Startseite  >  Klima  >  Entwicklung

Klima-Klagen der Zukunft

[Auszug aus unserer Publikation Klimawandel - Eine Herausforderung für Tuvalu]

Die große Kluft zwischen Tuvalus Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen einerseits und den Folgen, denen es gegenübersteht andererseits, brachte die Frage des Verursacherprinzips in die Diskussion und ist einer der Gründe, warum die ehemalige Regierung von Tuvalu die Möglichkeit in Betracht zog, die USA und Australien, beides Hauptemittenten von CO2, am Internationalen Gerichtshof für ihren Beitrag am globalen Klimawandel zu verklagen. Darüber hinaus kündigte Tuvalu an, an nationalen Gerichten Klage gegen die USA zu erheben.

Obwohl die aktuelle Regierung unter Premierminister Saufuta Sopoanga die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen die Vereinigten Staaten oder jede andere Regierung fallengelassen hat, hat dies die Diskussionen und Spekulationen unter Rechtsanwälten und Rechtsgelehrten weltweit entfacht. Das Thema wurde sogar auf der Jahresversammlung des World Economic Forum (WEForum) im Januar 2003 in Davos diskutiert.

Einer der Teilnehmer, Duane D. Wall, geschäftsführender Gesellschafter der internationalen Rechtsanwaltskanzlei White & Case brachte das Thema Klimawandel und Haftung zur Sprache. Wenn in Tuvalu z. B. ein Hafen durch den Anstieg des Meeresspiegels beschädigt oder zerstört würde, könnte man den Schaden leicht begründen, erörterte er. Jedoch wäre es schwierig zu beweisen, welche Aktivität den Schaden verursacht hat. Auch wenn Wall unsicher war, ob Tuvalu Schadensersatz erhalten würde, wies er auf die Tatsache hin, dass man die rechtliche Argumentation für Haftung auf Grundlage von Präzedenzfällen aufbauen könne (Wall 2003).

Dies könnte man z. B. auf der Grundlage von Präzedenzfällen bei Schadensersatzklagen zu Schadstoffen (Asbest) oder Rechtsfällen zu Gesundheit (Tabak). Diese Präzedenzfälle zeigen, dass Schadensersatzklagen möglich sind, obwohl es mehrere Verursacher gibt. Haftung könnte anhand des Beitrags zur Klimaerwärmung begründet werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass dann sowohl die USA als auch Europa gemäß ihrer Treibhausgasemissionen zu Zahlungen herangezogen werden können. Wall bestritt jedoch nicht die Schwierigkeit, einen solchen Fall zu gewinnen (Wall 2003; WEForum 2003).

Auch andere Experten diskutieren diese Rechtsfragen. Rosemary Rayfuse, Dozentin für Internationales Recht an der University of New South Wales, sagte, dass "Ansprüche entstehen könnten (im Internationalen Strafgerichtshof z. B.), bei denen Staaten, die das Kyoto Protokoll unterschrieben, aber nicht ratifiziert haben, in einer Art und Weise handeln, die das Ziel und den Gegenstand des Vertrages unterwandern. Aber da nun die Vereinigten Staaten von Amerika (und Australien) gesagt haben, dass sie das Protokoll nicht ratifizieren werden, funktioniert dieses Argument nicht gegen sie" (Rayfuse 2003) weil damit die rechtliche Bindungswirkung ihrer Unterschrift entfällt.

Andere Rechtsgelehrte wiederum argumentieren, dass Staaten wie die USA oder Australien die Klimarahmenkonvention verletzen - die sie beide unterzeichnet haben - weil sie nicht in ausreichendem Maße Treibhausgase reduzieren und statt dessen zulassen, dass ihre Emissionen weiter ansteigen. Im Falle von grenzüberschreitenden Umweltverschmutzungen könnte ein Rechtsstreit auch mit Berufung auf das internationale Völkergewohnheitsrecht geführt werden. Nach der so genannten "no-harmrule" ist einem Staat jegliche Handlung auf seinem Territorium verboten, die einem anderen Land Schaden zuführt. Das Hauptproblem der internationalen Rechtslage ist, dass ein Staat zustimmen muss, damit der Fall vor einem internationalen Gerichtshof verhandelt werden kann. Dies wäre im Fall des Klimawandels unwahrscheinlich (Rayfuse).

Laut Rayfuse läge ein weiterer Ansatzpunkt im U.S. Alien Tort Claims Act [1], unter dem direkte Fälle von Umweltverschmutzung verhandelt werden könnten. Das beträfe dann z. B. Ölfirmen, Kraftwerksbetreiber oder Autobauer. "Hier werden grundlegende und sehr sensible Bereiche des Internationalen Rechts berührt, die sicherlich der Recherche und der Lösung bedürfen" (Rayfuse 2003).

Aber Präzedenzfälle in den USA beginnen solche Fragen anzuschneiden. Donald Goldberg, Rechtsanwalt für ein Programm zum Klimawandel am Zentrum für Internationales Umweltrecht (Center for International Law) meint, "dass man zunächst die kleineren Fälle, die sich nur indirekt mit dem Klimawandel beschäftigen, betrachten muss, um die Denkweise an Gerichten zu ändern..." und solche Fälle gibt es immer mehr (s. Info 12). Goldberg schätzt, dass heute ein Fall wie der von Tuvalu, dank wissenschaftlicher Fortschritte leichter zu gewinnen sei, als noch vor einem Jahr. Dennoch könne man sich zu Beginn mit den kleineren Fällen besser auseinandersetzen, um das Rechtssystem darauf vorzubereiten. Tuvalu wäre dann "ein großer Fall, direkt über den globalen Klimawandel" (Goldberg 2003). Das Rechtssystem spielt eine wichtiger werdende Rolle bei der Frage der Ursachen und der Verantwortung für die Folgen des Klimawandels. Unter der Federführung eines internationalen Projektes namens Climate Justice Programme versuchen Rechtsanwälte mit Hilfe bereits existierender Gesetze die Atmosphäre zu schützen (s. www.climatelaw.org).
 
