Ansätze
für eine politische Klimaschutzdynamik?
| Damit der Einsatz jedes und jeder einzelnen tatsächlich
zu den gewünschten Ergebnissen führt, bedarf es einer entsprechenden
politischen Rahmensetzung, international, national, regional, kommunal.
Wichtig ist derzeit etwa auf EU-Ebene, ob und wie sich ein Emissionshandelssystem
durchsetzen lässt. Dies kann einerseits den Rahmen für einen
kostengünstigen Klimaschutz setzen, andererseits birgt er auch kleinere
oder größere Risiken - je nachdem wie er implementiert wird.
(1) Das Kyoto-Protokoll
Das Kyoto-Protokoll soll verbindlichen Klimaschutz durchsetzen. Eine
Missachtung der Klimaschutzziele soll so für die Regierungen der Nationalstaaten
in Zukunft zum Misserfolg werden.
Die 1992 in Rio unterzeichnete Klimarahmenkonvention war demgegenüber
noch ein Papiertiger. Obwohl viele Industriestaaten nicht wie in der Konvention
eigentlich vorgesehen bis zum Jahr 2000 ihr Emissionsniveau wieder auf
oder unter das Niveau von 1990 gesenkt haben, blieb dies politisch folgenlos,
denn die Zielsetzung war rechtlich unverbindlich formuliert worden. Mit
dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls würde die Wahrscheinlichkeit
stark steigen, dass die Nichterfüllung der Klimaschutzziele durch
die in diesem Fall eintretenden Hilfestellungen und Sanktionen für
die entsprechenden Staaten (bzw. deren Regierungen) politisch tatsächlich
zum Misserfolg wird und zwar durch die Verbindung von öffentlicher
Bloßstellung, der Verpflichtung zur Wiedergutmachung des Klimaschadens
(plus eines 30-prozentigen Strafzuschlags) und der Vorlage eines entsprechenden
Aktionsplans. Dies wäre ein wichtiger Meilenstein für den Umbau
der Systemarchitektur.
Das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls hat auch das Potential, die "Gefechtslage"
zwischen WTO und Vorreiterstaaten im Klimaschutz zu verändern. Denn
das Inkrafttreten dieses multilateralen Abkommens wird die verbleibenden
Unsicherheiten bezüglich WTO-Verträglichkeit von nationalen und
internationalen Klimapolitiken und -maßnahmen beträchtlich reduzieren.
Mehr noch, sobald es in Kraft gesetzt ist, wird das Kyoto-Protokoll ein
wichtiges Forum darstellen, in dessen Rahmen progressive Regierungen sich
vorwärtsbewegen und spezifische Fragen und Spannungen klären
können, die im Verhältnis von internationalem Handelsrecht und
dem Klimaregime entstehen könnten. Im Kontrast dazu würde ein
Scheitern des Versuches, das Kyoto-Protokoll in Kraft zu setzen, die Wahrscheinlichkeit
von Handelskonflikten durch die Einführung von Klimaschutz-Politiken
und -maßnahmen steigern (vgl. Buck / Verheyen 2001).
Mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls könnte sich auch die
Ernsthaftigkeit verändern, mit der der Finanzmarkt Klimaaspekte berücksichtigt.
Institutionelle Investoren wie die Schweizer Rück, haben angekündigt,
nach Abschluss des Kyoto-Protokolls Klimaaspekte bei ihren milliardenschweren
Investitionen verstärkt zu berücksichtigen.
Strukturell bringt das Kyoto-Protokoll also viele Fortschritte. Die
bei den Klimagipfeln in Bonn und Marrakesch schließlich vereinbarten
Klimaschutz-Ziele sind jedoch sehr ungenügend. Das Boot ist gebaut,
aber der Kompass ist noch nicht richtig justiert, die Fahrt über's
Meer noch gar nicht richtig aufgenommen. Es gilt, in den nächsten
Verpflichtungsperioden die Ziele deutlich zu verschärfen und Schlupflöcher
des Protokolls zu schließen. Das größte Schlupfloch ist
die Nichtteilnahme der USA.
