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Deutsche Automobilkonzerne: Klage gegen kalifornisches Klimaschutzgesetz

 

 
 
 

Zahlreiche Umweltverbände haben in gemeinsamen Briefen an die Vorstände von BMW, DaimlerChrysler, Porsche und Volkswagen gefordert, dass die Automobilunternehmen ihre Klage gegen das kalifornische Klimaschutzgesetz zurückziehen. Das Gesetz soll die Treibhausgasemissionen von Neuwagen ab 2009 begrenzen. Die Autobauer haben inzwischen mit Stellungnahmen reagiert.


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Kommentar von Germanwatch zu den Stellungnahmen der Autobauer (5.7.05)

Die vier deutschen Autounternehmen BMW, DaimlerChrysler, Porsche und Volkswagen haben alle auf den Brief der deutschen Umweltverbände vom 21.3.05 reagiert (siehe unten). Alle beharren auf der Unterstützung der Klage gegen das Klimaschutzgesetz in Kalifornien, welches die Emissionen von Autos reguliert.

In erster Linie berufen sie sich dabei darauf, ein US-Bundesstaat dürfe kein regionales Kraftstoff-Verbrauchs-Gesetz erlassen. Sie übersehen, dass es sich hier um ein Klimaschutzgesetz handelt und die Regulierung von Emissionen durchaus in die Kompetenz eines Bundesstaates gehört.

Germanwatch hat seit 1995 an allen UN-Klimaverhandlungen teilgenommen. Wir hätten uns dabei die Unterstützung der deutschen Auto-Industrie für weltweite Treibhausgasverringerung gewünscht. Dort hätte Porsche seit zehn Jahren seine Forderung nach zielführenden "weltweit gültigen Ansätzen" konstruktiv einbringen können.  Davon war von den deutschen Autokonzernen nichts (!) zu sehen. Von dem her erscheint es wenig glaubwürdig, sich jetzt darüber zu ereifern, dass Kalifornien und verschiedene asiatische Staaten  die Initiative ergreifen.

Verschiedene der Autohersteller berichten davon, sich an Bemühungen des US-Kongresses und der Behörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration) aktiv zu beteiligen, die Treibhausgasemissionen zu verringern. Wenn es dabei um ernsthafte Reduktionen geht, begrüßen wir dies natürlich. Leider lassen die Autohersteller dabei offen, wie ihre dementsprechenden Vorschläge genau aussehen.  Auch erklären sie nicht, warum sie sich nicht dafür einsetzen, dass die kalifornische Regelung bundesweit übernommen wird. Denn das würde ja das Problem von "regulativen Alleingängen" (BMW) beheben und das geforderte "(bundesweit) einheitliche" (DaimlerChrysler), "gesamtstaatliche" (VW) Vorgehen bedeuten.
Es stimmt uns skeptisch, dass statt dessen der Akzent auf "freiwillige Selbstverpflichtungen" gelegt wird, wo sich doch derzeit abzeichnet, dass die Vorgaben der freiwilligen Selbstverpflichtung auf EU-Ebene nicht eingehalten werden.

Die hohen Ölpreise, die Notwendigkeit für wesentlich weiter gehende Treibhausgasverringerungen, sowie die absehbaren Regulierungen wegen der Gesundheitsbelastung des Autoverkehrs lassen jeden Versuch als kurzsichtig erscheinen, notwendige Rahmensetzungen zu bekämpfen, statt die eigene Flotte massiv auf diese Herausforderungen einzustellen. Letzteres findet bei den deutschen Autounternehmen in sehr unterschiedlichem Ausmaß statt. Zu einem konstruktiven Dialog über diesen Punkt mit den Autokonzernen sind wir gerne bereit.

Christoph Bals
Politischer Geschäftsführer
Germanwatch e.V.
 



 

Stellungnahme der DaimlerChrysler AG (8.4.05)

Ihr Schreiben vom 22.03.2005 - Klage gegen AB 1493

Sehr geehrte Damen und Herren,

im o.g. Schreiben baten Sie um eine Stellungnahme zur Klage der Alliance of Automobile Manufacturers (AAM) gegen die kalifornische Behörde California Air Resources Board (CARB).

Die Klage der AAM beruht auf der Basis des US Bundesgesetzes, welches klar verbietet, dass ein US-Bundesstaat oder eine seiner Behörden ein regionales Kraftstoff-Verbrauchsgesetz erlässt.  Dies hat die CARB mit dem Gesetz AB 1493 getan und daher aus Sicht der AAM ihre Befugnisse überschritten.  Dies soll nun durch ein unabhängiges Gericht überprüft werden.  Der Klage haben sich alle Automobil-Hersteller (auch die japanischen OEMs) angeschlossen.

Da CO2-Emissionen - wie Sie ja selber bemerken - kein nationales (regionales) sondern ein internationales Thema darstellen, muss dies aus Sicht aller Hersteller auch zentral (bundesweit) einheitlich geregelt werden.  Die AAM arbeitet daher derzeit mit der NHTSA (der zuständigen Bundesbehörde) an einer Verschärfung der US-Verbrauchsgesetzgebung (CAFE).  Gemeinsames Ziel ist es dabei, eine US weite Grenzwertsetzung "..at maximum feasible level.." zu definieren und einzuführen.

