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Emissionshandel: Offener Brief an EU-Kommissarin Wallström zum deutschen Allokationsplan

 

 

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5. Juli 2004

Sehr geehrte Frau Wallström,

zur Zeit bewertet die Europäische Kommission den Nationalen Allokationplan Deutschlands. Erlauben Sie uns mit diesem Schreiben, Ihnen unsere Bewertung des Deutschen Nationalen Allokationplanes, so wie er am 31.03.2004 und in der vom Parlament verabschiedeten Fassung vom 28.05.2004 bei der Kommission eingereicht wurden, darzulegen.

Das EU Emissionshandelssystem ist das wichtigste klimapolitische Instrument, das bislang in der EU eingeführt wurde. Die deutschen Umweltverbände unterstützen prinzipiell das neue System, weil dadurch wichtige Weichen für anspruchsvolle, absolute Emissionsreduktionen gestellt werden können. In der Ausgestaltung im Rahmen des Nationalen Allokationsplans (in Deutschland im so genannten Zuteilungsgesetz) liegt der Schlüssel, anspruchsvolle absolute CO2-Begrenzungen zu etablieren und neue Investitionen in Energieeffizienz und saubere Technologien/Energien zu lenken.

Nach Auffassung der deutschen Umweltverbände wird das deutsche Zuteilungsgesetz aber weder in der Zielsetzung bei den Emissionsreduktionen, noch in der Struktur den Ansprüchen der Zukunftsfähigkeit gerecht. Insgesamt sind die Ziele zu schwach, es wird die Einführung erheblicher Bürokratie von Nöten sein, um das System halbwegs funktionstüchtig zu halten und es wurde eine Architektur gewählt, die nur geringe Impulse setzt, in klimafreundliche Technologien und Energieträger zu investieren.

Die drei wichtigsten Kritikpunkte im Einzelnen:

1. Gesamtallokation von EU-Zertifikaten in Deutschland

Die Zuteilung der Emissionsberechtigungen im Rahmen der Erstallokation erfolgt für die Perioden 2005-07 und 2008-12 kostenlos auf Basis historischer Emissionen. Eine Auktionierung ist nicht vorgesehen.

Bewertung:

Die Bundesregierung hat im Zuteilungsgesetz – selbst bei sehr großzügiger Interpretation - einer Emissionsreduktion für die Industrie zugestimmt, die weit unter dem Ziel liegt, das die Industrie in ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung aus dem Jahr 2001 zugesagt hat. Statt 35 Mio. t müssen die vom Emissionshandel erfassten Anlagen bis 2012 jetzt nur noch 10 Mio. t reduzieren. Die massive Entlastung der Industrie von Minderungsverpflichtungen, gemessen an der Selbstverpflichtung, muss nun aber von den anderen Sektoren erbracht werden. Insgesamt handelt es sich temperaturbereinigt um ein Emissionsvolumen von rund 20 Mio. t. Diese Emissionsreduktion kann mit den bisher beschlossenen Emissionsminderungs-Maßnahmen in den Sektoren Haushalte, Verkehr sowie Gewerbe, Handel, Dienstleistungen nicht erbracht werden und ist in keiner Weise im Business as usual zu erwarten. Die Erreichung des Kioto-Ziels durch Deutschland ist deshalb zur Zeit nicht gesichert. Es fehlt von der Bundesregierung eine verbindliche Aussage, wie sie die Lücke zur Erreichung des Kioto-Zieles schließen möchte. Es wurden weder in den anderen Sektoren verbindliche zusätzliche Politiken und Maßnahmen beschlossen noch gibt es eine verbindliche Verpflichtungsermächtigung zum Zertifikatekauf.

