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EU-Ministerrat verabschiedet Richtlinie für Energiebesteuerung

Am 27. Oktober 2003 haben die EU-Umweltminister nach einem guten Jahrzehnt Verhandlungen eine neue EU-Richtlinie für die Harmonisierung der Energiesteuern verabschiedet. Sie schreibt vor, dass grundsätzlich auf alle Energieträger Mindeststeuersätze erhoben werden müssen, d.h. in Zukunft auch auf Strom, Erdgas und Kohle.

Die Richtlinie bezieht sich nur auf die Verwendung von Energieerzeugnissen als Kraftstoffe oder Brennstoffe. Ausgeklammert von der Richtlinie bleibt die Verwendung als Rohstoffe, in chemischen Reduktionen oder in der Elektrolyse. Allerdings wird es grundsätzlich nun auch rechtlich möglich, Kerosin auf nationalen Flügen sowie auf Flügen zwischen Mitgliedsstaaten zu besteuern.

In Deutschland sind nach der Richtlinie praktisch keine Anpassungen der Steuersätze notwendig. Allerdings können die neuen Bestimmungen bewirken, dass der Tanktourismus - insbesondere nach Polen und Tschechien - deutlich reduziert wird.

Bis jetzt galten auf europäischer Ebene Mindeststeuersätze nur für Mineralöle (Heizöle und Kraftstoffe). Für diese wurden die Mindeststeuersätze seit 1992 nicht mehr aktualisiert. Die nun verabschiedete Richtlinie entstand aus einem Kommissionsvorschlag von 1997 und einem Entwurf der spanischen EU-Präsidentschaft vom Mai 2002. Nach vielen Änderungen war über die Richtlinie schon im März 2003 ein politischer Kompromiss gefunden worden, wonach sie an das europäische Parlament weitergeleitet wurde. Mit der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt vom 31.10.03 trat die Richtlinie in Kraft. Ab 1. Januar 2004 unterliegen dann Strom, Erdgas und Kohle einem europäischen Mindeststeuersatz.

Die Ziele sind klar:

  • Die Wettbewerbsverzerrung zwischen Mitgliedstaaten auf Grund unterschiedlicher Steuersätze und zwischen verschiedenen Energieerzeugnissen zu verringern. Damit wird eine Verbesserung des Binnenmarkts angestrebt.
  • Umweltschutz und die Durchführbarkeit der Ziele des Kyoto-Protokolls zu verbessern.
  • Zusätzliche Einnahmen aus der Energiebesteuerung zur Senkung der Besteuerung von Arbeit einzusetzen.
Die Richtlinie ist für eine bessere Regulierung des Energiemarktes in Europa prinzipiell zu begrüßen. Sie kann dabei helfen, Anreize für effizientere und umweltfreundlichere Energiemodelle zu etablieren sowie die Importabhängigkeit Europas in Bezug auf Energieträger zu reduzieren. Ferner schafft sie einen größeren und besseren Spielraum für Klimaschutzpolitik in der EU.

Wegen starker Vorbehalte der spanischen Regierung wurden allerdings viele Ausnahmeregelungen entwickelt, die dafür sorgen, dass die Regelung erst nach einer langen Übergangszeit für alle Länder gleich stark in Kraft tritt. Ob angesichts der vielen Ausnahmen die Richtlinie dazu beitragen wird, die Treibhausgasemissionen in vielen Ländern Europas tatsächlich zu verringern, ist noch offen.

Weitere Infos:

Redaktion:
Germanwatch e.V.
Blanca Camps, Dr. Manfred Treber (V.i.S.d.P.), Christoph Bals, Gerold Kier

Dieses Projekt wird finanziell vom Bundesumweltministerium und vom Umweltbundesamt gefördert.
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