Startseite  >  Klima  >  Entwicklung

EU-Aktionsplan zu Klimaschutz in der Entwicklungszusammenarbeit verabschiedet

Am 24.11.2004 hat der Rat "Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen" Schlussfolgerungen und den Aktionsplan zu Klimaänderungen und Entwicklungszusammenarbeit angenommen. Die Schlussfolgerungen bekräftigen im Wesentlichen politische Statements aus der Vergangenheit. So wird beispielsweise der Einbeziehung von Klimaschutz-Maßnahmen in Armutsbekämpfungsstrategien und/oder nationalen Strategien der nachhaltigen Entwicklung zentrale Bedeutung beigemessen. Dies geschieht sowohl im Hinblick auf die Anpassung an die negativen Auswirkungen der Klimaänderungen als auch im Hinblick auf die Ursachen des Klimawandels.

Der jüngst verabschiedete Aktionsplan ist Folge der im März 2003 angenommenen Kommissionsmitteilung zum Thema "Klimawandel im Kontext von Entwicklungszusammenarbeit" (KOM (2003) 85) (vgl. Germanwatch-Kommentierung dazu, s.u.) und stellt gewissermaßen eine Konkretisierung  der dort gemachten Vorschläge für Maßnahmen dar. Der Aktionsplan ist insgesamt in 4 Bereiche gegliedert und befasst sich mit (1) der Hervorhebung der politischen Wahrnehmung von Klimaschutz in Entwicklungsländern, bei der besonders die "Binnenwirkung", d.h. die Verankerung des Themas in den von der Kommission erarbeiteten "Country Strategy Papers" und "Regional Strategy Papers" für die Entwicklungsländer, relevant ist. Der zweite Bereich (2) ist die Unterstützung von Anpassungsmaßnahmen (z.B. durch das Sensibilisieren  für die Anpassung bei entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen in der EU und in den Partnerländern). Strategische Ziele sind außerdem (3) die Förderung von Möglichkeiten von kohlenstoffarmen Entwicklungspfaden (z.B. durch das Unterstützen des Aufbaus eines geeigneten Umfeldes für den CDM) sowie (4) der Aufbau und das Stärken von menschlichen und institutionellen Kapazitäten. Hierzu gehört z.B. das Schaffen von "Wissensbanken" für die Verbreitung von Informationen sowie  Fortbildungs-maßnahmen über Handlungsmöglichkeiten zur Bekämpfung des Klimawandels. Anders als die  Mitteilung aus dem Jahr 2003 weist der Aktionsplan  Verantwortlichkeiten für die aufgeführten Maßnahmen zu. Sowohl innerhalb des institutionellen Systems der EU, als auch auf unterschiedlichen Politikebenen der Mitgliedsländer und der beteiligten Partnerländer benennt der Plan zuständige Akteure. Weiterhin legt der Aktionsplan Zeitkorridore für das Umsetzen der Maßnahmen fest. Im Anschluss an den ersten Zweijahresbericht im Jahr 2007 hat der Rat die Überprüfung vereinbart und erwägt gegebenenfalls die Durchführung weiterer Maßnahmen für das Jahr 2008.

Offen bleiben Fragen bezüglich der Finanzierung des Aktionsplans.  Zwar bekräftigt der  Rat  seine Entschlossenheit, ab 2005 jährlich 369 Mio. US-Dollar für den Klimaschutz der Entwicklungsländer zur Verfügung zu stellen. Jenseits dieser Aussage fehlen allerdings konkrete Vorstellungen über den finanziellen Bedarf bzw. die entsprechenden Zuweisungen für die jeweiligen Maßnahmen im Aktionsplan. Auf diesen Aspekt, der den tatsächlichen  Nutzen des Plans in Frage stellt, haben deutsche Nichtregierungsorganisationen bereits im Konsultationsprozess hingewiesen.

Sven Anemüller
 

Weitere Informationen:


 


zuletzt geändert am 1.4.05