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Handelspolitisches Glossar


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AKP-Staaten
Cotonou-Abkommen
DDA
Deregulierung
Dumping
EBA
Enabling Clause
EPAs
EPA-Verhandlungsgruppen
Exporterstattungen (und -subventionen)
Freihandel
FTAs
GAP
GATT/ WTO
GSP
GSPplus
Handelspolitik
Inländerbehandlung
LDCs
Meistbegünstigungsprinzip MFN
Milchquote
NAMA
Nichtdiskriminierung
Nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Non-LDCs
Präferenzen
Präferenz-Erosion
Privatisierung
Protektionismus
Regionale Integration
Reziprozität
RTA
Rules of Origin
Singapur-Themen
SPS
Subventionen
Waiver
Zölle
Zolleskalation

 

AKP-Staaten

Als AKP-Staaten (ACP-states) werden die afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten bezeichnet, die seit 1975 als Ländergruppe mit dem Lomé-Abkommen bevorzugten Zugang zu den EU-Märkten erhalten. Das Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und seinen ehemaligen Kolonien garantiert den 79 AKP-Staaten Zollpräferenzen, die für andere Entwicklungsländer nicht gelten. Diese Vorteilsbehandlung wird durch die aktuelle EU-AKP-Handelspolitik zurückgenommen.
 

Cotonou-Abkommen

Das Abkommen von Cotonou aus dem Jahr 2000 führt die EU-AKP-Handelspolitik weiter. Hauptcharakteristikum ist der fortgesetzte nicht-reziproke Handel; also einseitig von der EU vergebene Präferenzen zugunsten der AKP-Länder. In Annerkennung ihrer kolonialen Vergangenheit und Entwicklungssituation dürfen diese ihre Märkte durch Zölle schützen. Da das Abkommen von Cotonou jedoch dem Nicht-Diskriminierungsgrundsatz der WTO widerspricht, wurde eine Ausnahmeregelung (Waiver) beantragt. Diese lief Ende 2007 aus, weshalb mittlerweile Nachfolgeabkommen, die EPAs (Economic Partnership Agreements) verhandelt werden. In der Entwicklung der EU-AKP-Handelspolitik soll nun ein qualitativer Wandel hin zur Reziprozität erfolgen.
 

DDA

DDA (Doha Development Agenda; Doha Entwicklungsrunde) lautet die aktuelle Welthandelsrunde, welche seit Jahren stagniert. Einerseits machen Schwellenländer (SL) im Bereich von NAMA (Non-Agricultural Market Access) keine Zugeständnisse zur Marktöffnung, andererseits verzögern Länder des Nordens die Reduzierung der Subventionen und Protektion ihrer Agrarmärkte, obwohl dazu bereits Zusagen gemacht wurden. Die sogenannten Singapur-Themen wurden aus der DDA ausgeklammert.
 

Deregulierung

Bedeutet: Einfluss des Staates auf die Wirtschaft reduzieren.

Argument: Nur die Kräfte des Marktes werden benötigt.

Problem: Die Marktkräfte sind auf dem ökologischen und sozialen Auge blind.
 

Dumping

Unter Dumping versteht man den Verkauf von Waren im Ausland zu einem Preis, der niedriger ist als die Herstellungskosten bzw. deutlich unter dem Preis liegt, zu dem ein Hersteller ein Produkt auf seinem Heimatmarkt absetzen könnte. Dumping ist zum einen eine Unternehmensstrategie und wird zum anderen durch Subventionen befördert.
 

EBA

EBA (Everything but arms; alles außer Waffen) ist eine Initiative der EU, wobei den Produkten der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) zoll- und quotenfreier Zugang zum EU-Markt gewährt wird. Allerdings sind Waffen davon ausgenommen, und für Bananen, Zucker und Reis gelten Übergangsregeln. Diese Initiative ist seit März 2001 in Kraft und damit Teil des EU-GSP-Regelwerks. EBA wird als mögliche Alternative für LDCs im Rahmen der EPAs diskutiert, von den LDCs aber nicht immer gewollt und u.a. wegen ihrer restriktiven ROO als Pseudoinitiative kritisiert.
 

