Am 29. November 1999 trifft sich die Ministerkonferenz der WTO in Seattle, um die Tagesordnung für eine neue Verhandlungsrunde festzulegen. Dabei kommt der Weiterverhandlung des globalen Reformprozesses in der Landwirtschaft eine bedeutende Rolle zu. Wir wenden uns dagegen, daß dies wie im alten Agrarabkommen fast ausschließlich unter dem Vorzeichen der Liberalisierung geschieht. Statt dessen sollen die gesellschaftliche Anliegen, die nichts direkt mit dem Handel zu tun haben (Vorzugs- und Sonderbehandlung der Entwicklungsländer, Ernährungssicherheit, Umweltschutz, gemäß Artikel 20 in WTO-Sprache "non trade concerns" genannt) im Vordergrund stehen. Außerdem sollen die Erfahrungen mit der Umsetzung der Uruguay-Runde berücksichtigt werden.
Die unterzeichnenden deutschen Nichtregierungsorganisationen sehen einen dringenden Bedarf zur weiteren Reform der internationalen Agrarbeziehungen,
Die deutschen Nichtregierungsorganisationen, die sich im Forum Umwelt & Entwicklung zusammengeschlossen haben, stellen daher folgende Forderungen an die verhandelnden Staaten:
Schwerpunkte bei den neuen Agrarverhandlungen der WTO
Das Forum Umwelt & Entwicklung fordert eine grundlegende WTO-Reform
statt einer "Millennium-Runde". Die Agrarthemen müssen im Rahmen der
"built-in-agenda" ausgehandelt werden.
Wir fordern, daß die Agrarmärkte der Entwicklungsländer
in den nächsten Verhandlungen nicht weiter liberalisiert werden. Die
Umsetzungsschwierigkeiten und negativen Folgewirkungen, die sich für
die Entwicklungsländer aus dem alten Agrarabkommen ergeben, zeigen,
wie problematisch dieses Abkommen ist. In Teilbereichen sollte die Liberalisierung
zurückgenommen werden. Die Probleme der Ernährungssicherheit
sind gravierend und können nicht durch die Liberalisierung gelöst
werden.
Bevor sich die Verhandlungen den speziellen Anliegen der Industrieländer
zuwenden, müssen sie erst die Anliegen der Entwicklungsländer
mit Ernährungsdefizit verhandeln und zu tragfähigen Ergebnissen
kommen. Ihre Interessen sind bisher zu kurz gekommen.
Es muß in der freien Entscheidung der Agrarpolitik jedes Entwicklungslands
bleiben, in dem Spannungsfeld zwischen Exportorientierung und Stärkung
der Selbstversorgungskapazitäten mit Nahrungsmitteln seinen eigenen
Weg zu wählen. Produktionsanreize von Entwicklungsländern, die
der besseren inländischen Versorgungslage dienen, dürfen nicht
durch die Verhandlungen und ihre Ergebnisse unter Druck geraten.
Die "Ernährungssicherung" als Ziel muß neben dem "Schutz des
Lebens und der Gesundheit" als weiteres schützenswertes Rechtsgut
in den GATT-Artikel XX (Zitat!) aufgenommen werden.
Bei der Zollbindung und den Unterstützungsniveaus müssen die
Entwicklungsländer noch einmal eine Chance zur "Nachbesserung" haben.
Es geht nicht an, daß die armen Agrarstaaten (auf Grund der erzwungenen
Liberalisierung, Deregulierung und verpaßten Möglichkeiten)
ungewollt viel niedrigere Zölle gebunden haben als die reichen Industriestaaten.
Die spezielle Schutzklausel des Artikels 5 des Agrarvertrags der WTO (gegen
eine Importflut) muß grundsätzlich für Entwicklungsländer
gelten, auch wenn sie andere Importbeschränkungen als Zölle anwenden.
Wir fordern die Einrichtung einer speziellen "Food Security Box" als Ausnahmeregelung
für bestimmte Subventionen und Unterstützungsmaßnahmen
von Entwicklungsländern. Hierdurch sollen politische Programme und
Maßnahmen im Grundnahrungsmittelbereich abgedeckt werden, die nach
gesetzlich definiertem Zweck und von den gewählten Instrumenten her
der Ernährungssicherheit und Hungerbekämpfung dienen. Wir fordern
die Berücksichtigung der Verpflichtungen zum Recht auf Nahrung, wie
es im Code of Conduct für "das Recht auf Nahrung" formuliert ist.
Die WTO muß in ihren Schiedsgerichtsverfahren garantieren, daß
die möglichen ZieIkonflikte zwischen Handel und z.B. Ernährungssicherung,
Umwelt, Verbraucherschutz, Regionalentwicklung und ländlicher Beschäftigung
minimiert werden und adäquate Berücksichtigung finden können.
