mehr als 150 Staaten haben diesen Pakt unterzeichnet und können somit auch international zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie das Menschenrecht auf Nahrung verletzen. 1999 wurde ein sogenannter "Allgemeiner Kommentar" verabschiedet, der definiert, welche Verpflichtungen die Staaten nach dem Recht auf Nahrung haben.

Regionale Integration
Regionale Integration ist ein Prozess, in dem Staaten einer regionalen Organisation beitreten und im Laufe der Zeit ihre Souveränität teilweise zugunsten der Verstärkung des Integrationsraumes abgeben. Im weiteren Sinne wird unter regionaler Integration eine politische, ökonomische, ökologische und institutionelle Vereinigung von geographisch benachbarten Staaten verstanden, die durch Verträge und Abkommen an Gültigkeit gewinnt.
Aus handelspolitischer Perspektive wird die Schaffung eines größeren regionalen Marktes angestrebt. Auf eine Regional Trade Area kann eine Zollunion folgen, darauf ein Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung. Jeder dieser Schritte vertieft die Integrationsdichte. Bilaterale Freihandelszonen können den Prozess der regional Integration erheblich beeinflussen.

Reziprozität
Das Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit) bezeichnet Handelspräferenzen zwischen zwei Ländern. Das heißt, wenn Land A Land B eine Zollreduktion einräumt, muss Land B ebenso das Zollniveau für Land A herabsetzen. Während das MFN-Prinzip für alle WTO-Mitgliedsstaaten gilt, bezieht sich das Reziprozitätsprinzip hingegen nur auf jeweils zwei Handelspartner.
Dieses Prinzip wurde zugunsten der Entwicklungsländer eingeschränkt (nicht-reziproker Präferenzhandel). Die EPAs sollen nach Übergangslaufzeiten die volle Anwendbarkeit des Reziprozitätsprinzips ermöglichen.

Rote Box
Maßnahmen, die vom Agrarabkommen "geächtet" werden, d.h. verboten sind. Dazu gehören z.B. nicht-tarifäre Maßnahmen, wie variable Abgaben. Diese Bezeichnung wird nur selten benutzt. Als das General Agreement on Tariffs and Trade - GATT (allgemeines Zoll- und Handelsabkommen) mit der Gründung 1947 in verschiedenen Runden entwickelt wurde und eine wachsende Anzahl von Entwicklungsländern dieses Abkommen unterzeichneten, etablierten die Mitgliedsstaaten in den 60er Jahren den Grundsatz, dass den Entwicklungsländern eine größere Flexibilität gewährt werden sollte, als den Industrieländern. Mit einer Sonder- und Vorzugsbehandlung (= Special and Differential Treatment, SDT, SND) werden die Nachteile der Entwicklungsländer im Welthandelssystem anerkannt. Die Ausgangsbedingungen für eine Teilhabe der ärmsten Länder am Welthandel sind aufgrund ihrer beschränkten Kapazitäten weitaus schlechter. Obwohl in vielen Abkommen, wie auch den AoA, die vorgesehenen SDT völlig unzureichend sind, verwendet die WTO weiter den Begriff SDT.

RTA
Ein RTA (Regional Trade Agreement; regionales Handelsabkommen) hat zum Ziel, Handelsbarrieren zwischen geographisch und räumlich benachbarten Ländern zu reduzieren, um den Austausch von Gütern zu erleichtern und damit die Wohlfahrtswirkung des Handels (Gains from Trade) zu erhöhen. Besondere Bedeutung haben sie für die Süd-Süd-Kooperation. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts nimmt ihre Anzahl deutlich zu.
Die Überschneidung verschiedener Handelsregime erschwert die regional Integration und den Güteraustausch. Da in Afrika im Durchschnitt jedes Land Mitglied von vier RTAs ist, wird diese Situation als "Spaghetti Bowl" bezeichnet. Zusätzlich zu bestehenden regionalen Abkommen hat die EU für Afrika vier weitere EPA-Verhandlungsgruppen geschaffen.

Rules of Origin
Die RoO (Rules of Origin; Ursprungsregeln) klären, unter welchen Bedingungen ein Produkt einem Erzeugerland zugeordnet werden kann. Dadurch präzisieren die RoO, nach welchen Kriterien sich ein Gut für eine Null-Zoll-Präferenz eines FTA (Free Trade Agreement; Freihandelsabkommen) qualifiziert. Die Ursprungsregeln haben protektionistischen Charakter, da sie oftmals sehr restriktiv sind.