Enabling Clause

Die Enabling Clause ist ein Ermächtigungsparagraf des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade) aus dem Jahr 1979. Dieser Absatz erlaubt den Industrieländern (IL), nicht reziproke Präferenzen – also einseitige Zollvergünstigungen – zugunsten der Entwicklungsländer (EL) zu gewähren. Damit bildet die in die WTO übernommene Enabling Clause die rechtliche Grundlage für das GSP (Generalised System of Preferences) und für RTAs zwischen EL.
 

EPAs

EPAs (Economic Partnership Agreements; Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) werden die zukünftigen Handelsverträge zwischen der EU und ihren ehemaligen Kolonien in Afrika, der Karibik und im pazifischen Raum (AKP-Staaten) genannt. Dieses Abkommen sieht durch massive Liberalisierung eine beidseitige Öffnung der Märkte vor. Seit 2002 werden EPAs verhandelt, da die bisherige Handelsvereinbarung zwischen der EU und den AKP-Ländern am 31. Dezember 2007 auslief. Die EU verlangt von nun an, dass die AKP-Staaten ihr Zollniveau drastisch senken und somit ihren Markt schrittweise für EU-Importe öffnen. Damit wäre der Nicht-Reziprozität zwischen der EU und den AKP-Staaten eine Ende gesetzt.

Verhandelt wird zwischen der Europäischen Union als einer der großen Wirtschaftsmächte einerseits und einer Gruppe von Entwicklungsländern andererseits, wobei von weltweit 50 LDCs 39 der AKP-Gruppe angehören. Die EU teilte diese, ungeachtet bestehender regionaler Integrationsräume, in sechs zusätzliche Verhandlungsgruppen auf, für die jeweils eine Freihandelszone mit der EU gegründet werden sollen. Im Hinblick auf unterschiedliche institutionelle Kapazitäten besteht per se eine asymmetrische Verhandlungskompetenz zugunsten der EU.

Schwindender Zollschutz hat für die betroffenen AKP-Länder vor allem in der Landwirtschaft einen erhöhten Wettbewerb mit billigen subventionierten EU-Produkten zur Folge, mit denen sie nicht konkurrieren können. Deshalb gehen Arbeitsplätze verloren, das Einkommen reduziert sich, und letztlich wird das Recht auf Nahrung verletzt. Vor allem in Afrika, wo südlich der Sahara die Landwirtschaft bis zu 70 Prozent der Wirtschaft ausmacht, sehen sich die Kleinbauern mit dem Entzug ihrer Lebensgrundlage konfrontiert. Bereits heute verdrängen europäische Hähnchen, Zwiebeln und Tomaten einheimische Produkte. Mit Inkrafttreten der EPAs wird dieser Prozess verstärkt und damit die ländliche Entwicklung in Afrika stark gefährdet. Sehr umstritten ist auch, dass die "Singapur issues" in den "Voll-EPAs" enthalten sein sollen.
 

EPA-Verhandlungsgruppen

Die EU hat die AKP-Länder in sechs Gruppen eingeteilt: die pazifische, die karibische, die westafrikanische, die zentralafrikanische, die ostafrikanische und die südafrikanische Gruppe. Da sich manche Länder dieser Gruppen verweigern, verhandelt die EU EPAs auch bilateral, wodurch Spannungen für regionale Handelsabkommen entstehen.
 

Exporterstattungen (und -subventionen)

Exporterstattungen werden von einem Staat gewährt, um die Ausfuhr bestimmter Güter zu fördern. Auf diese Art und Weise werden überschüssige Produkte auf dem Weltmarkt abgesetzt. Die Subvention ist nötig, wenn das Preisniveau auf dem Weltmarkt niedriger ist als auf dem Binnenmarkt. Aber insbesondere auf den Agrarmärkten des Südens führen Subventionen zu Verdrängungsprozessen, da lokale Produzenten-innen gezielt unterboten werden.
 

Freihandel

Bedeutet: Beseitigung von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen.

Argument: Nationale Barrieren schaffen künstlich hohe Kosten.

Problem: Stärkste Volkswirtschaften drängen auf umfassende Liberalisierung und können aufgrund ihrer Dominanz Marktakteure des Südens verdrängen, z.B. durch Dumping.
 

FTAs

FTAs (Free Trade Areas; Freihandelszonen) haben zum Ziel, Handelsbarrieren zu reduzieren, um den Austausch von Gütern zu erleichtern und so die Wohlfahrtswirkung des Handels (Gains from Trade) zu erhöhen. Die Verteilungsmechanismen dieser Handelsvorteile sind umstritten, und auch die Bedeutung der Anpassungskosten durch nicht konkurrenzfähige Branchen wird von den verschiedenen Denkschulen unterschiedlich bewertet. Aufgrund der Stagnation in den multilateralen Liberalisierungsverhandlungen ist ein enormer Zuwachs von bilateralen FTAs zu verzeichnen. Diese Freihandelsabkommen haben über Staatengrenzen und Ozeane hinweg Gültigkeit. RTAs (Regional Trade Agreement; regionale Handelsabkommen) hingegen werden als regionale Integrationsräume charakterisiert und bezeichnen im Gegensatz zu FTAs räumlich und geographisch benachbarte Länder. RTAs und FTAs haben inhaltlich ähnliche Intentionen.
 

GAP

Die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) der Europäischen Union trat 1962 in Kraft. Die gemeinsame Marktordnung und bestimmte Leitprinzipien wie einheitliche Preise, finanzielle Solidarität und Gemeinschaftspräferenz sollen zum einen Mindestpreise für Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte und zum anderen niedrige Preise für Konsumenten garantieren.

Im Jahr 1999 wurde ein Reformpaket für den Zeitraum 2000 bis 2006 verabschiedet. Im Rahmen der Agenda 2000 soll die Unterstützung der Marktpreise gekürzt, und Direktzahlungen sollen weitgehend entkoppelt von der Produktion gewährt werden. Ziel dieser Reform ist es, dem Prinzip der europäischen Agrarpolitik treu zu bleiben und Landwirtschaft in der gesamten Europäischen Union, selbst in Problemräumen, zu garantieren, indem die Agrarpolitik

Die Reform wird durch den "Health Check Prozess" überprüft. Kritikpunkte sind die Kürzung der 2. Säule (ländliche Entwicklung). Weiterer Schwerpunkt der Kritik ist die langsame Erhöhung der Milchquote.
 

GATT/ WTO

Die internationale Handelspolitik und Streitschlichtungsangelegenheiten erfolgen seit 1947 im Rahmen des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade; Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen). In acht Welthandelsrunden wurde ein deutlicher und weltweiter Abbau von Zöllen umgesetzt. Mit der Gründung der World Trade Organization (WTO) im Jahr 1995 wurde das Abkommen des Waren- und Rohstoffhandels (GATT) um das Dienstleistungsabkommen (GATS) sowie um die Bestimmungen des Patentschutzes (TRIPS) erweitert.
 

GSP

Das GSP (Generalized system of preferences; generalisiertes System der Präferenzen) bildet eine Ausnahmeregelung zum MFN-Prinzip der WTO. GSP erlaubt WTO-Mitgliedern, ihre Zölle für Produkte der Entwicklungsländer zu senken, ohne diese niedrigen Präferenzen entwickelten Ländern gewähren zu müssen. Dennoch sind viele Produkte der Entwicklungsländer (z.B. weiterverarbeitete Güter), die im Norden konkurrenzfähig wären, vom GSP ausgeschlossen.
 

