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Als AKP-Staaten (ACP-states) werden
die afrikanischen, karibischen und pazifischen Staaten bezeichnet, die
seit 1975 als Ländergruppe mit dem Lomé-Abkommen bevorzugten
Zugang zu den EU-Märkten erhalten. Das Partnerschaftsabkommen zwischen
der EU und seinen ehemaligen Kolonien garantiert den 79 AKP-Staaten Zollpräferenzen,
die für andere Entwicklungsländer nicht gelten. Diese Vorteilsbehandlung
wird durch die aktuelle EU-AKP-Handelspolitik zurückgenommen.
Das Abkommen von Cotonou aus dem
Jahr 2000 führt die EU-AKP-Handelspolitik weiter. Hauptcharakteristikum
ist der fortgesetzte nicht-reziproke Handel; also einseitig von der EU
vergebene Präferenzen zugunsten der AKP-Länder. In Annerkennung
ihrer kolonialen Vergangenheit und Entwicklungssituation dürfen diese
ihre Märkte durch Zölle schützen. Da das Abkommen von Cotonou
jedoch dem Nicht-Diskriminierungsgrundsatz der WTO widerspricht, wurde
eine Ausnahmeregelung (Waiver) beantragt. Diese lief Ende 2007 aus,
weshalb mittlerweile Nachfolgeabkommen, die EPAs (Economic Partnership
Agreements) verhandelt werden. In der Entwicklung der EU-AKP-Handelspolitik
soll nun ein qualitativer Wandel hin zur Reziprozität erfolgen.
DDA (Doha Development Agenda; Doha
Entwicklungsrunde) lautet die aktuelle Welthandelsrunde, welche seit Jahren
stagniert. Einerseits machen Schwellenländer (SL) im Bereich von NAMA
(Non-Agricultural Market Access) keine Zugeständnisse zur Marktöffnung,
andererseits verzögern Länder des Nordens die Reduzierung der
Subventionen und Protektion ihrer Agrarmärkte, obwohl dazu bereits
Zusagen gemacht wurden. Die sogenannten Singapur-Themen wurden aus der
DDA ausgeklammert.
Bedeutet: Einfluss des Staates auf die Wirtschaft reduzieren.
Argument: Nur die Kräfte des Marktes werden benötigt.
Problem: Die Marktkräfte sind
auf dem ökologischen und sozialen Auge blind.
Unter Dumping versteht man den Verkauf
von Waren im Ausland zu einem Preis, der niedriger ist als die Herstellungskosten
bzw. deutlich unter dem Preis liegt, zu dem ein Hersteller ein Produkt
auf seinem Heimatmarkt absetzen könnte. Dumping ist zum einen eine
Unternehmensstrategie und wird zum anderen durch Subventionen befördert.
EBA (Everything but arms; alles außer
Waffen) ist eine Initiative der EU, wobei den Produkten der am wenigsten
entwickelten Länder (LDCs) zoll- und quotenfreier Zugang zum EU-Markt
gewährt wird. Allerdings sind Waffen davon ausgenommen, und für
Bananen, Zucker und Reis gelten Übergangsregeln. Diese Initiative
ist seit März 2001 in Kraft und damit Teil des EU-GSP-Regelwerks.
EBA wird als mögliche Alternative für LDCs im Rahmen der EPAs
diskutiert, von den LDCs aber nicht immer gewollt und u.a. wegen ihrer
restriktiven ROO als Pseudoinitiative kritisiert.
Die Enabling Clause ist ein
Ermächtigungsparagraf des GATT (General Agreement on Tariffs and Trade)
aus dem Jahr 1979. Dieser Absatz erlaubt den Industrieländern (IL),
nicht reziproke Präferenzen – also einseitige Zollvergünstigungen
– zugunsten der Entwicklungsländer (EL) zu gewähren. Damit bildet
die in die WTO übernommene Enabling Clause die rechtliche Grundlage
für das GSP (Generalised System of Preferences) und für
RTAs zwischen EL.