(2) Umsetzung
des Kyoto-Protokolls in Deutschland
Der internationale Rahmen, den das Kyoto-Protokoll und hoffentlich bald
weitere auf UN-Ebene vereinbarte Schritte setzen, ist wichtig. Er kann
aber nur die erwarteten Erfolge bringen, wenn die Nationalstaaten und andere
Akteure wie etwa die EU oder die Kommunen die Umsetzung dieser Beschlüsse
vorantreiben. Nur aktiver Klimaschutz in den Staaten legt die Grundlage
für ehrgeizigere internationale Ziele im nächsten Schritt.
Nachdem in Deutschland durch die vielen Neuinvestitionen und Umstrukturierungen
in Folge der deutschen Einheit der Ausstoß von Treibhausgasen seit
1990 um etwa 18 Prozent verringert werden konnte, ist dieser Prozess jetzt
ins Stocken geraten. Im Jahr 2001 sind die energiebedingten CO2-Emissionen
um etwa 1,5 Prozent angestiegen. Ursache des Anstiegs ist zum einen der
noch von der schwarz-gelben Vorgänger-Regierung beschlossene verstärkte
Einsatz des klimaschädlichsten Energieträgers Braunkohle in den
neuen Bundesländern. Die Kraftwerke wurden 2001 erstmals ein volles
Jahr betrieben. Wieder einmal zeigt sich die Lebenslüge der deutschen
Klimapolitik, Kohleförderung und Klimapolitik seien miteinander vereinbar.
Zum anderen führte der relativ kalte Winter zu einem erhöhten
Heizöl- und Erdgasverbrauch. Hinzu kam, dass die gefallenen Ölpreise
in der zweiten Jahreshälfte 2001 dazu genutzt wurden, die leeren Öltanks
aufzufüllen.
Aus klimapolitischer Sicht erfreulich ist hingegen die Entwicklung der
erneuerbaren Energieträger. Obwohl es witterungsbedingt ein schlechtes
Jahr für den bislang wichtigsten der erneuerbaren Energieträger
in Deutschland - die Wasserkraft - war, konnte der Anteil der erneuerbaren
Energieträger weiter gesteigert werden.
|
|
|
| Ebenfalls erfreulich ist die Entwicklung im Verkehrsbereich
im letzten Jahr. Der Verbrauch sowohl von Otto- als auch von Dieselkraftstoff
sank aufgrund der Wirkung der Ökosteuer und der hohen Ölpreise
auf dem Weltmarkt. Sogar die Fahrleistung der Pkw ging zurück, die
Nachfrage bei der Bahn nahm hingegen zu. Allerdings darf dies nicht darüber
hinwegtäuschen, dass die Emissionen im Verkehrssektor im Jahr 2000
um gut 20 Millionen Tonnen, das sind 13%, höher waren als 1990 (DIW,
2001:733).
Diese beiden positiven Trends reichten allerdings nicht aus, um den
Anstieg durch Braunkohle und erhöhten Heizbedarf zu kompensieren.
Das rechtlich unverbindliche Ziel, die deutschen CO2-Emissionen bis 2005
gegenüber 1990 um 25 Prozent zu senken, ist nun nur noch durch entschiedene
politische Maßnahmen erreichbar. Selbst das rechtlich verbindliche
Kioto-Ziel, sechs Treibhausgase um insgesamt 21 Prozent zu reduzieren,
bedarf nun weiterer Maßnahmen, wenn dies bis 2012 erreicht werden
soll. Auch viele der deutschen Städte und Gemeinden werden ihre Klimaschutz-Selbstverpflichtungen
kaum noch erreichen, wenn sie nicht zusätzliche Anstrengungen an den
Tag legen.
(3) Emissionshandel
in der EU und in Deutschland
Die EU-Kommission hat einen Richtlinien-Entwurf für ein europäisches
Emissionshandelssystem vorgelegt, der es in sich hat. Absolute Reduktionsziele
für die großen Emittenten von Kohlendioxid; die Notwendigkeit,
entweder das eigene Ziel zu erreichen oder überzählige Emissionszertifikate
von anderen Akteuren in der EU zu kaufen; saftige Sanktionen, wenn die
Ziele verfehlt werden. Einige Akteure der Wirtschaft scheuen den rauen
Wind des Marktes und würden lieber am gemütlichen Nest der "freiwilligen
Selbstverpflichtung" festhalten. Angetrieben von der BASF bläst der
Verband der Chemischen Industrie ins Protesthorn. Der Emissionshandel mit
seiner harten Begrenzung des Emissionsausstoßes für einzelne
Unternehmen passt nicht zum rheinisch-berlinerischen Politikstil des Klüngels.