Die Ausgestaltung obliegt aber weiterhin autonomen anderen internationalen
Organisationen, wie z.B. FAO, FAC, UNEP, UNDP oder CGIAR usw.
Wir fordern die Erneuerung der Erklärung von Marrakesch bezüglich
der Kompensationsmechanismen für LDCs, die Nettonahrungsmittelimporteure
sind und verlangen die Definition eines "automatischen Schalter-Mechanismus"
für erhöhte Hilfszahlungen im Fall steigender Weltmarktpreise
für Nahrungsmittel unabhängig von deren Ursachen. Dabei ist solchen
Unterstützungsmaßnahmen der Vorzug zu geben, die die Selbstversorgung
stärken. Das Aufkommen ist von den Ländern zu leisten, die von
der Steigerung der Weltmarktpreise profitieren.
Alle Exportsubventionen müssen abgeschafft werden. Um Umgehungen zu
vermeiden, sollten die verschiedenen Typen von Lebensmittelhandel zu Präferenz-Bedingungen
wie Nahrungsmittelhilfe, Exportkredite, Überschußbeseitigung,
Vermarktungshilfe im Ausland, Dumping und Tauschhandel unter eine gemeinsame
Regelung gestellt werden.
Umweltprogramme in der Green Box müssen auch zulässig sein für
Zahlungen, die über die reine Kompensation der zusätzlichen Kosten
für die Umweltmaßnahme hinausgehen, d.h. auch Anreize für
umweltfreundliches Verhalten müssen Green-Box-fähig sein.
Die Interessen, die auf den Erhalt kleinstrukturierter Landschaften, der
ländlichen Kulturerhaltung, von bäuerlichen Betriebstvpen, einer
diversifizierten ländlichen Erwerbstätigkeit, des Umwelt- und
Ressourcenschutzes sowie sozial modulierter Agrarprogramme ausgerichtet
sind, müssen vor der undifferenzierten Weltmarktliberalisierung geschützt
werden können. Voraussetzung ist, daß diesen Anliegen überzeugende
und konsequente Programme zugrunde liegen, für die Gebiete und Zielgruppen
abgegrenzt sind. Erzeugnisse der Industriestaaten, die in irgendeiner Weise
von Subventionsprogrammen profitieren, dürfen ohne Abschöpfung
der Subventionen mit Grenzausgleichsmaßnahmen auf den Weltmärkten
nicht zugelassen werden.
Wir fordern den weitergehenden Marktzugang für Erzeugnisse der Entwick-lungsländer
auf den Agrarmärkten der Industriestaaten im Rahmen spezieIIer verbesserter
Marktzugangsbedingungen. Das bedeutet im Einzelnen: die sehr uneinheitliche
Zollstruktur der Industrieländer soll gegenüber Entwicklungsländern
angeglichen werden, indem sehr hohe Zölle stärker reduziert werden.
Die Zolleskalation für verarbeitete Produkte muß beseitigt werden.
Die Quoten für den Marktzugang zu ermäßigten Zollsätzen
sollen bevorzugt an Produzenten aus Entwicklungsländern vergeben werden.
Die Exporte der am wenigsten entwickelten Länder (LDCs) sollen ab
sofort generell zollfrei werden.
Der TBT-Code und der SPS-Vertrag sowie die Praxis der Codex Alimentarius
Kommission dürfen das souveräne Recht eines Landes, ein technisches
Fortschrittsprodukt nicht zuzulassen oder seine Verwendung kennzeichnungspflichtig
zu machen, nur einschränken oder unterbinden, wenn sie Umwelt- oder
Gesundheits-Mindeststandards nicht einhalten. Die Beweislast beim SPS-Code
muß umgekehrt, der Wissenschaftsbegriff neu gefaßt, das Vorsorgeprinzip
anerkannt werden und neben dem Gesundheitsschutz müssen auch andere
legitime Anliegen der Gesellschaft Berücksichtigung finden.
Spezielle Regelungen, die genetisch veränderte Organismen (GMOs) im
Ernährungs- und Agrarbereich betreffen, dürfen nicht innerhalb
der WTO (TBT, SPS, TRIPS) getroffen bzw. angewandt werden, sondern müssen
in den dafür zuständigen Foren und Regelwerken, insbesondere
der Konvention über biologische Vielfalt verhandelt werden.
GMOs sollen nicht als "like"-Produkte, d.h. identisch mit nicht veränderten
Produkten, angesehen werden.
Das umfassende Informationsrecht der Verbraucher erfordert zwingend, daß
die WTO keine Einschränkung der Kennzeichnung von GMOs aus Freihandelsgründen
vornehmen darf.
Patente auf Leben dürfen nicht unter TRIPS Art. 27 (3) b fallen. Für
Saaten sol-len neben Patenten und UPOV-Rechtssystemen auch andere sui generis-Systeme
möglich sein, die farmers rights und community rights gegenüber
den Saatgutkonzernen stärken.