EPAs (Economic Partnership Agreements; Wirtschaftspartnerschaftsabkommen) werden die zukünftigen Handelsverträge zwischen der EU und ihren ehemaligen Kolonien in Afrika, der Karibik und im pazifischen Raum (AKP-Staaten) genannt. Dieses Abkommen sieht durch massive Liberalisierung eine beidseitige Öffnung der Märkte vor. Seit 2002 werden EPAs verhandelt, da die bisherige Handelsvereinbarung zwischen der EU und den AKP-Ländern am 31. Dezember 2007 auslief. Die EU verlangt von nun an, dass die AKP-Staaten ihr Zollniveau drastisch senken und somit ihren Markt schrittweise für EU-Importe öffnen. Damit wäre der Nicht-Reziprozität zwischen der EU und den AKP-Staaten eine Ende gesetzt.
Verhandelt wird zwischen der Europäischen Union als einer der großen Wirtschaftsmächte einerseits und einer Gruppe von Entwicklungsländern andererseits, wobei von weltweit 50 LDCs 39 der AKP-Gruppe angehören. Die EU teilte diese, ungeachtet bestehender regionaler Integrationsräume, in sechs zusätzliche Verhandlungsgruppen auf, für die jeweils eine Freihandelszone mit der EU gegründet werden sollen. Im Hinblick auf unterschiedliche institutionelle Kapazitäten besteht per se eine asymmetrische Verhandlungskompetenz zugunsten der EU.
Schwindender Zollschutz hat für
die betroffenen AKP-Länder vor allem in der Landwirtschaft einen erhöhten
Wettbewerb mit billigen subventionierten EU-Produkten zur Folge, mit denen
sie nicht konkurrieren können. Deshalb gehen Arbeitsplätze verloren,
das Einkommen reduziert sich, und letztlich wird das Recht auf Nahrung
verletzt. Vor allem in Afrika, wo südlich der Sahara die Landwirtschaft
bis zu 70 Prozent der Wirtschaft ausmacht, sehen sich die Kleinbauern mit
dem Entzug ihrer Lebensgrundlage konfrontiert. Bereits heute verdrängen
europäische Hähnchen, Zwiebeln und Tomaten einheimische Produkte.
Mit Inkrafttreten der EPAs wird dieser Prozess verstärkt und damit
die ländliche Entwicklung in Afrika stark gefährdet. Sehr umstritten
ist auch, dass die "Singapur issues" in den "Voll-EPAs" enthalten
sein sollen.
Die EU hat die AKP-Länder in
sechs Gruppen eingeteilt: die pazifische, die karibische, die westafrikanische,
die zentralafrikanische, die ostafrikanische und die südafrikanische
Gruppe. Da sich manche Länder dieser Gruppen verweigern, verhandelt
die EU EPAs auch bilateral, wodurch Spannungen für regionale Handelsabkommen
entstehen.
Exporterstattungen (und -subventionen)
Exporterstattungen werden von einem
Staat gewährt, um die Ausfuhr bestimmter Güter zu fördern.
Auf diese Art und Weise werden überschüssige Produkte auf dem
Weltmarkt abgesetzt. Die Subvention ist nötig, wenn das Preisniveau
auf dem Weltmarkt niedriger ist als auf dem Binnenmarkt. Aber insbesondere
auf den Agrarmärkten des Südens führen Subventionen zu Verdrängungsprozessen,
da lokale Produzenten-innen gezielt unterboten werden.
Bedeutet: Beseitigung von Zöllen und nicht-tarifären Handelshemmnissen.
Argument: Nationale Barrieren schaffen künstlich hohe Kosten.
Problem: Stärkste Volkswirtschaften
drängen auf umfassende Liberalisierung und können aufgrund ihrer
Dominanz Marktakteure des Südens verdrängen, z.B. durch Dumping.
FTAs (Free Trade Areas; Freihandelszonen)
haben zum Ziel, Handelsbarrieren zu reduzieren, um den Austausch von Gütern
zu erleichtern und so die Wohlfahrtswirkung des Handels (Gains from Trade)
zu erhöhen. Die Verteilungsmechanismen dieser Handelsvorteile sind
umstritten, und auch die Bedeutung der Anpassungskosten durch nicht konkurrenzfähige
Branchen wird von den verschiedenen Denkschulen unterschiedlich bewertet.
Aufgrund der Stagnation in den multilateralen Liberalisierungsverhandlungen
ist ein enormer Zuwachs von bilateralen FTAs zu verzeichnen. Diese Freihandelsabkommen
haben über Staatengrenzen und Ozeane hinweg Gültigkeit. RTAs
(Regional Trade Agreement; regionale Handelsabkommen) hingegen werden als
regionale
Integrationsräume charakterisiert und bezeichnen im Gegensatz
zu FTAs räumlich und geographisch benachbarte Länder. RTAs und
FTAs haben inhaltlich ähnliche Intentionen.
