Lieferkettengesetz
Anfang März 2020 hat die Bundesregierung endlich den Zweiten Zwischenbericht vorgelegt, mit dem sie den Umsetzungsstand der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht unter großen deutschen Unternehmen untersuchen lässt. Schon zuvor war bekannt geworden, dass nicht einmal ein Fünftel der befragten Unternehmen die Vorgaben des Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) erfüllt. Dieser Wert bleibt klar hinter der Zielmarke von 50 Prozent zurück, die die Bundesregierung aufgestellt hatte. Dabei ist aus mehreren Gründen davon auszugehen, dass das eigentliche Ergebnis noch geringer ausfällt.
Uns begegnen in den Debatten um das Lieferkettengesetz zunehmend Fragen des WIE ("sollte ein solches Gesetz aussehen") und nicht mehr nur des OB ein gesetzlicher Rahmen überhaupt notwendig ist.
Wichtig: Einwahl in die Online-Veranstaltung hier!
Das Grünen Büro von Georg Kössler, lädt herzlich zur Online-Veranstaltung
„Was ist an meinem Smartphone fair? Handelspolitik Reloaded!“
am Donnerstag, den 26.03.2020 um 18:30 Uhr ein.
Diskutiert wird darüber, wie der globale Handel gerechter und ökologischer gestaltet werden kann.
Aktionsworkshop für Jugendliche in Baden-Württemberg
Die Initiative Lieferkettengesetz ist ein Zusammenschluss zahlreicher Organisationen mit einem gemeinsamen Ziel. Wir treten ein für eine Welt, in der Unternehmen Menschenrechte achten und Umweltzerstörung vermeiden – und zwar weltweit. Freiwillig kommen Unternehmen ihrer Verantwortung nicht ausreichend nach. Daher fordern wir ein Lieferkettengesetz!
Eine Studie der EU-Kommission unterstreicht die Notwendigkeit einer Regulierung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Laut der Studie halten 70 Prozent der Unternehmensvertreter, die auf eine Befragung geantwortet hatten, eine gesetzliche Regelung von menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfaltspflichten für vorteilhaft. Die befragten Stakeholder votierten mehrheitlich für eine sektorübergreifende Regelung zu Menschenrechten und Umwelt. Zudem befürworteten sie eine Regelung, die Betroffenen im Schadensfall Wiedergutmachung ermöglicht.
Was muss in einem Lieferkettengesetz eigentlich drin sein, damit es diesen Namen verdient?
In diesen Tagen warten alle auf die von den Ministern Hubertus Heil und Gerd Müller angekündigten Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz.
Die Initiative Lieferkettengesetz bringt ein eigenes Gutachten in die Debatte ein.
Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, der auch Germanwatch angehört. Erstellt wurde das Gutachten von Rechtsexpertinnen und -experten des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.