Die große Kluft zwischen Tuvalus Anteil an den globalen Treibhausgasemissionen einerseits und den Folgen, denen es gegenübersteht andererseits, brachte die Frage des Verursacherprinzips in die Diskussion und ist einer der Gründe, warum die ehemalige Regierung von Tuvalu die Möglichkeit in Betracht zog, die USA und Australien, beides Hauptemittenten von CO2, am Internationalen Gerichtshof für ihren Beitrag am globalen Klimawandel zu verklagen. Darüber hinaus kündigte Tuvalu an, an nationalen Gerichten Klage gegen die USA zu erheben.
Obwohl die aktuelle Regierung unter Premierminister Saufuta Sopoanga die Möglichkeit rechtlicher Schritte gegen die Vereinigten Staaten oder jede andere Regierung fallengelassen hat, hat dies die Diskussionen und Spekulationen unter Rechtsanwälten und Rechtsgelehrten weltweit entfacht. Das Thema wurde sogar auf der Jahresversammlung des World Economic Forum (WEForum) im Januar 2003 in Davos diskutiert.
Einer der Teilnehmer, Duane D. Wall, geschäftsführender Gesellschafter der internationalen Rechtsanwaltskanzlei White & Case brachte das Thema Klimawandel und Haftung zur Sprache. Wenn in Tuvalu z. B. ein Hafen durch den Anstieg des Meeresspiegels beschädigt oder zerstört würde, könnte man den Schaden leicht begründen, erörterte er. Jedoch wäre es schwierig zu beweisen, welche Aktivität den Schaden verursacht hat. Auch wenn Wall unsicher war, ob Tuvalu Schadensersatz erhalten würde, wies er auf die Tatsache hin, dass man die rechtliche Argumentation für Haftung auf Grundlage von Präzedenzfällen aufbauen könne (Wall 2003).
Dies könnte man z. B. auf der Grundlage von Präzedenzfällen bei Schadensersatzklagen zu Schadstoffen (Asbest) oder Rechtsfällen zu Gesundheit (Tabak). Diese Präzedenzfälle zeigen, dass Schadensersatzklagen möglich sind, obwohl es mehrere Verursacher gibt. Haftung könnte anhand des Beitrags zur Klimaerwärmung begründet werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen, dass dann sowohl die USA als auch Europa gemäß ihrer Treibhausgasemissionen zu Zahlungen herangezogen werden können. Wall bestritt jedoch nicht die Schwierigkeit, einen solchen Fall zu gewinnen (Wall 2003; WEForum 2003).
Auch andere Experten diskutieren diese Rechtsfragen. Rosemary Rayfuse, Dozentin für Internationales Recht an der University of New South Wales, sagte, dass "Ansprüche entstehen könnten (im Internationalen Strafgerichtshof z. B.), bei denen Staaten, die das Kyoto Protokoll unterschrieben, aber nicht ratifiziert haben, in einer Art und Weise handeln, die das Ziel und den Gegenstand des Vertrages unterwandern. Aber da nun die Vereinigten Staaten von Amerika (und Australien) gesagt haben, dass sie das Protokoll nicht ratifizieren werden, funktioniert dieses Argument nicht gegen sie" (Rayfuse 2003) weil damit die rechtliche Bindungswirkung ihrer Unterschrift entfällt.
Andere Rechtsgelehrte wiederum argumentieren, dass Staaten wie die USA oder Australien die Klimarahmenkonvention verletzen - die sie beide unterzeichnet haben - weil sie nicht in ausreichendem Maße Treibhausgase reduzieren und statt dessen zulassen, dass ihre Emissionen weiter ansteigen. Im Falle von grenzüberschreitenden Umweltverschmutzungen könnte ein Rechtsstreit auch mit Berufung auf das internationale Völkergewohnheitsrecht geführt werden. Nach der so genannten "no-harmrule" ist einem Staat jegliche Handlung auf seinem Territorium verboten, die einem anderen Land Schaden zuführt. Das Hauptproblem der internationalen Rechtslage ist, dass ein Staat zustimmen muss, damit der Fall vor einem internationalen Gerichtshof verhandelt werden kann. Dies wäre im Fall des Klimawandels unwahrscheinlich (Rayfuse).
Laut Rayfuse läge ein weiterer Ansatzpunkt im U.S. Alien Tort Claims Act [1], unter dem direkte Fälle von Umweltverschmutzung verhandelt werden könnten. Das beträfe dann z. B. Ölfirmen, Kraftwerksbetreiber oder Autobauer. "Hier werden grundlegende und sehr sensible Bereiche des Internationalen Rechts berührt, die sicherlich der Recherche und der Lösung bedürfen" (Rayfuse 2003).
Aber Präzedenzfälle in
den USA beginnen solche Fragen anzuschneiden. Donald Goldberg, Rechtsanwalt
für ein Programm zum Klimawandel am Zentrum für Internationales
Umweltrecht (Center for International Law) meint, "dass man zunächst
die kleineren Fälle, die sich nur indirekt mit dem Klimawandel beschäftigen,
betrachten muss, um die Denkweise an Gerichten zu ändern..." und solche
Fälle gibt es immer mehr (s. Info 12). Goldberg schätzt, dass
heute ein Fall wie der von Tuvalu, dank wissenschaftlicher Fortschritte
leichter zu gewinnen sei, als noch vor einem Jahr. Dennoch könne man
sich zu Beginn mit den kleineren Fällen besser auseinandersetzen,
um das Rechtssystem darauf vorzubereiten. Tuvalu wäre dann "ein großer
Fall, direkt über den globalen Klimawandel" (Goldberg 2003). Das Rechtssystem
spielt eine wichtiger werdende Rolle bei der Frage der Ursachen und der
Verantwortung für die Folgen des Klimawandels. Unter der Federführung
eines internationalen Projektes namens Climate Justice
Programme versuchen Rechtsanwälte mit Hilfe bereits existierender
Gesetze die Atmosphäre zu schützen (s. www.climatelaw.org).
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In den USA häufen sich Fälle, die direkt oder indirekt mit dem Klimawandel zu tun haben:
Es gab aber auch schon Fälle, bei denen Maßnahmen für den Klimaschutz angefochten wurden:
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Fußnoten