Die GAP (Gemeinsame Agrarpolitik) der Europäischen Union trat 1962 in Kraft. Die gemeinsame Marktordnung und bestimmte Leitprinzipien wie einheitliche Preise, finanzielle Solidarität und Gemeinschaftspräferenz sollen zum einen Mindestpreise für Erzeuger landwirtschaftlicher Produkte und zum anderen niedrige Preise für Konsumenten garantieren.
Im Jahr 1999 wurde ein Reformpaket für den Zeitraum 2000 bis 2006 verabschiedet. Im Rahmen der Agenda 2000 soll die Unterstützung der Marktpreise gekürzt, und Direktzahlungen sollen weitgehend entkoppelt von der Produktion gewährt werden. Ziel dieser Reform ist es, dem Prinzip der europäischen Agrarpolitik treu zu bleiben und Landwirtschaft in der gesamten Europäischen Union, selbst in Problemräumen, zu garantieren, indem die Agrarpolitik
Die internationale Handelspolitik
und Streitschlichtungsangelegenheiten erfolgen seit 1947 im Rahmen des
GATT (General Agreement on Tariffs and Trade; Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen).
In acht Welthandelsrunden wurde ein deutlicher und weltweiter Abbau von
Zöllen umgesetzt. Mit der Gründung der World Trade Organization
(WTO) im Jahr 1995 wurde das Abkommen des Waren- und Rohstoffhandels (GATT)
um das Dienstleistungsabkommen (GATS) sowie um die Bestimmungen des Patentschutzes
(TRIPS) erweitert.
Das GSP (Generalized system of preferences;
generalisiertes System der Präferenzen) bildet eine Ausnahmeregelung
zum MFN-Prinzip der WTO. GSP erlaubt WTO-Mitgliedern, ihre Zölle für
Produkte der Entwicklungsländer zu senken, ohne diese niedrigen Präferenzen
entwickelten Ländern gewähren zu müssen. Dennoch sind viele
Produkte der Entwicklungsländer (z.B. weiterverarbeitete Güter),
die im Norden konkurrenzfähig wären, vom GSP ausgeschlossen.
Das GSPplus (Generalized system of
preferences plus; generalisiertes System der Präferenzen plus) gewährt
zollfreien Marktzugang für Entwicklungsländer, die wichtige Menschenrechtskonventionen,
UN-Konventionen und Umweltschutzstandards ratifiziert haben. Unter GSPplus
fallen 7200 Zolllinien, was knapp den Cotonou-Standard entspricht. Dadurch
ist das GSPplus umfangreicher als das GSP.
Unter Handelspolitik versteht man
im weiteren Sinne alle Maßnahmen, die der Beeinflussung von Umfang
und Richtung des Außenhandels eines Landes oder mehrerer Länder
dienen. Dazu zählen auch alle Maßnahmen, mit denen versucht
wird, den Außenhandel gezielt im Interesse bestimmter Sektoren oder
Produzenten zu beeinflussen.
Die Inländerbehandlung (National
Treatment) bzw. die Gleichbehandlung der WTO-Mitgliedstaaten nach Artikel
III des GATT soll garantieren, dass ausländische Akteure im Vergleich
zu inländischen Akteuren auf einem Binnenmarkt der gleichen Gesetzgebung
unterliegen.
LDCs (Least Developed Countries;
am wenigsten entwickelte Länder) sind Länder, welche niedrigste
Entwicklungsindikatoren aufweisen, wie z.B. ein BNE (Bruttonationaleinkommen)
von weniger als 900 $ pro Kopf. Mit einem höheren BNE steigen LDCs
in
die Kategorie Entwicklungsländer auf. Diese Bezeichnung wird von UN-Organisationen
u.a. für statistische Zusammenhänge verwendet. LDCs sind die
Zielgruppe der EBA-Initiative.
Das MFN-Prinzip (Most Favoured Nation
Principle; Meistbegünstigungsprinzip) ist ein Instrument der WTO,
welches zu einer allumfassenden Liberalisierung des Handels führen
soll. Das MFN besagt nach Artikel III des GATT, dass Handelsvorteile (z.B.
Zollreduktion) nicht nur einem, sondern allen WTO-Mitgliedern gewährt
werden müssen. Demnach sollen bilaterale Vereinbarungen ausgeschlossen
werden. De facto unterliegt das MFN der WTO verschiedenen Ausnahmeregelungen.
