Blogpost | 30 March 2020

Recht auf Zukunft – Klimagerechtigkeit vor Gericht einfordern

Kläger*innen

Wer die Grundrechte von Individuen durch den Ausstoß von Treibhausgasen schädigt, hat eine doppelte rechtliche Pflicht: Zum einen, diese Schädigung einzustellen, sodass die (Grund-)rechte anderer nicht untergraben werden. Zum anderen, müssen VerursacherInnen für den Schutz der Gefährdeten und dennoch auftretende Schäden aufkommen. Um diese rechtlichen Pflichten in Deutschland und auf internationaler Ebene durchzusetzen, unterstützt Germanwatch drei Klimaklagen.

Lüke Recktenwald aus Langeoog beobachtet die Auswirkungen des Klimawandels auf der Ostfriesischen Insel schon jetzt. Sturmfluten nehmen zu, Dünen werden abgetragen und die einzige Süßwasserlinse auf der Insel könnte versalzen. Ob Lüke in Zukunft auf der Insel leben und arbeiten kann, ist ungewiss. So geht es immer mehr jungen Menschen. Ihr Leben reicht in die zweite Hälfte des 21. Jahrhunderts, in dem Auswirkungen der Erderwärmung eine vielfach höhere Intensität erreichen werden, als dies bereits gegenwärtig schon der Fall ist. Ihre Grundrechte auf eine menschenwürdige Zukunft, körperliche Unversehrtheit, Gesundheit, Eigentum und freie Berufswahl sind durch das unzureichende Handeln der Politik akut bedroht. Aus diesem Grund wendet sich Lüke mit seiner Familie an die Gerichte.

Ambitioniertere Klimapolitik in Deutschland und Europa rechtlich einfordern

Gemeinsam mit sieben Kindern und jungen Erwachsenen, unter ihnen auch Luisa Neubauer von Fridays for Future, reichte Lüke im Februar 2020 eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Darin machen die jungen KlägerInnen geltend, dass das im November 2019 verabschiedete Bundesklimaschutzgesetz wegen zu schwacher Emissionsreduktionsziele nicht ausreiche, um die Klimakrise einzudämmen und die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen zu erfüllen. Außerdem sei es lediglich eine Umsetzung eines zu schwachen europäischen Klimaziels für 2030 auf nationaler Ebene. Gemeinsam mit Greenpeace und Protect the Planet unterstützt Germanwatch diesen Fall.

Bereits seit 2018 fordert Lükes Familie einen Schutz ihrer Grundrechte durch ambitioniertere Klimapolitik auf europäischer Ebene. Gemeinsam mit weiteren Betroffenen aus der EU, Kenia und Fidschi reichten die Recktenwalds beim Europäischen Gericht Klage ein. Als Land- und Forstwirte, HotelbesitzerInnen und RentierzüchterInnen leiden sie alle schon jetzt unter den Folgen der Klimakrise. Sie fordern mit dem People’s Climate Case die EU auf, ambitionierte Klimaziele vorzugeben und ihre Grundrechte zu schützen. Die erste Instanz lehnte die Klage im Mai 2019 mit einer paradoxen Begründung als unzulässig ab: Da der Klimawandel alle betreffe, seien die KlägerInnen nicht individuell, d.h. einzig und allein vom Klimawandel betroffen und dementsprechend nicht klagebefugt. Je mehr Personen also in ihren Grundrechten durch die zu schwache Klimapolitik verletzt werden, desto weniger können sie diese vor den EU-Gerichten durchsetzen. Die KlägerInnen reichten im Juli 2019 Rechtsmittel gegen dieses Urteil ein. Germanwatch unterstützt diese Klage gemeinsam mit CAN-Europe und Protect the Planet. Eine Entscheidung des zweitinstanzlichen Gerichts wird in den nächsten Monaten erwartet.

Verursacher haftbar machen

Die dritte Klimaklage nimmt nicht die Politik, sondern RWE als den größten CO2-Einzelemittenten Europas in die Pflicht: Der peruanische Bergbauer und -führer Saúl Luciano Lliuya will durchsetzen, dass der Energiekonzern seinen Teil der Verantwortung für die mitverursachten Klimaschäden übernimmt. Durch die klimawandelbedingte Gletscherschmelze schwillt ein See oberhalb der Andenstadt Huaraz an und droht, seinen Damm zu brechen. Von der resultierenden Flutkatastrophe wäre nicht nur das Grundstück des Klägers betroffen, sondern bis zu 50.000 weitere Menschen in Huaraz. Der RWE-Konzern hat 0,5% der globalen Emissionen seit Beginn der Industrialisierung freigesetzt und soll dementsprechend 0,5% der notwendigen Schutzmaßnahmen bezahlen. In einer historischen Entscheidung stellte das Oberlandesgericht Hamm im Berufungsverfahren fest, dass große Emittenten wie RWE grundsätzlich dazu verpflichtet sind, Betroffene von Klimaschäden zu unterstützen. Das Verfahren geht nun in ein entscheidendes fünftes Jahr, in dem nach den juristischen nun die wissenschaftlichen Argumente geprüft werden. Bald soll ein gerichtlicher Ortstermin in Huaraz stattfinden.

Der People's Climate Case und die Verfassungsbeschwerde sind Musterklagen, die die Grundrechte von immer mehr Betroffenen durch ausreichenden Klimaschutz schützen wollen. Der Fall Huaraz will den konkreten Schutz eines vom Klimawandel Betroffenen erreichen.  Alle Fälle sollen rechtlich und politisch auch Druck machen und ein gebotenes klimapolitisches Umsteuern weltweit befördern. Der Schutz der Grundrechte, auf denen die Demokratie beruht, setzt angesichts der Klimakrise auch eine Weiterentwicklung der Rechtsprechung voraus.

Sie möchten die Klagen unterstützen?

  • Zeigen Sie Solidarität mit den EU-KlimaklägerInnen und unterzeichnen Sie die Petition
  • Unterstützen Sie die EU-Klimaklage und den Huaraz Fall mit einer Spende an Germanwatch:
    www.germanwatch.org/de/spenden

Germanwatch unterstützt Familie Recktenwald, Saúl Luciano Lliuya und das internationale Netzwerk der KlägerInnen. Wir betreuen, beraten, knüpfen Verbindungen und informieren die Öffentlichkeit.

>> Weitere Informationen zur Verfassungsbeschwerde finden Sie hier


>> Mehr zum People's Climate Case

>> Mehr zum Fall Huaraz

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Referentin für Klimaklage-Kommunikation