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GERMANWATCH-Forderungen zum Thema Agrarhandel
für die Koalitionsverhandlungen
nach der Bundestagswahl 2002
Die neue Bundesregierung sollte in
der nächsten Legislaturperiode bei den wegen der EU-Osterweiterung
und der laufenden WTO-Agrarverhandlungen anstehenden Reformen der Europäischen
Agrarpolitik folgende Punkte durchsetzen:
Development Box
1. Kurzfristig als Initiative
für die 5. Ministerratstagung in Cancun:
Die Friedensklausel wird
bis zum Abschluss der Doha-Runde verlängert. Die Entwicklungsländer
(EL) erhalten das Recht, mit sofortiger Wirkung (unter dem WTO-Vertrag
zu "Subventionen und Gegenmaßnahmen", Artikel 27: Sonder- und Vorzugsbehandlung
für EL) Ausgleichszölle in Höhe des Subventionsanteils der
Bauern in den Ursprungsländern in der OECD zu erheben (Anteil des
Total Support Estimate am Bruttoproduktionswert der Landwirtschaft entsprechend
OECD-Messung).
2. Längerfristig, als wichtiger
Bestandteil des zukünftigen Agrarvertrages der WTO:
Die Bundesregierung setzt
sich über die EU bei den WTO-Agrarverhandlungen für die Verwirklichung
der "Development Box" ein, wobei die Stärkung der defensiven Rechtsinstrumente
der EL im Grundnahrungs- und Kleinbauernsektor im Vordergrund stehen, mit
gleichzeitigem beschleunigtem Zollabbau für Produkte von speziellem
Interesse für EL und weitergehenden Zugeständnisse, das Dumping
von Agrarprodukten aus OECD-Ländern auf EL-Märkte beschleunigt
abzubauen.
Subventionen/subventionierte Exporte
-
Die Bundesregierung soll sich innerhalb
der EU für die baldmöglichste Abschaffung der Exportsubventionen
einsetzen. Für die Übergangszeit soll die EU eine freiwillige
Verpflichtung eingehen, dass sie keine Exportsubventionen für konkurrierende
Produkte von Kleinbauernbetrieben in Entwicklungsländern genehmigt
und dass sie das Prior Informed Consent-Prinzip für die Gewährung
von Exportsubventionen einführt.
-
Durch die Subventionierung der europäischen
Landwirtschaft können rationalisierte Betriebe, die die meisten Direktzahlungen
erhalten (80 % der Zahlungen gehen an 20 % der Betriebe), Produkte zu Preisen
unterhalb der Produktionskosten exportieren. Dies gilt für
die Marktordnungsprodukte ebenso wie für alle anderen Produkte, da
die Landwirte in Zukunft - wenn die Vorschläge von Agrarkommissar
Fischler umgesetzt werden - durch die Abkopplung der direkten Einkommensübertragung
von der Produktion eine Grundabsicherung aus staatlichen Quellen erhalten,
die ihnen diese Produktion unterhalb der Produktionskosten erlaubt.
Dieser Export von indirekt subventionierten Produkten muß durch geeignete
Maßnahmen wie Exportzölle oder eine Angebotslenkung verhindert
werden.
Marktzugang
-
Bei einigen für Entwicklungsländer
besonders wichtigen Produkten wie Zucker, Baumwolle, Schaffleisch, Tabak,
Reis und Früchten und Gemüse ist ein Reformversprechen unter
expliziter Einbeziehung der Marktzugangsinteressen der Entwicklungsländer
überfällig. Hierbei sollen die Entwicklungsländer frühzeitig
einbezogen werden.
-
Für Produkte aus dem Fairen
Handel und Bioprodukte soll geprüft werden, inwieweit zoll- und
quotenfreier Marktzugang gewährt werden kann und die Zulassungs-
und Etikettierungsvorschriften weniger bürokratisch und kostengünstiger
für die Produzenten aus Entwicklungsländern vorgenommen werden
können.
-
Die Tarifeskalation für verarbeitete
Agrarprodukte soll zügig abgebaut werden.
Standards
-
Es besteht - in Zukunft noch zunehmend
- die Gefahr, dass die Entwicklungsländer wegen der Nichterfüllung
von den vielen neuen technischen Standards und der Unbezahlbarkeit der
Kennzeichnungen von europäischen Märkten ausgeschlossen
werden. Die Agrarpolitik darf daher nicht nur die eigenen Bauern bei der
Einhaltung von Qualitäts- und Lebensmittel-Standards unterstützen,
sondern muß auch gleichzeitig den Bauern und Verarbeitern in Entwicklungsländern
analoge Unterstützung anbieten.
-
Die Standardsetzung sollte grundsätzlich
in multilaterale Verhandlungen und unter starker Mitbestimmung der
Verbraucherverbände aus Nord und Süd und der Entwicklungsländerregierungen
münden. Hierzu muß die Codex Alimentarius Kommission reformiert
werden und den Entwicklungsländern geholfen werden, die internationale
Standardsetzung mitzubestimmen. Wichtig ist hierbei, die Transparenz
zu erhöhen, die Entwicklungsländer frühzeitig zu informieren
und sie in einen Konsultationsprozess über die möglichen direkten
und indirekten Folgen einzubeziehen.
-
Die EU muß für die Anerkennung
von Nahrungsmittelsicherheitssystemen und Zertifizierungen im Ausland transparente,
nachvollziehbare Regeln und Abläufe schaffen und die Inspektionen
als Voraussetzung der Anerkennung von der Unbedenklichkeit der Importe
unverzüglich nach der Antragstellung vornehmen, möglichst von
unabhängigen Inspektionsteams.
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Die EU muss eine Anlaufstelle
für Beschwerden gegen diskriminierende Praktiken bei der Handhabung
von Standards im Agrarbereich einrichten, an die sich auch alle Exporteure
(aus Entwicklungsländern) wenden können, um über die technischen
Importbedingungen präzise
Auskunft zu bekommen und technische
Hilfe zu beantragen.
-
Die Mittel für Entwicklungszusammenarbeit,
insbesondere die handelsbezogene technische Hilfe sowohl bei der EU als
auch bei den Mitgliedsländern müssen erheblich aufgestockt
werden, weil mit den höheren Standards auch neue Handelshemmnisse
eingeführt werden.
Umwidmung der Agrarsubventionen
-
Wir schlagen vor, einen größeren
Teil der Exportsubventionen, die im Zuge der WTO-Verhandlungen abgebaut
werden müssen, für handelsbezogene technische Hilfe und für
Kapazitätsaufbau als verbindliche Verpflichtung in der WTO für
alle OECD-Länder umzuwidmen. Darüber hinaus sollen WTO-bedingte
Reduzierung der Agrarmittel aus den Boxen (Gelb, Blau) in Fonds zur Unterstützung
von nachhaltiger Landwirtschaft und ländlicher Entwicklung (SARD)
und zur Verbesserung der Ernährungssicherung weltweit für alle
verbindlich umgewidmet werden. Die Bundesregierung sollte hierbei aufbauen
bei der Förderung der ländlichen Entwicklung in Entwicklungsländern
aus Agrarmitteln, die in Form eines bilateralen Abkommens des BMVEL mit
der FAO zu einem entsprechenden Fonds geführt hat.
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Die Mindereinnahmen für die Produzenten
in AKP-Ländern durch die von Fischler geplanten weiteren Preissenkungen
in der EU müssen durch Ausgleichszahlungen und neue Handelspräferenzen
kompensiert werden.
Entwicklungsanliegen in die WTO
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Die Bundesregierung soll sich innerhalb
der Europäischen Union für die Aufnahme folgender Punkte in die
europäische Verhandlungsposition einsetzen:
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Aufnahme der Development Box ins WTO-Agrarabkommen:
Sie ermöglicht den Entwicklungsländern einheimische Märkte
vor subventionierten Billigimporten zu schützten und räumt ihnen
den Spielraum zur gezielten Förderung von Kleinbauern und damit zur
Ernährungssicherung ein. Kernelemente sind die Einführung der
speziellen Schutzklausel für Entwicklungsländer und besondere
Schutzbestimmungen für Grundnahrungsmittel.
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Umsetzung und Operationalisierung der
Marrakesh-Umsetzung in der WTO. Sie sieht die Kompensation von nahrungsmittelimportierenden
Ländern für Nachteile resultierend aus steigenden Weltmarktpreisen
im Zuge des Reformprozesses vor.
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Die internationale Agrar- und Handelspolitik
muß der Ernährungssicherung und dem Menschenrecht auf angemessene
Nahrung Priorität vor Handelsliberalisierung einräumen. Die WTO
soll in der Präambel des Marrakesh Abkommen den Vorrang der Menschenrechte
anerkennen, als auch in der Präambel des Agrarabkommens den Vorrang
des Rechts auf Nahrung.
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Die Bundesregierung soll vor allem in
der WTO auf eine Änderung des Patentrechts hinwirken, so dass Patente
auf Leben nicht mehr zulässig sind. Terminatorsaatgut und alle anderen
Technologien, die Sterilität von Nutzpflanzen und damit die Abhängigkeit
der Bäuerinnen und Bauern von Saatgutfirmen bewirken, dürfen
ebenfalls nicht zugelassen werden. Biopiraterie, d.h. die Nutzung von Genmaterial
ohne Zustimmung und finanzielle Beteiligung der indigenen und lokalen Gemeinschaften,
die die Nutzpflanzen und Haustiere gezüchtet haben, muss aktiv unterbunden
werden.
FAO und Recht auf Nahrung
-
Die Bundesregierung soll sich engagiert
für die Erarbeitung der freiwilligen Richtlinien zum Recht auf angemessene
Nahrung im Rahmen der FAO einsetzen.
Ansprechpartner für Rückfragen:
Rainer Engels, Tel. 0228-60492-15
Mehr Informationen zum Thema:
zuletzt geändert
am 19.11.02