Beispielsweise stellt das Handelsregime der EU mit der AKP-Gruppe eine
Ausnahme dar, weil Handelsvorteile in Form von günstigen Marktzugangsbedingungen
nur AKP-Ländern gewährt werden und nicht allen WTO-Mitgliedern.
Das heißt, dass Drittstaaten diskriminiert werden, da sie nicht die
günstigeren Präferenzen erhalten. Sonderregelungen wie
enabling clauses und WTO-waivers bilden die rechtlichen Grundlagen. So
räumt das GSP als Teil der enabling clause günstigere Handelsbedingungen
für Entwicklungsländer ein.
Die europäische Milchquotenregelung trat 1984 mit dem Ziel in Kraft, die Überproduktion von Milch ("Milchseen" und "Butterberge" Ende der 1970er Jahre) zu regulieren und somit den Preisverfall für Milch und Milchprodukte zu stoppen. Jedem Mitgliedstaat wird seither eine bestimmte Milchquote zugewiesen. Liefert ein Produzent mehr als die vorgeschriebene Menge, muss er eine Ausgleichszahlung entrichten, die so genannte Superabgabe.
Dennoch produziert die EU trotz Milchquote
jährlich Überschüsse. Die überschüssige EU-Milch
(meist in Form von Milchpulver und Butter) wird stark subventioniert -
um die Differenz zwischen höherem EU-Preis und Weltmarktpreis auszugleichen
- und dann in Drittländer exportiert. Im Jahr 2015 wird die Milchquote
abgeschafft, wodurch sich die Überschüsse voraussichtlich erhöhen
und die Exporte aus der EU vergrößern werden. Vor allem Kleinbauern
in Entwicklungsländern können mit den durch die Subventionen
künstlich verbilligten Produkten nicht konkurrieren. Durch dieses
Preisdumping werden nicht nur lokale Märkte, sondern gleichzeitig
die Ernährungssicherheit in Entwicklungsländern gefährdet.
Liberalisierungsverhandlungen, die
sich nicht auf Agrargüter, sondern auf Rohstoffe beziehen, werden
NAMA (Non-Agricultural Market Access; Marktöffnungen für Nicht-Agrargüter)
genannt. Seit dem Zweiten Weltkrieg werden Zollsenkungen für Waren
und Rohstoffe im GATT vereinbart. Die Abkürzung NAMA hat sich nach
der Gründung der WTO im Jahr 1995 durch die ins Stocken geratenen
Agrarmarktverhandlungen etabliert.
Die Nichtdiskriminierung ist das
elementare Ziel des WTO-Regelwerkes. Dieser Grundsatz setzt sich aus dem
Meistbegünstigungsprinzip
(MFN), der angestrebten Inländerbehandlung und dem Prinzip
der Reziprozität (Gegenseitigkeit) zusammen. Mit diesen
Instrumenten sollen protektionistischen Maßnahmen entgegengewirkt
und Freihandel begünstigt werden.
Nicht-tarifäre Handelshemmnisse
Als nicht-tarifäre Handelshemmnisse bezeichnet man alle Versuche, durch Vorschriften außerhalb der Zollgesetzgebung ausländischen Anbietern den Marktzugang zu erschweren. Dazu zählen z.B. Mengenkontingente, SPS (sanitäre und phytosanitäre Qualitätsstandards) sowie Subventionen.
In dem Maße, wie tarifäre
Handelshemmnisse (Zölle) durch internationale Abkommen wie
dem GATT und durch die WTO reduziert wurden, sind nicht-tarifäre
Hemmnisse auf dem Vormarsch.
Das sind Länder, die aufgrund
ihres Entwicklungstands (z.B. BNE als Indikator) nicht mehr zu den Ländern
der niedrigsten Einkommensgruppe gerechnet werden. In Afrika ist das z.B.
Kenia. Aufgrund der kolonialen Vergangenheit erhält Kenia im Rahmen
des EU-AKP-Handelsregimes einseitige Handelspräferenzen. Die Non-LDCs
geraten aber durch die EPA-Verhandlungen stärker unter Druck als die
LDCs, da ihnen nicht die EBA-Exportpräferenzen als mögliche
Alternative zur Verfügung stehen.
