Seit 1995 haben die OECD-Mitgliedstaaten über das MAI verhandelt. Es sollte als erstes internationales Abkommen die drei wichtigsten Bereiche der Investitionsregulierung - Investitionsschutz, Liberalisierung der Investitionen und Streitschlichtungsverfahren - miteinander vereinen. Bisher gibt es in dieser Hinsicht lediglich 1.800 Bilaterale Investitionsabkommen, deren Inhalte auch das MAI aufgriff, allerdings in einer wesentlich erweiterten Form. Das MAI hätte zu einer weiteren Deregulierung und Liberalisierung der Weltwirtschaft beigetragen.
Wir haben wiederholt über die zunehmende Bedeutung von Auslandsinvestitionen für wirtschaftliche Entwicklung, auch in Richtung Nachhaltigkeit berichtet. Mit dem MAI sollte allerdings ein Abkommen geschaffen werden, das multinationalen Konzernen, den Hauptinvestoren, quasi alle Freiheiten gewährt hätte, um sich weiter zu entwickeln. Die Vertragsstaaten dagegen wären in ihren Kompetenzen stark eingeschränkt worden, und ihre bisherigen Strategien der eigenständigen wirtschaftlichen Entwicklung blieben unberücksichtigt.
Der Investitionsbegriff des MAI sah auch eine Einbeziehung der spekulativen Investitionen vor. Dies hätte bedeutet, daß der gesamte Kapitalmarkt der unterzeichnenden Staaten liberalisiert worden wäre. Die Möglichkeiten, in kürzester Zeit viele Anlagen - zudem in konvertibler Währung - aus dem Land herauszuziehen, kann jedoch schwere ökonomische Krisen hervorrufen (wie derzeit bei der Asienkrise zu verfolgen).
Auch im Hinblick auf Regelungen und gesetzliche Rahmenbedingungen wären Regierungen in ihrer Kompetenz eingeengt worden. Da der Süden dringend auf Investitionen angewiesen ist, hätte das MAI den Druck auf Entwicklungsländer erhöht, entwicklungs-, sozial- und umweltpolitische Maßnahmen, die als investitionsfeindlich interpretiert werden könnten, abzuschaffen bzw. gar nicht erst einzuführen. Das MAI sah keine verbindliche Mindestregelung von Umwelt- und Sozialstandards vor, sondern überließ dies den jeweiligen Ländern.
Das MAI enthielt genaue Richtlinien darüber, welche Anforderungen an Investitionen nicht mehr erlassen werden dürften. Bisher sind ausländische Direktinvestitionen (ADI) in Entwicklungsländern in der Regel an verschiedene solcher Anforderungen gebunden. Hierunter fallen z.B.
Neben den politischen, ökonomischen und sozialen Konsequenzen hätte das MAI auch schwerwiegende Auswirkungen auf die Umwelt. Außerdem wäre Unternehmen durch das anvisierte Streitschlichtungsverfahren die Möglichkeit gegeben, gegen den Staat wegen indirekter Enteignung vor verschiedenen internationalen Gerichten zu klagen, weil es z.B. ökonomische Nachteile dadurch erhielte.
Im Grunde hätte jedes neue Gesetz, das ökonomische Nachteile für einen Investor mit sich bringt, durch diese Regelung zumindest mit hohen Schadensersatzansprüchen verbunden sein können. Für die Investoren dagegen legte das MAI keine bindenden Verantwortlichkeiten fest.
Die Nichtregierungsorganisationen verfolgen bezüglich des Regelungsbedarfs bei Investitionen eine dreifache Strategie: