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Ansätze für eine politische Klimaschutzdynamik?
 
Damit der Einsatz jedes und jeder einzelnen tatsächlich zu den gewünschten Ergebnissen führt, bedarf es einer entsprechenden politischen Rahmensetzung, international, national, regional, kommunal. Wichtig ist derzeit etwa auf EU-Ebene, ob und wie sich ein Emissionshandelssystem durchsetzen lässt. Dies kann einerseits den Rahmen für einen kostengünstigen Klimaschutz setzen, andererseits birgt er auch kleinere oder größere Risiken - je nachdem wie er implementiert wird. 

(1)  Das Kyoto-Protokoll 

Das Kyoto-Protokoll soll verbindlichen Klimaschutz durchsetzen. Eine Missachtung der Klimaschutzziele soll so für die Regierungen der Nationalstaaten in Zukunft zum Misserfolg werden.

Die 1992 in Rio unterzeichnete Klimarahmenkonvention war demgegenüber noch ein Papiertiger. Obwohl viele Industriestaaten nicht wie in der Konvention eigentlich vorgesehen bis zum Jahr 2000 ihr Emissionsniveau wieder auf oder unter das Niveau von 1990 gesenkt haben, blieb dies politisch folgenlos, denn die Zielsetzung war rechtlich unverbindlich formuliert worden. Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls würde die Wahrscheinlichkeit stark steigen, dass die Nichterfüllung der Klimaschutzziele durch die in diesem Fall eintretenden Hilfestellungen und Sanktionen für die entsprechenden Staaten (bzw. deren Regierungen) politisch tatsächlich zum Misserfolg wird und zwar durch die Verbindung von öffentlicher Bloßstellung, der Verpflichtung zur Wiedergutmachung des Klimaschadens (plus eines 30-prozentigen Strafzuschlags) und der Vorlage eines entsprechenden Aktionsplans. Dies wäre ein wichtiger Meilenstein für den Umbau der Systemarchitektur. 

Das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls hat auch das Potential, die "Gefechtslage" zwischen WTO und Vorreiterstaaten im Klimaschutz zu verändern. Denn das Inkrafttreten dieses multilateralen Abkommens wird die verbleibenden Unsicherheiten bezüglich WTO-Verträglichkeit von nationalen und internationalen Klimapolitiken und -maßnahmen beträchtlich reduzieren. Mehr noch, sobald es in Kraft gesetzt ist, wird das Kyoto-Protokoll ein wichtiges Forum darstellen, in dessen Rahmen progressive Regierungen sich vorwärtsbewegen und spezifische Fragen und Spannungen klären können, die im Verhältnis von internationalem Handelsrecht und dem Klimaregime entstehen könnten. Im Kontrast dazu würde ein Scheitern des Versuches, das Kyoto-Protokoll in Kraft zu setzen, die Wahrscheinlichkeit von Handelskonflikten durch die Einführung von Klimaschutz-Politiken und -maßnahmen steigern (vgl. Buck / Verheyen 2001).

Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls könnte sich auch die Ernsthaftigkeit verändern, mit der der Finanzmarkt Klimaaspekte berücksichtigt. Institutionelle Investoren wie die Schweizer Rück, haben angekündigt, nach Abschluss des Kyoto-Protokolls Klimaaspekte bei ihren milliardenschweren Investitionen verstärkt zu berücksichtigen. 

Strukturell bringt das Kyoto-Protokoll also viele Fortschritte. Die bei den Klimagipfeln in Bonn und Marrakesch schließlich vereinbarten Klimaschutz-Ziele sind jedoch sehr ungenügend. Das Boot ist gebaut, aber der Kompass ist noch nicht richtig justiert, die Fahrt über's Meer noch gar nicht richtig aufgenommen. Es gilt, in den nächsten Verpflichtungsperioden die Ziele deutlich zu verschärfen und Schlupflöcher des Protokolls zu schließen. Das größte Schlupfloch ist die Nichtteilnahme der USA.