Präferenzen sind monetäre
Anreize/Verbesserungen durch Zollsenkungen, welche sich Handelspartner
gewähren. Gewöhnlich bieten Industrieländer (IL) den Entwicklungsländern
(EL) und Schwellenländern (SL) präferentiellen Zugang zu ihren
Märkten an, indem sie ihre Zölle senken. Allerdings werden Präferenzen
unter dem GSP unilateral vergeben und können dadurch jederzeit zurückgenommen
werden. Im Gegensatz dazu gilt das MFN-Präferenzsystem der
WTO als multilateraler Standard mit langfristiger Gültigkeit.
Präferenz-Erosion bedeutet,
dass ein Land eine Verringerung des relativen Wettbewerbsvorteils gegenüber
anderen Ländern erfährt. Dies geschieht, indem Zölle gesenkt
bzw. Marktzugangsbedingungen für ein drittes Land verbessert werden.
Bedeutet: Sektoren der Staatswirtschaft bzw. öffentliche Bereiche werden für private Akteure geöffnet.
Argument: Die Konkurrenzfähigkeit einer Firma oder eines Landes soll sich dadurch erhöhen.
Problem: Verschlechterung der Grundversorgung,
Ausgrenzung der Ärmsten
Gegenelement zur ökonomischen Liberalisierung. Als Protektionismus bezeichnet man alle Maßnahmen, mit denen ein Staat versucht, ausländische Anbieter auf dem Inlandsmarkt zu benachteiligen. Obwohl der Norden auf Freihandelsabkommen drängt, wird versucht, durch Zölle, Mengenkontingente, sanitäre und phytosanitäre Qualitätsstandards (SPS) sowie Subventionen die eigenen Märkte zu schützen.
Andererseits kann der Süden
sich durch selektiven Protektionismus vor transnationalen Konzernen (TNC)
schützen - genau so wie der Norden zu Beginn der Industrialisierung
seine Entwicklung durch Zölle gesichert hat.
Regionale Integration ist ein Prozess, in dem Staaten einer regionalen Organisation beitreten und im Laufe der Zeit ihre Souveränität teilweise zugunsten der Verstärkung des Integrationsraumes abgeben. Im weiteren Sinne wird unter regionaler Integration eine politische, ökonomische, ökologische und institutionelle Vereinigung von geographisch benachbarten Staaten verstanden, die durch Verträge und Abkommen an Gültigkeit gewinnt.
Aus handelspolitischer Perspektive
wird die Schaffung eines größeren regionalen Marktes angestrebt.
Auf ein RTA kann eine Zollunion folgen, darauf ein Binnenmarkt und
eine gemeinsame Währung. Jeder dieser Schritte vertieft die Integrationsdichte.
Bilaterale FTAs können den Prozess der regional Integration erheblich
beeinflussen.
Das Prinzip der Reziprozität (Gegenseitigkeit) bezeichnet Handelspräferenzen zwischen zwei Ländern. Das heißt, wenn Land A Land B eine Zollreduktion einräumt, muss Land B ebenso das Zollniveau für Land A herabsetzen. Während das MFN-Prinzip für alle WTO-Mitgliedsstaaten gilt, bezieht sich das Reziprozitätsprinzip hingegen nur auf jeweils zwei Handelspartner.
Dieses Prinzip wurde zugunsten der
Entwicklungsländer eingeschränkt (nicht-reziproker Präferenzhandel).
Die EPAs sollen nach Übergangslaufzeiten die volle Anwendbarkeit des
Reziprozitätsprinzips ermöglichen.
Ein RTA (Regional Trade Agreement; regionales Handelsabkommen) hat zum Ziel, Handelsbarrieren zwischen geographisch und räumlich benachbarten Ländern zu reduzieren, um den Austausch von Gütern zu erleichtern und damit die Wohlfahrtswirkung des Handels (Gains from Trade) zu erhöhen. Besondere Bedeutung haben sie für die Süd-Süd-Kooperation. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts nimmt ihre Anzahl deutlich zu.
Die Überschneidung verschiedener
Handelsregime erschwert die regional Integration und den Güteraustausch.
Da in Afrika im Durchschnitt jedes Land Mitglied von vier RTAs ist, wird
diese Situation als "Spaghetti Bowl" bezeichnet. Zusätzlich zu bestehenden
regionalen Abkommen hat die EU für Afrika vier weitere EPA-Verhandlungsgruppen
geschaffen.