Plötzlich werden harte Entscheidungen der Zuteilung, wirkliche Transparenz
beim Monitoring und bei der Verifizierung sowie ein hartes Sanktionssystem
notwendig. Ein funktionierender Markt braucht einen Ordnungsrahmen, dann
hat er viele Vorteile:
Ein mengenorientiertes System wie das von der Kommission konzipierte
Cap and Trade-System garantiert wie kein anderes Konzept ökologische
Treffsicherheit. Zugleich aber signalisiert es der Wirtschaft: Wir sind
nicht daran interessiert, euch im Detail zu regulieren. Wie ihr das umsetzt,
dürft ihr selbst entscheiden. Und auch, wo - solange die Umweltintegrität
gewahrt bleibt.
Ein solches System ermöglicht es, gleichzeitig ökonomische
Chancen zu nutzen und unternehmerische Risiken erfolgreich zu managen.
Beim Klimagipfel in Marrakesch machten institutionelle Anleger deutlich,
dass sie von Unternehmen mit hohen Kohlenstoffrisiken nun ein geeignetes
Risikomanagement-System bezüglich des Risikos weiterer politischer
Regulierungen erwarten. Wo dies nicht durch Diversifikation des Portfolios
in Richtung erneuerbare Energieträger und Energieeffizienz geschieht,
dürfte der Optionen-Handel im Rahmen eines Emissionshandelssystems
die passende Möglichkeit sein. Dieses Instrument gestattet Unternehmen
die Flexibilität, beim Erreichen der Klimaschutzziele neue klimafreundliche
Investitionen erst dann zu tätigen, wenn die alten Investitionen abgeschrieben
sind. Indem Kapitalvernichtung damit so weit wie möglich vermieden
wird - ohne die Umweltziele zu gefährden, werden auch negative Arbeitsmarkteffekte
eingeschränkt; durch den Innovationsanreiz sind zugleich positive
Jobeffekte zu erwarten.
Es ist ein nicht zu unterschätzender Strukturwandel innerhalb der
betroffenen Unternehmen zu erwarten. Nicht mehr alleine die Umweltleute,
sondern auch die Finanzabteilung hat dann ein Interesse daran, dass ein
intensiver Suchprozess zur Reduzierung klimaschädlicher Treibhausgase
beginnt. Ein internationales Emissionshandelsregime in Europa wird der
wohl stärkste Anziehungsfaktor für die USA, sich den internationalen
Klimaschutzbemühungen über kurz oder lang anzuschließen.
Der Druck vieler transnationaler Unternehmen in diese Richtung wächst
bereits.
Aus ökologischer Perspektive, aber auch wegen der notwendigen Liquidität
des Marktes, ist es sinnvoll, dass die EU die Initiative ergriff, bevor
ein Flickenteppich nationaler, nicht kompatibler Märkte entsteht.
Bereits die beiden ersten nationalen Konzepte, Großbritannien und
Dänemark, sind nicht kompatibel.
Große Chancen, aber auch Risiken
Der Emissionshandel auf Unternehmensebene kann ein sehr zielgenaues
und wirkungsmächtiges Instrument sein. Viele Akteure, die am Klimaschutz
keinerlei Interesse haben, betreten das Spielfeld. Das ist gewünscht
- der Klimaschutz darf nicht eine Spielwiese für Idealisten bleiben.
Aber es macht auch deutlich: Ab jetzt muss es strikte Regeln geben, die
dafür sorgen, dass tatsächlich Emissionen und nicht Papierbuchungen
gehandelt werden; dass tatsächlich die Innovationen angestoßen
werden, die wir brauchen. Wichtigen Risiken für die Integrität
des Systems gilt es vorzubeugen:
Die EU-Richtlinie sieht vor, dass zu einem späteren Zeitpunkt zusätzlich
auch projektbasierter Handel in das System einbezogen werden soll. Dies
ist im Prinzip zu begrüßen. Aber die Spielregeln von Kyoto reichen
leider nicht aus, die ökologische und soziale Integrität dieser
Projekte sicherzustellen. Um dies zu gewährleisten ist die EU in der
Pflicht, diesbezüglich einen "goldenen Standard" zu erarbeiten, der
die ökologischen und sozialen Kriterien festlegt.