Die von Ihnen erhobenen Vorwürfe gegenüber dem Diesel-Smart halten wir für unbegründet und verweisen auf eine VDA Stellungnahme, die in wenigen Tagen bei Ihnen eintreffen wird, sowie auf die bei unserer Hauptversammlung gemachten Ausführungen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Thomas Weber
Dr. Rüdiger Grube
Vorstand DaimlerChrysler
 



 

Stellungnahme der BMW Group (8.4.05)

Gerne beantworten wir Ihre Anfrage zum kalifornischen Klimaschutzgesetz und erläutern Ihnen die Position unseres Hauses.

Die BMW Group setzt nachhaltiges Wirtschaften seit vielen Jahren konsequent um. Der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens und ein umweltschonender effizienter Einsatz sämtlicher Ressourcen der Wertschöpfungskette bedingen sich dabei gegenseitig. Nicht zuletzt deshalb ist die BMW Aktie auch in den sieben führenden Nachhaltigkeitsindizes auf den internationalen Aktienmärkten gelistet.

Über die Bandbreite unserer Nachhaltigkeitsaktivitäten berichten wir transparent und offen in unserem zweijährig erscheinenden Nachhaltigkeitsbericht, der sich selbstverständlich auch mit den Umweltzielen wie Minderung der Abhängigkeit von fossilen Ressourcen und Klimaschutz befasst. Die CO2-Strategie des Unternehmens wird regelmäßig auch in unseren Geschäftsberichten erläutert, z.B. im neuesten Bericht für 2004 auf den Seiten 24 f. Online finden Sie ergänzende Informationen unter:
www.bmwgroup.com/sustainability und www.bmwgroup.com/responsibility/.
Der neue Nachhaltigkeitsbericht der BMW Group wird im Herbst 2005 erscheinen.

Die BMW Group steht zum Kyoto-Protokoll und leistet dafür seit Jahren einen erheblichen technischen und finanziellen Beitrag. Die Absenkung des Kraftstoffverbrauchs und damit des CO2-Ausstosses unserer Produkte über z.B. effiziente und innovative Antriebe ist ein wichtiges Unternehmensziel. Dies spiegelt sich beispielsweise in der kontinuierlichen Absenkung des Flottenverbrauchs unserer neu zugelassenen Fahrzeuge im Rahmen der VDA-Zusage wider (-25% im Zeitraum 1990 bis 2005). Beim Niveau der produktionsbezogenen Emissionen von CO2 setzen wir in der Branche die Maßstäbe.

Das kalifornische Gesetz zur Reglementierung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen stellt die gesamte Autoindustrie jedoch vor Herausforderungen, die in technischen und wirtschaftlichen Randbedingungen zu hinterfragen sind. Hierzu haben wir den konstruktiven Dialog mit der zuständigen kalifornischen Umweltbehörde California Air Resources Board (CARB) gesucht und möchten auf unsere Kommentierungen an CARB verweisen, die neben einer Bewertung der CO2-Reduktionspotenziale auch die Wechselwirkungen mit der kalifornischen Abgasgesetzgebung und die unterschiedlichen Anforderungen in Europa und USA beleuchten.

Die Klage der Alliance of Automobile Manufacturers, der sich im übrigen nicht nur die deutschen, sondern neben den amerikanischen auch die japanischen Automobilhersteller angeschlossen haben, berührt darüber hinausgehend einen anderen Punkt. Hier geht es um einen formal-juristischen Sachverhalt, den es zu klären gilt. Die Zuständigkeit für Kraftstoffverbrauchsvorschriften liegt in den USA auf Bundes- und nicht auf Staatenebene.

Wir unterstützen jeden Ansatz zu einer technologisch und wirtschaftlich vertretbaren Verbrauchsanforderung und gleichmäßiger Belastung aller Hersteller. Langfristige Planungssicherheit auf Basis einheitlicher Emissionsvorgaben ist jedoch eine wichtige Voraussetzung, um in den USA mit ihren 50 Einzelstaaten als Automobilhersteller in Zukunft wirtschaftlich handlungsfähig zu bleiben. Regulative Alleingänge treiben die Kosten und binden damit Finanzmittel in einem Ausmaß, das letztlich auch weltweit verhindert, den Anforderungen des Kyoto-Prozesses in der bereits eingeschlagenen Weise wirtschaftlich, ökologisch und sozial gerecht zu werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christoph Huß
BMW Group, Leiter Wissenschafts- und Verkehrspolitik
 



 

Stellungnahme der Volkswagen AG (25.4.05)

In Ihrem Schreiben vom 22.03.2005 haben Sie die Klage des US-amerikanischen Automobilverbandes AAM gegen die kalifornische Umweltbehörde CARB angesprochen, dazu möchten wir wie folgt Stellung nehmen.

Die AAM, der alle wesentlichen auf dem amerikanischen Markt vertretenen Hersteller angehören, bezieht sich in Ihrer Klage ausschließlich auf formelle Rechtsfragen. Das US-Bundesrecht verbietet, dass ein US-Bundesstaat oder eine seiner Behörden ein Kraftstoffverbrauchsgesetz für den jeweiligen Bundesstaat erlässt. Die CARB hat somit aus Sicht der AAM die innerstaatliche Kompetenzverteilung verletzt. Eine derartige Kompentenzüberschreitung war nach Auffassung aller Automobilfirmen, auch der japanischen Automobilindustrie, nicht zu akzeptieren.

Sie mögen die Rechtslage selbst anhand des Studiums der Energy Policy and Conservation Act of 1975 (EPCA) beurteilen.

Die Klage wendet sich nicht gegen den Klimaschutz, sondern ist vor dem Hintergrund eines einheitlichen Binnenmarktes in den USA zu verstehen. CO2-Emissionen sind - wie Sie selbst ausführen - kein einzelstaatliches, sondern ein gesamtstaatliches und internationales Problem, das in einem Binnenmarkt auch einheitlich geregelt werden muss. Die AAM arbeitet daher fortlaufend mit der zuständigen Bundesbehörde NHTSA an einer angemessenen Verschärfung der US-Verbrauchsgesetzgebung CAFE. Das gemeinschaftlich verfolgte Ziel ist es, eine US-weite Gesetzgebung zu definieren und einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Reinhold Kopp, Generalbevollmächtigter
Dr. Hans-Jürgen Schäfer, Regierungsbeziehungen
Volkswagen AG
 

Anlage:
Auszug aus dem Bundesgesetz:
>> The Energy Policy and Conservation Act of 1975 (EPCA) notes that "...no State or political subdivision of a State shall have authority to enforce law or regulation relating to fuel economy standards or average fuel economy standards..."<<
 



 

Stellungnahme der Porsche AG (04.05.2005)

Das Kyoto-Abkommen wurde geschaffen, um das globale Problem der Klimaveränderung anzugehen.  Porsche unterstützt ausdrücklich alle Bestrebungen, auch den Transportsektor in die Kyoto-Zielsetzung einzubeziehen.  Die Verminderung des Kraftstoffverbrauchs von Neufahrzeugen ist eine von vielen Maßnahmen, um dieses Ziel zu erreichen.  Wir unterstützen alle Ansätze, die das technologisch Machbare und das wirtschaftlich Vertretbare an Verminderungen in einer angemessenen Balance realisieren.

Als kleiner Nischenhersteller ist Porsche ganz besonders auf weltweit harmonisierte Vorschriften angewiesen, die alle Hersteller gleichmäßig belasten.  Bei der relativ geringen Anzahl von Fahrzeugen, die wir pro Jahr produzieren, würde eine Zersplitterung der Anforderungen sehr schnell den Kernbereich unserer Wirtschaftlichkeit in Frage stellen.  Wir können es uns deshalb nicht leisten, Lösungen für verschiedenste kleine Teilmärkte anzubieten, die aber auf größeren Absatzmärkten nicht verlangt oder - bedingt durch entsprechende Preiserhöhungen - von den Kunden nicht akzeptiert werden.

Die aktuellen Bestrebungen des US-Bundesstaates Kalifornien schaffen aber exakt dieses Problem: Statt zur Harmonisierung führen sie zu einer Fragmentation des nordamerikanischen Marktes und setzen damit ein falsches Signal.  Nach Ansicht der Fahrzeughersteller ist der in Kalifornien verabschiedete Gesetzesentwurf AB 1493 ein regionales Verbrauchsgesetz.  Ein unabhängiges Gericht soll deshalb prüfen, ob das Vorhaben gegen US-Bundesgesetz verstößt.

Die Klage stellt nicht Bestrebungen zur Verminderung der Treibhausemissionen im Allgemeinen und des Kraftstoffverbrauches im Besonderen in Frage.  So beteiligt sich Porsche aktiv an Bestrebungen des US-Kongresses und der Behörde NHTSA (National Highway Traffic Safety Administration),  den Kraftstoff-Verbrauch bundesweit zu senken.  Auch durch die Unterstützung einer freiwilligen Vereinbarung mit der kanadischen Regierung legt Porsche ein klares Bekenntnis zur Lösung des Klimaproblems ab.  Die kanadische Vereinbarung führt zu einer mit den kalifornischen Bestrebungen vergleichbaren Verminderung der Treibhausgase, überlässt aber den Herstellern die spezifischen Einzelmaßnahmen.  Damit wird ein integrierter Ansatz möglich, der Fahrzeughersteller, Ölindustrie und die Verbraucher in die Pflicht nimmt, ohne dabei den gemeinsamen Markt von Nordamerika zu beeinträchtigen.

Porsche fordert aus den genannten Gründen nicht nur ein harmonisiertes Vorgehen in Nordamerika, sondern weltweit gültige Ansätze.  Wir beobachten mit Sorge, dass verschiedene Verbrauchsgesetze in asiatischen Ländern geplant oder verabschiedet werden, die eindeutig protektionistische Züge aufweisen.

Mit freundlichen Grüßen

Anton Hunger
Leiter Öffentlichkeitsarbeit und Presse
Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft
 


zuletzt geändert am 6.7.05