| Aber auch im Rahmen des jeweiligen nationalen Rechtes könnte
es möglich sein, dass Akteure zunehmend zur Verantwortung gezogen
werden. Politisch gesehen gerät hier die Frage nach den Definitionsverhältnissen
ins Zentrum der Debatte. Nach welchen Regeln wird über klimabedingte
Schäden entschieden? "Wie sind die Beweislasten verteilt? Müssen
die industriellen Produzenten den Beweis führen, oder haben sie grünes
Licht, solange die Geschädigten den Nachweis ... nicht führen
können? Welche Regeln der Zuordnung werden angewandt? Wann gilt also
ein "Täter" als überführt? Welche Rolle spielen dabei Standards
wissenschaftlicher Beweisführung? Wie werden Entschädigungsansprüche
geregelt?" (Beck 1988, 211). Noch ist unklar, welche Pflichten und welche
Kompensation angesichts des globalen Klimawandels von verschiedenen Akteuren
in Zukunft eingeklagt werden könnten.
Werden, analog zu den Tabakunternehmen in den USA, Schadensersatzklagen
auf große Treibhausgasproduzenten zukommen? Diese Entwicklung in
der Tabakindustrie hat gezeigt, dass vor allem Unternehmen zur Kasse gebeten
werden, die in empörender Weise die Öffentlichkeit hinters Licht
geführt haben, und etwa wissenschaftliche Studien unterdrückt
oder interessengebundene Auftragsstudien mit vorher feststehenden Ergebnissen
vergeben haben.
Droht hier für die Unternehmen, die lange Zeit die Anti-Klima-Lobby
"Global Climate Coalition" unterstützt haben, ein ernsthaftes Risiko?
Muss etwa Exxon, das die weltweiten Anti-Klimaschutz-Aktivitäten eines
Teils der Industrie organisiert hat, mit Prozessen rechnen? Oder die internationalen
Fluglinien, die sich bisher jeglicher Klimaschutzregulierung entzogen haben?
Oder die BASF, die in Deutschland den jahrelangen Kampf von Teilen der
Industrie gegen die Ökosteuer maßgeblich vorangetrieben hat
und nun seit Monaten den Widerstand gegen die europäische Emissionshandelsrichtlinie
organisiert, ohne die das europäische Kyoto-Ziel kaum zu erreichen
wäre? Oder die Hermes-Kreditversicherung, wenn Bürgschaften für
Kohlekraftwerke und andere kohlenstoffintensive Techniken vergeben werden?
Spätestens seitdem es wahrscheinlich ist, dass das Kyoto-Protokoll
in Kraft tritt, findet eine Frage mehr Resonanz: Was erwarten Aktienbesitzer
von "ihren" Unternehmen angesichts der zunehmenden Risiken des globalen
Klimawandels? Diese Risiken könnten nämlich bewirken, dass ein
Unternehmen langfristig nicht mehr ertragreich wird arbeiten können.
Dazu gehören - aus Unternehmersicht - zumindest folgende Risiken:
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Die direkten Folgen einer globalen Erwärmung wie Anstieg des Meeresspiegels,
Dürren und Überflutungen.
-
Die Möglichkeit einer Zunahme von plötzlichen, katastrophalen
und irreversiblen Klimaereignissen - wie etwa die kurzfristig noch unwahrscheinliche
Verlagerung des Golfstroms.
-
Soziale und politische Risiken (etwa Destabilisierung von Staaten) mit
bedingt durch klimatische Extrembedingungen.
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Für viele treibhausgasintensive Unternehmen wird mit dem Inkrafttreten
des Kyoto-Protokolls das regulative Risiko am drängendsten: Es ist
dann damit zu rechnen, dass es in den nächsten Jahren zunehmend Restriktionen
für den Ausstoß von CO2 und anderen Treibhausgasen geben wird.
Für Unternehmen, die nicht über ein entsprechendes Risikomanagement
verfügen, kann dies erhebliche Konsequenzen haben.
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In einigen Staaten wächst evtl. auch das Risiko, auf Schadensersatz
verklagt zu werden.
Spätestens sobald das völkerrechtlich verbindliche Kyoto-Protokoll
in Kraft tritt, muss von Unternehmen erwartet werden, dass sie sich auf
diese Risiken einstellen. Zumindest haben die Aktionäre ein Anrecht
darauf berichtet zu bekommen, inwieweit ihre Unternehmen von solchen Risiken
betroffen sein könnten. Vor allem das regulative Risiko für treibhausgasintensive
Unternehmen dürfte bald generell einer Berichtspflicht unterliegen.
In einigen Staaten kann es sogar sein, dass Unternehmen mit einer Klage
rechnen müssen, wenn sie aus diesen Berichten keine Konsequenzen ziehen
und ein entsprechendes Risikomanagement unterlassen. Das Risikomanagement
könnte einerseits darin bestehen, vermehrt in kohlenstoffarme Technologien
zu investieren; andererseits im Kauf von Treibhausgasoptionen im Rahmen
des Emissionshandels.
Noch werden die, die meinen, auf dem Rechtsweg vorankommen zu können,
von vielen belächelt. Die optimistischen Fatalisten sagen, man dürfe
sich doch dem Fortschritt nur wegen seiner unbeabsichtigten Nebenfolgen
nicht in den Weg stellen. Die pessimistischen Fatalisten meinen, es sei
ohnehin zu spät zum Handeln. Und die zynischen Fatalisten spotten
über die Fortschrittsoptimisten genauso wie über deren Kritiker.
In dieser Konstellation wird "die Herstellung von Zurechenbarkeit und Verantwortung
im System der Niemandssteuerung und Verantwortungslosigkeit zum Zentralproblem
der politischen Entwicklung" (Beck, 1988, 111 f.).
Fonds- und Versicherungslösungen, eine Weiterentwicklung des internationalen
Völkerrechts, Klagen innerhalb verschiedener Staaten - es gibt Chancen,
dass der globale Klimawandel das "perfekte Verbrechen" nicht neu definiert.
Dann nämlich, wenn die Verantwortlichen für die Schäden,
die sie mit verursachen, auf die ein oder andere Weise gerade stehen müssen.
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Abb.4: Justitia
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