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Unternehmen vor Gericht
 
Aber auch im Rahmen des jeweiligen nationalen Rechtes könnte es möglich sein, dass Akteure zunehmend zur Verantwortung gezogen werden. Politisch gesehen gerät hier die Frage nach den Definitionsverhältnissen ins Zentrum der Debatte. Nach welchen Regeln wird über klimabedingte Schäden entschieden? "Wie sind die Beweislasten verteilt? Müssen die industriellen Produzenten den Beweis führen, oder haben sie grünes Licht, solange die Geschädigten den Nachweis ... nicht führen können? Welche Regeln der Zuordnung werden angewandt? Wann gilt also ein "Täter" als überführt? Welche Rolle spielen dabei Standards wissenschaftlicher Beweisführung? Wie werden Entschädigungsansprüche geregelt?" (Beck 1988, 211). Noch ist unklar, welche Pflichten und welche Kompensation angesichts des globalen Klimawandels von verschiedenen Akteuren in Zukunft eingeklagt werden könnten. 

Werden, analog zu den Tabakunternehmen in den USA, Schadensersatzklagen auf große Treibhausgasproduzenten zukommen? Diese Entwicklung in der Tabakindustrie hat gezeigt, dass vor allem Unternehmen zur Kasse gebeten werden, die in empörender Weise die Öffentlichkeit hinters Licht geführt haben, und etwa wissenschaftliche Studien unterdrückt oder interessengebundene Auftragsstudien mit vorher feststehenden Ergebnissen vergeben haben. 

Droht hier für die Unternehmen, die lange Zeit die Anti-Klima-Lobby "Global Climate Coalition" unterstützt haben, ein ernsthaftes Risiko? Muss etwa Exxon, das die weltweiten Anti-Klimaschutz-Aktivitäten eines Teils der Industrie organisiert hat, mit Prozessen rechnen? Oder die internationalen Fluglinien, die sich bisher jeglicher Klimaschutzregulierung entzogen haben? Oder die BASF, die in Deutschland den jahrelangen Kampf von Teilen der Industrie gegen die Ökosteuer maßgeblich vorangetrieben hat und nun seit Monaten den Widerstand gegen die europäische Emissionshandelsrichtlinie organisiert, ohne die das europäische Kyoto-Ziel kaum zu erreichen wäre? Oder die Hermes-Kreditversicherung, wenn Bürgschaften für Kohlekraftwerke und andere kohlenstoffintensive Techniken vergeben werden? 

Spätestens seitdem es wahrscheinlich ist, dass das Kyoto-Protokoll in Kraft tritt, findet eine Frage mehr Resonanz: Was erwarten Aktienbesitzer von "ihren" Unternehmen angesichts der zunehmenden Risiken des globalen Klimawandels? Diese Risiken könnten nämlich bewirken, dass ein Unternehmen langfristig nicht mehr ertragreich wird arbeiten können. Dazu gehören - aus Unternehmersicht - zumindest folgende Risiken: 

  1. Die direkten Folgen einer globalen Erwärmung wie Anstieg des Meeresspiegels, Dürren und Überflutungen.
  2. Die Möglichkeit einer Zunahme von plötzlichen, katastrophalen und irreversiblen Klimaereignissen - wie etwa die kurzfristig noch unwahrscheinliche Verlagerung des Golfstroms.
  3. Soziale und politische Risiken (etwa Destabilisierung von Staaten) mit bedingt durch klimatische Extrembedingungen. 
  4. Für viele treibhausgasintensive Unternehmen wird mit dem Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls das regulative Risiko am drängendsten: Es ist dann damit zu rechnen, dass es in den nächsten Jahren zunehmend Restriktionen für den Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen geben wird. Für Unternehmen, die nicht über ein entsprechendes Risikomanagement verfügen, kann dies erhebliche Konsequenzen haben. 
  5. In einigen Staaten wächst evtl. auch das Risiko, auf Schadensersatz verklagt zu werden. 
Spätestens sobald das völkerrechtlich verbindliche Kyoto-Protokoll in Kraft tritt, muss von Unternehmen erwartet werden, dass sie sich auf diese Risiken einstellen. Zumindest haben die Aktionäre ein Anrecht darauf berichtet zu bekommen, inwieweit ihre Unternehmen von solchen Risiken betroffen sein könnten. Vor allem das regulative Risiko für treibhausgasintensive Unternehmen dürfte bald generell einer Berichtspflicht unterliegen. In einigen Staaten kann es sogar sein, dass Unternehmen mit einer Klage rechnen müssen, wenn sie aus diesen Berichten keine Konsequenzen ziehen und ein entsprechendes Risikomanagement unterlassen. Das Risikomanagement könnte einerseits darin bestehen, vermehrt in kohlenstoffarme Technologien zu investieren; andererseits im Kauf von Treibhausgasoptionen im Rahmen des Emissionshandels. 

Noch werden die, die meinen, auf dem Rechtsweg vorankommen zu können, von vielen belächelt. Die optimistischen Fatalisten sagen, man dürfe sich doch dem Fortschritt nur wegen seiner unbeabsichtigten Nebenfolgen nicht in den Weg stellen. Die pessimistischen Fatalisten meinen, es sei ohnehin zu spät zum Handeln. Und die zynischen Fatalisten spotten über die Fortschrittsoptimisten genauso wie über deren Kritiker. In dieser Konstellation wird "die Herstellung von Zurechenbarkeit und Verantwortung im System der Niemandssteuerung und Verantwortungslosigkeit zum Zentralproblem der politischen Entwicklung" (Beck, 1988, 111 f.).

Fonds- und Versicherungslösungen, eine Weiterentwicklung des internationalen Völkerrechts, Klagen innerhalb verschiedener Staaten - es gibt Chancen, dass der globale Klimawandel das "perfekte Verbrechen" nicht neu definiert. Dann nämlich, wenn die Verantwortlichen für die Schäden, die sie mit verursachen, auf die ein oder andere Weise gerade stehen müssen. 

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Der Globale Klimawandel:
Das perfekte Verbrechen?

Abb.4: Justitia
 

 


zuletzt geändert am 12.9.02