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Einigung im EU-Parlament und im Ministerrat über EU-Emissionshandelsrichtlinie erzielt

Ab 2005 Begrenzung für fast die Hälfte der EU-Emissionen

Die Rahmenbedingungen für den europaweiten Emissionshandel sind nunmehr durch die Einigung zur entsprechenden Richtlinie im EU-Parlament und folgend im Ministerrat fertiggestellt. Nun müssen die Nationalstaaten weitere Aufgaben ausführen, um das System funktionsfähig zu machen. Durch den Emissionshandel werden fast die Hälfte der CO2-Emissionen der EU reguliert.

Im Folgenden geben wir eine Darstellung von Natsource in eigener Übersetzung gekürzt wieder.

"Am 2. Juli verabschiedete das Europäische Parlament die Europäische Richtlinie für ein Emissionshandelssystem (ETS). (...) Vom 1. Januar 2005 an müssen Unternehmen aus vom System abgedeckten Sektoren in allen 15 EU-Mitgliedsstaaten (MS) und 8 Beitrittsstaaten ihre CO2-Emissionen in zwei Perioden, von 2005-2007 und 2008-2012, auf zugeteilte Niveaus begrenzen. Die europäische Industrie hat nun ein klares Signal, dass Handel mit Treibhausgasen für ihre Zukunft wichtig sein wird.

Im Europäischen System enthaltene Sektoren (Annex 1)
 
Energiesektor
  • Verbrennung (mehr als 20 MW thermisch, aggregiert für alle Aktivitäten vor Ort), außer Abfallverbrennung
  • Mineralölraffinerien
  • Koksöfen
Metallsektor
  • Erze
  • Roheisen und Stahl (über 2,5 t pro Stunde)
Mineraliensektor
  • Zement (mehr als 500 t pro Tag)
  • Kalk (mehr als 50 t pro Tag)
  • Glas (mehr als 20 t pro Tag)
  • Keramik (mehr als 7,5 t pro Tag)
Andere
  • Zellstoff
  • Papier (über 20 t pro Tag)

Aufgrund der Tatsache, dass bei der Berechnung der 20-MW-Grenze alle On-Site-Verbrennungsaktivitäten zusammengefasst werden, wird erwartet, dass die Anzahl der abgedeckten Betriebsanlagen mehr als 12.000 beträgt. Es wird erwartet, dass die Richtlinie auch von den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und von der Schweiz übernommen werden wird, was die Reichweite auf potentiell 27 Länder ausdehnt.

Die Richtlinie stellt viele der Sachverhalte für Unternehmen klar, aber es gibt noch vieles, was von den einzelnen Mitgliedsstaaten (MS) entschieden werden muss.

Was entschieden worden ist

Was die Mitgliedsstaaten noch entscheiden müssen Zeitplan

(...)

(...)"
 


zuletzt geändert am 12.8.03