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"Rollback" und "Standstill" im MAI

 

 

Von weitreichender Bedeutung ist das "stand still-" und "roll back-Prinzip". Demnach verpflichten sich die Unterzeichner des MAI, den Status quo bei der Regelung ausländischer Investitionen zukünftig nicht zuungunsten von Liberalisierung und Deregulierung zu verändern, sowie alle diesem Ziel entgegenstehenden Regelungen aufzuheben. Das gilt auch für solche, die vor Beitritt zum MAI entstanden sind ("roll back"). Im Rahmen sog. Länderexamina sollen auch die beim Beitritt vereinbarten Ausnahmen nach und nach rückgängig gemacht werden. Liberalisierung und Deregulierung sollen damit als permanenter, möglichst irreversibler Prozeß festgeschrieben werden.
 
 


zuletzt geändert am 07.07.1998