(2)  Umsetzung des Kyoto-Protokolls in Deutschland

Der internationale Rahmen, den das Kyoto-Protokoll und hoffentlich bald weitere auf UN-Ebene vereinbarte Schritte setzen, ist wichtig. Er kann aber nur die erwarteten Erfolge bringen, wenn die Nationalstaaten und andere Akteure wie etwa die EU oder die Kommunen die Umsetzung dieser Beschlüsse vorantreiben. Nur aktiver Klimaschutz in den Staaten legt die Grundlage für ehrgeizigere internationale Ziele im nächsten Schritt. 

Nachdem in Deutschland durch die vielen Neuinvestitionen und Umstrukturierungen in Folge der deutschen Einheit der Ausstoß von Treibhausgasen seit 1990 um etwa 18 Prozent verringert werden konnte, ist dieser Prozess jetzt ins Stocken geraten. Im Jahr 2001 sind die energiebedingten CO2-Emissionen um etwa 1,5 Prozent angestiegen. Ursache des Anstiegs ist zum einen der noch von der schwarz-gelben Vorgänger-Regierung beschlossene verstärkte Einsatz des klimaschädlichsten Energieträgers Braunkohle in den neuen Bundesländern. Die Kraftwerke wurden 2001 erstmals ein volles Jahr betrieben. Wieder einmal zeigt sich die Lebenslüge der deutschen Klimapolitik, Kohleförderung und Klimapolitik seien miteinander vereinbar. 

Zum anderen führte der relativ kalte Winter zu einem erhöhten Heizöl- und Erdgasverbrauch. Hinzu kam, dass die gefallenen Ölpreise in der zweiten Jahreshälfte 2001 dazu genutzt wurden, die leeren Öltanks aufzufüllen. 

Aus klimapolitischer Sicht erfreulich ist hingegen die Entwicklung der erneuerbaren Energieträger. Obwohl es witterungsbedingt ein schlechtes Jahr für den bislang wichtigsten der erneuerbaren Energieträger in Deutschland - die Wasserkraft - war, konnte der Anteil der erneuerbaren Energieträger weiter gesteigert werden.
 

Der Globale Klimawandel:
Das perfekte Verbrechen?
Ebenfalls erfreulich ist die Entwicklung im Verkehrsbereich im letzten Jahr. Der Verbrauch sowohl von Otto- als auch von Dieselkraftstoff sank aufgrund der Wirkung der Ökosteuer und der hohen Ölpreise auf dem Weltmarkt. Sogar die Fahrleistung der Pkw ging zurück, die Nachfrage bei der Bahn nahm hingegen zu. Allerdings darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Emissionen im Verkehrssektor im Jahr 2000 um gut 20 Millionen Tonnen, das sind 13%, höher waren als 1990 (DIW, 2001:733).

Diese beiden positiven Trends reichten allerdings nicht aus, um den Anstieg durch Braunkohle und erhöhten Heizbedarf zu kompensieren. Das rechtlich unverbindliche Ziel, die deutschen CO2-Emissionen bis 2005 gegenüber 1990 um 25 Prozent zu senken, ist nun nur noch durch entschiedene politische Maßnahmen erreichbar. Selbst das rechtlich verbindliche Kioto-Ziel, sechs Treibhausgase um insgesamt 21 Prozent zu reduzieren, bedarf nun weiterer Maßnahmen, wenn dies bis 2012 erreicht werden soll. Auch viele der deutschen Städte und Gemeinden werden ihre Klimaschutz-Selbstverpflichtungen kaum noch erreichen, wenn sie nicht zusätzliche Anstrengungen an den Tag legen.

(3)  Emissionshandel in der EU und in Deutschland

Die EU-Kommission hat einen Richtlinien-Entwurf für ein europäisches Emissionshandelssystem vorgelegt, der es in sich hat. Absolute Reduktionsziele für die großen Emittenten von Kohlendioxid; die Notwendigkeit, entweder das eigene Ziel zu erreichen oder überzählige Emissionszertifikate von anderen Akteuren in der EU zu kaufen; saftige Sanktionen, wenn die Ziele verfehlt werden. Einige Akteure der Wirtschaft scheuen den rauen Wind des Marktes und würden lieber am gemütlichen Nest der "freiwilligen Selbstverpflichtung" festhalten. Angetrieben von der BASF bläst der Verband der Chemischen Industrie ins Protesthorn. Der Emissionshandel mit seiner harten Begrenzung des Emissionsausstoßes für einzelne Unternehmen passt nicht zum rheinisch-berlinerischen Politikstil des Klüngels. Plötzlich werden harte Entscheidungen der Zuteilung, wirkliche Transparenz beim Monitoring und bei der Verifizierung sowie ein hartes Sanktionssystem notwendig. Ein funktionierender Markt braucht einen Ordnungsrahmen, dann hat er viele Vorteile:

