Die Leitsätze der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) für multinationale Unternehmen sind ein Verhaltenskodex für weltweit verantwortliches Handeln von Unternehmen. Sie beziehen sich ausdrücklich auf internationale Vereinbarungen wie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und die ILO-Kernarbeitsnormen und betonen das Leitbild der Nachhaltigen Entwicklung. Neben Arbeitsnormen enthalten die Leitsätze Bestimmungen zum Umweltbereich sowie Antikorruptions- und Verbraucherschutzbestimmungen. Sie sind weltweit gültig und an alle multinationalen Unternehmen gerichtet, deren Muttersitz in einem Unterzeichnerland liegt. Auch die Zuliefererbeziehungen sind in diesen Richtlinien berücksichtigt, wenn auch nur sehr vage.
Die OECD-Leitsätze sind für Unternehmen nur Empfehlungen und nicht rechtlich verbindlich. Mit der Unterzeichnung der Richtlinien haben sich jedoch die mehr als 30 Regierungen verpflichtet, Nationale Kontaktstellen einzurichten, die für die Verbreitung der Leitsätze verantwortlich sind. Verstößt ein Konzern gegen die Leitsätze, kann bei der Kontaktstelle eine Beschwerde vorgebracht werden. Dort wird die Beschwerde geprüft und gegebenenfalls ein Vermittlungsverfahren eingeleitet. Kommt es zu keiner Einigung über die aufgeworfenen Fragen, verbleibt als einzige "Sanktionsmöglichkeit" eine öffentliche Erklärung der Kontaktstelle zu diesem Fall.
In Deutschland ist die Nationale Kontaktstelle beim Wirtschaftsministerium angesiedelt. Seit Januar 2002 gibt es einen begleitenden Arbeitskreis zur Kontaktstelle. Durch Lobbyaktivitäten der NRO konnte erreicht werden, dass neben Ministerien, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften auch NRO in diesem Gremium vertreten sind. Für VENRO nimmt Paul Hell (EED) an dem Arbeitskreis teil. Auch FIAN und Transparency International sind dort vertreten. Bislang konnte keine gleichberechtigte Beteiligung der NRO erreicht werden und die Arbeitsweise sowohl dieses Kreises als auch der Kontaktstelle entspricht noch nicht den in den Leitsätzen festgeschriebenen Kriterien von Zugänglichkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Dabei sind die Leitsätze seit ihrer umfangreichen Überarbeitung im Jahr 2000 für NRO richtig interessant geworden. So können jetzt auch zivilgesellschaftliche Gruppen Beschwerdefälle vorbringen. In Deutschland haben NRO bisher zwei Fälle eingereicht. Eine Beschwerde richtet sich gegen eine deutsche Reifenfirma, deren mexikanische Tochterfirma Arbeitsrechte verletzt hat. Die zweite Beschwerde prangert die Umweltauswirkungen der Erdölförderung in Russland an.
Wirksamkeit und Glaubwürdigkeit dieses Verfahrens müssen sich erst noch erweisen. Inzwischen tauschen sich die deutschen NRO regelmäßig über die Arbeit auch mit den Gewerkschaften und zivilgesellschaftlichen Gruppen in anderen Ländern aus.
Cornelia Heydenreich
Dieser Beitrag erschien auch im VENRO-Rundbrief Nr. 18 / November 2002