GSPplus

Das GSPplus (Generalized system of preferences plus; generalisiertes System der Präferenzen plus) gewährt zollfreien Marktzugang für Entwicklungsländer, die wichtige Menschenrechtskonventionen, UN-Konventionen und Umweltschutzstandards ratifiziert haben. Unter GSPplus fallen 7200 Zolllinien, was knapp den Cotonou-Standard entspricht. Dadurch ist das GSPplus umfangreicher als das GSP.
 

Handelspolitik

Unter Handelspolitik versteht man im weiteren Sinne alle Maßnahmen, die der Beeinflussung von Umfang und Richtung des Außenhandels eines Landes oder mehrerer Länder dienen. Dazu zählen auch alle Maßnahmen, mit denen versucht wird, den Außenhandel gezielt im Interesse bestimmter Sektoren oder Produzenten zu beeinflussen.
 

Inländerbehandlung

Die Inländerbehandlung (National Treatment) bzw. die Gleichbehandlung der WTO-Mitgliedstaaten nach Artikel III des GATT soll garantieren, dass ausländische Akteure im Vergleich zu inländischen Akteuren auf einem Binnenmarkt der gleichen Gesetzgebung unterliegen.
 

LDCs

LDCs (Least Developed Countries; am wenigsten entwickelte Länder) sind Länder, welche niedrigste Entwicklungsindikatoren aufweisen, wie z.B. ein BNE (Bruttonationaleinkommen) von weniger als 900 $ pro Kopf. Mit einem höheren BNE steigen LDCs in die Kategorie Entwicklungsländer auf. Diese Bezeichnung wird von UN-Organisationen u.a. für statistische Zusammenhänge verwendet. LDCs sind die Zielgruppe der EBA-Initiative.
 

Meistbegünstigungsprinzip MFN

Das MFN-Prinzip (Most Favoured Nation Principle; Meistbegünstigungsprinzip) ist ein Instrument der WTO, welches zu einer allumfassenden Liberalisierung des Handels führen soll. Das MFN besagt nach Artikel III des GATT, dass Handelsvorteile (z.B. Zollreduktion) nicht nur einem, sondern allen WTO-Mitgliedern gewährt werden müssen. Demnach sollen bilaterale Vereinbarungen ausgeschlossen werden. De facto unterliegt das MFN der WTO verschiedenen Ausnahmeregelungen. Beispielsweise stellt das Handelsregime der EU mit der AKP-Gruppe eine Ausnahme dar, weil Handelsvorteile in Form von günstigen Marktzugangsbedingungen nur AKP-Ländern gewährt werden und nicht allen WTO-Mitgliedern. Das heißt, dass Drittstaaten diskriminiert werden, da sie nicht die günstigeren Präferenzen erhalten. Sonderregelungen wie enabling clauses und WTO-waivers bilden die rechtlichen Grundlagen. So räumt das GSP als Teil der enabling clause günstigere Handelsbedingungen für Entwicklungsländer ein.
 

Milchquote

Die europäische Milchquotenregelung trat 1984 mit dem Ziel in Kraft, die Überproduktion von Milch ("Milchseen" und "Butterberge" Ende der 1970er Jahre) zu regulieren und somit den Preisverfall für Milch und Milchprodukte zu stoppen. Jedem Mitgliedstaat wird seither eine bestimmte Milchquote zugewiesen. Liefert ein Produzent mehr als die vorgeschriebene Menge, muss er eine Ausgleichszahlung entrichten, die so genannte Superabgabe.

Dennoch produziert die EU trotz Milchquote jährlich Überschüsse. Die überschüssige EU-Milch (meist in Form von Milchpulver und Butter) wird stark subventioniert - um die Differenz zwischen höherem EU-Preis und Weltmarktpreis auszugleichen - und dann in Drittländer exportiert. Im Jahr 2015 wird die Milchquote abgeschafft, wodurch sich die Überschüsse voraussichtlich erhöhen und die Exporte aus der EU vergrößern werden. Vor allem Kleinbauern in Entwicklungsländern können mit den durch die Subventionen künstlich verbilligten Produkten nicht konkurrieren. Durch dieses Preisdumping werden nicht nur lokale Märkte, sondern gleichzeitig die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern gefährdet.
 

NAMA

Liberalisierungsverhandlungen, die sich nicht auf Agrargüter, sondern auf Rohstoffe beziehen, werden NAMA (Non-Agricultural Market Access; Marktöffnungen für Nicht-Agrargüter) genannt. Seit dem Zweiten Weltkrieg werden Zollsenkungen für Waren und Rohstoffe im GATT vereinbart. Die Abkürzung NAMA hat sich nach der Gründung der WTO im Jahr 1995 durch die ins Stocken geratenen Agrarmarktverhandlungen etabliert.
 

Nichtdiskriminierung

Die Nichtdiskriminierung ist das elementare Ziel des WTO-Regelwerkes. Dieser Grundsatz setzt sich aus dem Meistbegünstigungsprinzip (MFN), der angestrebten Inländerbehandlung und dem Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit) zusammen. Mit diesen Instrumenten sollen protektionistischen Maßnahmen entgegengewirkt und Freihandel begünstigt werden.
 

Nicht-tarifäre Handelshemmnisse

Als nicht-tarifäre Handelshemmnisse bezeichnet man alle Versuche, durch Vorschriften außerhalb der Zollgesetzgebung ausländischen Anbietern den Marktzugang zu erschweren. Dazu zählen z.B. Mengenkontingente, SPS (sanitäre und phytosanitäre Qualitätsstandards) sowie Subventionen.

In dem Maße, wie tarifäre Handelshemmnisse (Zölle) durch internationale Abkommen wie dem GATT und durch die WTO reduziert wurden, sind nicht-tarifäre Hemmnisse auf dem Vormarsch.
 

Non-LDCs

Das sind Länder, die aufgrund ihres Entwicklungstands (z.B. BNE als Indikator) nicht mehr zu den Ländern der niedrigsten Einkommensgruppe gerechnet werden. In Afrika ist das z.B. Kenia. Aufgrund der kolonialen Vergangenheit erhält Kenia im Rahmen des EU-AKP-Handelsregimes einseitige Handelspräferenzen. Die Non-LDCs geraten aber durch die EPA-Verhandlungen stärker unter Druck als die LDCs, da ihnen nicht die EBA-Exportpräferenzen als mögliche Alternative zur Verfügung stehen.
 

Präferenzen

Präferenzen sind monetäre Anreize/Verbesserungen durch Zollsenkungen, welche sich Handelspartner gewähren. Gewöhnlich bieten Industrieländer (IL) den Entwicklungsländern (EL) und Schwellenländern (SL) präferentiellen Zugang zu ihren Märkten an, indem sie ihre Zölle senken. Allerdings werden Präferenzen unter dem GSP unilateral vergeben und können dadurch jederzeit zurückgenommen werden. Im Gegensatz dazu gilt das MFN-Präferenzsystem der WTO als multilateraler Standard mit langfristiger Gültigkeit.
 

Präferenz-Erosion

Präferenz-Erosion bedeutet, dass ein Land eine Verringerung des relativen Wettbewerbsvorteils gegenüber anderen Ländern erfährt. Dies geschieht, indem Zölle gesenkt bzw. Marktzugangsbedingungen für ein drittes Land verbessert werden.
 

Privatisierung

Bedeutet: Sektoren der Staatswirtschaft bzw. öffentliche Bereiche werden für private Akteure geöffnet.

Argument: Die Konkurrenzfähigkeit einer Firma oder eines Landes soll sich dadurch erhöhen.

Problem: Verschlechterung der Grundversorgung, Ausgrenzung der Ärmsten
 

Protektionismus

Gegenelement zur ökonomischen Liberalisierung. Als Protektionismus bezeichnet man alle Maßnahmen, mit denen ein Staat versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen. Obwohl der Norden auf Freihandelsabkommen drängt, wird versucht, durch Zölle, Mengenkontingente, sanitäre und phytosanitäre Qualitätsstandards (SPS) sowie Subventionen die eigenen Märkte zu schützen.

Andererseits kann der Süden sich durch selektiven Protektionismus vor transnationalen Konzernen (TNC) schützen - genau so wie der Norden zu Beginn der Industrialisierung seine Entwicklung durch Zölle gesichert hat.
 

Regionale Integration

Regionale Integration ist ein Prozess, in dem Staaten einer regionalen Organisation beitreten und im Laufe der Zeit ihre Souveränität teilweise zugunsten der Verstärkung des Integrationsraumes abgeben. Im weiteren Sinne wird unter regionaler Integration eine politische, ökonomische, ökologische und institutionelle Vereinigung von geographisch benachbarten Staaten verstanden, die durch Verträge und Abkommen an Gültigkeit gewinnt.

Aus handelspolitischer Perspektive wird die Schaffung eines größeren regionalen Marktes angestrebt. Auf ein RTA kann eine Zollunion folgen, darauf ein Binnenmarkt und eine gemeinsame Währung. Jeder dieser Schritte vertieft die Integrationsdichte. Bilaterale FTAs können den Prozess der regional Integration erheblich beeinflussen.
 

Reziprozität

Das Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit) bezeichnet Handelspräferenzen zwischen zwei Ländern. Das heißt, wenn Land A Land B eine Zollreduktion einräumt, muss Land B ebenso das Zollniveau für Land A herabsetzen. Während das MFN-Prinzip für alle WTO-Mitgliedsstaaten gilt, bezieht sich das Reziprozitätsprinzip hingegen nur auf jeweils zwei Handelspartner.

Dieses Prinzip wurde zugunsten der Entwicklungsländer eingeschränkt (nicht-reziproker Präferenzhandel). Die EPAs sollen nach Übergangslaufzeiten die volle Anwendbarkeit des Reziprozitätsprinzips ermöglichen.
 

RTA

Ein RTA (Regional Trade Agreement; regionales Handelsabkommen) hat zum Ziel, Handelsbarrieren zwischen geographisch und räumlich benachbarten Ländern zu reduzieren, um den Austausch von Gütern zu erleichtern und damit die Wohlfahrtswirkung des Handels (Gains from Trade) zu erhöhen. Besondere Bedeutung haben sie für die Süd-Süd-Kooperation. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts nimmt ihre Anzahl deutlich zu.

Die Überschneidung verschiedener Handelsregime erschwert die regional Integration und den Güteraustausch. Da in Afrika im Durchschnitt jedes Land Mitglied von vier RTAs ist, wird diese Situation als "Spaghetti Bowl" bezeichnet. Zusätzlich zu bestehenden regionalen Abkommen hat die EU für Afrika vier weitere EPA-Verhandlungsgruppen geschaffen.
 

Rules of Origin

Die RoO (Rules of Origin; Ursprungsregeln) klären, unter welchen Bedingungen ein Produkt einem Erzeugerland zugeordnet werden kann. Dadurch präzisieren die RoO, nach welchen Kriterien sich ein Gut für eine Null-Zoll-Präferenz eines FTA (Free Trade Agreement; Freihandelsabkommen) qualifiziert. Die Ursprungsregeln haben protektionistischen Charakter, da sie oftmals sehr restriktiv sind.
 