Schedules
Jedes Mitglied muss eine "Länderliste mit einem (Zeit-)Plan für Reduktionsverpflichtungen einreichen", um das Abkommen zu vervollständigen. Eine solche Länderliste stellt zum Beispiel für jedes Produkt des Abkommens das Ausgangsniveau dar, von dem aus die vereinbarte prozentuale Reduktion (Kürzung) vorgenommen wird. Es beinhaltet also die maximalen Zollwerte und die Werte nach vorgenommener Reduktion. Damit wird eine Überwachung der Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen möglich. Die Länderliste beschreibt ebenso, welches Programm in welche "Box" eingeteilt wird.

Sensible Produkte
Alle Länder haben das Recht bestimmte Agrarprodukte als "sensibel" einzustufen. Der Märkte müssen für diese Produkte nicht im vollen Umfang geöffnet werden, die Zölle nicht so stark gesenkt werden Die genaue Definition der sensiblen Produkte und ihre Menge werden noch verhandelt. In den Vorschlägen werden Mengen von 1-15% genannt.

Singapur-Themen
Die sogenannten Singapur-Themen beziehen sich in den WTO-Verhandlungen auf die handelspolitischen Bereiche Öffnung des Dienstleistungssektors und des öffentlichen Beschaffungswesen sowie Einführung eines Investitionsschutzabkommens. Da die Länder des Südens es ablehnen, diese Themen in der DDA (Doha Development Agenda; Doha Entwicklungsrunde) zu implementieren, wird versucht, in bilateralen Verhandlungen, wie beispielsweise den EPAs, diese weitreichenden Liberalisierungen durch- bzw. umzusetzen. Dominanten Marktakteuren würde die Öffnung dieser Bereiche viele Absatz- und Investitionsmöglichkeiten bieten.

Spezielle Schutzklausel (Special Safeguard - SSG)
Artikel 5 des Abkommens reserviert jenen Ländern, die zu Beginn nicht-tarifäre Maßnahmen in Zölle umgewandelt haben (sogenannte Tarifizierung), das Recht, Schutzzölle bei Importfluten und Preisverfall zu erheben, um ihre einheimische Produktion vor diesen Marktstörungen zu schützen. Die spezielle Schutzklausel ist zeitlich begrenzt. Sie wurde eingerichtet, um inländische Industrien vor Weltmarktschwankungen zu schützen. Es sind hauptsächlich die Industrieländer, die diese Tariffizierung vorgenommen haben. Nur 21 Entwicklungsländer haben Zugang zu dieser Vorkehrung. Andere Entwicklungsländer entschieden sich, generelle Zollobergrenzen für all ihre Importe festzulegen. Mit dieser Entscheidung werden sie von dem Zugang zu den Maßnahmen der speziellen Schutzklausel ausgeschlossen.

Spezieller Schutzmechanismus (SSM)
Entwicklungsländer, die ihre Zölle nicht tarifiziert haben und somit das Recht auf die spezielle Schutzklausel nicht nutzten konnten, fordern nun eine ähnliche Schutzregelung für sich, den SSM. Diese Regelung soll die Märkte der Entwicklungsländer vor Importfluten z. B. verursacht durch Dumping schützten.

Spitzenzoll (Tariff Peak)
Ein Spitzenzoll ist ein sehr hoher Zoll auf ein bestimmtes Produkt innerhalb einer vorgegebenen Tariflinie (z. B. auf Käse, aber nicht auf Sahne oder Milchpulver). Er wird unterschiedlich definiert (z. B. > 12%)

SPS
Das Abkommen über SPS (Sanitary and Phytosanitary measures, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen) entstammt dem Artikel XX des Regelwerks der WTO und stellt eine Ausnahme zu dem Grundprinzip der Liberalisierung dar. Das Abkommen dient zum einen als Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und der nationalen souveränen Gestaltung der Lebensmittelsicherheitspolitik. Zum anderen werden Produktstandards oftmals aber auch als Mittel zum Protektionismus, das heißt als strategische Handelsbarriere, verwendet.
Als Richtlinie dienen international harmonisierte Standards des Codex Alimentarius, des Internationalen Tierseuchenamts und der Internationalen Pflanzenschutzkonvention. Legt ein Land höhere Schutzmaßnahmen fest, so ist dies nur durch eine wissenschaftliche Begründung und nach einer objektiven Risikoanalyse zulässig. Der Streit um die Hormonvergabe in der Rinderzucht zwischen der EU und den USA zeigt jedoch, dass es nicht immer einen wissenschaftlichen Konsens gibt.

Subventionen
Subventionen sind finanzielle Hilfen ohne unmittelbare Gegenleistung, die von staatlichen Institutionen an private Haushalte oder an private Unternehmen vergeben werden. Eine Politik, die in größerem Umfang mit Subventionen in den Markt eingreift, wird als Subventionismus bezeichnet. Die Exportsubventionen sind eine besondere Variante und haben oftmals nachteilige Auswirkungen auf Kleinbäuer/-innen.