Die RoO (Rules of Origin; Ursprungsregeln)
klären, unter welchen Bedingungen ein Produkt einem Erzeugerland zugeordnet
werden kann. Dadurch präzisieren die RoO, nach welchen Kriterien sich
ein Gut für eine Null-Zoll-Präferenz eines FTA (Free Trade
Agreement; Freihandelsabkommen) qualifiziert. Die Ursprungsregeln haben
protektionistischen
Charakter, da sie oftmals sehr restriktiv sind.
Die sogenannten Singapur-Themen beziehen
sich in den WTO-Verhandlungen auf die handelspolitischen Bereiche Öffnung
des Dienstleistungssektors und des öffentlichen Beschaffungswesen
sowie Einführung eines Investitionsschutzabkommens. Da die Länder
des Südens es ablehnen, diese Themen in der DDA (Doha Development
Agenda; Doha Entwicklungsrunde) zu implementieren, wird versucht, in bilateralen
Verhandlungen, wie beispielsweise den EPAs, diese weitreichenden Liberalisierungen
durch- bzw. umzusetzen. Dominanten Marktakteuren würde die Öffnung
dieser Bereiche viele Absatz- und Investitionsmöglichkeiten bieten.
Das Abkommen über SPS (Sanitary and Phytosanitary measures, sanitäre und phytosanitäre Maßnahmen) entstammt dem Artikel XX des Regelwerks der WTO und stellt eine Ausnahme zu dem Grundprinzip der Liberalisierung dar. Das Abkommen dient zum einen als Schutz der Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und der nationalen souveränen Gestaltung der Lebensmittelsicherheitspolitik. Zum anderen werden Produktstandards oftmals aber auch als Mittel zum Protektionismus, das heißt als strategische Handelsbarriere, verwendet.
Als Richtlinie dienen international
harmonisierte Standards des Codex Alimentarius, des Internationalen Tierseuchenamts
und der Internationalen Pflanzenschutzkonvention. Legt ein Land höhere
Schutzmaßnahmen fest, so ist dies nur durch eine wissenschaftliche
Begründung und nach einer objektiven Risikoanalyse zulässig.
Der Streit um die Hormonvergabe in der Rinderzucht zwischen der EU und
den USA zeigt jedoch, dass es nicht immer einen wissenschaftlichen Konsens
gibt.
Subventionen sind finanzielle Hilfen
ohne unmittelbare Gegenleistung, die von staatlichen Institutionen an private
Haushalte oder an private Unternehmen vergeben werden. Eine Politik, die
in größerem Umfang mit Subventionen in den Markt eingreift,
wird als Subventionismus bezeichnet. Die Exportsubventionen sind
eine besondere Variante und haben oftmals nachteilige Auswirkungen auf
Kleinbäuer-innen.
Für das bestehende EU-Handelsregime mit den AKP-Ländern wurde von Seiten der EU eine Ausnahmeregelung (Waiver) mit der WTO vereinbart. Der niedrige Entwicklungsstand der AKP-Länder und die Berücksichtigung des ehemaligen kolonialen Status rechtfertigte bis ins Cotonou-Abkommen einseitige Präferenzenvorteile im Handel mit der EU.
Non-LDCs der AKP-Gruppe erhalten Präferenzvorteile, die Nicht-LDCs aus anderen Weltregionen nicht zur Verfügung stehen. Dadurch werden Nicht-LDCs außerhalb der AKP-Gruppe diskriminiert.
Die EU gewährt unilateral, aber
nicht multilateral, Vorzugspräferenzen; aus diesem Grund findet keine
weltweite Gleichbehandlung statt. Deswegen musste vor der WTO – dem multilateralen
Handelsregime – eine Ausnahme beantragt werden. Der Waiver für das
Cotonou-Abkommen
war auf sieben Jahre beschränkt und endete im Dezember 2007. Die EPAs
als Nachfolgeabkommen sollen das Handelsregime der EU in ein WTO-konformes
überführen. Ausnahmeregelungen zum MFN-Standart basieren rechtlich
auf der enabling clause.
Zölle sind das klassische Instrument der strategischen Handelspolitik. Je nach ihrer Begründung unterscheidet man:
Produkte des Südens werden mit
zunehmendem Verarbeitungsgrad mit steigenden Zöllen belegt, wenn diese
in den Norden importiert werden sollen.
zusammengestellt von Nico Gappa
und Kerstin Lanje, April 2008