The EU Conflict Minerals Regulation

Die Umsetzung in den EU-Mitgliedstaaten

Am 9. Juni 2021 veröffentlichte eine Koalition europäischer Nichtregierungsorganisationen, die sich für die verantwortungsvolle Beschaffung von Mineralien einsetzen, einen Bericht, in dem der Stand der Umsetzung der europäischen Konfliktmineralien-Verordnung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) diskutiert wird. Hervorgehoben werden die Unzulänglichkeiten der Verordnung und der allgemeine Mangel an Transparenz, der eine effektive und effiziente Überwachung von Unternehmen behindert. Der Bericht wurde am 10. Juni in einem informellen Treffen der umsetzenden Behörden der Mitgliedsstaaten von der NGO-Koalition vorgestellt und diskutiert.

Die europäische Konfliktmineralien-Verordnung, auch „Regulation on Responsible Sourcing of Minerals“ genannt, ist am 1. Januar 2021 vollständig in Kraft getreten. Bis dahin sollte jeder EU-Mitgliedstaat eine zuständige Behörde eingerichtet und die Regeln für die Überwachung der Umsetzung auf nationaler Ebene festgelegt haben. Der Umsetzungsfortschritt ist jedoch von Land zu Land sehr unterschiedlich. Der Bericht bietet einen Vergleich des Umsetzungsprozesses in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, der es ermöglicht, die Spitzenreiter zu identifizieren. Österreich und die Tschechische Republik sind die Spitzenreiter in Sachen Transparenz. Tschechien, Finnland und Luxemburg wiederum wagen es, hohe Zwangsgelder anzusetzen, um eine Umsetzung durch Unternehmen erzwingen zu können. Deutschland war zwar eines der Länder, die als erste die Regeln für die Kontrolle der Umsetzung festlegten, jedoch weniger ambitioniert als einige andere Mitgliedsstaaten. Deutschland gewährleistet anders als andere Mitgliedsstaaten keine Transparenz darüber, welche Unternehmen unter die Verordnung fallen. Bezüglich der Höhe von Zwangsgeldern, um eine Umsetzung zu erzwingen, liegt Deutschland im Mittelfeld.

Die Verabschiedung der Gesetzgebung ist ein wichtiger Schritt zur Begrenzung von Konfliktfinanzierung durch 3TG-Mineralien. Es ist jedoch wichtig, sich vor Augen zu führen, dass diese Gesetzgebung das Ergebnis komplexer und langwieriger Verhandlungen ist, die zu politischen Kompromissen führten, was zu mehreren Risiken führte, die ihre Wirksamkeit beeinträchtigen. Diese Unzulänglichkeiten könnten von Unternehmen genutzt werden, um Verpflichtungen zu umgehen und die Bestimmungen der Verordnung nicht einzuhalten.

Die NRO-Koalition weist auf die wichtigsten Risiken hin, die auf dem Spiel stehen. Die fehlende Verpflichtung innerhalb der Verordnung in Bezug auf Sanktionen und die abweichende Umsetzung des Gesetzes in Bezug auf Kontrollmechanismen oder Sanktionen ist für die Akteure der Zivilgesellschaft von großer Bedeutung. Es wird befürchtet, dass die endgültige Wirkung der Gesetzgebung durch diese Schwankungen und den Mangel an Durchsetzungsmechanismen wie Sanktionen untergraben wird. Wie Johanna Sydow, Referentin für Ressourcenpolitik bei Germanwatch, betont, „ist es entscheidend, dass die Entscheidungsträger das politische Ziel hinter der Verordnung im Auge behalten. Dazu gehören starke Durchsetzungsmechanismen und weniger Spielraum für die Auslegung der Verordnung durch die Mitgliedstaaten. Das muss im Review der Konfliktmineralienverordnung 2023 nachgeschärft werden.“

Ein weiteres schwerwiegendes Manko ist die fehlende Transparenz darüber, welches Unternehmen unter die Verordnung fällt, und die tatsächliche Möglichkeit, die vorgelagerte Produktion mit den EU-Importen in Verbindung zu bringen. Diese wird von den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ausgelegt: „Es gibt derzeit in Deutschland keine öffentliche Liste über Unternehmen, die unter die Verordnung fallen. Das macht es für europäische NGOs und ihre Partner aus den Erzeugerländern sehr schwierig, bei ihren nationalen zuständigen Behörden Bedenken anzumelden, wenn sie Unregelmäßigkeiten vor Ort beobachten. Denn sie könnten diese in den Lieferketten nicht zuordnen“, erklärt Johanna Sydow. „Deutschland sollte sich hier ein Beispiel an Österreich und Tschechien nehmen, die weitaus mehr Transparenz gewährleisten und damit der Zivilgesellschaft die Mitwirkung an der Umsetzung erleichtern.“

Schließlich besteht bei der Anwendung von Mengenschwellen für die Einfuhr die Gefahr, dass die risikoreichsten Einfuhren ausgeschlossen werden und Unternehmen die Möglichkeit haben, die Verordnung zu umgehen.

Die Koalition der Nichtregierungsorganisationen listet eine Reihe von vorläufigen Empfehlungen im Vorfeld des offiziellen Überprüfungsprozesses auf, den die Europäische Kommission erstmals am 1. Januar 2023 durchführen wird.


Die EU-Konfliktmineralien-Verordnung wurde 2017 verabschiedet. Nach Angaben der Europäischen Kommission gelten die Sorgfaltspflichten gemäß der Verordnung schätzungsweise für 600 bis 1.000 Importeure in der Union. Das Hauptziel der Verordnung ist es, den Nexus zwischen dem Abbau von und dem Handel mit Mineralien auf der einen Seite und gewaltsamen Konflikten, Korruption und struktureller Fragilität auf der anderen Seite zu unterbrechen. Wie jüngste Veröffentlichungen überdeutlich gezeigt haben, waren die vorgelagerte Ausbeutung von und der Handel mit Mineralien trotz der wichtigen Quelle, die sie für die Entwicklung sein könnten, Treiber von Menschenrechtsverletzungen und Korruption im großen Stil und haben die Rechtsstaatlichkeit und die demokratische Entwicklung in den Förderländern untergraben.


Die Europäische NGO-Koalition zu Konfliktmineralien

Die Europäische NGO-Koalition zu Konfliktmineralien

Publikationsdatum
Seitenanzahl
26
Publikationstyp
Policy Report