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Bundesregierung verabschiedet
Zwischenbericht zum Klimaschutzprogramm
"Wir wollen mit gutem Beispiel vorangehen"
Das Bundeskabinett hat den von
Bundeskanzler Schröder für Mitte des Jahres angekündigten
Klimaschutzplan in seinen Eckpunkten vorgelegt. Es verabschiedete am 26.
Juli in Hannover den von der interministeriellen Arbeitsgruppe CO2-Reduktion
(IMA) erstellten Zwischenbericht zum nationalen Klimaschutzprogramm. Dieser
soll zeigen, wie die deutschen Klimaschutzziele doch noch zu erreichen
sind. Deutschland hat sich selbst verpflichtet, bis 2005 die CO2-Emissionen
gegenüber 1990 um 25 Prozent zu senken. Im Rahmen der EU-Verteilung
der im Kyoto-Abkommen übernommenen Pflichten muß Deutschland
außerdem sechs Treibhausgase bis zur Periode 2008-2012 um 21 Prozent
gegenüber 1990 reduzieren.
Der Schwerpunkt der Maßnahmen
liegt im Verkehr und bei den privaten Haushalten, da nur in diesen Bereichen
die CO2-Emissionen anstiegen - zwischen 1990 und 1998 um 6 bzw. 11 Prozent.
Über folgende Maßnahmen – neben der Fortführung der ökologischen
Steuerreform - verständigte sich das Kabinett:
1) Kraft-Wärme-Kopplung
Die Bundesregierung wird bis Ende 2000
Eckpunkte für eine Quotenregelung vorlegen. Sie will dann das Gesetzgebungsverfahren
zur Kraft-Wärme-Kopplung bis Mitte 2001 abschließen. Ziel ist
es, durch die Quotenregelung im Jahr 2005 die CO2-Emissionen um zehn Millionen
Tonnen zu vermindern.
2) Energieeinsparverordnung
Eine Energieeinsparverordnung, die bei
Neubauten eine CO2-Minderung um 30 Prozent erreichen soll, ist "voraussichtlich
im Spätsommer" zu erwarten. Sie beinhaltet auch Nachrüstungsverpflichtungen
für bis zu 3 Mio veralteter Heizkessel.
3) Maßnahmen für Altbauten
Im Bereich der Altbauten liegt mit das
größte Einsparpotential. Hier ist vor allem eine "deutliche
Optimierung und Ausweitung bestehender Förderprogramme zur CO2-Minderung,
insbesondere der Kreditanstalt für Wiederaufbau" vorgesehen. Die Bundesregierung
will auch die Länder in die Förderprogramme mit einbeziehen.
Hierdurch sollen positive Arbeitsplatzeffekte ausgelöst werden.
4) Verkehrsbereich
Im Verkehrsbereich rechnet die Bundesregierung
in den kommenden Jahren mit "drastisch steigendem Aufkommen im Güter-
und Luftverkehr". Um dem wachsenden LKW-Verkehr und dem damit verbundenen
Anstieg der CO2-Emissionen entgegenzuwirken, führt die Bundesregierung
eine streckenabhängige Autobahnbenutzungsgebühr für schwere
LKW ab 2003 ein. Dies soll auch die Bahn konkurrenzfähiger machen.
Weiterhin sind eine Förderung verbrauchsarmer Fahrzeuge im Rahmen
der Kfz-Steuer sowie weitere Vereinbarungen mit der Automobilindustrie
geplant.
Im Flugverkehr ist die Einführung
einer emissionsdifferenzierten Landegebühr geplant. Darüber hinaus
setzt sich die Bundesregierung für eine EU-weite emissionsbezogene
Luftverkehrsabgabe ein.
5) Selbstverpflichtung der Bundesregierung
Neu ist, daß bestimmte Reduktionsmengen
auf die einzelnen Ministerien verteilt werden. Somit ist nicht nur das
Bundesumweltministerium für die Erreichung des Klimaziels verantwortlich,
sondern auch die restlichen Ressorts, insbesondere auch das Ministerium
für Verkehr, Bauwesen und Wohnungsbau.
Eine neue Regelung stellt auch die
folgende Selbstverpflichtung der Bundesregierung dar: Im eigenen Geschäftsbereich
- etwa den bundeseigenen Gebäuden und beim eigenen Fuhrpark - will
sie 30 Prozent der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 gegenüber 1990
mindern.
6) Erklärung der Wirtschaft
Die deutsche Wirtschaft legte 1996 eine
Selbstverpflichtung vor, ihre CO2-Emissionen um 20 Prozent bis zum Jahre
2005 zu verringern. Das RWI hat in seinem Monitoringbericht Möglichkeiten
für eine substanzielle Weiterentwicklung der Erklärung vorgelegt.
Noch vor der Verabschiedung des endgültigen Klimaschutzprogramms in
wenigen Wochen rechnet die Bundesregierung auf eine Verständigung
mit der Industrie hierüber.
7) Einrichtung einer Bundesagentur
Die Ministerien für Wirtschaft,
Umwelt und Verkehr werden noch in diesem Jahr ein Konzept für die
Einrichtung einer Bundesagentur erarbeiten, in der sich vor allem kleine
und mittlere Unternehmen und Privatpersonen Informationen über Fördermöglichkeiten
und Wirtschaftlichkeit von Klimaschutz und Energiemanagement beschaffen
können.
zuletzt geändert
am 23.8.2000