Von weitreichender Bedeutung ist
das "stand still-" und "roll back-Prinzip". Demnach verpflichten sich die
Unterzeichner des MAI, den Status quo bei der Regelung ausländischer
Investitionen zukünftig nicht zuungunsten von Liberalisierung und
Deregulierung zu verändern, sowie alle diesem Ziel entgegenstehenden
Regelungen aufzuheben. Das gilt auch für solche, die vor Beitritt
zum MAI entstanden sind ("roll back"). Im Rahmen sog. Länderexamina
sollen auch die beim Beitritt vereinbarten Ausnahmen nach und nach rückgängig
gemacht werden. Liberalisierung und Deregulierung sollen damit als permanenter,
möglichst irreversibler Prozeß festgeschrieben werden.