StartseiteKlima  >  KlimaKompakt >  Nr. 7
Nr. 7 / November 2000
Bericht über die Auswirkungen des Klimawandels auf die Europäische Union
Arme Länder im Süden und Osten Europas am stärksten betroffen
Bundesregierung und deutsche Wirtschaft treffen Vereinbarung zur Klimavorsorge
10 Millionen Tonnen CO2-Emissionen weniger bis 2005
Kraftstoffpreiserhöhung zeigt Auswirkungen auf das Verhalten der Autofahrer
Es wird spürbar weniger Auto gefahren
Spendenaufruf
Unterstützen Sie dieses Projekt durch eine Spende!
Das Design des internationalen Klimaschutzes

Im Sport wäre es ungewöhnlich, zuerst zu spielen und erst dann die Spielregeln zu bestimmen. Nicht so im internationalen Klimaschutz.

Kyoto legte 1997 fest, welche Industrieländer welche Klimaschutzziele erreichen müssen. Der Klimagipfel in Den Haag (13.-24.11.) bestimmt, nach welchen Regeln diese Ziele zu erfüllen sind. Dürfen im Rahmen des Emissionshandels nur eingesparte Emissionen verkauft werden, oder auch heiße Luft? Gibt es die rote Karte, wenn exportierte Kernkraftwerke die eigene Klimabilanz aufpolieren sollen?

Geht die Abseitsfahne hoch, wenn für ohnehin stattfindende Projekte in Entwicklungsländern Zertifikate eingestrichen werden sollen? Nach welchen Regeln dürfen Wälder der eigenen Bilanz als Senken gutgeschrieben werden? Welche Sanktionen gibt es bei Regelverstößen? Falls es in Den Haag tatsächlich Ergebnisse gibt, werden diese das Design des internationalen Klimaschutzes im 21. Jahrhundert prägen. Ihre ökonomische und ökologische Bedeutung läßt sich nur mit den WTO-Regeln vergleichen.

Christoph Bals

Sie können KlimaKompakt regelmäßig per E-Mail zugeschickt bekommen indem Sie sich - selbstverständlich bis auf Widerruf - bei der KlimaKompakt-Mailingliste anmelden.
 

Impressum

Redaktion Germanwatch e.V. 
C. Bals, B. Höck, K. Milke, Dr. M. Treber (V.i.S.d.P.)

Dieses Projekt wird finanziell vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt gefördert.
Die Förderer übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, die Genauigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie für die Beachtung privater Rechte Dritter. Die geäußerten Ansichten und Meinungen müssen nicht mit denen der Förderer übereinstimmen.


zuletzt geändert am 12.11.2000