| Nach einem zähen Prozess einigte
sich der Bundestag kurz vor der Weihnachtspause auf das Gesetz zur Modernisierung
des Vergaberechts. Damit wurden nach jahrelanger Verzögerung endlich
EU-Vorgaben umgesetzt. Bei der öffentlichen Auftragsvergabe können
jetzt "zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden
können, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte
betreffen".
Das Bundeswirtschaftsministerium und die CDU-Bundestagsfraktion hatten soziale und ökologische Kriterien lange als "vergabefremd" abgelehnt. Breiter Druck, nicht nur von NGOs und Gewerkschaften, sondern auch durch einen fraktionsübergreifenden Antrag des Bayerischen Landtags, haben letztlich diese Blockade geknackt. Mitte Februar beschloss auch der Bundesrat das neue Vergaberecht. Jetzt beginnt jedoch die eigentliche Arbeit. Durch die "kann"-Bestimmung ist sozial-ökologische Beschaffung möglich, aber noch längst nicht gesichert. Dies wird nach Ansicht des bundesweiten Netzwerks CorA der Einkaufsverantwortung des Staates bei der öffentlichen Auftragsvergabe nicht gerecht. Die Regierung sollte sich jetzt klare Ziele setzen und mit einem "Aktionsplan für sozial-ökologische Beschaffung" die Umsetzung vorantreiben. Damit würde sie unter anderem auch ein Signal an die IT-Industrie senden: Es gibt schon alleine durch die öffentliche Hand einen großen Markt für den öko-fairen Computer - jetzt muss er nur noch angeboten werden! |