Einige Länder - vor allem Russland - haben in Kioto Ziele erhalten,
die sie selbst bei starkem Wirtschaftswachstum deutlich unterschreiten
werden. Der EU-Handel zwischen Unternehmen muss, wie von der Kommission
vorgesehen, gegenüber dieser "heißen Luft" abgedichtet bleiben.
|
|
Abb. 2: Entwicklung der CO2
-Emissionen in Deutschland (Quelle: BMWi: 2001: 4)
|
|
| Der Verzicht auf Ökosteuer für die am Emissionshandel
teilnehmenden Unternehmen ist kein Tabu. Hingegen könnte es sinnvoll
sein, für die nicht teilnehmenden Unternehmen einen erhöhten
oder den vollen Satz einzuführen. Unverzichtbar aber bleibt als zusätzliche
Maßnahme die beschleunigte Markteinführung erneuerbarer Energien
und anderer innovativer Technologien wie Brennstoffzellen, die langfristig
die Staffel des Klimaschutzes übernehmen können.
(4) Klimaschutz
und soziale Entwicklung
Alle weitreichenden Klimaschutzpläne werden sich nur umsetzen lassen,
wenn sich zeigen lässt, das Klimaschutz mit einer sinnvollen sozialen
Entwicklung vereinbar ist. Dies gilt für die Industrieländer,
aber es gilt ganz besonders für die Entwicklungsländer.
Viele Klimaschutzmaßnahmen sind auch aus ökonomischen, sozialen
und gesundheitspolitischen Gründen sinnvoll - selbst wenn es die Notwendigkeit
des Klimaschutzes gar nicht gäbe.
Zum Teil werden in Entwicklungsländern bereits jetzt wichtige Klimaschutzmaßnahmen
ergriffen - aus ganz anderen Gründen. Beispiel China. Dort ist in
den drei Jahren zwischen 1996 und 1999 - bedingt durch das Streichen von
Kohlesubventionen und das Schließen von unrentablen Kohlezechen -
der Kohlendioxidausstoß um rund 18% zurückgegangen (an der Zahl
mag man wegen mangelhafter Statistiken zweifeln, wohl kaum aber am Trend).
China hat dies nicht, schon gar nicht in erster Linie, aus Klimaschutzgründen
gemacht. Andere wirtschaftliche und gesundheitliche Gründe sprachen
dafür. Das sind die sogenannten "No-Regret-Maßnahmen", die selbst
dann sinnvoll wären, wenn es die Notwendigkeit von Klimaschutz nicht
gäbe. Der gerade vorgelegte dritte IPCC-Bericht besagt, dass ein Viertel
der Emissionsmenge des Jahres 1990 bis zum Jahr 2020 in einer Weise reduziert
werden könnte, dass der direkte Nutzen die Kosten übersteigt.
|
|
Abb. 3: Kostenreduzierung
durch EU-weiten Emissionshandel (Quelle: Zapfel, 2001:58)
|
|
| Da wird der Slogan "Entwicklung durch Klimaschutz" konkret,
wenn in einer No-Regret-Strategie mit dem Süden diese Potentiale erschlossen
werden. Hier könnten viele Akteure in den Ländern des Südens
und in den Ländern des Nordens einen wertvollen Beitrag leisten. Etwa
durch entsprechende Kriterien für Hermesbürgschaften und die
Weltbankprojekte, eine Weiterentwicklung des Public-Private-Partnership
(PPP)-Ansatzes, oder eine Strategie, die ärmste Bevölkerung durch
erneuerbare Energieträger mit Elektrizität zu versorgen, könnten
Bestandteile einer solchen Strategie sein.
Ein helles Licht auf entsprechende Möglichkeiten einer No-Regret-Strategie
wirft auch die IPCC-Beobachtung, dass sich eine wirkungsvolle Klimapolitik
am besten im Rahmen einer Strategie, die zugleich die Kluft zwischen Arm
und Reich verringert, durchsetzen lässt. (vgl. IPCC, 2000b)
Weiter... |
|
Abb.4: No-regret (Quelle:
Horstmann, 2000: 40)
|
|
|