Ein mengenorientiertes System wie das von der Kommission konzipierte Cap and Trade-System garantiert wie kein anderes Konzept ökologische Treffsicherheit. Zugleich aber signalisiert es der Wirtschaft: Wir sind nicht daran interessiert, euch im Detail zu regulieren. Wie ihr das umsetzt, dürft ihr selbst entscheiden. Und auch, wo - solange die Umweltintegrität gewahrt bleibt.

Ein solches System ermöglicht es, gleichzeitig ökonomische Chancen zu nutzen und unternehmerische Risiken erfolgreich zu managen. Beim Klimagipfel in Marrakesch machten institutionelle Anleger deutlich, dass sie von Unternehmen mit hohen Kohlenstoffrisiken nun ein geeignetes Risikomanagement-System bezüglich des Risikos weiterer politischer Regulierungen erwarten. Wo dies nicht durch Diversifikation des Portfolios in Richtung erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz geschieht, dürfte der Optionen-Handel im Rahmen eines Emissionshandelssystems die passende Möglichkeit sein. Dieses Instrument gestattet Unternehmen die Flexibilität, beim Erreichen der Klimaschutzziele neue klimafreundliche Investitionen erst dann zu tätigen, wenn die alten Investitionen abgeschrieben sind. Indem Kapitalvernichtung damit so weit wie möglich vermieden wird - ohne die Umweltziele zu gefährden, werden auch negative Arbeitsmarkteffekte eingeschränkt; durch den Innovationsanreiz sind zugleich positive Jobeffekte zu erwarten.

Es ist ein nicht zu unterschätzender Strukturwandel innerhalb der betroffenen Unternehmen zu erwarten. Nicht mehr alleine die Umweltleute, sondern auch die Finanzabteilung hat dann ein Interesse daran, dass ein intensiver Suchprozess zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase beginnt. Ein internationales Emissionshandelsregime in Europa wird der wohl stärkste Anziehungsfaktor für die USA, sich den internationalen Klimaschutzbemühungen über kurz oder lang anzuschließen. Der Druck vieler transnationaler Unternehmen in diese Richtung wächst bereits.

Aus ökologischer Perspektive, aber auch wegen der notwendigen Liquidität des Marktes, ist es sinnvoll, dass die EU die Initiative ergriff, bevor ein Flickenteppich nationaler, nicht kompatibler Märkte entsteht. Bereits die beiden ersten nationalen Konzepte, Großbritannien und Dänemark, sind nicht kompatibel.

Große Chancen, aber auch Risiken

Der Emissionshandel auf Unternehmensebene kann ein sehr zielgenaues und wirkungsmächtiges Instrument sein. Viele Akteure, die am Klimaschutz keinerlei Interesse haben, betreten das Spielfeld. Das ist gewünscht - der Klimaschutz darf nicht eine Spielwiese für Idealisten bleiben. Aber es macht auch deutlich: Ab jetzt muss es strikte Regeln geben, die dafür sorgen, dass tatsächlich Emissionen und nicht Papierbuchungen gehandelt werden; dass tatsächlich die Innovationen angestoßen werden, die wir brauchen. Wichtigen Risiken für die Integrität des Systems gilt es vorzubeugen:

Die EU-Richtlinie sieht vor, dass zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich auch projektbasierter Handel in das System einbezogen werden soll. Dies ist im Prinzip zu begrüßen. Aber die Spielregeln von Kyoto reichen leider nicht aus, die ökologische und soziale Integrität dieser Projekte sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten ist die EU in der Pflicht, diesbezüglich einen "goldenen Standard" zu erarbeiten, der die ökologischen und sozialen Kriterien festlegt. 

