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Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die OECD-Leitsätze sind Empfehlungen der Regierungen für verantwortungsvolles Verhalten von Unternehmen. Erstmals verabschiedete die OECD im Jahre 1976 Leitsätze für multinationale Unternehmen, die im Jahre 2000 umfangreich überarbeitet wurden und von den OECD-Ländern sowie einigen weiteren Ländern unterzeichnet sind.

Die Leitsätze enthalten umfangreiche Prinzipien und Verhaltensweisen, die sich auf alle Bereiche unternehmerischen Handelns beziehen. Sie schließen die Offenlegung von Informationen, die Gestaltung der Arbeitsbeziehungen, Umweltschutz, Korruptionsbekämpfung, Verbraucherinteressen, Wissenschaft und Technologie sowie Wettbewerbs- und Steuerfragen ein.

Die OECD-Leitsätze beziehen sich auf wichtige internationale Verpflichtungen wie die Menschenrechte und die Kernarbeitsnormen sowie das Prinzip der Nachhaltigkeit und das Vorsorgeprinzip.

Die OECD-Leitsätze sind weltweit gültig und erfassen multinationale Unternehmen aus den Unterzeichnerstaaten unabhängig davon, wo diese ihre geschäftlichen Aktivitäten entfalten.

Die Leitsätze besitzen einen Umsetzungs- und Beschwerdemechanismus, der vor allem über die nationalen Kontaktstellen gewährleistet wird. Mit der Unterzeichnung der Leitsätze verpflichtet sich jede Regierung zur Einrichtung einer Nationalen Kontaktstelle. Diese leiten bei Beschwerdefällen ggf. ein Vermittlungsverfahren ein.

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zuletzt geändert am 26.3.04