Singapur-Themen

Die sogenannten Singapur-Themen beziehen sich in den WTO-Verhandlungen auf die handelspolitischen Bereiche Öffnung des Dienstleistungssektors und des öffentlichen Beschaffungswesen sowie Einführung eines Investitionsschutzabkommens. Da die Länder des Südens es ablehnen, diese Themen in der DDA (Doha Development Agenda; Doha Entwicklungsrunde) zu implementieren, wird versucht, in bilateralen Verhandlungen, wie beispielsweise den EPAs, diese weitreichenden Liberalisierungen durch- bzw. umzusetzen. Dominanten Marktakteuren würde die Öffnung dieser Bereiche viele Absatz- und Investitionsmöglichkeiten bieten.
 

SPS

Das Abkommen über SPS (Sanitary and Phytosanitary measures, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen) entstammt dem Artikel XX des Regelwerks der WTO und stellt eine Ausnahme zu dem Grundprinzip der Liberalisierung dar. Das Abkommen dient zum einen als Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und der nationalen souveränen Gestaltung der Lebensmittelsicherheitspolitik. Zum anderen werden Produktstandards oftmals aber auch als Mittel zum Protektionismus, das heißt als strategische Handelsbarriere, verwendet.

Als Richtlinie dienen international harmonisierte Standards des Codex Alimentarius, des Internationalen Tierseuchenamts und der Internationalen Pflanzenschutzkonvention. Legt ein Land höhere Schutzmaßnahmen fest, so ist dies nur durch eine wissenschaftliche Begründung und nach einer objektiven Risikoanalyse zulässig. Der Streit um die Hormonvergabe in der Rinderzucht zwischen der EU und den USA zeigt jedoch, dass es nicht immer einen wissenschaftlichen Konsens gibt.
 

Subventionen

Subventionen sind finanzielle Hilfen ohne unmittelbare Gegenleistung, die von staatlichen Institutionen an private Haushalte oder an private Unternehmen vergeben werden. Eine Politik, die in größerem Umfang mit Subventionen in den Markt eingreift, wird als Subventionismus bezeichnet. Die Exportsubventionen sind eine besondere Variante und haben oftmals nachteilige Auswirkungen auf Kleinbäuer-innen.
 

Waiver

Für das bestehende EU-Handelsregime mit den AKP-Ländern wurde von Seiten der EU eine Ausnahmeregelung (Waiver) mit der WTO vereinbart. Der niedrige Entwicklungsstand der AKP-Länder und die Berücksichtigung des ehemaligen kolonialen Status rechtfertigte bis ins Cotonou-Abkommen einseitige Präferenzenvorteile im Handel mit der EU.

Non-LDCs der AKP-Gruppe erhalten Präferenzvorteile, die Nicht-LDCs aus anderen Weltregionen nicht zur Verfügung stehen. Dadurch werden Nicht-LDCs außerhalb der AKP-Gruppe diskriminiert.

Die EU gewährt unilateral, aber nicht multilateral, Vorzugspräferenzen; aus diesem Grund findet keine weltweite Gleichbehandlung statt. Deswegen musste vor der WTO – dem multilateralen Handelsregime – eine Ausnahme beantragt werden. Der Waiver für das Cotonou-Abkommen war auf sieben Jahre beschränkt und endete im Dezember 2007. Die EPAs als Nachfolgeabkommen sollen das Handelsregime der EU in ein WTO-konformes überführen. Ausnahmeregelungen zum MFN-Standart basieren rechtlich auf der enabling clause.
 

Zölle

Zölle sind das klassische Instrument der strategischen Handelspolitik. Je nach ihrer Begründung unterscheidet man:

Diese Form von Zöllen ist nach den Regeln der WTO zulässig, sofern dort das Vorliegen einer Schädigung festgestellt wurde.
 

Zolleskalation

Produkte des Südens werden mit zunehmendem Verarbeitungsgrad mit steigenden Zöllen belegt, wenn diese in den Norden importiert werden sollen.
 

zusammengestellt von Nico Gappa und Kerstin Lanje, April 2008
 


zuletzt geändert am 17.4.08