2. Neueinsteiger, die nicht von der Übertragungsregelung Gebrauch machen (können)

Stromerzeugende Anlagen erhalten max. 750 g CO2/kWh, jedoch nicht mehr als bei Verwendung der besten verfügbaren Techniken erreichbare Emissionswert der Anlage, mindestens aber 365 CO2/kWh. Die Anlagen können dann 14 Jahre ohne Reduktionsverpflichtung betrieben werden. Die Emissionsmenge bemisst sich an den angemeldeten Aktivitäten mit definierten Emissionswerten, die ex-post angepasst werden.

Bewertung

Vernünftig wäre ein Gas-und-Dampfkraftwerk-Benchmark (GuD) in Höhe von 365 g CO2/kWh gewesen, um neuen Marktteilnehmern keine Markteintrittsbarriere aufzubauen, trotzdem aber eine Lenkungswirkung der Investitionen in CO2-arme Energieträger zu erreichen. Um den marktwirtschaftlichen Impuls aber nicht aus dem System zu nehmen, wäre zumindest ein einheitliches Benchmark dringend geboten gewesen. Mit 750 g CO2/kWh wurde eine Obergrenze definiert, die sich an den Emissionen moderner Steinkohleanlagen orientiert. Eine Lenkungswirkung in CO2-arme Energieträger findet nicht mehr statt. Darüber hinaus wird über 14 Jahre der Stand der Technik festgeschrieben. Eine atemberaubend lange Laufzeit, in der Anlagen von Reduktionsverpflichtungen freigestellt sind.

3. Behandlung von Ersatzanlagen

Kraftwerksbetreiber, die eine Anlage ersetzen, können die Zertifikate ihrer alten Anlage 4 Jahre in vollem Umfang auf die neu errichtete Anlage übertragen und dann die Anlage weitere 14 Jahre ohne Reduktionsverpflichtung weiter betreiben.

Bewertung

Insgesamt begrüßen es die Umweltverbände nachdrücklich, dass das Prinzip der Übertragungsregelung erhalten wurde. Im Konkreten setzt aber der kurze Übertragungszeitraum von nur 4 Jahren einen zu schwachen Anreiz, um in klimafreundliche Technologien und Energieträger zu investieren. Eine Laufzeit von mindestens 6 Jahren wäre richtig gewesen. Die anschließend lange Laufzeit für die Zuteilung ohne Reduktionsverpflichtung überwälzt aber in der Zukunft die Reduktionsanstrengungen stark auf bestehende Anlagen und präjudiziert so möglicherweise zukünftige Reduktionsziele.

Sehr geehrte Frau Wallström, wir halten die aufgeführten Punkte für zentrale strukturelle Fehler in der Ausestaltung des deutschen Emissionshandelssystems. Angesichts des Zeitdrucks bei der Einführung der Pilotphase und der Dringlichkeit das gesamten System bis 2005 „an den Start“ zu bringen, sollte schon heute von der Kommission sehr deutlich gemacht werden, dass sie entsprechend der Kriterien in Anhang III der Richtlinie bei der Einreichung des zweiten NAPs im Jahr 2006 keinen Plan akzeptieren wird, der nicht zumindest das Erreichen der Kyoto-Ziele sicher stellt.

Außerdem schlagen wir vor, dass die EU-Kommission schon im Jahr 2005 einen Plan vorlegt, wie die Kriterien für den NAP im Jahr 2006 europaweit besser koordiniert werden können, um den diesmal gesehenen „Wettlauf nach unten“ beim zweiten NAP zu vermeiden.

Mit freundlichen Grüßen

Angelika Zahrnt
Bundesvorsitzende BUND e.V.

Brigitte Behrens
Geschäftsführerin Greenpeace e.V.

Leif Miller
Bundesgeschäftsführer NABU e.V.

Dr. Peter Prokosch
Geschäftsführer WWF Deutschland

Brigitte Kunze
Bundesgeschäftsführerin Germanwatch e.V.

Jürgen Sattari
Vorstandssprecher Robin Wood e.V.

Jürgen Maier
Geschäftsführer Forum Umwelt & Entwicklung


zuletzt geändert am 5.7.04