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RWE-Anwälte haben zum zweiten Mal erfolglos versucht, den Beweisbeschluss des OLG Hamm anzufechten / Bisher keine ernsthaften Bemühungen seitens des beklagten Konzerns, sich auf Gutachter zu einigen
Germanwatch übt deutliche Kritik am Verhalten der RWE AG und ihrer Anwälte in dem Verfahren Lliuya gegen RWE vor dem Oberlandesgericht Hamm. In dem als "Klimaklage" bekannt gewordenen Fall versucht das beklagte Unternehmen offenbar, die bereits im November angeordnete Beweisaufnahme so lange wie möglich zu verzögern. Das Gericht hat nach der deutlich und in vollem Umfang zurückgewiesenen ersten "Gegenvorstellung" nun auch eine zweite "Gegenvorstellung" klar zurückgewiesen. Gutachter für die Beweisaufnahme wurden seitens RWE jedoch nach Informationen von Germanwatch noch immer nicht vorgeschlagen.
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"Klimaklage" vor dem OLG Hamm: Zivilsenat weist Gegenvorstellung von RWE zurück - Verfahren geht in Beweisaufnahme
Das Oberlandesgericht Hamm hat im Verfahren des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya gegen RWE eine Art Eilantrag ("Gegenvorstellung") des Unternehmens gegen den Beweisbeschluss zurückgewiesen und unmissverständlich klargestellt: Große Emittenten können für Folgen des Klimawandels zur Verantwortung gezogen werden. Dieser Beschluss wurde schriftlich mitgeteilt. Damit kann es nun unverzüglich in die Beweisaufnahme gehen.
Publikation
Title page: Glaciers are melting, responsability is growing.
Der Fall RWE zeigt die besondere Verantwortung großer Energiekonzerne auf
Dieses Factsheet gibt Ihnen einen Überblick über das Ziel, die Hintergründe und die bisherigen Meilensteine dieser Musterklage im Fall RWE. Es zeigt außerdem auf, wie Sie Saúl Luciano Lliuya bei seinem Anliegen für globale Klimagerechtigkeit und die Menschen in Huaraz unterstützen können.
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Saúl Luciano Lliuya gegen RWE: Nach der rechtlichen Debatte folgt nun die wissenschaftliche Beweisführung vor Gericht - Investoren weltweit müssen ab jetzt neue Klagerisiken beachten
Die heute verkündete Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm für den Eintritt in die Beweisaufnahme im Fall Saúl Luciano Lliuya gegen RWE ist von größter rechtlicher Bedeutung. Erstmals hat ein Gericht bejaht, dass prinzipiell ein privates Unternehmen für seinen Anteil an der Verursachung klimabedingter Schäden verantwortlich ist. Dies gilt dann, wenn ein Anteil konkreter Schäden oder Risiken für Privatpersonen oder ihr Eigentum den Aktivitäten des Unternehmens zugeordnet werden kann.
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Votum des Oberlandesgerichts Hamm
Der 5. Zivilsenat des OLG Hamm hat heute Rechtsgeschichte geschrieben: Er hat klar zu erkennen gegeben, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden in armen Ländern zu unterstützen. Damit geht die Klimaklage von Saúl Luciano Lliuya gegen RWE in die nächste Phase. Am 30.11. soll der Beschluss zur Beweisaufnahme verkündet werden. Im Rahmen dieser muss dann gezeigt werden, dass die Belege in diesem Einzelfall reichen, um RWE zu den geforderten Zahlungen zu verpflichten. Das heutige Votum des Gerichts hat aber schon jetzt Bedeutung für sehr viele vom Klimawandel bedrohte Menschen.
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Am 13. November verhandelt der 5. Zivilsenat in zweiter Instanz den Fall des peruanischen Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen RWE.
Am 13. November (Montag) ab 12:30 Uhr wird der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm die Berufung des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya mündlich verhandeln. Der Termin fällt mitten in die zweiwöchige UN-Klimakonferenz in Bonn (6. - 17. Nov.). Bei dem als "Klimaklage" bekannt gewordenen Fall geht es um die Frage, ob der Energiekonzern RWE anteilig für Schutzmaßnahmen vor Klimawandelfolgen in den Hochanden aufkommen muss. Dort droht eine Flutwelle infolge eines durch den Klimawandel stark angeschwollenen Gletschersees oberhalb der Stadt Huaraz. Das Landgericht Essen hatte die Zivilklage in erster Instanz des in Europa einmaligen Falles abgewiesen. Nun geht es darum, ob die Beweisaufnahme eröffnet wird.
Weitblick Artikel
Weitblick-Bild 1/16: Portrait Saul Luciano Lliuya
Beim Klimagipfel in Bonn wird auch über den Umgang mit klimabedingten Verlusten und Schäden diskutiert. Denn für die Präsidentschaft aus dem kleinen Inselstaat Fidschi steht dieses Thema ganz oben auf der Agenda. Doch die Verhandlungen zu internationalen Antworten auf die wachsende Zahl an Schäden und Verlusten gehen nur langsam voran. Vielen vom Klimawandel betroffenen Menschen drohen aber schon jetzt immense Gefahren, welche ein sofortiges Handeln erfordern.
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Zeitgleich zu den politischen Verhandlungen beim UN-Klimagipfel in Bonn wird es in Hamm juristisch um den Klimawandel und die Bewältigung seiner Folgen gehen. Der peruanische Bergführer Saúl Luciano Lliuya klagt in zweiter Instanz gegen RWE.
Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat nun entschieden, dass die Berufung des peruanischen Bergführers und Kleinbauern Saúl Luciano Lliuya am 13. November (Montag, 12:30 Uhr) mündlich verhandelt wird. Für den öffentlichen Verhandlungstermin ist eine Dauer von rund zwei Stunden angesetzt. Der Termin fällt mitten in die zweiwöchige UN-Klimakonferenz in Bonn (6. - 17. Nov.), was dem Fall auch international noch zusätzliche Aufmerksamkeit bescheren dürfte. Die Rechtsanwältin des Klägers, Dr. Roda Verheyen (Hamburg), zeigt sich erfreut über die Entscheidung des OLG Hamm. "Ich bin zuversichtlich, dass der nun angesetzten ersten Verhandlung die Beweisaufnahme folgen wird."
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Saúl Luciano Lliuya legt beim Oberlandesgericht Hamm Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen ein. Der Peruaner aus den Hochanden möchte erreichen, dass der Energiekonzern RWE anteilig für Schutzmaßnahmen vor Klimawandelfolgen in seiner Heimat aufkommt.
Der Bergführer und Kleinbauer Saúl Luciano Lliuya aus Peru hat heute Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Essen in seinem Zivilverfahren gegen RWE eingelegt. Gemeinsam mit seiner Rechtsanwältin Dr. Roda Verheyen (Hamburg) kämpft er nun vor dem Oberlandesgericht Hamm weiter dafür, dass RWE sich als größter CO2-Emittent Europas an Schutzmaßnahmen gegen Klimawandelfolgen in den peruanischen Anden beteiligen muss. Diese bedrohen große Teile seiner Heimatstadt Huaraz. In erster Instanz war die "Klimaklage" Mitte Dezember abgewiesen worden.
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Das Landgericht Essen hat heute die Zivilklage des peruanischen Bergführers Saúl Luciano Lliuya gegen RWE abgewiesen. Der Rechtsstreit ist damit aber wohl nicht beendet: Anwältin Verheyen kündigte an, dass ihr Mandant "höchst wahrscheinlich" vor die nächste Instanz, das Oberlandesgericht Hamm, ziehen werde.