Einige Länder - vor allem Russland - haben in Kioto Ziele erhalten, die sie selbst bei starkem Wirtschaftswachstum deutlich unterschreiten werden. Der EU-Handel zwischen Unternehmen muss, wie von der Kommission vorgesehen, gegenüber dieser "heißen Luft" abgedichtet bleiben.
 

Abb. 2: Entwicklung der CO2 -Emissionen in Deutschland (Quelle: BMWi: 2001: 4)
 

 Der Verzicht auf Ökosteuer für die am Emissionshandel teilnehmenden Unternehmen ist kein Tabu. Hingegen könnte es sinnvoll sein, für die nicht teilnehmenden Unternehmen einen erhöhten oder den vollen Satz einzuführen. Unverzichtbar aber bleibt als zusätzliche Maßnahme die beschleunigte Markteinführung erneuerbarer Energien und anderer innovativer Technologien wie Brennstoffzellen, die langfristig die Staffel des Klimaschutzes übernehmen können.

(4)  Klimaschutz und soziale Entwicklung

Alle weitreichenden Klimaschutzpläne werden sich nur umsetzen lassen, wenn sich zeigen lässt, das Klimaschutz mit einer sinnvollen sozialen Entwicklung vereinbar ist. Dies gilt für die Industrieländer, aber es gilt ganz besonders für die Entwicklungsländer. 

Viele Klimaschutzmaßnahmen sind auch aus ökonomischen, sozialen und gesundheitspolitischen Gründen sinnvoll - selbst wenn es die Notwendigkeit des Klimaschutzes gar nicht gäbe. 

Zum Teil werden in Entwicklungsländern bereits jetzt wichtige Klimaschutzmaßnahmen ergriffen - aus ganz anderen Gründen. Beispiel China. Dort ist in den drei Jahren zwischen 1996 und 1999 - bedingt durch das Streichen von Kohlesubventionen und das Schließen von unrentablen Kohlezechen - der Kohlendioxidausstoß um rund 18% zurückgegangen (an der Zahl mag man wegen mangelhafter Statistiken zweifeln, wohl kaum aber am Trend). 

China hat dies nicht, schon gar nicht in erster Linie, aus Klimaschutzgründen gemacht. Andere wirtschaftliche und gesundheitliche Gründe sprachen dafür. Das sind die sogenannten "No-Regret-Maßnahmen", die selbst dann sinnvoll wären, wenn es die Notwendigkeit von Klimaschutz nicht gäbe. Der gerade vorgelegte dritte IPCC-Bericht besagt, dass ein Viertel der Emissionsmenge des Jahres 1990 bis zum Jahr 2020 in einer Weise reduziert werden könnte, dass der direkte Nutzen die Kosten übersteigt.
 

Abb. 3: Kostenreduzierung durch EU-weiten Emissionshandel (Quelle: Zapfel, 2001:58)
 

 
Da wird der Slogan "Entwicklung durch Klimaschutz" konkret, wenn in einer No-Regret-Strategie mit dem Süden diese Potentiale erschlossen werden. Hier könnten viele Akteure in den Ländern des Südens und in den Ländern des Nordens einen wertvollen Beitrag leisten. Etwa durch entsprechende Kriterien für Hermesbürgschaften und die Weltbankprojekte, eine Weiterentwicklung des Public-Private-Partnership (PPP)-Ansatzes, oder eine Strategie, die ärmste Bevölkerung durch erneuerbare Energieträger mit Elektrizität zu versorgen, könnten Bestandteile einer solchen Strategie sein.

Ein helles Licht auf entsprechende Möglichkeiten einer No-Regret-Strategie wirft auch die IPCC-Beobachtung, dass sich eine wirkungsvolle Klimapolitik am besten im Rahmen einer Strategie, die zugleich die Kluft zwischen Arm und Reich verringert, durchsetzen lässt. (vgl. IPCC, 2000b)

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Abb.4: No-regret (Quelle: Horstmann, 2000: 40)
 


zuletzt geändert am 12.9.02