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Fonds- und Versicherungslösungen
 
Nationalen Risiken, also solchen die innerhalb ein und desselben Staates verursacht und "ausgebadet" werden, begegnet man in der Regel über das Instrument der Haftung und der dafür jeweils erforderlichen Versicherung. Risikokalkül und Versicherungsidee sind das institutionelle Arrangement schlechthin, mit der die industrielle Moderne die Unsicherheiten, die sie selbst erzeugt, gesellschaftlich antizipiert und kompensiert. 

Eine solche Regelung gestattet einerseits einen Schadensausgleich, andererseits kann sie - richtig gestaltet - ein wirkungsvoller Anreiz zur Vorsorge sein. Außerdem gibt sie den Anstoß zu Innovationen. Um hohen Versicherungsprämien zu entgehen, versuchen die Verursacher neue Technologien einzusetzen oder stellen evtl. sogar die Produktion ein (WGBU, 2000, 161). 

Aus internationaler Sicht fehlt bisher eine solche klare haftungsrechtliche Regelung. Da, wo die Verursacher des Klimawandels nicht mehr identifizierbar oder aber juristisch nicht greifbar sind, müsste nach den klassischen Prinzipien der Umweltpolitik das Gemeinlastenprinzip subsidiär gelten. Sozusagen als Ersatz für die Möglichkeiten der Haftung bzw. Verantwortungsübernahme nach dem Verursacherprinzip. Der "Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen" (WBGU) schlägt hierzu z.B. einen internationalen Fonds zur Finanzierung der Sanierungs- und Anpassungskosten vor: "Finanziert werden müssten die Sanierungs- und Anpassungskosten (etwa Umsiedlung der von einem Anstieg des Meeresspiegels gefährdeten Bevölkerung) aus einem aus staatlichen Zuschüssen gespeisten Fonds. Da es vor allem die Industrienationen sind, die wohlstandsmäßig in der Vergangenheit von einem problematischen Umgang mit natürlichen Ressourcen profitierten, könnten die Einzahlungen sich an Wohlstandsindikatoren, am internationalen Handelsvolumen bzw. am speziellen Handelsvolumen mit den betreffenden Staaten orientieren. In manchen Fällen müsste auch eine spezifische Branchenverantwortung geprüft werden. Aber auch hier müsste gewährleistet sein, dass die Mittel zweckgebunden bleiben" (WGBU, 2000: 161). 

Des weiteren schlägt der WBGU vor, mittelfristig auch die Einrichtung eines allgemeinen Schadensfonds zu prüfen. Hier ginge es um eine "Art globale Zwangsversicherung für einen Restschadensausgleich global verursachter Umweltprobleme" (WGBU, 2000, 161). Dies könnte analog zur Sozialversicherung aufgebaut werden. Die Staaten müssten in den Fonds einzahlen, aus dessen Mitteln bestimmte entstehende "Schäden - etwa durch Klimaveränderungen und erforderliche Anpassungsmaßnahmen (z.B. Deichbauten, Aufräumarbeiten) - zu decken sind" (WBGU, 2000: 161f). Die Beitragshöhe würde sich nach Kriterien wie (historischer) Emissionsausstoß, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit usw. richten.

Anders als bei den bisherigen europäischen Sozialversicherungen würde sich allerdings keine Umlagefinanzierung anbieten. Angesichts der Unsicherheit und Unkalkulierbarkeit der Risiken, die durch die Folgen des Klimawandels entstehen, würde sich eher ein privatwirtschaftliches Risikomanagement des Fonds anbieten. Dafür wären Kapitalanlagen einerseits in Real- und Humankapitalinvestitionen zugunsten des Klimaschutzes sowie andererseits moderne Rückversicherungsstrategien durch Hedging-Portfolios (vgl. Hommel, 1998) denkbar. Um die Risiken vermehrt vom Versicherungsmarkt (mit seinen geschätzten Eigenmitteln von 500 Milliarden US-Dollar) auf die Finanzmärkte und deren Marktteilnehmer (Kapitalisierung von etwa 40 000 Milliarden US Dollar) zu verteilen, würde sich vor allem das Instrument des Katastrophenbonds anbieten (Adler, 1999; Kunreuther und Linnerooth-Bayer, 1999). Es ist auch möglich, Katastrophenbonds mit anderen dezentralen Anreizmechanismen zu koppeln, um z.B. Vorbeugungs- und Anpassungsmaßnahmen zu finanzieren (Kunreuther und Linnerooth-Bayer, 1999). 

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Der Globale Klimawandel:
Das perfekte Verbrechen?

Abb.2: Hurrikan George (Quelle: Münchener Rück, 2000)
 

 


zuletzt geändert am 12.9.02