von WWF und Germanwatch, 8.4.05
Zur Erreichung der Kioto-Ziele bis 2012 führte die internationale Staatengemeinschaft die projektbezogenen Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism ein. Diese sind in Artikel 6 und 12 des Kioto-Protokolls verankert. Ihre Implementierung soll einerseits eine nachhaltige Entwicklung des Gastlandes durch einen beschleunigten Technologietransfer begünstigen und andererseits für die Annex I Länder die geforderten Emissionsreduktionen kostengünstig ermöglichen. Um diese projektbezogenen Mechanismen auch in Deutschland im Rahmen des Europäischen Emissionshandels nutzen zu können, legte das Bundesumweltministerium am 22. März 2005 den Entwurf zum Projekt-Mechanismen-Gesetz-ProMechG zur Kommentierung vor.
Der WWF und Germanwatch begrüßen den vorgelegten Entwurf, da er eine gute Grundlage darstellt, eine analoge Qualität der Zertifikate aus projektbezogenen Mechanismen mit den EU-Allowances zu gewährleisten. Dies ist umso dringlicher, da davon auszugehen sein wird, dass CDM-Zertifikate, die als einzige Währung innerhalb des EU-Emissionshandelssystems von der ersten in die zweite Periode übertragen werden können, eine hohe Nachfrage erfahren werden. Trotz dieser allgemein positiven Einschätzung dürfen im Gesetzgebungsverfahren einige Regelungen keinesfalls aufgegeben bzw. sollten wie nachfolgend dargestellt, einige Regelungen optimiert werden.
>> Komplette
Stellungnahme [PDF, 45KB]