Die WTO sei intransparent und undemokratisch,
kritisieren viele Parlamentarier und Nichtregierungsorganisationen. Aber,
so möchte man einwenden, verhandeln in Genf oder auf den Ministerkonferenzen
nicht die Vertreter von gewählten Regierungen, die jeden Vorschlag,
den sie nicht für sinnvoll halten, ablehnen können? Um die Frage
zu beantworten, ist ein genauerer Blick auf die Entscheidungsstrukturen
und die Kompetenzen in der WTO und der EU-Handelspolitik nötig. Neben
den 15 EU-Mitgliedstaaten ist auch die EU selbst WTO-Mitglied. Diese "Doppelmitgliedschaft"
beruht darauf, daß die EU allein für den gesamten Warenhandel
(auch mit Agrarprodukten) zuständig ist und sich die Zuständigkeiten
für Dienstleistungen und geistiges Eigentums (TRIPs) mit den EU-Mitgliedstaaten
teilt. Nach den Vorstellungen der Kommission soll künftig die EU für
alle WTO-Fragen und für den Investitionsschutz zuständig sein.
Dann könnte z. B. ein neues Multilaterales Investitionsschutzabkommen
(MAI) ohne Zustimmung des Bundestages verabschiedet werden! Trotz der rechtlichen
Kompetenzteilung zwischen EU und Mitgliedsstaaten werden letztere in der
WTO fast ausschließlich von der EU-Kom-mission vertreten. Zwar können
die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten an allen WTO-Sitzungen teilnehmen,
sie treten jedoch nach außen praktisch kaum in Erscheinung. Das gilt
um so mehr, je informeller die Verhandlungen werden. An den sogenannten
green
room-Treffen nehmen die EU Mitgliedsstaaten sogar überhaupt nicht
mehr teil. Green room bezeichnet im WTO-Jargon ein besonders informelles
Verhandlungsforum, das in einem unbekannten Raum und in unbekannter Zusammensetzung
tagt, um problematische Fragen zu besprechen. Es bleibt jedoch nicht bei
der Besprechung der Fragen. Im green room werden oft die Texte der
WTO-Beschlüsse ausgehandelt, die den übrigen WTO-Mitgliedsstaaten
ohne weitere Diskussion nur noch zum "Abnicken" vorgelegt werden. Diese
green
rooms werden von Entwicklungsländern seit langem kritisiert und
haben in Seattle für erheblichen Protest gesorgt. Die EU-Kommission
handelt allerdings selbst im green room nicht völlig autonom.
Sie ist an die allgemeinen politischen Leitlinien des Ministerrates gebunden,
die der Kommission jedoch einen weiten Ermessensspielraum zugestehen. In
der alltäglichen WTO-Praxis wird die Kommission von einem eigens für
die Handelspolitik eingerichteten Ausschuß begleitet und unterstützt,
der sich aus hohen Beamten der Wirtschaftsministerien der EU-Mitgliedstaaten
zusammensetzt. Die EU-Kommission stimmt sich in diesem Ausschuß mit
den Mitgliedstaaten ab und erläutert ihre Strategie. Allerdings kann
das Gremium der Kommission auch keine direkten Weisungen erteilen. Und
bei den wichtigen informellen Verhandlungen sind - wie gesagt - die Vertreter
der Mitgliedstaaten ohnehin nicht dabei. Allein dadurch hat die EU-Kommission
einen großen Wissensvorsprung. Die Wirkungsweise dieses Zuständigkeitsdickichts
und seine möglichen Folgen können beispielhaft an den Auseinandersetzungen
um eine Arbeitsgruppe zur Biotechnologie in der WTO gezeigt werden: Ihre
Einsetzung hatten die USA bereits im Vorfeld von Seattle gefordert, um
eine Liberalisierung des Handels mit gentechnisch veränderten Organismen
(sog. Genetically Modified Organisms, GMO) zu erreichen. Eine solche Arbeitsgruppe
hätte aber die Bemühungen um den erfolgreichen Abschluß
des UN-Biosafety-Protokolls erschwert. Vor allem Verbraucher- und Umweltschutzgruppen,
aber auch viele EU-Mitgliedstaaten standen deshalb einer Arbeitsgruppe
ablehnend gegenüber, und die Kommission gab zu verstehen, daß
sie ihrer Errichtung nicht zustimmen wollte. Allerdings war diese Position
weder in dem von der Kommission vorgelegten Strategiepapier noch in den
vom Ministerrat verabschiedeten Richtlinien für die Konferenz in Seattle
enthalten. Als am dritten Tag in Seattle immer noch keine Einigung erzielt
worden war, legte die EU gemeinsam mit Japan und einigen anderen Staaten
einen Kompromißvorschlag für eine Abschlußerklärung
vor. In diesem in einer green room-Sitzung "ausgeheckten" Papier
wurde plötzlich der Einsetzung einer Biotechnologie-Arbeitsgruppe
zugestimmt. Die EU-Mitgliedstaaten waren von diesem Sinneswandel der Kommission
weder informiert, geschweige denn um Zustimmung gebeten worden. Handelskommissar
Lamy hatte sich wohl aus verhandlungstaktischen Gründen mit Rücksicht
auf die USA umentschieden. Die in Seattle anwesenden Vertreter der Umweltministerien
der EU traten eilig zu einer Sondersitzung des Umweltministerrats zusammen
und kritisierten die neue Position der Kommission. Da die zuständigen
Handels- und Wirtschaftsminister die Kommission in dieser Sache jedoch
nicht "zurückpfiffen", blieb dieser Vorschlag erst einmal in der Welt.
Glücklicherweise konnte aber nach dem Scheitern der Konferenz von
Seattle zwei Monate später in Montreal das Biosafety-Protokoll unter
Dach und Fach gebracht werden. Dennoch zeigt sich, daß durch intransparente
und demokratisch nicht legitimierte Entscheidungsstrukturen in WTO und
EU Bemühungen um eine stärkere Beachtung des Umweltschutzes und
der nachhaltigen Entwicklung leicht umgangen werden können.