 
Klima-Klagen der Gegenwart in den USA

In den USA häufen sich Fälle, die direkt oder indirekt mit dem Klimawandel zu tun haben:

  • Das 8. Berufungsgericht hat zum Beispiel kürzlich in einem Fall geurteilt, in dem eine Eisenbahnstrecke allein zu dem Zweck gebaut werden sollte, Kohle von einer Kohlengrube zum Kraftwerk zu transportieren, dass die Auswirkungen einer solchen Anlage auf den Klimawandel berücksichtigt werden müssen (Goldberg 2003). Das dreiköpfige Richtergremium zog damit eine Genehmigung zurück, die das Surface Transportation Board der Eisenbahngesellschaft Dakota, Minnesota & Eastern Railroads erteilt hatte und die dem Unternehmen ein 2-Milliarden-Dollar-Projekt ermöglicht hätte. Eine rund 322 km lange neue Schienenstrecke sollte gebaut werden, um die Kohlengruben des Wyoming Powder River Basin zu erreichen und 970 Kilometer bestehender Strecken in Minnesota und South Dakota sollten verbessert werden. Ein Grund für die Entscheidung der Richter waren Bedenken gegen mögliche Auswirkungen auf die Luftqualität. Das Richtergremium begründete sein Urteil damit, dass ein solches Bauvorhaben gegen den National Environmental Policy Act [2] verstoße.

  •  
  • Weitreichendere Konsequenzen könnte folgender Fall haben: Die Umweltorganisationen Greenpeace und Friends of the Earth zogen zusammen mit der amerikanischen Stadt Boulder (Colorado) gegen die US Export- Import Bank und die Overseas Private Investment Corporation vor Gericht. Anklagepunkt war deren Finanzierung und Absicherung eines Projektes US-amerikanischer Firmen im Ausland zur Erschließung von neuen Ölfeldern und dem Bau von Pipelines sowie Kohlekraftwerken, ohne die Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima zu beachten. In diesem beispiellosen Fall, der seit August 2002 am U.S. Bezirksgericht in San Francisco verhandelt wird, argumentieren die Kläger damit, dass Vertreter des Bundes gesetzlich verpflichtet sind, einzelne Förderprojekte auf ihre Umweltverträglichkeit zu prüfen [3]. Am 17. Dezember schloss sich die Stadt Oakland (Kalifornien) den Klägern an.

  •  
  • In einem weiteren Fall reichten zahlreiche US-Bundesstaaten, Städte und prominente Nichtregierungsorganisationen eine Petition gegen die Umweltbundesbehörde in den USA (EPA) ein, die sich weigert, Treibhausgas- Emissionen (CO2) unter dem Clean Air Act zu regulieren. Die EPA entschied Ende August 2003, Kohlendioxid (CO2) sei kein Umweltschadstoff und verhinderte so jede Möglichkeit, neue Abgaskontrollen für Fahrzeuge einzuführen. Die Behörde geht weder davon aus, dass der Clean Air Act die Regulierung von Gasen, die mit dem Klimawandel in Verbindung stehen, umfasst, noch dass der Kongress die Behörde autorisiert hat, CO2-Emissionen zu regulieren.
"Es wird erwartet, dass Umweltexperten die EPA jetzt verklagen und sie damit auf dem gerichtlichen Wege zwingen, auch CO2-Emissionen zu regulieren," so Goldberg. Seiner Meinung nach wird sich der Streit in den Kongress verlagern. Hier gibt es bereits einige Vorschläge für ein neues Gesetz, das die Umweltbehörde autorisieren soll, auch die Abgase zu regulieren, die zum Klimawandel beitragen (Goldberg 2003).

Es gab aber auch schon Fälle, bei denen Maßnahmen für den Klimaschutz angefochten wurden:

  • Am 4. Juni 2003, reichte das konservative und einflussreiche Competitive Enterprise Institute (CEI) aus Washington D.C. ebenfalls eine Petition gegen das EPA ein. Der Umweltbehörde sollte die Verbreitung ihres Berichts Climate Action Report 2002 untersagt werden, da er "unseriöse Wissenschaft" enthalte (CEI).

  •  
  • Auf ähnliche Weise sollte in Kalifornien ein Gesetz gestoppt werden, das im Sommer 2002 erlassen wurde, um die Abgase von Autos und Kleinlastern zu regulieren. Laut Anklage würde das existierende Bundesrecht Landesgesetz brechen. Die Anklage wurde allerdings schnell wieder fallengelassen (Goldberg 2003).

Fußnoten

  1. Der Alien Tort Claims Act ermöglicht es ausländischen Opfern von Menschenrechtsverletzungen, die Täter vor einem US-Gericht zu verklagen. Der Angeklagte muss sich in den USA aufhalten, um die Gerichtsunterlagen entgegenzunehmen, allerdings muss weder der Täter noch das Opfer seinen festen Wohnsitz in den USA haben.
  2. Die Entscheidung ist nachzulesen unter: http://caselaw.lp.findlaw.com/data2/circs/8th/021359p.pdf
  3. Akte nachzulesen unter: http://www.climatelawsuit.org/2002-08-26_Complaint.pdf
  4. Die Entscheidung steht im Federal Register, Sept. 8, 2003, S. 52922, einsehbar unter: http://a257.g.akamaitech.net/7/257/2422/14mar20010800/ed ocket.access.gpo.gov/2003/03-22764.htm

zuletzt geändert am 29.6.04