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Abschied vom Klimaschutz - Abschied von Kyoto

Die Zahlentricks des BDI
 

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Der BDI hat 2001 in der KWK-Selbstverpflichtung die Reduktion von 45 Mio Tonnen CO2 bis 2010 gegenüber 1998 zugesagt.  Trotzdem fordert jetzt der Verband, der vorgibt für die Industrie zu sprechen, aber gegen die Interessen eines großen Teils seiner Mitglieder agitiert, den Verzicht auf  "die Einführung von pauschalen Kürzungsfaktoren, also den Erfüllungsfaktor". Mit anderen Worten: zu einer Reduktion der Treibhausgase ist er nicht bereit.

Nun ist durchaus verständlich, dass die dem Emissionshandel unterworfenen Unternehmen nicht die gesamte Reduktionsleistung von 45 Mio Tonnen erbringen wollen.

Erstens beinhaltet die Selbstverpflichtung auch Maßnahmen in Bereichen wie Verkehr und Haushalte, die nicht dem Emissionshandel unterworfen sind.  Aus den Unterlagen der damaligen Verhandlun-gen ergibt sich, dass dies etwa 10 Mio. t CO2 betrifft. Der BDI möchte davon jetzt nichts mehr wissen und  will das Reduktionsziel der Wirtschaft gleich um 20 Mio t CO2 kürzen.

Zweitens argumentiert der BDI, dass aufgrund des politisch vorgegebenen Kernkraft-Ausstiegs nun fossile Ersatzkraftwerke gebaut werden, die mit zusätzlichen Zertifikaten ausgerüstet werden müssen. Das Bundesumweltministerium akzeptiert im Grundsatz diese Argumentation. Dessen Plan kommt der Wirtschaft sogar über Gebühr entgegen. Es legt bei den erwarteten Neubauten nicht etwa den bestverfügbaren Stand der Technik (365 g CO2 / kWh) zugrunde. Das BMU rechnet wesentlich großzügiger damit, dass die Neuanlagen zu je einem Drittel mit Erdgas-, Steinkohle und Braunkohle (Drittelmix, 815 g CO2 / kWh) ersetzt werden.  Immerhin 7 Mio t CO2 pro Jahr gesteht das BMU für die eventuellen Mehremissionen durch den Atomausstieg der Industrie zu. Trotzdem ist der BDI  nicht zufrieden. Sie will satte 23 Mio t CO2 pro Jahr.

Wenn sich die Position des BDI durchsetzen würde, bräuchte die deutsche Industrie und Energiewirtschaft zwischen 1998 und 2012 keine Verringerung ihrer Treibhausgasemissionen erbringen. Alleine durch die bisher angesprochenen Punkte würde nur eine Stabilisierungsverpflichtung und keine Reduktionsverpflichtung dabei herauskommen.

Aber damit nicht genug. Die Industrie fordert nicht nur, dass sie ihre Emissionen in den kommenden Jahren stabilisieren, sondern dass sie diese steigern kann.  Dies will sie durch eine Vielzahl von Sonderregeln erreichen, wovon wir hier nur die strittigsten benennen.

Insgesamt ergeben die Forderungen des BDI eine deutliche Steigerung der zugestandenen  Emissionen. Entweder hat er von vorneherein die Selbstverpflichtungserklärungen als eine arglistige Täuschung der Öffentlichkeit konzipiert. Oder der Industrieverband verabschiedet sich jetzt von seinen Zusagen.

Der BDI will das deutsche Kyoto-Ziel kippen

Aus den Forderungen des BDI ergibt sich, dass dieser das deutsche Kyoto-Ziel kippen will. Denn noch hat Deutschland sein 21-Prozent-Reduktionsziel nicht erreicht. Die Wirtschaft will ihre Emissionen steigern oder allenfalls stabilisieren und nicht verringern. Das heißt, dass die Politik dem bislang steigenden Verkehrssektor sowie dem Haushaltssektor strenge Reduktionsziele und zusätzliche Maßnahmen verordnen müsste. Aber auch dagegen wendet sich der BDI explizit.

"Die Festlegung zusätzlicher Emissionsobergrenzen außerhalb des Anwendungsbereichs des Emissionshandels ist ebenso kontraproduktiv wie die Einführung neuer Instrumente".

Der BDI mag Krokodilstränen vergießen und verkünden, er stehe zu den Zielen von Kyoto. Nach den mathematischen Gesetzen der Arithmetik ist dies nicht der Fall.

Klimaziele für 2020?

Heute fordert der BDI "langfristige gültige Rahmenbedingungen für den Fall der Weiterführung des Emissionshandels auch über 2012 hinaus." Zum einen aber hätte der BDI auch durch die viel beschworene freiwillige Selbstverpflichtung keine Planungssicherheit für die Zeit nach 2012. Zum anderen ist es gerade der BDI, der eine Festlegung der deutschen Regierung auf ein in der Koalitionsvereinbarung vorgesehenes Klimaschutzziel für das Jahr 2020 blockiert. Es ist offensichtlich, wohin diese Doppelzüngigkeit des BDI zielt: Die Unternehmen sollen jetzt einen Freifahrtschein erhalten, auch nach 2012 keine Klimaschutzziele erfüllen zu müssen.
 

Christoph Bals, 11.2.04
 

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zuletzt geändert am 11.2.04