Erst kürzlich hat das Hohe Kommissariat für Menschenrechte der Vereinten Nationen (UN) einen Bericht vorgelegt, der die völkerrechtlichen Aspekte der Verantwortung von Unternehmen für die Verwirklichung von Menschenrechten unter die Lupe nimmt. Es geht um die sogenannten UN-Normen für Unternehmen: Diese wurden Mitte 2003 von einer Unterkommission der UN-Menschenrechtskommission verabschiedet, sind aber bisher nicht rechtsverbindlich und innerhalb der Staatengemeinschaft umstritten.
Dennoch können diese Normen einen wesentlichen Beitrag zur Bildung neuen Völkerrechts leisten. Denn dieses entsteht nicht allein durch Verträge zwischen Staaten, sondern kann sich auch in der internationalen Praxis herausbilden. So könnten die UN-Normen beispielsweise in Vereinbarungen zwischen Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) einbezogen werden und dadurch rechtliche Verbindlichkeit erlangen. Deshalb ist es wichtig, dass gerade die Vertreter der Zivilgesellschaft bei jeder Gelegen heit - sei es im Rahmen von Konferenzen, sei es in nationalen und internationalen Gerichtsverfahren - in ihren Stellungnahmen auf die UN-Normen für Unternehmen Bezug nehmen und ihre Verwirklichung einfordern.
Die Zukunftsperspektive für
die UN-Normen sieht also keineswegs so finster aus, wie teilweise behauptet
wird. Angesichts der ablehnenden Position der Unternehmensverbände
und der unentschlossenen Haltung vieler Staaten wird es aber entscheidend
auf die Unterstützung durch die Zivilgesellschaft ankommen. Der Einsatz
für die UN-Normen lohnt sich: Sie haben das Potential, maßgeblich
zur universellen Durchsetzung von Regeln beizutragen, die dem Gemeinwohl
dienen - wie Menschenrechte und Sozial- und Umweltstandards!
Karsten Nowrot ist Mitarbeiter
an der Forschungsstelle für Transnationales Wirtschaftsrecht der Martin-Luther-Universität
Halle-Wittenberg