Der Menschenrechtsausschuss des Bundestages hat am 22.9.04 eine öffentliche Anhörung zum Thema "Die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen im Kontext von Gewaltökonomien in Afrika" durchgeführt. Germanwatch hat gemeinsam mit dem Forum Menschenrechte und WEED im Vorfeld ein Schreiben an den Ausschuss gerichtet. Darin werden verschiedene Instrumente zur Unternehmensverantwortung bewertet, insbesondere wird auf die aktuell diskutierten UN-Normen hingewiesen.
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An die Mitglieder
des Ausschusses für Menschenrechte
und humanitäre Hilfe
des Deutschen Bundestags
Anhörung des Ausschusses
für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe:
"Die menschenrechtliche Verantwortung
von Unternehmen im Kontext von Gewaltökonomien in Afrika"
Sehr geehrte Mitglieder des Ausschusses
für Menschenrechte und humanitäre Hilfe,
anlässlich des Bundestagshearings zur "menschenrechtlichen Verantwortung von Unternehmen im Kontext von Gewaltökonomien in Afrika" am 22. September 2004 wenden wir uns an Sie, um zum einen dem Ausschuss zu danken, dass er sich dieses wichtigen Themas in dieser Form annimmt, und zum anderen, um das Parlament darin zu bestärken, die Ergebnisse des Hearings in praktische Politik umzusetzen.
Viele der Kriege in Afrika sind Kriege um Rohstoffe und Macht. Unternehmen tragen hier eine doppelte Verantwortung: sie können durch ihr Verhalten Konflikte anheizen; sie können aber auch einen Beitrag zur friedlichen Lösung von Konflikten leisten. Denn Macht und Einfluss einiger Unternehmen, die in den von Krieg und Bürgerkrieg gezeichneten Ländern Afrikas tätig sind, sind zum Teil größer als die der nationalen Regierungen. Das bedeutet keinesfalls, dass die Regierungen damit ihrer Pflicht, Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu erfüllen, entbunden sind. Sie tragen nach wie vor die primäre Verantwortung. Doch bereits die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948 verpflichtet auch jeden einzelnen und "alle Organe der Gesellschaft", also auch Wirtschaftsunternehmen und deren Verbände, "sich diese Erklärung stets gegenwärtig zu halten und sich [zu] bemühen, [...] die Achtung dieser Rechte und Freiheiten zu fördern und [...] ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Verwirklichung [...] zu gewährleisten."
Mit der wirtschaftlichen Globalisierung sind mehr und mehr Rechte von Unternehmen definiert und in verbindlichen Verträgen festgelegt worden. Im Rahmen der NAFTA z.B. können Unternehmen in Form sog. "investor-to-state-Verfahren" Staaten sogar wegen erlittener Verluste oder entgangener Gewinne verklagen - und tun dies auch. Die Pflichten von Unternehmen sind jedoch in nicht einmal annähernd verbindlicher Weise definiert und festgelegt worden. Es gibt zwar zahlreiche Ansätze freiwilliger und halbverbindlicher Natur, die das Ziel haben, das soziale Verhalten von Unternehmen zu stärken und zu regulieren. Sie haben unterschiedliche Stärken und Schwächen. Das beigefügte Diskussionspapier des Forums Menschenrechte vom April d.J. benennt einige von ihnen und stellt konkrete Forderungen an die Politik, mit dem Ziel, Menschenrechte über Wirtschaftsinteressen zu stellen. Was jedoch bislang fehlt, ist ein verbindliches Dokument im Rahmen der Vereinten Nationen, das der politischen Steuerung der Globalisierung dient, das auf alle Unternehmen Anwendung finden kann und das über effektive Überwachungs-, Umsetzungs- und Sanktionsmechanismen verfügt, wenn ein Unternehmen sich nicht an die Regeln hält. Die im August 2003 von der UN-Unterkommission zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte angenommenen "Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte" schließen diese Lücke. Sie verdienen deswegen die Unterstützung durch Parlament und Regierung.
Sie fassen erstmals die menschenrechtlichen Standards zusammen, die Unternehmen in ihrer Geschäftstätigkeit beachten müssen. In Bezug auf die bevorstehende Bundestagsanhörung ist insbesondere auf die Norm 3 zu verweisen, deren Wortlaut heißt: "Transnationale Unternehmen und andere Wirtschaftsunternehmen beteiligen sich nicht an Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Folter, Verschwindenlassen, Zwangs- oder Pflichtarbeit, Geiselnahmen, außergerichtlichen, summarischen oder willkürlichen Hinrichtungen, sonstigen Verstößen gegen das humanitäre Recht oder anderen internationalen Verbrechen gegen die menschliche Person, wie sie im Völkerrecht, insbesondere in den Menschenrechten und im humanitären Völkerrecht, festgelegt sind, und ziehen auch keinen Nutzen daraus." [eigene Hervorhebung].
Auch der UN-Sicherheitsrat hatte sich unter der deutschen Präsidentschaft im April d.J. der Frage unternehmerischer Verantwortung in Kriegs- und Konfliktgebieten angenommen. Betont wurde dort vor allem die positive Rolle, die Unternehmen beim Wiederaufbau eines durch Krieg und Bürgerkrieg zerstörten Landes übernehmen können. Das Bundestagshearing sollte unseres Erachtens neben dieser sicher wichtigen Frage vor allem auch die Frage stellen, was ein Unternehmen tun kann oder muss, um in der Phase während und insbesondere vor dem Ausbruch eines gewaltsamen Konfliktes konfliktmindernd zu wirken.
Wir wünschen der Anhörung im Deutschen Bundestag, an der einige unserer Mitgliedsorganisationen gern teilnehmen werden, viel Erfolg. Wir würden uns freuen, über die Ergebnisse und darüber, wie diese in praktische Politik umgesetzt werden können, informiert zu werden.
Für weitere Gespräche nach der Anhörung stehen die Mitgliedsorganisationen der AG Wirtschaft und Menschenrechte des Forums Menschenrechte sowie WEED und Germanwatch jederzeit gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Katharina Spieß
amnesty international
Elisabeth Strohscheidt
Misereor
für die AG Wirtschaft und Menschenrechte
des Forums Menschenrechte.
Cornelia Heydenreich
Germanwatch
Jens Martens
World Economy, Ecology and Development
(weed)