TRIPS
TRIPS ist die Abkürzung von Trade-related Aspects of Intellectual Property Rights (handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte) ist das WTO-Abkommen zum Schutz handelsbezogener Rechte an geistigen Eigentum. Es umfasst Bestimmungen zum Schutz von Patenten, Copyrights, Handelsmarken, etc. Besonders im Zusammenhang mit Generikamedikamenten gegen Aids wird das TRIPS-Abkommen kritisiert.

Uruguay-Runde
Die Uruguay-Runde war die achte Handelsrunde im Rahmen des GATT. Sie begann im Jahr 1986 und endete 1994 mit der Marrakesh-Erklärung zur Gründung der WTO.
Die Entwicklungsländer, die die Mehrheit der teilnehmenden Länder stellen, forderten einen besseren Marktzugang für ihre Produkte, insbesondere Textilien und Agrarprodukte, in den Industrieländern. Außerdem wurde erstmals die Forderung nach einer Senkung der wettbewerbsverzerrenden Agrarsubventionen in den Industrieländern, besonders den USA und der EU, diskutiert.
Die Forderungen der Industrieländer nach mehr Liberalisierung wurden im Wesentlichen durch das GATS (Allgemeines Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen) und das TRIPS (Handelsbezogene Aspekte des Schutzes von geistigem Eigentum) erfüllt.

Waiver
Für das bestehende EU-Handelsregime mit den AKP-Ländern wurde von Seiten der EU eine Ausnahmeregelung (Waiver) mit der WTO vereinbart. Der niedrige Entwicklungsstand der AKP-Länder und die Berücksichtigung des ehemaligen kolonialen Status rechtfertigten bis ins Cotonou-Abkommen einseitige Präferenzenvorteile im Handel mit der EU.
Non-LDCs der AKP-Gruppe erhalten Präferenzvorteile, die Nicht-LDCs aus anderen Weltregionen nicht zur Verfügung stehen. Dadurch werden Nicht-LDCs außerhalb der AKP-Gruppe diskriminiert.
Die EU gewährt unilateral, aber nicht multilateral, Vorzugspräferenzen; aus diesem Grund findet keine weltweite Gleichbehandlung statt. Deswegen musste vor der WTO - dem multilateralen Handelsregime - eine Ausnahme beantragt werden. Der Waiver für das Cotonou-Abkommen war auf sieben Jahre beschränkt und endete im Dezember 2007. Die EPAs als Nachfolgeabkommen sollen das Handelsregime der EU in ein WTO-konformes überführen. Ausnahmeregelungen zum MFN-Standart basieren rechtlich auf der enabling clause.

WTO
Die WTO wurde am 15. April 1994 in Marrakesch, Marokko gegründet und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Sie stellt den institutionellen Rahmen für die Verträge GATT und TRIPS, die aus der Uruguay-Runde hervorgingen. Das Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen und die Liberalisierung des internationalen Handels. Die WTO hat mittlerweile 149 Mitglieder, darunter mehr als 100 Entwicklungsländer. Die Ministerkonferenz, der Allgemeine Rat und das Sekretariat sind die der drei Hauptorgane der WTO. Jedes Land, das der WTO betritt oder beigetreten ist verpflichtet sich zur Einhaltung einiger Grundregeln  der Meistbegünstigung, Inländerbehandlung und Transparenz hinsichtlich der Offenlegung aller  Beschränkungen des Außenhandels.

Zölle
Zölle sind das klassische Instrument der strategischen Handelspolitik. Je nach ihrer Begründung unterscheidet man:

Diese Form von Zöllen ist nach den Regeln der WTO zulässig, sofern dort das Vorliegen einer Schädigung festgestellt wurde.

Zolleskalation
Produkte des Südens werden mit zunehmendem Verarbeitungsgrad mit steigenden Zöllen belegt, wenn diese in den Norden importiert werden sollen.

Zollquoten (Tariff Rate Quotas)
Zollquoten regeln den Mindestmarktzugang durch die Festlegung eines bestimmten Importvolumens äquivalent zu 5% des Inlandsverbrauchs. Dieser Import muss zu einem Zollsatz erfolgen, der die Güter konkurrenzfähig gegenüber der Inlandsproduktion macht. Damit sollte Druck auf jene Länder ausgeübt werden, die als Ergebnis der Tarifizierung hohe Zölle hatten, so dass ein gewisses Maß an Handel sichergestellt wurde.

Zusammengestellt von Nico Gappa, Tobias Reichert und Kerstin Lanje, August 2008

Kontakt: lanje@germanwatch.org
 


zuletzt geändert am 17.9.08