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Leere Versprechungen

Kommentar zum WTO-Rahmenabkommen
 

In der Nacht vom 31.7. zum 1.8.04 haben die Mitgliedsstaaten der WTO ein Rahmenabkommen verabschiedet, das die Eckpunkte für die weiteren Verhandlungen innerhalb der so genannten Doha-Entwicklungsrunde der WTO festlegt. Germanwatch hat im Vorfeld dieser Entscheidung in Konsultationen mit der EU-Kommission und dem BMVEL insbesondere auf das drängende Problem des Dumpings im Agrarbereich und die Ungleichgewichte im Verhandlungsentwurf zu Lasten der Entwicklungsländer hingewiesen. Trotz der teilweise geäußerten Zustimmung zu den Forderungen von Germanwatch finden sich diese nicht in dem beschlossenen WTO-Rahmenabkommen.

Sowohl der europäische Handelskommissar als auch der US-Handelsbeauftragte sind hoch zufrieden mit dem Abschluss des WTO-Rahmenabkommens. Einige Entwicklungsländer äußerten sich zunächst auch positiv, da der Einstieg in den Ausstieg aus den Exportsubventionen der Industrieländer im Agrarbereich angestrebt ist. Jedoch ist dabei ein entscheidendes Detail zu beachten: Es fehlt ein Datum für die Beendigung des Dumping durch Exportsubventionen, Exportkredite, Exportversicherungen, Staatshandelsgesellschaften und Nahrungsmittelhilfe. Frankreich hat einen Tag nach Abschluss der Verhandlungen vorgeschlagen, das Jahr 2015 oder 2017 anzuvisieren. Dann würde die Beendigung des Exportdumpings jedenfalls nicht mehr denjenigen zugute kommen, die aktuell darunter leiden.

Die sonstigen Möglichkeiten zur Subventionierung des Agrarbereiches haben auch eher zu- als abgenommen. Die USA hat sich innerhalb der "blauen Box" ihre antizyklischen Zahlungen genehmigen lassen, mit denen sie ihre Bauern bei unerwartet niedrigen Preisen für Agrarerzeugnisse unterstützt. Darüber hinaus setzt die vorgesehene Reduzierung der allgemein als handelsverzerrend eingestuften Subventionen nicht bei der tatsächlichen Höhe an, sondern bei der "gebundenen" Höhe, das heißt einer fiktiven Grenze, die die WTO-Mitglieder vorher als Höchstgrenze für mögliche Subventionen angegeben haben. Der indische Politikanalyst Devinder Sharma rechnet aus, dass die EU diese Agrarsubventionen gemäß dem Rahmenabkommen also trotz der vorgesehenen 20prozentigen Reduzierung der gebundenen Subventionen noch um über 20 Milliarden Euro erhöhen könnte.

Vehement kritisiert wurde auch das intransparente und unfaire Verfahren der Verhandlungen in Genf. Viele Delegationen der Entwicklungsländer waren bis kurz vor Schluss von den Verhandlungen ausgeschlossen. Durch die spezielle Auswahl von bestimmten Delegierten, den Ausschluss anderer, gezielten Druck auf einzelne Delegationen sowie zermürbende Nachtsitzungen und den enormen Zeitdruck gegen Ende der Verhandlungen war es den Delegierten aus den ärmeren Entwicklungsländern nicht möglich, den Text mit ihren Heimatländern abzustimmen und das volle Ausmaß der Bestimmungen des Rahmenabkommens abzusehen. Zudem wollte keiner die "Schuld" für ein erneutes Scheitern der Verhandlungen tragen.

Spätestens seit der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation im September 2003 in Cancún ist allen Verhandlern bei der WTO bekannt, dass 10 Millionen Menschen in Westafrika vom Baumwollanbau abhängig sind und wegen der enormen Subventionen insbesondere in den USA vom Verlust ihrer Existenzgrundlage bedroht sind. Noch nicht einmal in diesem extrem wichtigen Bereich für die ärmsten Entwicklungsländer war man zu einer gesonderten Regelung bereit. Im Gegenteil, Baumwolle soll innerhalb der normalen Agrarverhandlungen behandelt werden, einziger Zusatz: Für das Thema Baumwolle soll ein Unterausschuss eingerichtet werden, in dem alle Fragen "angesprochen werden können".

Im Vorfeld der Verhandlungen war auch von Germanwatch zumindest die Einführung eines effektiven Schutzes für Entwicklungsländer vor den Dumpingprodukten der Industrieländer gefordert worden. Die Schutzmöglichkeiten der Entwicklungsländer durch "special products" oder "Special Safeguard Mechanisms" werden im Dokument knapp angesprochen, nicht aber präzisiert. Zur Sonder- und Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer gibt es ebenfalls nur knappe Hinweise. Dagegen haben aber auch Industrieländer mit dem Rahmenabkommen die Möglichkeit, nach eigener Einschätzung Produkte als "sensibel" einzustufen und damit weiterhin in starkem Maße zu schützen. Es liegt nahe, dass gerade die Produkte, bei denen die Entwicklungsländer besonders an einem Abbau der handelsverzerrenden Maßnahmen interessiert wären, als sensible Produkte erklärt werden.

Es kann also eher von einer weiteren Sonder- und Vorzugsbehandlung der Industrieländer als von einer Sonder- und Vorzugsbehandlung der Entwicklungsländer gesprochen werden, die mit diesem Rahmenabkommen - entgegen der geäußerten Rhetorik - eingeleitet wird.

Dr. Brigitta Herrmann, August 2004
 


zuletzt geändert am 17.8.04