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Schreiben Sie an die Esso AG!

 

 
 
 

Die Esso AG ist zusammen mit ihrer Muttergesellschaft Exxon einer der wichtigsten Erdölproduzenten und -verarbeiter. Zugleich ist dieser Konzern der letzte große Erdölkonzern, der sich weigert, wesentlich dazu beizutragen, das Klima zu schützen oder anders gesagt: das Unternehmen fährt munter fort, das Klima zu gefährden. Eine Änderung der Unternehmenspolitik ist nur bei öffentlichem Druck zu erwarten - zumal von Verbrauchern und Verbraucherinnen, die Erdölprodukte kaufen. Solange Politik und Gesetzgebung nicht ein Einlenken erzwingen, ist dies die Achillesferse von Unternehmen, die sich ein schlechtes Umweltimage zunehmend nicht mehr leisten können, auch rein wirtschaftlich gesehen. Daher bitten wir Sie: schreiben Sie an Esso! Im Folgenden drucken wir einen Musterbrief ab:
 

An den
Vorstandsvorsitzenden
Herrn Jobst D. Siemer
Esso AG
Kapstadtring 2
D-22297 Hamburg
 

Sehr geehrter Herr Siemer,

ich schreibe Sie heute an, weil ich glaube, daß Ihr Unternehmen dem nationalen und internationalen Klimaschutz bislang nicht die notwendige Priorität in seinen unternehmerischen Entscheidungen zumißt. Als letzter der drei großen Ölkonzerne BP, Exxon/Esso und Shell ist Ihr Mutter-Unternehmen nach wie vor Mitglied in der Anti-Klimaschutz-Lobby "Global Climate Coalition" und spricht sich gegen die Ratifizierung des Kyoto-Abkommens aus. Anders als BP und Shell hat Exxon bzw. Esso bislang keine Selbstverpflichtung abgegeben, den Kohlendioxid-Ausstoß des Unternehmens spürbar zu verringern. Auch von einer deutlichen Erhöhung der Investitionen in Energieeffizienz und Erneuerbare Energieträger durch Ihr Unternehmen ist mir nichts bekannt.

Die Klimaschutzaktivitäten, zu denen sich die internationale Staatengemeinschaft in Kyoto, insbesondere auch Bundesregierung und Bundestag bekannt haben, dürfen nicht weiter von Ihrem Unternehmen unterlaufen werden. Ich als Bürger(in) und Konsument(in) fordere Sie zu einer deutlichen Änderung der Unternehmenspolitik der Esso AG auf.

Mit freundlichem Gruß
 
 


zuletzt geändert am  7.11.1998