Sehr geehrter Herr Kollege,
Zum heutigen Gespräch am 17. März 2004 zum Stand der Verhandlungen zum Emissionshandel gebe ich für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit folgende Hinweise, die für mich Voraussetzung für eine Verständigung sind:
1. Die Gesamtmenge 499 Mio. t CO2 kann die Reserven für die Neuanlagen und die Sonderzuteilung für KWK nicht enthalten. Der sich auch daraus ergebende Erfüllungsfaktor von 3,7% ist insbesondere für weite Bereiche der Industrie, die zum Teil ihre Klimaverpflichtungen bereits erreicht haben, zu hoch und kein Signal für das von uns angestrebte Wachstum. Deshalb schlage ich vor, die Neuanlagenreserve in Höhe von 5 Mio. t CO2 sowie die 2 Mio. t CO2 für KWK als zusätzliche Mengen vorzusehen. Für die Neuanlagenreserve halte ich zudem eine Revisionsklausel im NAP erforderlich, die es ermöglicht, ggf. auch mehr Wachstum unterlegen zu können.
2. Die prozessbedingten Emissionen müssen im Bereich Stahl noch mit der Industrie geklärt werden. Nach meiner Auffassung müssen für den Stahlbereich möglichst sämtliche Emissionen aus dem Hochofenprozess als prozessbedingte Emissionen anerkannt werden. Dies bedeutet einen zusätzlichen Betrag von ca. 20 Mio. t CO2. Zudem ist für prozessbedingte Emissionen eine Ex-post-Anpassung wichtig, damit Wachstum möglich bleibt.
3. Zum Kernenergieausstieg ist noch eine Verständigung mit E.ON und EnBW erforderlich. Sicher ist, dass für den Kernenergieausstieg eine angemessene Kompensation vereinbart werden muss. Aus heutiger Sicht wären dies 5 Mio. t CO2, die hinzugefügt werden müssen, wenn es bereits in der ersten Periode schon einer Regelung bedarf. In der Folgeperiode wird eine angemessene Kompensation in jedem Fall erforderlich sein.
4. Bei Early Action sollte eine Regelung für 14 Jahre nach Inbetriebnahme bzw. Modernisierung, gleichfalls wie bei Neuanlagen und der Übertragungsregelung vorgesehen werden.
5. Bei der Übertragungsregelung bin ich mit vier Jahren ungekürzter Übertragung und 14 Jahre Erfüllungsfaktor 1 einverstanden.
6. Bei der Neuanlagenregelung sind 788 g/kWh unverzichtbar, um auch neue hoch effiziente Steinkohlekraftwerke bedarfsgerecht ausstatten zu können. Es muss zudem sichergestellt sein, dass auch Neuanlagen in der Industrie für 14 Jahre bedarfsgerecht ausgestattet werden können.
7. Der vorgeschlagene "Modernisierungsanreiz für emissionsintensive Altanlagen" ist ein Systembruch. Eine solche ordnungsrechtliche Regelung ist im Emissionshandel weder sinnvoll noch notwendig. Wenn dennoch dieser Anreiz vorgesehen werden sollte, wäre die Schwelle für Braunkohle auf 31% zu senken.
8. Bei der Stilllegungsregelung schlage ich vor, die Grenze von 40% auf 50% anzuheben, um Missbrauchsmöglichkeiten auszuschließen.
9. Angesichts der intensiven Wettbewerbssituation
der produzierenden Unternehmen halte ich einen EU-Wettbewerbsvorhalt für
notwendig:
"Die Allokationsregeln und die Aufteilung
der Menge stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt, dass die betroffenen
Anlagenbetreiber dadurch nicht schlechter gestellt werden als vergleichbare
Wettbewerber in der EU.
Nach Vorliegen des NAP der anderen
Mitgliedsländer muss im Lichte der Haltung der EU-Kommission ggfls.
eine Anpassung vorgenommen werden, die Wettbewerbsgleichheit sicherstellt.
Auch deshalb wird der NAP an die
Kommission mit einem Parlamentsvorbehalt versehen. Die abschließende
Beratung des NAP-Gesetzes sollte erst nach dieser Auswertung erfolgen."
10. Außerdem ist es aus meiner
Sicht erforderlich, dass wir die Risiken des Emissionshandels und anderer
Instrumente auf die Strompreise im Auge behalten.
Ich schlage deshalb folgende Klausel
vor:
"Im Lichte der Auswirkungen des
Emissionshandels auf den Strompreis wird vor der Aufstellung des Allokationsplanes
für den Zeitraum 2008 bis 2012 geprüft, ob in Bezug auf das Zusammenwirken
mit anderen Instrumenten der Instrumentenmix des Klimaschutzes modifiziert
werden muss."
11. In Anbetracht, dass das Inkrafttreten des Kyoto-Protokolls nach wie vor in Frage steht, bedarf es dringend einer Regelung, wie die flexiblen Instrumente des Kyoto-Protokolls auch ohne des Inkrafttreten ermöglicht werden können. Parallel dazu sollten die Beratungen in Brüssel über die Einbeziehung von CDM/JI in die Emissionshandelricht-linie von uns gemeinsam zügig vorangetrieben werden.
12. Zum Vorschlag bereits jetzt eine
Zielmenge für die zweite Periode 2008-2012 gesetzlich zu vereinbaren,
vertrete ich nach wie vor die Meinung, dass dies nicht erforderlich ist,
da zum einen die Richtlinie dies nicht verlangt und zum anderen die Auswirkungen
des Emissionshandels in der ersten Periode erst einmal abgewartet werden
sollten. Aus heutiger Sicht sieht dies auch kein anderes europäisches
Land im Allokationsplan verbindlich vor.
Dies ist auch deshalb möglich,
weil nach allen uns vorliegenden Informationen das Ziel der Klimavereinbarungen
bis zur Periode 2010-2012 erreicht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wolfgang Clement
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