Startseite
> Klima > KlimaKompakt
> Nr. 29
Einigung im EU-Parlament und im
Ministerrat über EU-Emissionshandelsrichtlinie erzielt
Ab 2005 Begrenzung für fast
die Hälfte der EU-Emissionen
Die Rahmenbedingungen für
den europaweiten Emissionshandel sind nunmehr durch die Einigung zur entsprechenden
Richtlinie im EU-Parlament und folgend im Ministerrat fertiggestellt. Nun
müssen die Nationalstaaten weitere Aufgaben ausführen, um das
System funktionsfähig zu machen. Durch den Emissionshandel werden
fast die Hälfte der CO2-Emissionen der EU reguliert.
Im Folgenden geben wir eine
Darstellung von Natsource in eigener Übersetzung gekürzt wieder.
"Am 2. Juli verabschiedete das Europäische
Parlament die Europäische Richtlinie für ein Emissionshandelssystem
(ETS). (...) Vom 1. Januar 2005 an müssen Unternehmen aus vom System
abgedeckten Sektoren in allen 15 EU-Mitgliedsstaaten (MS) und 8 Beitrittsstaaten
ihre CO2-Emissionen in zwei Perioden, von 2005-2007 und 2008-2012, auf
zugeteilte Niveaus begrenzen. Die europäische Industrie hat nun ein
klares Signal, dass Handel mit Treibhausgasen für ihre Zukunft wichtig
sein wird.
Im Europäischen System enthaltene
Sektoren (Annex 1)
Energiesektor
-
Verbrennung (mehr als 20 MW thermisch,
aggregiert für alle Aktivitäten vor Ort), außer Abfallverbrennung
-
Mineralölraffinerien
-
Koksöfen
Metallsektor
-
Erze
-
Roheisen und Stahl (über 2,5 t
pro Stunde)
Mineraliensektor
-
Zement (mehr als 500 t pro Tag)
-
Kalk (mehr als 50 t pro Tag)
-
Glas (mehr als 20 t pro Tag)
-
Keramik (mehr als 7,5 t pro Tag)
Andere
-
Zellstoff
-
Papier (über 20 t pro Tag)
|
Aufgrund der Tatsache, dass bei der
Berechnung der 20-MW-Grenze alle On-Site-Verbrennungsaktivitäten zusammengefasst
werden, wird erwartet, dass die Anzahl der abgedeckten Betriebsanlagen
mehr als 12.000 beträgt. Es wird erwartet, dass die Richtlinie auch
von den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums und von der
Schweiz übernommen werden wird, was die Reichweite auf potentiell
27 Länder ausdehnt.
Die Richtlinie stellt viele der Sachverhalte
für Unternehmen klar, aber es gibt noch vieles, was von den einzelnen
Mitgliedsstaaten (MS) entschieden werden muss.
Was entschieden worden ist
-
Das System beginnt am 1. Januar 2005,
die erste Phase läuft von 2005-2007 und die zweite Phase von 2008-2012.
-
Nur CO2 wird in die erste Phase aufgenommen,
mit dem Potential, dies von 2008 an auf die anderen 5 Treibhausgase auszuweiten.
-
Nur ursprünglich im Annex 1 abgedeckte
Sektoren werden in die erste Phase aufgenommen, aber die Richtlinie hebt
den Wunsch hervor, die Chemie- und Aluminium-Sektoren von 2008 an vollständig
aufzunehmen.
-
Die Opt-out-Klausel gilt für Anlagen,
NICHT für Sektoren und nur für die erste Phase.
-
Mögliche Versteigerung von bis
zu 5% der Emissionserlaubnisse für die erste Phase und bis zu 10%
für die zweite Phase; es ist allerdings Sache der MS, ob sie diese
Option nutzen.
-
Einschluss von Credits aus JI- und CDM-Projekten
ab 2008 durch die Verbindungsrichtlinie, die als Zusatz an die Emissionshandelsrichtlinie
angefügt werden wird.
-
Strafen:
-
40 € pro Tonne CO2 für 1.
Phase
-
100 € pro Tonne CO2 für 2.
Phase
-
Ausgleich des Rückstands im folgenden
Kalenderjahr
Was die Mitgliedsstaaten noch entscheiden
müssen
-
MS müssen nationalen Allokationsplan
(NAP) bis 31. März 2004 an die EU-Kommission einreichen. EU hat Vetorecht
über NAP. Der NAP wird benennen:
-
Baseline und Zielniveau
-
Kontingente der einzelnen Betriebsanlagen
-
Jährliche Zuteilung während
der Phasen
-
MS entscheidet über Übertragung
von Emissionserlaubnissen aus der ersten in die zweite Phase.
-
MS entscheidet, welche Betriebsanlagen
er ausschließen will - nur wenn durch equivalente nationale Maßnahmen
abgedeckt.
Zeitplan
(...)
-
Ende September 2003: Kommission gibt
Anleitung zu Überwachung, Berichterstattung und Registrierungen heraus.
-
Vor Ende 2003: Anleitung der Kommission
dazu, wie MS Kriterien für NAPs implementieren sollten.
-
31. März 2004: Frist für MS
zur Einreichung der NAP an die Kommission.
-
1. Januar 2005: System beginnt.
(...)"
zuletzt geändert
am 12.8.03