Das 2015 beschlossene UN-Klimaabkommen von Paris senkt die bis dahin international akzeptierte 2-Grad-Obergrenze für globale Erwärmung auf deutlich unter 2 Grad und schreibt Anstrengungen fest, die Erwärmung nicht über 1,5 Grad gegenüber vorindustrieller Zeit ansteigen zu lassen. In seinem Artikel 2.1c schreibt das Pariser Abkommen implizit das Finanzwesen als einen Bereich fest, der zur Bekämpfung der Gefahren durch den Klimawandel transformiert werden muss. Dieses Hintergrundpapier zeigt auf Basis der Erkenntnisse des IPCC-Sonderberichtes zu 1,5 Grad (SR1,5) , welche Auswirkungen eine Verschärfung der Zielmarke auf 1,5 anstelle von 2 Grad für Klimaschutzpfade hat, und wie sich das global auf Sektorziele und Investitionen vor allem im Energiebereich auswirkt.