Aktuelles zum Thema
Die Entwicklungs- und Umweltorganisation Germanwatch sieht im heute vorgelegten Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz die Chance, dass in der EU tätige große Unternehmen künftig Menschenrechte und Umweltschutz in ihren Geschäftsbeziehungen achten müssen. Cornelia Heydenreich, Teamleiterin Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Für ein wirklich wirksames EU-Lieferkettengesetz muss Deutschland aber auf Verbesserungen bei der Haftung und beim Klimaschutz drängen.“ Die Bundesregierung müsse nun ihren Einfluss im EU-Rat nutzen.
Die EU-Kommission will morgen ihren Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz vorstellen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe, Germanwatch, Greenpeace und der WWF Deutschland legen aus diesem Anlass ihre Positionen zu klimabezogenen Sorgfaltspflichten vor und unterstreichen noch einmal ihre Forderung nach klimabezogenen Sorgfaltspflichten im geplanten EU-Lieferkettengesetz. In ihrem Papier kritisieren die Organisationen das deutsche Lieferkettengesetz zugleich als nicht ausreichend.
Vor dem Hintergrund mehrerer europäischer Gesetzgebungsverfahren zur umweltbezogenen Sorgfaltspflicht betont diese Studie die Bedeutung verbindlicher Rechtsvorschriften für Unternehmen. Diese sollten neben Menschenrechten auch Umweltstandards entlang ihrer Lieferketten einhalten. Auf der Grundlage jahrelanger Zusammenarbeit mit Gemeinden, die in der Nähe von Bergbaugebieten leben, zeigen die Autor:innen verschiedene Wege auf, wie ökologische Sorgfaltspflichten vor Ort umgesetzt werden könnten.
Ende Oktober wird die Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines völkerrechtlichen Abkommens für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Binding Treaty) zum siebten Mal tagen. Bundesregierung und EU haben es bisher versäumt, eine konstruktive Rolle in den Verhandlungen zu spielen. Das muss sich so schnell wie möglich ändern, um die Herausforderungen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte nicht nur auf nationaler und europäischer, sondern auch auf internationaler Ebene anzugehen.
Der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) verfolgt das Ziel, die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland umzusetzen. Fünf Jahre nach Inkrafttreten des Aktionsplans legt die Zivilgesellschaft nun eine Bewertung vor: Der Schattenbericht zeigt auf, welche Lücken weiterhin bestehen – denn viele Vorhaben aus dem NAP sind nicht oder nur unzureichend umgesetzt worden. Außerdem reichen die aktuellen Maßnahmen noch nicht aus. Aus diesem Grund enthält der Bericht auch konkrete Vorschläge für die Fortführung des bisherigen NAP. Diese Vorhaben sollten zügig in einen Folge-NAP münden und außerdem im nächsten Koalitionsvertrag aufgegriffen werden.
Einen Meilenstein mit allerdings noch gravierenden Schwächen sieht Germanwatch im heute verabschiedeten Lieferkettengesetz. Dazu kommentiert Cornelia Heydenreich, Leiterin des Teams Unternehmensverantwortung bei Germanwatch: „Dieses Gesetz ist ein Paradigmenwechsel für Deutschland. Erstmals werden deutsche Unternehmen verpflichtet, in ihren globalen Geschäften die Menschenrechte zu achten und bestimmte Umweltanforderungen zu erfüllen.“ Sie schränkt allerdings ein: „Das Gesetz ist an entscheidenden Stellen noch schwach: Es gilt für zu wenige Unternehmen und enthält bei den Sorgfaltspflichten zu viele Ausnahmen. Es schafft keinen eigenen Anspruch auf Schadenersatz für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, zudem werden Umweltverschmutzungen in Lieferketten nur vereinzelt erfasst.“