Am 11. März hat die Europäische Kommission eine Mitteilung zu "Klimaschutz im Kontext entwicklungspolitischer Zusammenarbeit" (Komm(2003)85) vorgelegt. Die Kommissionsmitteilung geht vornehmlich auf Impulse aus dem Cardiff-Prozess zur Umweltintegration in andere EU-Politikbereiche zurück und liefert wichtige Anhaltspunkte für die dringend notwendige Integration klimapolitischer Fragen in die Entwicklungspolitik. Als strategische Grundlage der EU konzipiert, erfordert sie vor allem eine kritische Rückmeldung sowohl der Umwelt- als auch der Entwicklungsverbände.
Ziel der Kommissionsmitteilung
Die 50-seitige Kommissionsmitteilung besteht maßgeblich aus vier Bestandteilen:
Die Kommissionsmitteilung wird ab Juni im AStV (Ausschuss der Ständigen Vertreter) auf Beamtenebene diskutiert werden. Ergebnis dieses Diskussionsprozesses soll eine Strategie sein, die im Herbst (November) auf die Tagesordnung des Ministerrats gesetzt und dort verabschiedet werden soll. Federführung haben dabei die Entwicklungsminister, unter Einbeziehung der Umweltminister. Auf Grundlage der Beschlüsse des EU-Ministerrates sowie der Stellungnahme des Europäischen Parlaments soll nachfolgend eine weiterführende Strategie aus der Kommissionsmitteilung entwickelt werden.
Darüber hinaus scheint die Kommission zu planen, in näherer Zukunft in einen Dialog sowohl mit den NRO als auch mit den Entwicklungsländern zu treten, mit denen sie über die Kommissionsmitteilung bislang noch nicht kommuniziert hat.
Knackpunkte der Kommissionsmitteilung
Grundsätzlich ist es sehr zu begrüßen, dass die Kommission eine Grundlage zur Verknüpfung von Entwicklungszusammenarbeit und Klimaschutz geschaffen hat. Von nicht zu unterschätzender Wichtigkeit ist vor allem das Ziel, sowohl den politischen Stellenwert dieses Themas zu erhöhen, als auch den Aufbau von Kapazitäten (capacity building) in Entwicklungsländern im Umgang mit dem Klimawandel zu fördern. Dennoch enthält die Kommissionsmitteilung eine Reihe von Punkten, die entweder aus umwelt- und klimapolitischer Sicht, aus entwicklungspolitischer Sicht oder für beide Zielstellungen problematisch bewertet werden müssen. Hier nur einige Beispiele:
Die Kommissionsmitteilung stellt einige Herausforderungen, aber auch Chancen, für zumindest diejenigen unter den umweltpolitischen Akteuren dar, die über den nationalen Tellerrand hinaus gucken und die ihre umweltpolitische Arbeit im Kontext von Menschenrechten und Entwicklung sehen.
Zum einen hilft die Kommissionsmitteilung dabei, die Verknüpfung umwelt- und entwicklungspolitischer Themen besser zu verstehen, und ist damit als Lektüre sehr zu empfehlen, was allerdings die Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit zwei sehr komplexen, hochentwickelten Politikfeldern voraussetzt. Zum anderen erfordert sie eine kritische Kommentierung sowohl der Umwelt- als auch der Entwicklungsverbände, da die Kommissionsmitteilung als strategische Arbeitsgrundlage der Kommission dienen soll und somit auch von Relevanz für die EU-Staaten und Partnerländer ist. Wichtige Rahmenstrukturen werden hierin festgelegt, die die Zusammenarbeit in diesem Arbeitsbereich leiten werden.
Des weiteren bietet die Auseinandersetzung
mit der Kommissionsmitteilung die Möglichkeit zur stärkeren Zusammenarbeit,
Informationsaustausch und Vernetzung umwelt- und entwicklungspolitischer
Akteure, gerade auch unter den NRO.
Hierzu sind in den letzten Wochen
eine Reihe verbandspolitischer Aktivitäten in Gang gesetzt worden,
u.a. eine Stellungnahme vom Climate Action Network (CAN) (wenn möglich
in Zusammenarbeit mit einigen entwicklungspolitischen NRO), zum anderen
eine Sondersitzung der AG Klima zu Klimaschutz und Entwicklungszusammenarbeit
(s.u.).
Gutachten des WBGU
"Welt im Wandel – Energiewende zur Nachhaltigkeit"
Der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung für Globale Umweltveränderungen (www.wbgu.de) hat im März ein Gutachten "Welt im Wandel - Energiewende zur Nachhaltigkeit" vorgelegt.
Besonderes Kennzeichen dieses Gutachtens ist die gleichgewichtete Behandlung umwelt- und entwicklungspolitischer Aspekte. Hierfür hat der WBGU dem Gutachten elf ökologische und sozioökonomische "Leitplanken" (d.h. Minimalforderungen) angelegt, die u.a. Klimaschutz und nachhaltige Flächennutzung sowie Schutz von Flüssen, Meer und Luft beinhalten. Auf dieser Grundlage entwickelt der WBGU einen "Transformationsfahrplan", der Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene vorschlägt.
Der WBGU sieht sein Gutachten u.a.
auch als einen Beitrag für die Weltkonferenz für Erneuerbare
Energien 2004 in Bonn (www.renewables2004.de).
Sondersitzung der AG Klima zu Klimaschutz und Entwicklungspolitik
Am 1. Juli fand eine Sondersitzung der AG Klima des Forum Umwelt & Entwicklung zum Thema Klimaschutz und Entwicklungspolitik mit Vertreter/innen von WBGU sowie den Ministerien für Umwelt (BMU) und wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) in Berlin statt. Auf der Agenda standen:
Links:
Der obige Beitrag erschien in
ähnlicher Form in: EU-Rundschreiben des DNR, Heft 6/2003, S. 34-35.
Siehe hierzu auch: EU-Aktionsplan
zu Klimaschutz in der Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet