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Die WTO: Eine Kurzeinführung

Die WTO wurde am 15. April 1994 in Marrakesch, Marokko gegründet und trat am 1. Januar 1995 in Kraft. Sie stellt den institutionellen Rahmen für die einzelnen Verträge GATT (General Agreement on Tariffs and Trade), GATS (General Agreement on Trade in Services) und TRIPS (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights), die aus der Uruguay-Runde hervorgingen. Das Ziel der WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen und die Liberalisierung des internationalen Handels.

Die WTO hat mittlerweile 149 Mitglieder, darunter mehr als 100 Entwicklungsländer. Innerhalb der WTO haben sich verschiedene Interessensgruppen gebildet, wie z.B. die G20, die G33 oder die Cairns Gruppe. Ein wichtiges Nichtmitglied ist z.B. Russland. Zwischen den einzelnen Mitgliedern der WTO gibt es aber auch verschiedene andere politische oder regionale Wirtschaftsbündnisse, so z.B. NAFTA, ASEAN oder Mercosur.

Die Ministerkonferenz ist eines der drei Hauptorgane der WTO. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen. Jedes Mitgliedsland hat eine Stimme und es wird grundsätzlich per Konsens entschieden. Der Allgemeine Rat ist das ständige Gremium aller Mitglieder und vollzieht das „Tagesgeschäft“. Das Sekretariat der WTO ist das dritte zentrale Organ, es hat allerdings keine Entscheidungsgewalt. Als zusätzliche Gremien kommen das Streitbeilegungsgremium und das Gremium zur Überprüfung der Handelspolitik hinzu. Das Streitbeilegungsgremium richtet über Streitigkeiten über WTO-Regeln zwischen WTO-Mitgliedsstaaten – z.B. im Zuckerstreit, bei dem Brasilien, Thailand und Australien die EU wegen unzulässiger Subventionen erfolgreich vor der WTO verklagt hatten. Das Gremium zur Überprüfung der Handelspolitik erstellt Berichte über Handelspolitik der einzelnen Mitgliedsstaaten.


Bildquelle: http://www.wto.org/english/thewto_e/whatis_e/tif_e/organigram_e.pdf

Jedes Land, das der WTO betritt oder beigetreten ist verpflichtet sich zur Einhaltung einiger Grundregeln bezüglich ihrer Außenhandelsbeziehungen:
Das Meistbegünstigungsprinzip regelt, dass Handelsvorteile, die ein WTO-Mitgliedsland einem anderen Land gewährt, diese auch allen anderen WTO-Mitgliedsländern gewähren muss. Die Inländerbehandlung besagt, dass ausländische Waren und Anbieter nicht nachteilig im Vergleich mit einheimischen Produzenten behandelt werden dürfen. Das Gebot der Transparenz verlangt die Offenlegung aller Beschränkungen des Außenhandels.

Laura Meissner und Sarah Kahnert

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zuletzt geändert am 10.12.05